Gebrauchtwagenverkauf - Gewährleistung von Privat an andere Privatperson
Hallo liebe Community,
Zuerst wünsche ich euch Frohe Ostern!
Nun komm eine Frage die mir wirklich auf der Seele brennt und ich hoffe hier antworten zu erhalten 🙂
Zunächst mal: ich bin eine Frau, die kaum Ahnung von Autos hat 😁
Ich habe letzten Monat, am 29.03.19 meinen Peugeot 206cc bj. 2004 verkauft, nachdem ich ihn bei einer bekannten Autoverkaufsplattform als nicht fahrtauglich und beschädigt inseriert hatte. Als nicht fahrtauglich, da mir eine Woche zuvor der Auspuff während der Fahrt „abgefallen“ ist und er nur noch klang wie ein LKW, außerdem weil er keinen TÜV mehr hat.
In der Anzeige hatte ich wörtlich stehen „Der Wagen hat nur bis Februar 2019 TÜV, welche Mängel er außer dem Auspuff hat um neuen TÜV zu erhalten, weiß ich leider nicht.“
Für 1000€ VB inseriert, da er auch noch offensichtliche Beulen hatte, auf der Motorhaube und an der Seite, die ich in der Anzeige ebenfalls gezeigt habe.
Nun kam ein sehr freundlicher Herr vorbei und wir einigten uns schnell auf 900€. Er hatte sein Bein gebrochen und war deshalb mit Krücken unterwegs und wollte sich nicht ins Auto setzen. Er gab mir die Anweisungen Dach öffnen und einmal alle Gänge durchschalten sowie Motor anmachen. Dann kontrollierte er das Motoröl, schaute einmal unter die Haube und das wars.
Wir unterschrieben seinen mitgebrachten Vertrag (darf ich den hier hoch laden?) und er sagte er würde sich bei mir melden und mir Fotos schicken sobald er mein Auto zum weiterverkaufen fertig gemacht hat. Nach so anderthalb Stunden war er wieder weg und ich war heilfroh, mein Auto so toll an einen netten Mann verkauft zu haben.
Nun aber nach drei Wochen der Schock: mich erreicht eine e-Mail über besagte Kaufplattform von ihm, dass er mit dem Auto nicht zufrieden ist, da ich ihm entgegen dem gültigen Kaufvertrag neben anderen gravierenden Mängeln einen kapitalen Getriebeschaden verschwiegen habe, sowie das durch unsachgemäßen Einbau die komplette Bremsanlage hinten beschädigt ist.
Ich weiß nicht mal was ein Getriebe ist und die Bremsanlage wurde zuletzt beim letzten TÜV in einer Fachwerkstatt repariert, wo alles, unter anderem der rechte Bremssattel, erneuert wurde. Ich hatte also keine Ahnung von den Mängeln.
Nun verlangt er, dass ich entweder die Reparaturkosten trage (laut ihm ca. 850€, oder aber den Wagen zurücknehme mit Erstattung seiner Auslagen (Abschleppen über 30 km), ansonsten schaltet er seinen Anwalt ein...
Ich würde gerne den Vertrag sowie die E-Mail hier posten, weiß allerdings nicht ob das hier geduldet wird (natürlich ohne Namen usw.)
Also nun meine Frage: ist er im Recht und muss ich das Auto zurücknehmen?
Bin leider wirklich ratlos und dachte bisher bei Gebrauchtwagenverkäufen von Privat zu Privat muss man nicht haften 🙁
Danke im Voraus für alle Antworten!
Beste Antwort im Thema
Anstatt die halbe Nacht hier nur die Meinung eines einzigen Users zu verinnerlichen, warte die folgenden 2 Tage ab!
Dann liest Du noch ein paar wirklich hilfreiche Hinweise!
Mit Verlaub ,Lukas 2014, Du machst die TE ganz verrückt mit Deinen sicher gut gemeinten Ratschlägen und der Tipp , den Auffahrunfall abzustreiten ist die Krönung.
Ganz kurz: Du brauchst weder vor Anwaltsbriefen, noch vor einer Gerichtsverhandlung zu der es NIE kommen wird, irgendeine Angst zu haben.
Als Privatverkäuferin muss. ER Dir Arglistige Täuschung nachweisen! Das kann er definitiv nicht.
Kein Anwalt rennt mit sowas vor Gericht, es sei denn er will seinen Mandanten schröpfen.
Dein Vertrag ist vollkommen OK.
Und keine weitere unnütze Konversation mit dem Käufer! Er soll sich ruhig einen Anwalt nehmen. LoL!
