Gebrauchtwagenverkauf Einzelunternehmer an Privatperson

Hallo zusammen,

ich habe ein Einzelunternehmen und würde gerne einen Gebrauchtwagen, welcher auf die Firma läuft, an eine Privatperson verkaufen (gekauft wurde das Fahrzeug im Juni 2017, MwSt. wurde damals ausgewiesen).

Muss ich dem Käufer ein Jahr Gewährleistung geben oder nicht?

25 Antworten

Zitat:

@uricken schrieb am 24. Februar 2022 um 10:41:52 Uhr:



Zitat:

@altenheimbewohner schrieb am 23. Februar 2022 um 16:56:17 Uhr:


Ein guter Gebrauchtwagen - mit ausweisbarer MwSt. - ist doch ins Ausland verkauft, bevor ein Verbraucherschützer Gewährleistungsanspruch sagen kann.

...
Die vielen negativen Berichte/Fragen hier im Forum zeigen deutlich, dass man leider niemanden mehr trauen kann. Da hilft dann nur noch das Bauchgefühl und wasserdichte Verträge (ADAC).

Wenn man, zum Zwecke der Umgehung der Gewährleistung, Firmenfahrzeuge via Mittelsmänner privat verkauft, kann auch der beste ADAC-Vertrag u.U. plötzlich doch Wasser durchlassen.

Aber das hatten wird ja schon.
Du bist anscheinend bisher gut mit durchgekommen - ob "zum Glück" oder "leider" darf jeder selbst bewerten.

Mit dem Hilfssherriff Getue sollte man sich lieber gegen den Staat richten der mit völliger Kontrolle versucht günstige Mobilität zu unterdrücken & den Fahrzeugmarkt zu bereinigen(!) Abschaffung der KZK, permanente Gängelung des Fahrzeughandels , Anhebung der Gewährleistung usw. usw.
Manche merken überhaupt nicht was da Stück für Stück passiert & das Sie selber eines Tages beim Fahrzeugkauf die Leidtragenden sind ! Immer weiter eingeschränkte Auswahl an günstigen Autos & immer schwierigere Beschaffungsmöglichkeiten.
Stattdessen wird auf Bäckermeister XYZ rumgeritten der einfach nur sein Firmenfahrzeug verkaufen möchte & sonst mit Autohandel ect. überhaupt nichts zu tun hat.
Seid froh wenn überhaupt noch Autos auf dem Weg in Markt kommen (!) aber es ist ja einfacher auf den Kleinen rumzuhacken wie mal das richtige Übel zu bekämpfen.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 24. Februar 2022 um 12:38:40 Uhr:


Du bist anscheinend bisher gut mit durchgekommen - ob "zum Glück" oder "leider" darf jeder selbst bewerten.

Ich bin damit bisher gut durchgekommen, weil ich keine altersschwachen Schrottkarren verkauft habe sondern ausschließlich beim Hersteller gewartete Fahrzeuge mit lückenloser Historie. Was soll da also passieren?

Von daher kein Glück sondern klar kalkuliertes Risiko.
Hört doch bitte mal mit diesem "Was wäre wenn..." Getue auf.
Fakt ist, dass der Gesetzgeber zwar gut gemeinte Verbraucherschutzgesetze auf den Weg gebracht hat, die aber letztendlich dann doch nach hinten losgehen.
@Garrettv8 hat es schön auf den Punkt gebracht.

- gepflegte Firmenfahrzeuge werden nicht mehr an Privat verkauft
- somit werden die Endverbraucher zu den Händlern geschickt, die die Fahrzeuge halt teurer verkaufen.

Mir kann es - solange ich es mir leisten kann - vollkommen egal sein! Schreit man ständig nach dem Gesetzgeber, kommen solche Schwachsinnskonstrukte halt dabei raus!

Die Sachmängelhaftung als solche halte ich für sinnvoll; aber warum hat der Gesetzgeber sie nicht auf den Autohandel und angeschlossen Unternehmen, die sich beruflich mit Fahrzeugen beschäftigen, eingegrenzt.

Der Bäcker, Metzger oder ich (IT) hat beruflich überhaupt nichts mit Fahrzeugen/Fahrzeughandel zu tun. Wie kann ich abschätzen, ob es ein Problem mit dem Fahrzeug gibt? Wie kann ich vorbeugen, wenn Betrüger sich den aktuellen Umstand zu Nutze machen um im Nachhinein noch abzuzocken!

Also dann lieber mit kalkuliertem Risiko meinen Weg. Ich kann auf jeden Fall für mich behaupten, dass ich noch nie einen Käufer betrogen habe. Will ein Privatmann dieses Risiko nicht eingehen, dann halt nicht.

Man kann um das Risiko weitgehend auszuschließen, eine Reparaturversicherung abschließen. Und nur weil ein Fahrzeug gut gewartet ist, heißt das so gut wie nichts, oder wie erklärt sich sonst, dass schon im 3. Jahr Getriebe hochgehen können, Klimakompressoren ausfallen oder Elektromotoren ihren Geist aufgeben? Das passiert einfach und ist für den gewerblichen Verkäufer ein teurer Spaß.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Goify schrieb am 25. Februar 2022 um 09:07:00 Uhr:


Man kann um das Risiko weitgehend auszuschließen, eine Reparaturversicherung abschließen. Und nur weil ein Fahrzeug gut gewartet ist, heißt das so gut wie nichts, oder wie erklärt sich sonst, dass schon im 3. Jahr Getriebe hochgehen können, Klimakompressoren ausfallen oder Elektromotoren ihren Geist aufgeben? Das passiert einfach und ist für den gewerblichen Verkäufer ein teurer Spaß.

