Gebrauchtwagenverkauf - Gewährleistung von Privat an andere Privatperson
Hallo liebe Community,
Zuerst wünsche ich euch Frohe Ostern!
Nun komm eine Frage die mir wirklich auf der Seele brennt und ich hoffe hier antworten zu erhalten 🙂
Zunächst mal: ich bin eine Frau, die kaum Ahnung von Autos hat 😁
Ich habe letzten Monat, am 29.03.19 meinen Peugeot 206cc bj. 2004 verkauft, nachdem ich ihn bei einer bekannten Autoverkaufsplattform als nicht fahrtauglich und beschädigt inseriert hatte. Als nicht fahrtauglich, da mir eine Woche zuvor der Auspuff während der Fahrt „abgefallen“ ist und er nur noch klang wie ein LKW, außerdem weil er keinen TÜV mehr hat.
In der Anzeige hatte ich wörtlich stehen „Der Wagen hat nur bis Februar 2019 TÜV, welche Mängel er außer dem Auspuff hat um neuen TÜV zu erhalten, weiß ich leider nicht.“
Für 1000€ VB inseriert, da er auch noch offensichtliche Beulen hatte, auf der Motorhaube und an der Seite, die ich in der Anzeige ebenfalls gezeigt habe.
Nun kam ein sehr freundlicher Herr vorbei und wir einigten uns schnell auf 900€. Er hatte sein Bein gebrochen und war deshalb mit Krücken unterwegs und wollte sich nicht ins Auto setzen. Er gab mir die Anweisungen Dach öffnen und einmal alle Gänge durchschalten sowie Motor anmachen. Dann kontrollierte er das Motoröl, schaute einmal unter die Haube und das wars.
Wir unterschrieben seinen mitgebrachten Vertrag (darf ich den hier hoch laden?) und er sagte er würde sich bei mir melden und mir Fotos schicken sobald er mein Auto zum weiterverkaufen fertig gemacht hat. Nach so anderthalb Stunden war er wieder weg und ich war heilfroh, mein Auto so toll an einen netten Mann verkauft zu haben.
Nun aber nach drei Wochen der Schock: mich erreicht eine e-Mail über besagte Kaufplattform von ihm, dass er mit dem Auto nicht zufrieden ist, da ich ihm entgegen dem gültigen Kaufvertrag neben anderen gravierenden Mängeln einen kapitalen Getriebeschaden verschwiegen habe, sowie das durch unsachgemäßen Einbau die komplette Bremsanlage hinten beschädigt ist.
Ich weiß nicht mal was ein Getriebe ist und die Bremsanlage wurde zuletzt beim letzten TÜV in einer Fachwerkstatt repariert, wo alles, unter anderem der rechte Bremssattel, erneuert wurde. Ich hatte also keine Ahnung von den Mängeln.
Nun verlangt er, dass ich entweder die Reparaturkosten trage (laut ihm ca. 850€, oder aber den Wagen zurücknehme mit Erstattung seiner Auslagen (Abschleppen über 30 km), ansonsten schaltet er seinen Anwalt ein...
Ich würde gerne den Vertrag sowie die E-Mail hier posten, weiß allerdings nicht ob das hier geduldet wird (natürlich ohne Namen usw.)
Also nun meine Frage: ist er im Recht und muss ich das Auto zurücknehmen?
Bin leider wirklich ratlos und dachte bisher bei Gebrauchtwagenverkäufen von Privat zu Privat muss man nicht haften 🙁
Danke im Voraus für alle Antworten!
Beste Antwort im Thema
Anstatt die halbe Nacht hier nur die Meinung eines einzigen Users zu verinnerlichen, warte die folgenden 2 Tage ab!
Dann liest Du noch ein paar wirklich hilfreiche Hinweise!
Mit Verlaub ,Lukas 2014, Du machst die TE ganz verrückt mit Deinen sicher gut gemeinten Ratschlägen und der Tipp , den Auffahrunfall abzustreiten ist die Krönung.
Ganz kurz: Du brauchst weder vor Anwaltsbriefen, noch vor einer Gerichtsverhandlung zu der es NIE kommen wird, irgendeine Angst zu haben.
Als Privatverkäuferin muss. ER Dir Arglistige Täuschung nachweisen! Das kann er definitiv nicht.
Kein Anwalt rennt mit sowas vor Gericht, es sei denn er will seinen Mandanten schröpfen.
Dein Vertrag ist vollkommen OK.
Und keine weitere unnütze Konversation mit dem Käufer! Er soll sich ruhig einen Anwalt nehmen. LoL!
Bestenfalls kommt ein Drohbrief vom Anwalt...
IGNORIEREN!!!
Nur Zustellungen vom Amtsgericht im gelben Kuvert müssen beachtet werden.
GGfs. Einspruch einlegen.
Glaube mir: Du hast wirklich absolut nichts zu befürchten!!!
Nachtrag: Wenn Dein Gewissen Dir sagt: du musst ihm nachträglich noch 300.- oder was weiß ich, vom Preis erlassen?