Bestenfalls kommt ein Drohbrief vom Anwalt...
IGNORIEREN!!!
Nur Zustellungen vom Amtsgericht im gelben Kuvert müssen beachtet werden.
GGfs. Einspruch einlegen.
Glaube mir: Du hast wirklich absolut nichts zu befürchten!!!
Nachtrag: Wenn Dein Gewissen Dir sagt: du musst ihm nachträglich noch 300.- oder was weiß ich, vom Preis erlassen?
Gut, ist Dein Bier...aber das machst du dann wirklich eigenverantwortlich und freiwillig. Du müsstest fas absolut nicht!!!
Aber auch daran merkt man das Du eigentlich viel zu Gut oder Naiv für diese Welt bist. Leider!
118 Antworten
Ich weiß nicht was da defekt ist. Das Auto hat zwei Jahre lang keine Werkstatt gesehen, da kann es sein, dass irgendein defekt entsteht. Aber ich habe einfach nichts davon gemerkt und bremsen falsch eingebaut habe ich nicht selbst, sondern wenn dann die Werkstatt in der das Auto war.
Ich unterstelle ihm ja nicht, dass er lügt. Aber ich kann doch nichts dafür, dass an meinem 15 Jahre alten Auto ohne TÜV irgendwas kaputt hat. Deshalb gibt es ja diesen privaten haftungsausschuss der ja zum Glück im Vertrag mit drin steht. Nur leider hielt ich es nicht für nötig den Unfall mit aufzuführen
Zitat:
@Lukas_2014 schrieb am 22. April 2019 um 01:54:19 Uhr:
Ach so, ohne TÜV, bekommt er keine Kurzzeitkennzeichen.Na du weißt nichts von einem Auffahrunfall
Die Delle in der Haube ist offensichtlich, da bedarf es keiner Erwähnung im Kaufvertrag.
Ein Kühler kann auch durch Steinschlag oder aufgrund des Alters undicht werden und getauscht werden 😉
Das ist lieb gemeint, aber ich bin niemand der andere anlügt und verarscht, dann dürfte ich mich weder über den Käufer noch über den Verkäufer meines neuen Autos aufregen.. Ich bin ja selbst schuld, dass ich den Unfall nicht im Kaufvertrag mit aufgeführt habe und nur mündlich erzählt habe. Die Delle in der Haube ist ja sogar im Kaufvertrag mit aufgeführt. Von dem kühler hab ich eh keine Rechnung. Aber lügen werde ich nicht, da das nicht meine Art ist und außerdem hat die Polizei den Unfall mit aufgenommen. Ich wollte durch den Verkauf nichts Böses. Der Käufer hat sich gefreut und ich mich auch. Dass das Auto anscheinend noch voll viele Mängel hat war mir nicht klar und ich hab extra in der Anzeige erwähnt, dass ich nicht weiß was er für neuen TÜV noch alles braucht.
Zitat:
@Lukas_2014 schrieb am 22. April 2019 um 01:54:19 Uhr:
Ach so, ohne TÜV, bekommt er keine Kurzzeitkennzeichen.Na du weißt nichts von einem Auffahrunfall
Die Delle in der Haube ist offensichtlich, da bedarf es keiner Erwähnung im Kaufvertrag.
Ein Kühler kann auch durch Steinschlag oder aufgrund des Alters undicht werden und getauscht werden 😉Wenn du ihm entgegenkommst, nimmt er dich aus, ja.
Warum willst du ihm entgegen kommen? Weil er etwas behauptet?
Du sagst, du bist den Wagen bis Februar gefahren, so lange hatte er TÜV und dann fiel der Auspuff ab.
Bis dato ist der Wagen problemlos gefahren und ab dann bist ihn nicht mehr gefahren, korrekt?Klar, können bei einem 15 Jahre altem Auto Defekte auftreten, müssen aber nicht.
Der Käufer behauptet ja: Getriebeschaden, defekte Bremse und verschwiegener Unfall.
Ich will ihm Entgegenkommen, damit er mich nicht vor Gericht zieht und ich dann dafür auch noch die Kosten tragen darf. Getriebeschaden und Bremse sind ja anscheinend nicht das Problem, weil ich das als Privatperson nicht wissen konnte und nicht bemerkt habe. Aber der „verschwiegene“, weil nur mündlich gesagt und nicht im Kaufvertrag festgehalten, Unfall ist ja nun mal Fakt und es gibt auch Polizeiberichte davon. Laut Kaufvertrag hab ich den Unfall allerdings verschwiegen und deshalb hab ich den Käufer betrogen. Also ist er im Recht, oder sehe ich das falsch?
