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Gebrauchtwagenkauf, beschriebene Ausstattung nicht gegeben

Themenstarteram 20. Januar 2018 um 14:40

Moin Leute,

in einem Inserat eines Gebrauchtwagens wurde diverse Ausstattung geboten (ESP, beheizbare Frontscheibe).

Nachdem bereits beim bzw vor dem Kauf einige Mängel aufgefallen sind, bot der Verkäufer an diese zu beseitigen und der Wagen wurde angezahlt.

Nach ca. einer Woche wurde der Wagen dann abgeholt und einige als unwichtig erachtete "Mängel" (z.B. Plastikteile nicht richtig befestigt) wurden in Kauf genommen. Im Laufe der nächsten Tage wurde von einer Werkstatt dann festgestellt, der Wagen hat kein ESP, eine Vorrichtung für eine beheizbare Frontscheibe ist zwar vorhanden jedoch wurde "anscheinend vom Vorbesitzer" die Scheibe mal getauscht sodass diese Funktion nicht unterstützt wird.

Von selber Werkstatt wurde dann festgestellt, dass die höhenverstellbaren Sitze nicht funktionieren, ein Bremsschlauch nicht ordnungsgemäß angebracht wurde sodass dieser am Reifen schleift, als neu verkaufte Bremsscheiben verschlissen sind und im Innenraum mehr "Plastikteile" als gedacht nicht korrekt funktionstüchtig sind.

Meine grundlegende Frage ist erstmal, wie sich das mit dem ESP und der beheizbaren Frontscheibe verhält. Laut Verkäufer wird die VIN des Fahrzeugs in den Börsen eingegeben, der Satz "Angaben ohne Gewähr" drunter gepackt und somit dürfte ich mich diesbezüglich nicht beschweren... Ein Lösungsvorschlag wurde zwar unterbreitet, bei diesem müsste ich aber wieder etwas Geld in die Hand nehmen. Damit, dass der Wagen kein ESP hat, müsse ich leben.

Aktuell steht der Wagen beim Händler zur Überprüfung der Bremsen, was er mir in Rechnung stellen will falls diese in Ordnung sein sollten...

Hättet ihr Tipps wie man mit dieser Situation umgehen sollte, oder lieber direkt einen Anwalt einschalten?

Mit freundlichem Gruß

Carmod

Beste Antwort im Thema

Wenn in der Anzeige mit ESP und beheizbare Frontscheibe geworben, aber ohne diese beiden Austattungen ausgeliefert wurde, ist das Auto unvollständig geliefert worden und der Käufer hat einen Nacherfüllungsanspruch.

Händler kann sich nicht auf "Angabe ohne Gewähr" berufen, da Preis die beschriebene Ausstattung umfasst. Im Vertrag wurde festgelegt, was geliefert wird (u.a. Werbeanzeige, wenn es nicht im Vertrag korrigiert wurde) und was dafür gezahlt wird.

Hiervon kann nicht abgewichen werden, da anderenfalls ja nicht klar ist, was der Käufer für sein Geld erhält.

Wenn Nachrüstung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar (Grenze ca. 5 bis 10 % des Kaufpreises), dann Kaufpreisminderung oder, wenn es für den Käufer wesentliche Ausstattungsmerkmale sind, Rückabwicklung des Kaufvertrages.

O.

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Um welches Fahrzeug mit welchem Alter/Preis mit wieviel km geht es denn?

 

Der Händler will nicht allen Ernstes Standgebühren für eine Mängelanschauung verlangen?!

-> Naja ich würd hier raten immer persönlich anwesend zu sein... Wer weiß was "angepisste" Händler da genau machen...

Ich verstehe Dich so, dass bzgl. Ausstattung nichts im Vertrag festgeschrieben wurde. Somit ist das ESP wohl aussen vor, ebenso die Bremsscheiben. Die nicht funktionierenden Teile, die im Wagen aber verbaut sind, also etwa die Sitzverstellung und Frontscheibenheizung, müssen m.E. auf Gewähr gefixt werden.