Gut, ist Dein Bier...aber das machst du dann wirklich eigenverantwortlich und freiwillig. Du müsstest fas absolut nicht!!!
Aber auch daran merkt man das Du eigentlich viel zu Gut oder Naiv für diese Welt bist. Leider!
118 Antworten
Ist ja witzig, 1x habe ich die Bilder gesehen. Das Auto hatte 203000km und es war ein Standardvertrag mit Ausschluß der Gewährleistung, die 2. Seite des Vertrages konnte ich dann nicht mehr öffnen.
Was ich auch witzig finde, dass eine Reparatur eines kapitalen Getriebeschadens und der Bremsen 850,-Euro kostet. Ist wie immer, hier wird wohl versucht günstig ein Auto zu kaufen.
Auch die Mail löst bei mir ein Lächeln aus. Solche Fristsetzungen sind überhaupt nicht rechtfähig da viel zu kurz. Auch wenn das Getriebe kaputt ist, würde ich das bei 203000km eher als normalen Verschleiß ansehen.
Und schlussendlich liegt die Beweislast der arglistigen Täuschung beim Käufer. Und solange der Verkäufer Laie ist. …...
Ich habe meinen Beitrag nochmal bearbeitet und die Bilder von der E-Mail erneut eingefügt. Nun müssten alle Bilder geöffnet werden können...
Von den Mängeln höre ich leider zum ersten mal in der E-Mail. Ich hab das Auto aber auch gar nicht mehr in die Werkstatt oder zum TÜV gebracht, da ich mir unbedingt einen anderen holen wollte und ich das Auto nach dem Auspuff Problem sowieso los werden wollte....
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Danke für die Bilder.
Dachte schon der hat 'n eigenhändigen Kaufvertrag ohne Angabe von Mängeln o.ä. geschrieben.
Aber mit dem von Motor Talk ist ja alles gut. Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Der will dich nur übers Ohr hauen - lass' dich auf KEINE weiteren emails / Anrufe / sonstwas von dem ein und wenn überhaupt, gehe nur noch auf Anwaltschreiben ein. Da wird eh nichts mehr kommen.
Setze dem seine email-Adresse auf die spam-Liste und blockiere am besten dem seine Nummer.
Das ist 'ne Masche beim Fahrzeug(ver)kauf.
Die Frist finde ich ebenfalls total lächerlich. Zumal dann auch noch Feiertage dazwischen liegen.
Getriebe würde wohl zum normalen Verschleiß zählen, aber er wirft mir ja außerdem vor, dass die Bremsen durch unsachgemäßen Einbau beschädigt wurden.
Tatsächlich war der rechte bremssattel vor zwei Jahren, also beim letzten TÜV defekt und wurde in einer Fachwerkstatt zusammen mit den Klötzen und Bremssätteln ausgetauscht. Seit dem bin ich mit dem Auto zwei Jahre gefahren und habe kein Problem mit den Bremsen festgestellt.
Des Weiteren meint er ja nun plötzlich, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt und ich ihm das verschwiegen hätte. Ich habe beim Kauf ganz klar, zwei mal gesagt dass ich einen Auffahrunfall hatte, die Polizei kam und ich Strafe zahlen musste sowie meine Versicherungsverträge gestiegen sind. Meine Mutter und Oma waren dabei anwesend. Allerdings meinte er das er das es nicht nötig ist das aufzuschreiben, da sowas ja kein Unfallschaden ist.
Vom Unfall war die Motorhaube übrigens eingedellt, was ich nicht beheben lassen habe und somit ist auch von außen ersichtlich gewesen, dass dort von außen etwas eingewirkt hat....
Kontakt abrechen, alles andere ist wertlos.
Weder auf Nachrichten antworten und die
Nummer sperren, ist mitlerweile fast Standart,
nach dem Autokauf solche Ganoventouren.
Das der Typ keine Ahnung von rein gar nichts hat
merkt man an den Quark den er schreibt oder er weiß
das es Käse ist und will damit nur ein Opfer
klein kochen, auch eine Variante.🙄
Was mir nun sorge macht ist, dass im Vertrag der Satz steht „dieser Vertrag gibt alle Vereinbarungen und Zusicherungen der Parteien abschließend wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen bei Vertragsabschluss nicht.“
Heißt ja soviel wie: es ist egal wie oft ich ihm gesagt habe, dass das Auto einen Unfall hatte, es steht nicht im Vertrag und ich habe es im folglich nicht mitgeteilt?
Und dann steht im nächsten Absatz, dass der Verkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung erfolgt, soweit nicht unter Punkt drei eine bestimmte Zusicherung erfolgt... und unter Punkt drei habe ich nur die beiden offensichtlichen Beulen aufgeführt (hat er mir so diktiert) 🙁
Sehe ich genauso.
Und wenn Dich die Mails nerven oder belasten,dann den Absender auf Spam setzen.
der hört dann eh bald auf.