Die Beweislast liegt beim Käufer.
Aber mal ehrlich, wie willst du aus der Sache mit dem falschen Angaben bezüglich Unfall rauskommen?
Du wolltest den Auffahrunfall festhalten, der nette Käufer wollte das nicht, weil er ihn so wieder als unfallfrei verkaufen kann 😉
An deine Aussagen, dass du einen Unfall hattest, kann er sich nicht erinnern
Und du denkst, wenn du ihm 300€ entgegenkommst, gibt er Ruhe?
Das Auto wurde für 900€ gekauft und nun stehen 850€ Reparaturkosten im Raum? Also ein wirtschaftlicher Totalschaden
Hättest den Peugeot besser zum Verwerter gegeben...
Ähnliche Themen
Zitat:
@Lukas_2014 schrieb am 22. April 2019 um 02:13:03 Uhr:
Die Beweislast liegt beim Käufer.Aber mal ehrlich, wie willst du aus der Sache mit dem falschen Angaben bezüglich Unfall rauskommen?
Du wolltest den Auffahrunfall festhalten, der nette Käufer wollte das nicht, weil er ihn so wieder als unfallfrei verkaufen kann 😉An deine Aussagen, dass du einen Unfall hattest, kann er sich nicht erinnern
Ich kann da wohl nicht mehr rauskommen 🙁
Aber dem jetzt 425€ zu geben (Hälfte der geschätzten reperaturkosten) und dann kommt der an und die reperatur war doppelt so teuer ist ja bescheuert. Dann hätte ich mein Auto auch Verschenken können.
Kann der eigentlich ehrlich ab dem 24.04. Klage einreichen und ich muss die Kosten dafür zahlen? Weil innerhalb der paar Tagen kann ich bestimmt keinen Anwalt beauftragen....
Zitat:
@Lukas_2014 schrieb am 22. April 2019 um 02:13:03 Uhr:
Die Beweislast liegt beim Käufer.Aber mal ehrlich, wie willst du aus der Sache mit dem falschen Angaben bezüglich Unfall rauskommen?
Du wolltest den Auffahrunfall festhalten, der nette Käufer wollte das nicht, weil er ihn so wieder als unfallfrei verkaufen kann 😉An deine Aussagen, dass du einen Unfall hattest, kann er sich nicht erinnern
Und du denkst, wenn du ihm 300€ entgegenkommst, gibt er Ruhe?
Das Auto wurde für 900€ gekauft und nun stehen 850€ Reparaturkosten im Raum? Also ein wirtschaftlicher Totalschaden
Hättest den Peugeot besser zum Verwerter gegeben...
Du hast recht. Der wird dann bestimmt keine Ruhe geben. Was würdest du machen? Wenn ich das Auto zurücknehme muss ich auch mehr zurückzahlen und den wieder zu mir nach Hause abschleppen lassen...
Nein, es müssen Fristen eingehalten werden
Ich würde um Fotos der beschriebenen Mängel/Defekte bitten
Bzw er soll mir konkret sagen, was defekt ist.
Der Wagen ist ja angeblich in einer Werkstatt
Also im Prinzip kann ich ihm 900€ geben und das Auto damit verschenken. Oder ich gebe ihm 900€ + seine Auslagen (Tüv Gebühren, vllt Kostenvoranschlag einer Werkstatt sowie natürlich das abschleppen) ca. 300€.
Bei letzterem bin ich dann 300€ im Minus und hab das Auto wieder vor der Tür stehen, das ich dann erneut verkaufe um wieder an so einen Spinner zu kommen der mir die nächsten 300€ abknöpft und viele Nerven raubt, das klingt nach einer endlosspirale ??
Er will den Wagen nicht zurückgeben, er will nur Geld.
Gut. Ich werde auf ein schreiben vom Anwalt warten. Dann werde ich Fotos und eine genaue Auflistung der Mängel verlangen und klar sagen, dass mein Name Hase ist und ich nichts von Getriebe oder Bremse weiß. Auf den Unfall gehe ich dann erstmal nicht ein und warte dann was genau die Forderung ist. Wenn der mir dann sagt was der haben will überlege ich mir das und gehe wahrscheinlich darauf ein. Dann stelle ich aber ganz klar, dass ich mit Bezahlung dieser Forderung aus der Sache raus bin und dass das nicht mehr mein Brei ist.