Grundsätzlich hat der V. das Recht nachzubessern. Erst wenn der Wagen nicht auf den erforderlichen Stand kommt, besteht die Option zur Rückabwicklung. Ich würde auf Schriftlichkeit im Verkehr mit dem Händler bestehen. Anwalt nur, wenn ein einvernehmliches Vorgehen nicht mehr gegeben ist und die Kostenfrage das auch rechtfertigt. Wenn die Möglichkeit der Internetbewertung besteht, zum gegebenen Zeitpunkt (nach Abschluss der Nachbesserung und der Gewährleistungspflicht) ein entsprechendes Rating posten.

Am Ende ist es leider Lehrgeld, die Gebrauchtwagenbranche agiert zunehmend am Rande der Legalität. Nächstes Mal halt alles genau prüfen (z.B. mittels Gebrauchtwagencheck) und auch im Vertrag festhalten. Händler, die da nicht spuren, konsequent aussortieren.

Wenn in der Anzeige mit ESP und beheizbare Frontscheibe geworben, aber ohne diese beiden Austattungen ausgeliefert wurde, ist das Auto unvollständig geliefert worden und der Käufer hat einen Nacherfüllungsanspruch.

Händler kann sich nicht auf "Angabe ohne Gewähr" berufen, da Preis die beschriebene Ausstattung umfasst. Im Vertrag wurde festgelegt, was geliefert wird (u.a. Werbeanzeige, wenn es nicht im Vertrag korrigiert wurde) und was dafür gezahlt wird.

Hiervon kann nicht abgewichen werden, da anderenfalls ja nicht klar ist, was der Käufer für sein Geld erhält.

Wenn Nachrüstung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar (Grenze ca. 5 bis 10 % des Kaufpreises), dann Kaufpreisminderung oder, wenn es für den Käufer wesentliche Ausstattungsmerkmale sind, Rückabwicklung des Kaufvertrages.

O.

Themenstarteram 20. Januar 2018 um 19:22

Zitat:

@Mopedcruiser schrieb am 20. Januar 2018 um 17:03:30 Uhr:

Um welches Fahrzeug mit welchem Alter/Preis mit wieviel km geht es denn?

Der Händler will nicht allen Ernstes Standgebühren für eine Mängelanschauung verlangen?!

-> Naja ich würd hier raten immer persönlich anwesend zu sein... Wer weiß was "angepisste" Händler da genau machen...

Ford Mondeo, EZ: 2001, ~2000€

Der Händler ist der Meinung dass alles in Ordnung sei und ich deshalb "grundlos" Kosten diesbezüglich verursache.

Zitat:

@Railey schrieb am 20. Januar 2018 um 17:05:40 Uhr:

Ich verstehe Dich so, dass bzgl. Ausstattung nichts im Vertrag festgeschrieben wurde. Somit ist das ESP wohl aussen vor, ebenso die Bremsscheiben. Die nicht funktionierenden Teile, die im Wagen aber verbaut sind, also etwa die Sitzverstellung und Frontscheibenheizung, müssen m.E. auf Gewähr gefixt werden.

Grundsätzlich hat der V. das Recht nachzubessern. Erst wenn der Wagen nicht auf den erforderlichen Stand kommt, besteht die Option zur Rückabwicklung. Ich würde auf Schriftlichkeit im Verkehr mit dem Händler bestehen. Anwalt nur, wenn ein einvernehmliches Vorgehen nicht mehr gegeben ist und die Kostenfrage das auch rechtfertigt. Wenn die Möglichkeit der Internetbewertung besteht, zum gegebenen Zeitpunkt (nach Abschluss der Nachbesserung und der Gewährleistungspflicht) ein entsprechendes Rating posten.

Am Ende ist es leider Lehrgeld, die Gebrauchtwagenbranche agiert zunehmend am Rande der Legalität. Nächstes Mal halt alles genau prüfen (z.B. mittels Gebrauchtwagencheck) und auch im Vertrag festhalten. Händler, die da nicht spuren, konsequent aussortieren.

Zählt die getätigte Mängelbehebung direkt beim Kauf auch schon als Nachbesserungsversuch?

