Gebrauchtwagenkauf entpuppt sich als alter Mietwagen

Hallo zusammen,

ich hoffe das hier ein paar rechtlich versierte Leute sind, die mir helfen können.

Ich habe mir vor kurzem ein Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft, der laut Autohaus zwei Vorbesitzer hat. EZ war anfang 2018 und Kilometerstand 70000.

Jetzt wurde bei dem Kaufvertrag die Zeile "Als Mietwagen/Taxi genutzt" mit nein angekreuzt.
Nach Zusendung des Fahrzeugbriefes stellte sich raus, dass der erste Besitzer eine Autovermietung war. Die zweite Person war eine Privatperson.

Kann mir wer sagen, wie da aktuell die Rechtslage ist? Ist es möglich von dem Kauf zurück zu treten oder eine Preisminderung zu erlangen? Im Internet findet man Rechtssprechungen von Anfang der 2000er die dies bejahen, allerdings auch welche, die sich nur auf Gebrauchtwagen mit einem Vorbesitzer beziehen.

An sich würde ich das Auto gerne behalten, jedoch hätte ich den Kaufpreis so wohl nicht gezahlt, hätte ich gewusst, dass es ein Mietwagen war.

Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

Sollten noch Fragen offen sein, beantworte ich diese gerne.

Viele Grüße
revxx

285 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Dezember 2021 um 20:07:07 Uhr:


Ich denke auch das es ein Vermieter war, nur muss der TE belegen, dass sein Verkäufer das wusste.

Das muss er nicht, denn es wurde im Vertrag zugesichert, dass das FZ kein Mietwagen war. Da kommt es nicht mehr darauf an, ob es der Verkäufer gewusst hat.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Dezember 2021 um 19:56:09 Uhr:Wahrscheinlich, vielleicht, evtl.,

Aber nicht definitv.

Wenn man die Wahrscheinlichkeit einen Selbstfahrervermietfzg zu erwerben ausschließen möchte, muss man halt grundsätzlich bestimmte Halter ausschließen.
Und dazu muss man sich bemühen sich die Dokumente vor Vertragsabschluss zeigen zu lassen. Was bei vielen AH bei bei der Besichtigung/Probefahrt gar nicht möglich ist,da auch die größten AH die wenigsten ZB's im AH liegen haben.

Auch das muss man nicht, denn der sogenannte Anscheinsbeweis macht das so wahrscheinlich, dass sich die Beweispflicht umdreht.

Zitat:

Ich denke auch das es ein Vermieter war, nur muss der TE belegen, dass sein Verkäufer das wusste.

Der Beweis ist schon erbracht. Der Verkäufer wusste oder hätte es wissen können anhand der Unterlagen, die er dem Käufer überlassen hat. So wie andere Eigenschaften des Fahrzeugs, die sich aus den Unterlagen ergeben, i.e. Leistung, Hubraum, Fälligkeit AU etc.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Dezember 2021 um 20:07:07 Uhr:


Ich denke auch das es ein Vermieter war, nur muss der TE belegen, dass sein Verkäufer das wusste.

Falsch, da es ein professioneller Händler war, sollte es ausreichend sein, wenn man eine Vermietung als Ersthalter nachweisen kann.

Das ist wie bei einem unfallfreien Wagen, wo man nachträglich eine Reparatur für einen mittleren vierstelligen Betrag bei einem Karosseriebetrieb nachweisen kann. Auch da wäre der Händler der Gekniffene, selbst wenn er es nicht wusste...

Da in der aktuellen Situation Neu- und Gebrauchtwagen aber knapp sind, würde ich zuerst mit dem Händler reden. Mal sehen ob er was anbieten kann wie kostenlose Inspektionen, neuer Reifensatz, Geldnachlass etc. Vielleicht reicht das dem TE auch in Abhängigkeit zum Wagenwert. Hatte ich so aber schonmal verkürzt geschrieben.

Zitat:

@nogel schrieb am 4. Dezember 2021 um 20:12:48 Uhr:


Gibt es denn überhaupt Urteile, die einem Ex-Selbstfahrer-Vermietfahrzeug einen geringeren Wert bescheinigen?

Wie hoch ist die Wertminderung?