Ist zwar richtiger Mist, aber selbst schuld.
Anstatt die halbe Nacht hier nur die Meinung eines einzigen Users zu verinnerlichen, warte die folgenden 2 Tage ab!
Dann liest Du noch ein paar wirklich hilfreiche Hinweise!
Mit Verlaub ,Lukas 2014, Du machst die TE ganz verrückt mit Deinen sicher gut gemeinten Ratschlägen und der Tipp , den Auffahrunfall abzustreiten ist die Krönung.
Ganz kurz: Du brauchst weder vor Anwaltsbriefen, noch vor einer Gerichtsverhandlung zu der es NIE kommen wird, irgendeine Angst zu haben.
Als Privatverkäuferin muss. ER Dir Arglistige Täuschung nachweisen! Das kann er definitiv nicht.
Kein Anwalt rennt mit sowas vor Gericht, es sei denn er will seinen Mandanten schröpfen.
Dein Vertrag ist vollkommen OK.
Und keine weitere unnütze Konversation mit dem Käufer! Er soll sich ruhig einen Anwalt nehmen. LoL!
Bestenfalls kommt ein Drohbrief vom Anwalt...
IGNORIEREN!!!
Nur Zustellungen vom Amtsgericht im gelben Kuvert müssen beachtet werden.
GGfs. Einspruch einlegen.
Glaube mir: Du hast wirklich absolut nichts zu befürchten!!!
Nachtrag: Wenn Dein Gewissen Dir sagt: du musst ihm nachträglich noch 300.- oder was weiß ich, vom Preis erlassen?
Gut, ist Dein Bier...aber das machst du dann wirklich eigenverantwortlich und freiwillig. Du müsstest fas absolut nicht!!!
Aber auch daran merkt man das Du eigentlich viel zu Gut oder Naiv für diese Welt bist. Leider!
Kompeter hat eigentlich schon alles gesagt. Du brauchst Dich auf nichts einlassen und hast nichts zu befürchten.
Nach dem, was ich hier von der Nachtsitzung so gelesen habe, möchte ich Dir noch raten, jeglichen Kontakt mit dem Käufer zu vermeiden. Wenn Du Dich vom dem Käufer genauso verrückt machen lässt, wie von Lukas 2014, machst Du nur Dinge, die Du hinterher bereust. Mails in den Spamordner, Anrufe von ihm nicht annehmen. Falls er mit einer anderen Rufnummer anruft, sofort wieder auflegen.
Ich würde hier auch nicht mehr reagieren. Es sind mehrere Unzulänglichkeiten. Zuerst schreibt er was von einer Wiederaufbereitung zum Verkauf. Deutet darauf, dass es ein Wald-und Wiesenhändler ist.
In der EMail schreibt er entgegen dem Kaufvertrag von einem Peugeot 306CC.
Und als Drittes: Wer, zum Teufel, fährt eigentlich unmittelbar nach dem Kauf in die Werkstatt, um den Wagen angeblich checken zu lassen? Ich mein, wenn ich tatsächlich vor habe, den Wagen checken zu lassen, mache ich das vor dem Kauf.
Was auch noch auf einen Händler deutet: Er schreibt von Massnahmen seiner angeblichen Rechtsabteilung. Ich wette, der hat nichtmal eine.
Wie Peter schreibt, mache einfach nichts und um Gottes Willen,kommuniziere mit dem Käufer nicht weiter.
Wenn Du Dich von ihm und Lukas weiter so verrückt machen lässt, zahlst Du ihm noch den vollen Kaufpreis und lässt ihm zur AufwandsEntschädigung die Karre da.
Und noch ein Danke für Peter.
Gruß M
Zitat:
schrieb am 22. Apr. 2019 um 02:13:03 Uhr:
Aber mal ehrlich, wie willst du aus der Sache mit dem falschen Angaben bezüglich Unfall rauskommen?
Wie kaputt muss ein Auto denn noch sein, bis man dieses endlich mal nicht mehr als "unfallfrei" anerkennt? Lukas, bist du etwa der Käufer selbst?
Zitat:
@Lukas_2014 schrieb am 22. April 2019 um 02:27:00 Uhr:
Ich würde um Fotos der beschriebenen Mängel/Defekte bittenBzw er soll mir konkret sagen, was defekt ist.
Auf gar keinen Fall!!! Damit hat er die TE an der Angel. Zugeständnisse sind keine mehr nötig und würden nur dazu führen, dass diese Masche immer noch Erfolg versprechen.