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Gebrauchtwagenkauf, beschriebene Ausstattung nicht gegeben

Themenstarteram 20. Januar 2018 um 14:40

Moin Leute,

in einem Inserat eines Gebrauchtwagens wurde diverse Ausstattung geboten (ESP, beheizbare Frontscheibe).

Nachdem bereits beim bzw vor dem Kauf einige Mängel aufgefallen sind, bot der Verkäufer an diese zu beseitigen und der Wagen wurde angezahlt.

Nach ca. einer Woche wurde der Wagen dann abgeholt und einige als unwichtig erachtete "Mängel" (z.B. Plastikteile nicht richtig befestigt) wurden in Kauf genommen. Im Laufe der nächsten Tage wurde von einer Werkstatt dann festgestellt, der Wagen hat kein ESP, eine Vorrichtung für eine beheizbare Frontscheibe ist zwar vorhanden jedoch wurde "anscheinend vom Vorbesitzer" die Scheibe mal getauscht sodass diese Funktion nicht unterstützt wird.

Von selber Werkstatt wurde dann festgestellt, dass die höhenverstellbaren Sitze nicht funktionieren, ein Bremsschlauch nicht ordnungsgemäß angebracht wurde sodass dieser am Reifen schleift, als neu verkaufte Bremsscheiben verschlissen sind und im Innenraum mehr "Plastikteile" als gedacht nicht korrekt funktionstüchtig sind.

Meine grundlegende Frage ist erstmal, wie sich das mit dem ESP und der beheizbaren Frontscheibe verhält. Laut Verkäufer wird die VIN des Fahrzeugs in den Börsen eingegeben, der Satz "Angaben ohne Gewähr" drunter gepackt und somit dürfte ich mich diesbezüglich nicht beschweren... Ein Lösungsvorschlag wurde zwar unterbreitet, bei diesem müsste ich aber wieder etwas Geld in die Hand nehmen. Damit, dass der Wagen kein ESP hat, müsse ich leben.

Aktuell steht der Wagen beim Händler zur Überprüfung der Bremsen, was er mir in Rechnung stellen will falls diese in Ordnung sein sollten...

Hättet ihr Tipps wie man mit dieser Situation umgehen sollte, oder lieber direkt einen Anwalt einschalten?

Mit freundlichem Gruß

Carmod

Beste Antwort im Thema

Wenn in der Anzeige mit ESP und beheizbare Frontscheibe geworben, aber ohne diese beiden Austattungen ausgeliefert wurde, ist das Auto unvollständig geliefert worden und der Käufer hat einen Nacherfüllungsanspruch.

Händler kann sich nicht auf "Angabe ohne Gewähr" berufen, da Preis die beschriebene Ausstattung umfasst. Im Vertrag wurde festgelegt, was geliefert wird (u.a. Werbeanzeige, wenn es nicht im Vertrag korrigiert wurde) und was dafür gezahlt wird.

Hiervon kann nicht abgewichen werden, da anderenfalls ja nicht klar ist, was der Käufer für sein Geld erhält.

Wenn Nachrüstung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar (Grenze ca. 5 bis 10 % des Kaufpreises), dann Kaufpreisminderung oder, wenn es für den Käufer wesentliche Ausstattungsmerkmale sind, Rückabwicklung des Kaufvertrages.

O.

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Wenn man wirklich so unbedarft ist und /oder keine Ahnung hat, versuchen jemanden mitzunehmen, der (wirklich) Ahnung hat.

Im Zweifeslfall kann bei TUEV/DEKRA und aehnlichen Pruefinstitutionen oft fuer relative wenig Geld ein Gebrauchtwagencheck gemacht werden.

Vorher Schlau machen, ob es sowas in der Naehe vom Haendler gibt, dann den Haendler vorab damit konfrontieren, das man dies (auf eigene Kosten) machen moechte.

An der Reaktion des Haendlers kann man dann schon absehen, ob sich die Fahrt zum Haendler evtl. dann doch nicht lohnt.

Zitat:

@Grasoman schrieb am 6. Februar 2018 um 17:54:46 Uhr:

...

Dann fällt gleich auf, dass ESP nicht da ist, und die Frontscheibenheizung nicht da ist/geht. Oder die Sitzhöhenverstellung nicht geht. Denn man nimmt sich 2-3 Stunden für jedes Auto Zeit für die ganzen Tests.

...

Kann den Vorschreiber n ur zustimmen, gerade in der Resteklasse mit den üblichen Fähnchenhändler sollte man Ahnung haben, oder sich Hilfe besorgen, ansonsten wird man da ganz schnell über den Tisch gezogen.

Sicherlich nicht imemr so, aber in diesen Preisregionen ist das Risiko ins Klo zu greifen hoch..

Na ja, ich kenne keinen Kauf/Fahrzeugbesichtigung in der ~ 2000 Eur Klasse wo man das Fahrzeug 2-3 Stunden Schalter für Schalter (Funktion) überprüft. Da würde ich als Verkäufer auch genervt sein.

Eine beheizte WSS ist auch auf Sicht zu überprüfen (sind die Heizdrähte sichtbar) oder ist es bereits eine nachgerüstetet Austausch WSS ohne Heizfunktion. Die Funktion selber lässt sich eigentlich nur bei entsprechendem Klima überprüfen, im trockenen Hochsommer geht das meiner Meinung nach nur indirekt über eine kaum durchzuführende Strommessung ... Im Grunde das gleiche wie mit der heckscheibe, wenn die nicht geht zeigt sich das erst wenn man mal freie Sicht möchte..:D

 

Elektrische Frontscheibenheizung trivialprüfen geht recht einfach:

* Heizdrähte da?

* und die hat richtig Power (abgesichert mit 2x30A oder 2x20A) und wenn man die anschaltet, zieht die mit der hohen Last kurz die Motordrehzahl runter, weil das erst den Generator und dann die Kurbelwelle belastet. Und dann regelt das MSG nach. Manchmal auch in einen erhöhten Leerlauf.

Da braucht man keine indirekte Strommessung (wäre natürlich was feines für beide Hälften), aber das merkt man am Motorlauf. Außerdem lässt sie sich eh nur bei laufendem Motor anschalten.

Und der AU-Prüfer nimmt ja auch solche starken elektrischen Verbraucher (Licht und Heckscheibenheizung und wenn verbraut el. Frontscheibenheizung) als Störgrößen für die Lambdaregelung von Benzinern bei der AU - das ganze Jahr.

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