Hallo @Goifi,

klar - kann man machen. Aber jeder weiß, was Versicherungen taugen, wenn es ums Bezahlen geht. Außerdem - warum sollte ich das machen! Wenn es dem Käufer wichtig ist, soll er das selbst machen!

Die Anschlußgarantie bei Mercedes ist nicht billig. Der Käufer unserer A-Klasse kann das jederzeit machen, da das Fahrzeug ausschließlich bei Mercedes in den vorgeschriebenen Intervallen gewartet wurde!

Das immer was passieren kann, ist logisch. In unserer Gesetzgebung wird aber das Risiko zu 100% auf den Verkäufer (gewerblich) abgewälzt. Bei einem Fähnchen-/Kiesplatzhändler kann ich das noch nachvollziehen.
Achtung Vorurteil!!!
Diese Art von Händler beschei$$en ihre Kunden, wo es nur geht. Manipulierte Tachos, "unfallfrei", ...
Für genau diese Art von Geschäften macht das Sinn - der Ehrliche bezahlt die Zeche.

Aber ich denke, dass wir die Diskussionen hier einstellen können. Jeder kleine Unternehmer, der sachfremd und geschäftsfremd seine Fahrzeuge an Privat verkauft, muss um das Risiko wissen. Er muss selbst entscheiden, ob er das Risiko eingeht. Ich tue es nicht und werde auch weiterhin, sofern ich die Fahrzeuge nicht in Zahlung geben kann/will, diesen Weg gehen.

Wenn meine S-Klasse verkauft wird, dann sicherlich nicht an einen Privatmann. Da werde ich das Fahrzeug in Zahlung geben oder bei WKDA (sofern der Preis stimmt) verkaufen!

Ich habe meine Firmenwagen bisher immer an Autohändler verkauft und war mit dem Erlös zufrieden.Aktuell lease ich nur noch.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 24. Februar 2022 um 12:38:40 Uhr:



Wenn man, zum Zwecke der Umgehung der Gewährleistung, Firmenfahrzeuge via Mittelsmänner privat verkauft, kann auch der beste ADAC-Vertrag u.U. plötzlich doch Wasser durchlassen.

Sieht der BGH anders

http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Wenn die Vertragsparteien genau das Vereinbarte auch wollen (Verkauf von Privat an Privat), ist es eben kein Scheingeschäft, welches nichtig wäre.

Ich finde das folgerichtig. Jemand der bewusst von Privat unter Ausschluss der Gewährleistungsrechte kauft, ist doch auch nicht schutzbedürftig. Dem Käufer wurde ja ausdrücklich offenbart, dass der ursprüngliche Eigentümer gerade nicht an Dritte Verbraucher verkaufen wollte, um keine Gewährleistungsansprüche gewähren zu müssen.

Hallo @ixtra ,

danke für den Link. Bestätigt ja mein "Rechtsverständnis". Der Käufer wurde in meinem Fall ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Kauf nicht über das Unternehmen erfolgt sondern über Dritte!

Punkt 15 des von Dir zitierten Urteils:
"Das Vorschieben eines Strohmanns erfolgt im rechtsgeschäftlichen Verkehr nicht zum Schein. Vielmehr ist das Strohmann-Geschäft ernstlich gewollt, weil sonst der damit erstrebte wirtschaftliche Zweck nicht oder nicht in rechtsbeständiger Weise erreicht würde. Daher ist ein solches Geschäft nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Strohmann rechtlich bindend."

Dann ist ja alles gut - ich werde das auch weiterhin so machen und dabei vor allen Dingen immer mit offenen Karten spielen. Dann sollte nichts passieren.

Mein Vertrauen in den Rechtsstaat wurde gerade in den Grundfesten schwer erschüttert.
Sicherheitshalber entsorge ich künftige gekaufte Firmenwagen ganz klassisch im Wald oder Bach. 😉

Vorher unbedingt einen tarngrünen Punkt drauf machen ... 😁

In dem Urteil wurde nur bestätigt, dass der Kaufvertrag zwischen Strohmann:in und Verbraucher wirksam ist, weil die Sachmängelansprüche im Zeitpunkt des Rücktritts/Anfechtung bereits verjährt waren. D.h. Gewährleistungsausschluss in der Umgehungskonstellation ist unwirksam und der Strohmann:in haftet wie der Händler. Sozusagen Arschkartenpingpong.

Es gibt genug Selbstständige ... ich empfehle einfach nur an Gewerbe zu verkaufen, bei gefragten Autos sollten sich schnell Käufer finden ... und man kann die Gewährleistung sauber ausschließen ...

Man kann ein wenig nachhelfen, wenn ein Privatkäufer aufschlägt und unbedingt kaufen möchte, muss er einen Selbstständigen in seinen Kreisen "organiesieren" der für Ihn kauft ... ansonsten bekommt der den wagen nicht ... so würde ich es machen ... da lauern sonst wirklich ein paar Fallstricke und man kann nicht in die Menschen schauen, wie die sich plötzlich doch ändern, wenn der 4-stellig Defektfall eintritt ... oder schlimmer, es Gauner sind die es genau auf dies Masche abgesehen haben und Geld nachträglich rausschlagen möchten...

Deine Antwort
Ähnliche Themen