Das wurde allerdings nicht schriftlich festgehalten, lediglich Kaufdatum und Abholdatum im Kaufvertrag zeigen eine Woche differenz...

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 20. Januar 2018 um 18:48:03 Uhr:

Wenn in der Anzeige mit ESP und beheizbare Frontscheibe geworben, aber ohne diese beiden Austattungen ausgeliefert wurde, ist das Auto unvollständig geliefert worden und der Käufer hat einen Nacherfüllungsanspruch.

Händler kann sich nicht auf "Angabe ohne Gewähr" berufen, da Preis die beschriebene Ausstattung umfasst. Im Vertrag wurde festgelegt, was geliefert wird (u.a. Werbeanzeige, wenn es nicht im Vertrag korrigiert wurde) und was dafür gezahlt wird.

Hiervon kann nicht abgewichen werden, da anderenfalls ja nicht klar ist, was der Käufer für sein Geld erhält.

Wenn Nachrüstung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar (Grenze ca. 5 bis 10 % des Kaufpreises), dann Kaufpreisminderung oder, wenn es für den Käufer wesentliche Ausstattungsmerkmale sind, Rückabwicklung des Kaufvertrages.

O.

Ich habe mal nachgeschaut, die Ausstattung wurde im Kaufvertrag nicht festgelegt. Lediglich das auf einige Mängel an der Karosserie hingewiesen wurde (mündlich im Verkaufsgespräch wurden vereinzelt Kratzer und Macken aufgezeigt), steht dort schriftlich.

Schwierige Preisregion... Gab's das beim Mondeo MK3 überhaupt als Zusatzausstattung im vFl?

 

Ist wenigstens eine Rechtschutzversicherung vorhanden ansonsten lohnt das ganze überhaupt nicht...!

Aber da nichts im Kaufvertrag steht wirst du vermutlich Pech haben (falls RV vorhanden einfach mal die telefonische Rechtsberatung abrufen)!

 

Brauchst du unbedingt ESP, ich hab es im Mondeo MK3 nie vermisst und ich wohne auf der Schwäbischen Alb (3 Monate Winter und 9 Monate isch's kalt)!

 

Sofern auch kein Bastlerfahrzeug, im Kundenauftrag oder fahruntaugliches Fahrzeug benannt wurde hast du natürlich Gewährleistungsanspruch die ersten 6 Monate!

Von dem her muss er alle technischen Mängel beseitigen!

Frontscheiben Heizung wird auch wieder schwierig, da er das selbst ja nicht zwingend wissen muss/prüfen kann (Sommer z.B

)...

 

Glückwunsch zum Kauf!

Zitat:

@carmod schrieb am 20. Januar 2018 um 20:22:09 Uhr:

Ford Mondeo, EZ: 2001, ~2000€

bei einem 17 jährigen Altauto sollte man vielleicht damit rechnen , dass nicht mehr alles im Auslieferungszustand ist ...

(dass z.B. mal der Zweit- oder Drittbesitzer nach einem Steinschlag die billigste verfügbare Scheibe hat einbauen lassen!)

... und Ausstattungsdetails, die einem WICHTIG sind, sollte man IM VERTRAG festhalten und bei der Besichtigung 1. auf Existenz und 2. auf Funktion prüfen ;)

Themenstarteram 20. Januar 2018 um 21:25

Zitat:

@Mopedcruiser schrieb am 20. Januar 2018 um 21:52:07 Uhr:

Schwierige Preisregion... Gab's das beim Mondeo MK3 überhaupt als Zusatzausstattung im vFl?

Ist wenigstens eine Rechtschutzversicherung vorhanden ansonsten lohnt das ganze überhaupt nicht...!

Aber da nichts im Kaufvertrag steht wirst du vermutlich Pech haben (falls RV vorhanden einfach mal die telefonische Rechtsberatung abrufen)!

Brauchst du unbedingt ESP, ich hab es im Mondeo MK3 nie vermisst und ich wohne auf der Schwäbischen Alb (3 Monate Winter und 9 Monate isch's kalt)!