Gruß Martin
Schieb keine Panik, solang nix von einen Gericht kommt
solltest du erstmal entspannt bleiben, auch wenn das
verständlicher weise nicht so einfach ist.
Er ist in der nachweißpflicht das du ihn gelinkt haben solltest,
das dürfte eine kaum überwindbare Hürde sein (selbst bei tatsächlicher
Arglist).
Die Beschädigungen, welche angeführt wurden können ja
kaum im nachhinein bemängelt werden.😁
Der bemängelt ein Auto, das noch nicht mal im Kaufvertrag steht. Zweimal schreibt er in der Mail was von einem 306cc, obwohl er einen 206cc gekauft hat. Ignorieren!
Laut Vertrag hatte das Fahrzeug in deinem Besitz KEINEN Unfall und das ist ja nicht korrekt
Du hast ein Kreuz falsch gesetzt.
Vor allem bei so einem alten Fahrzeug, mit so einer Laufleistung, würde ich JEDEN Mangel festhalten... "Haube, Kratzer hi rechts" war zumindest ein Anfang
Ein Getriebeschaden bei 203.000km wäre Verschleiß?
Kupplung kann ich nachvollziehen, aber nicht das Getriebe
Eine Reparatur des Getriebes kostet mehr, als 850€
Vielen Dank für eure Einschätzungen!
Das ist mein erster Autoverkauf gewesen und da ich beim Kauf meines neuen Gebrauchten schon so mega blauäugig war und etliche Mängel übersehen habe und er nur Ärger macht (natürlich von Privat gekauft), bin ich in Sachen Autos nun echt sensibel!
Habt ihr denn Tips, wie ich den Vertrag machen sollte, falls ich mal wieder einen verkaufe? Ich weiß ja nicht was mit dem Auto war bevor ich ihn bekommen habe... kann ja schon zehn Unfälle gehabt haben und ich bin nur nicht in der Lage das zu erkennen? Und alle Mängel kann ich ja in keinem Vertrag aufschreiben... bei so alten Autos weiß man ja nie :/
Der liebe Käufer hat mir ja erklärt, dass ein unfallschaden nur ein rahmenschaden ist und ich somit keinen Unfallwagen verkaufe. Also haben wir das Kreuz da so gesetzt....
Aber ist es nicht wegen dem geringen Preis und den Beulen klar ersichtlich, dass das Auto nicht top ist? In meiner Anzeige hab ich ganz klar geschrieben, dass der keinen TÜV mehr hat und ich nicht weiß was er braucht um neuen zu bekommen... und die Anzeige, also das Angebot nachdem ein Kaufvertrag folgte ist doch Bestandteil des Kaufs?
Tatsächlich weiß ich nicht mal genau was ein Getriebe ist oder wie genau das kaputt geht. Ist das kein Verschleißteil? Ansonsten kann er das nicht kaputt gemacht haben? Und woher er die Summe der Reparaturkosten nimmt weiß ich nicht...
Zitat:
@Lukas_2014 schrieb am 22. April 2019 um 00:24:23 Uhr:
Laut Vertrag hatte das Fahrzeug in deinem Besitz KEINEN Unfall und das ist ja nicht korrekt
Du hast ein Kreuz falsch gesetzt.Vor allem bei so einem alten Fahrzeug, mit so einer Laufleistung, würde ich JEDEN Mangel festhalten... "Haube, Kratzer hi rechts" war zumindest ein Anfang
Ein Getriebeschaden bei 203.000km wäre Verschleiß?
Kupplung kann ich nachvollziehen, aber nicht das Getriebe
Eine Reparatur des Getriebes kostet mehr, als 850€
Er verlangt ja nicht nur, dass ich mein Auto zurücknehme so wie ich es ihm gegeben habe, sondern er kann ja auch schon voll viel daran gebastelt haben und selbst was an den Bremsen gemacht haben oder das Getriebe meines Peugeot gegen ein defektes von einem anderen Auto getauscht haben.
Dazu kommt noch, dass er wahrscheinlich die Abschleppkosten und TÜV Gebühren wieder haben wollen würde und ich müsste mein Auto erstmal wieder nach Hause bekommen. Also nochmal abschleppen zahlen.
Ich bin mir keiner Schuld bewusst, da ich wirklich nichts von den Mängeln gewusst habe. Ich wäre doch nicht jahrelang ein Auto gefahren, dass eine unsachgemäß eingebaute Bremsanlage hat oder einen kapitalen Getriebeschaden. Ich hab den auch nicht versucht über den TÜV zu bringen, weil ich einfach einen neuen wollte und den engen Flitzer los werden.
Es ist nur halt so, dass ich blauäugig irgendwie einen Vertrag aufgesetzt habe, der Mann hat mir geholfen und alles diktiert und ich hab toll unten unterschrieben und nun hab ich rechtlich gesehen wahrscheinlich echt ein Problem, obwohl ich weder was verschwiegen noch irgendwie eine Täuschung begangen habe. Bin halt zu blöd nen Vertrag aufzusetzen