Gebrauchtwagenkauf: EZ im Kaufvertrag stimmt nicht mit EZ in Zulassungsbescheinigung überein

Grüße!

Ich habe nun endlich einen guten Gebrauchten (angegebene EZ 03/2016) gefunden und gestern abgeholt.

Den KaufV hatte ich per Mail bekommen, dort stimmte alles mit der Verkaufsanzeige und Dingen, die ich bei der Probefahrt vor Ort überprüfen konnte überein.

Bei Abholung nun die Überraschung: in der Zulassungsbescheinigung steht EZ 01/2015. Also 1 Jahr und 2 Monate älter als im KaufV angegeben.

Ich war ehrlich gesagt etwas überfordert und habe den Wagen mitgenommen.

Das Auto ist natürlich immer noch das gleiche welches ich Probegefahren habe. Allerdings wird der Wiederverkaufswert geringer ausfallen. Ich plane es 2-3 Jahre zu fahren.

Auf Nachfrage beim Händler gab er den Fehler zu und bot 300€ Nachlass an.

Es handelt sich um einen VW Sportsvan Comfortline BJ 2014, MJ 2015, Benziner mit 125 PS.

Habt ihr so etwas schon mal erlebt? Wie hoch müsste der Nachlass ausfallen?

19 Antworten

Zu vermuten ist, dass das Mitnehmen eine Art der Kaufvertragswandlung mit Zustimmung ist.

Anwalt für Vertragsrecht kann dich beraten. Sollst ja nicht gleich klagen, sondern für 100€ beraten lassen. Dann hast du immer noch 400€ für dich!

Für 100,- wird wohl kein Anwalt tätig werden.

Wenn Du z.B. im ADAC bist sollte es soweit ich weiß eine erste, kostenlose Beratung bzw. Einschätzung des Anwaltes zum Verkauf/Verlauf usw. geben...

Zitat:
@Nipo schrieb am 31. August 2025 um 11:23:58 Uhr:
Für 100,- wird wohl kein Anwalt tätig werden.

Beratungsrechtsschutz, ist meist bei 100€ ohne dass der RA tätig wird.

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Ich hab ne Rechtsschutz, von daher wäre Beratung möglich.

Allerdings bin ich mit den 500€ Preisnachlass dacore. Meine Werkstatt hat den Wagen auch nochmal gecheckt und sagt, dass er wirklich in einwandfreiem Zustand ist.

Danke für euren Input, hat mir geholfen!

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