Sofern auch kein Bastlerfahrzeug, im Kundenauftrag oder fahruntaugliches Fahrzeug benannt wurde hast du natürlich Gewährleistungsanspruch die ersten 6 Monate!

Von dem her muss er alle technischen Mängel beseitigen!

Frontscheiben Heizung wird auch wieder schwierig, da er das selbst ja nicht zwingend wissen muss/prüfen kann (Sommer z.B

)...

Glückwunsch zum Kauf!

Rechtsschutz ist vorhanden, das ESP ist grundlegend nicht so wichtig. Beim ESP ist es eher das "gutgläubig" mit der Ausstattung XYZ gekauft und im Verlauf gemerkt X und Y sind garnicht vorhanden.

Zitat:

@camper0711 schrieb am 20. Januar 2018 um 22:02:23 Uhr:

Zitat:

@carmod schrieb am 20. Januar 2018 um 20:22:09 Uhr:

Ford Mondeo, EZ: 2001, ~2000€

bei einem 17 jährigen Altauto sollte man vielleicht damit rechnen , dass nicht mehr alles im Auslieferungszustand ist ...

(dass z.B. mal der Zweit- oder Drittbesitzer nach einem Steinschlag die billigste verfügbare Scheibe hat einbauen lassen!)

... und Ausstattungsdetails, die einem WICHTIG sind, sollte man IM VERTRAG festhalten und bei der Besichtigung 1. auf Existenz und 2. auf Funktion prüfen ;)

Ja, aber nur weil der Käufer das haben möchte was ausgeschrieben wurde und das mit grundlegender Funktion (z.B. auch was die Bremsen betrifft"), verlangt er ja kein Neufahrzeug...

Klar hätte vorher irgendwo eine genaue Prüfung stattfinden sollen. Im Vordergrund stand jedoch zunächst mal ein funktionstüchtiges Fahrzeug zu finden. Am Ende des Tages wurde sich dann halt darauf verlassen das die Beschreibung passt. Jedes Merkmal einzeln zu untersuchen zu müssen halte ich aber auch für nicht unbedingt in Ordnung.

Irgendwo muss man sich doch auch mal auf etwas verlassen können, ohne das erst jeder Knopf des gesamten Fahrzeugs auf Funktion überprüft werden muss...

klar sollte sein:

ein falsch verlegter - und deswegen bald durchgescheuerter - Bremsschlauch ist ein Sachmangel = sollte ein Fall für die Gewährleistung sein

laut hier

https://www.ford-forum.de/threads/italienischer-mondeo-ohne-esp.59546/

Zitat:

... Mondeo mit BJ 02/2004 gekauft. Eigentlich hab ich gelesen, das alle Mondeos ab Facelist (09/2003) ESP serienmäßig haben. Meiner hat aber offensichlich KEIN ESP (keine Kontrollampe). Mein Mondi wurde vom Vorbesitzer aus Italien Importiert.

war beispielsweise ESP

1. 2001 generell noch nicht serienmäßig und

2. können Reimportfahrzeuge von der deutschen Version abweichend ausgestattet sein

 

Wenn mit der Ausstattung so in der Anzeige geworben wurde gilt die Klausel "ohne Gewähr" nicht. das ist Blödsinn. Das wäre ja so als wenn er Dir ein Auto mit 3 Rädern hinstellt. Wenn das Auto bei ihm so auf dem Hof steht muß er zugesicherte Eigenschaften auch nachprüfen. Es handelt sich ja nicht um ein allgemeines Werbeangebot sondern es wurde ja konkret dieses Fahrzeug beworben.

Ich wäre da rigeros: Entweder Preisnachlaß oder Rückabwicklung. Wenn Nachbesserung für dich Ok ist dann laß es machen. Wenn der Händler dafür Gebühren nimmt ist das nicht nur frech sondern auch rechtlich nicht tragbar. ER hat Mist gemacht also muß ER auch dafür haften.

Am Einfachsten wäre: Rückgabe des Fahrzeuges. ggf. Kostenerstattung für Anmeldung usw. Der Händler ist ein potenzieller betrüger in den Du kein Vertrauen setzen kannst.