Man kann zwar davon ausgehen (!), daß so ein Wagen in den ersten paar Monaten vielleicht etwas "schwungvoller" bewegt wurde.

Aber: wenn jemand einen Gebrauchtwagen kauft, z.B. nach 5 Jahren mit 70.000 km aus erster Hand, dann kann es ja trotzdem sein, daß der Vorbesitzer den Wagen 5 Jahre lang gequält und getreten hat.

Also nach dem Motto: bei Gebrauchtwägen ist dies kein Mangel, sondern hinnehmbar bzw. erwartbar?

Und wenn es solche Urteile gäbe, wäre die dort festgestellte Wertminderung ein Anhalt für Verhandlungen mit dem Händler.

Ähnliche Themen

@Knergy ja so Rechtssprechungen gibt es. Kann man gut Googlen. Ich weiß nicht in wie weit ich hier so links posten darf.

Im allgemeinen wir von 10% des Kaufpreises geredet.

In der aktuellen Situation wirst die kaum bekommen.
Unsere Händler hier, sind fast leer gekauft.
Rabatt ist nicht nötig,nächsten Tag ist der Wagen eh weg. Die Ausstellungsflächen sind leergefegt

Mannomannomann.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Dezember 2021 um 20:43:22 Uhr:

... unsere Händler hier, sind fast leer gekauft.
Rabatt ist nicht nötig,nächsten Tag ist der Wagen eh weg. Die Ausstellungsflächen sind leergefegt

Was hat denn das nun mit der Ausgangslage zu tun? Nichts!

Der TE spekuliert auf 10 Prozent Nachlass wegen dem zweifelhaften Haltereintrag. Und in der aktuellen Lage sehe ich die nicht.

Und vielleicht kann der Verkäufer ja belegen,dass der Wagen zwar auf die Vermietfirma zugelassen aber kein Selbstfahrervermietfzg war.

Ein Nachlass (welcher ggfls. Vom Gericht bestimmt wird) ist nicht abhängig von der Marktlage…

Ist denn nach 2 jähriger privater Nutzung überhaupt noch ein Anspruch auf "Mietwagennachlass" relevant?
Über wieviele Halter zieht sich das dann?
Stelle mir grad vor, Du verkaufst den Wagen in paar Jahren und der Käufer will dann auch 500,-€ Preisnachlass wg. Mietwagen. Da würdest bestimmt nicht schlecht aus der Wäsche gucken.
Gruß jaro

Es ist unerheblich, ob der Markt leer ist oder ein Überangebot herrscht.

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 4. Dezember 2021 um 20:59:14 Uhr:


Ein Nachlass (welcher ggfls. Vom Gericht bestimmt wird) ist nicht abhängig von der Marktlage…

Der TE möchte die Karre behalten und der Verkäufer wird den schneller los,als man denkt. Warum sollte sich der Verkäufer auf ein Verfahren einlassen?
"Bring her den Hobel, hier hast Dein Geld" fertig.

Glaubt mir, ich bin absolut kein Freund von Autoverkäufero,ganz im Gegenteil sogar, weshalb ich nie einen Verkäufer traue und alles vorab prüfe.

Der Haltereintrag einer Vermietfirma ist für mich Ausschlusskriterium das Fzg überhaupt zu besichtigen, außer der Preis ist exorbitant günstig,

Zitat:

@jaro66 schrieb am 4. Dezember 2021 um 21:00:03 Uhr:


Ist denn nach 2 jähriger privater Nutzung überhaupt noch ein Anspruch auf "Mietwagennachlass" relevant?

Das schon, aber nicht mehr in der Dimension 10%

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Dezember 2021 um 21:07:01 Uhr:



Der TE möchte die Karre behalten und der Verkäufer wird den schneller los,als man denkt. Warum sollte sich der Verkäufer auf ein Verfahren einlassen?
"Bring her den Hobel, hier hast Dein Geld" fertig.

Als Käufer hat man hier ein Wahlrecht, ob man die Wandelung oder eine Minderung anstrebt.

3 Halter bei einem 3jährigen Fahrzeug + Mietwagen sind schon negativ. Da sind 500 € Preisnachlass eventuell besser für den Verkäufer...

Deine Antwort
Ähnliche Themen