Wenn der Knopf für die beheizbare Frontscheibe vorhanden ist, muss sie auch beheizbar sein, sonst ist das ein Mangel.

Themenstarteram 6. Februar 2018 um 11:11

Hallo zusammen,

für die Leute die geantwortet haben und eventuell Interesse daran haben zu wissen wie die Sache ausgegangen ist hier ein kleines Update.

Nach einigen Diskussionen mit dem Verkäufer hat man sich auf Rücknahme des Fahrzeugs geeinigt.

Das ist das Vernünftigste, was passieren konnte!

Hier haben sich leider ein potenzieller Kunde (unvoreingenommen und auf Vertrauen hoffend) und ein Händler, welcher halt Schrott verkauft getroffen. In dieser Preisregion passiert das garantiert täglich.

Ausbaden muss es der "ehrliche" Händler, der solchen Schrott nicht anbietet und für viell. 1000 € mehr das selbe Auto in ordentlich anbietet. Zum Einen wird er von vielen nicht beachtet, weil er halt teurer ist und dann sind die Interessenten nach einem solchen Vorfall doppelt mißtrauisch.

Zitat:

@carmod schrieb am 6. Februar 2018 um 12:11:52 Uhr:

Hallo zusammen,

für die Leute die geantwortet haben und eventuell Interesse daran haben zu wissen wie die Sache ausgegangen ist hier ein kleines Update.

Nach einigen Diskussionen mit dem Verkäufer hat man sich auf Rücknahme des Fahrzeugs geeinigt.

Das war das Einzig gute was Du tun kontest.

Ich hoffe Du hast das als erfahrung gebucht udn handelst in Zukunft entsprechend vorsichtiger und läßt dich auf keine "Deals" mehr ein. Wenn irgendetwas zugesichert ist, muß es auch einwandfrei funktionieren. Ansonsten: Finger weg. Und das gilt nicht nur für Gebrauchte Autos.

Die Anzeige an sich sind nur Invitatio ad offerendum und insofern nicht bindend. Aber: alle Angaben im Kaufvertrag sind bindend und zugesicherte Eigenschaften, dieses Dokument ist also sehr wichtig. Also ganz einfach: im Kaufvertrag der Satz dazu: Die Fahrzeuganzeige ist Bestandteil der zugesicherten Eigenschaften des Kaufvertrages und dann mit antackern lassen. Schon hat man das mal drin.

Und doch: ein Gebrauchtwagen-Käufer kann/darf sich auf nichts verlassen, schon gar nicht auf die Funktion von Komfortsachen in 17-jährigen Autos, denn natürlich kann was fehlen oder auch defekt sein. Der Käufer muss selbst vor Unterschrift des Kaufvertrages alles checken am Auto. Händler stehen aber mindestens dafür gerade, dass das Fahrzeug verkehrstauglich ist, wenn sie dich mit roten Schildern (Händlerkennzeichen) fahren lassen.

Fürs nächste Mal für dich: eine Checkliste am Fahrzeug

https://www.audi.de/dam/nemo/used-cars/pdf/110-Punkte-Check.pdf

Dann fällt gleich auf, dass ESP nicht da ist, und die Frontscheibenheizung nicht da ist/geht. Oder die Sitzhöhenverstellung nicht geht. Denn man nimmt sich 2-3 Stunden für jedes Auto Zeit für die ganzen Tests.

Und: vor dem Kauf mal einen Gebrauchtwagencheck auf der Bühne machen lassen. Die finden die wichtigen Sachen an den Bremsen, Reifen und am Fahrwerk und unter Motor und Getriebe.

Und immer ratsam bei Konflikten: Wissen, was man selbst will, dann ernsthaft mit dem Händler reden und eine Lösung erwirken. Ist allemal besser als Anwalt. Die Rücknahme des Wagens bei Rückzahlung des Geldes war eine Variante, mit der der Händler recht gut weggekommen ist bei den Mängeln. Und wo dir hoffentlich kein finanzieller Nachteil entsteht auch nicht für Zulassungskosten oder andere Nebenkosten.

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