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Gebrauchtwagengarantie bei defektem Klimakompressor?

Nissan Almera Tino
Themenstarteram 18. Mai 2011 um 5:37

Hallo,

ich habe ein großes Problem und somit auch eine wichtige Frage...

Ich habe im Januar 2011 bei einem Gebrauchtwagenhändler einen Nissan Almera Tino gekauft.

Bei der Übergabe war alles in Ordnung. ...soweit  ich es erkenne konnte. Ich habe die Klimaanlage geprüft und es kam kalte Luft raus.

Als es nun wärmer wurde musste ich feststellen, dass die Klima nicht kühlt. Also bin ich zur Werkstatt. Die sagten mir, dass überhaupt keine Kühlflüssigkeit  mehr vorhanden. Was ja natürlich für den Kompressor sehr schädlich ist. Ich rief den Händler an, da kam er mir ganz blöde und meinte, dass er doch jetzt nicht sehen kann ob beim Kauf Flüssigkeit drinnen war oder nicht. Ich hätte sie leer gefahren... Klar im Winter und innerhalb von 3 Monaten ;)

Zumal er vor dem Verkauf noch eine Inspektion durchgeführt hat!!! Da hätte er es doch sehen müssen und nachfüllen sollen...

Ich hatte keine Lust auf diesen Stress und bin zur meiner Werkstatt um die Flüssigkeit nachfüllen zu lassen.  Nach dem ich dann einige Kilometer gefahren bin ist der Motor einfach während der Fahrt ausgegangen und aus der Motorhaube  fing es an zu stinken und zu rauchen!

Der Klimakompressor hatte sich nun verabschiedet...was natürlich sehr gut möglich ist wenn man unwissentlich längere Zeit ohne Kühlflüssigkeit fährt.

Meine Frage nun: Fällt dieser Fall und der Klimakompressor unter die Gebrauchtwagengarantie???

Wie kann ich bei dem gemeinen Händler argumentieren um als Frau nicht gleich wieder abgewimmelt zu werden?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von maggo12

...Darum sollte man auch regelmäßig einen Klimaanlagencheck machen lassen (alle 2 Jahre) da die Klimaanlage im Jahr 20-30% an Kältemittel verliert.

Naja, dicht ist wohl keine Anlage, aber 20-30% ist ein viel zu hoch angesetzter Wert, den mir bisher niemand glaubhaft belegen konnte. Ich halte 5% für viel wahrscheinlicher, sonst hätte ich bei meinem Audi nach 10 Jahren bei ersten Check nicht noch über 65% der Befüllung drin gehabt.

Gruss Neo

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8 Antworten
am 18. Mai 2011 um 14:07

Dan lese mal deine Grantiebedingen im Vertrag.:D

Wenn du es nicht weißt, können wir es auch schlecht erraten.:cool:

Da die Garantie freiwillig ist, kann jeder selbst bestimmen ob

für diverse Komponenten eine Garantie gegeben oder nicht.

Ansonsten Rechtschutzversicherung anrufen, nach nem kompetenten Anwalt für solche Fälle fragen.

Themenstarteram 18. Mai 2011 um 15:18

Zitat:

Original geschrieben von Knecht ruprecht 3434

Dan lese mal deine Grantiebedingen im Vertrag.:D

Wenn du es icht weißt, können wir es auch schlecht erraten.:cool:

Da die Garantie freiwillig ist, kann jeder selbst bestimmen ob

für diverse Komponenten eine Garantie gegeben oder nicht.

Im Vertrag steht: Gebrauchtwagengarantie für 12 Monate bzw. 5000 km. Ausgenommen sind altersbedingte Verschleißteile.

Ist nun ein Klimakompressor ein altersbedingtes Verschleißteil?

am 18. Mai 2011 um 15:58

Definitiv ja, weil er im Gegensatz zb. zum Kotflügel nicht dahängt, sondern

arbeitet, in Form des Verdichtetens des Kältemittels.

Ergo er ist ein Verschleißteil, welches aber normalerweiße ein Autoleben hält.

Tja und kaputt ist er nicht durch Verschleiß sondern aufgrund falscher Benutzung

ohne Kältemittel gegangen.

Also eine etwas grenzwertige Sache.:eek:

Hallo,

was wollt ihr denn mit der (eingeschränkten) Gebrauchtwagengarantie? Der Wagen wurde von einem Händler vor weniger als 6 Monaten gekauft. Folglich greift normalerweise die gesetzliche Gewährleistung mit Beweislastumkehr. Der Händler müsste nachweisen, dass der Schaden nicht schon beim Kauf vorhanden war. (ev. auch durch ein Leck) Solange er das nicht schafft, müsste er vermutlich den Schaden tragen. Falls der Händler nicht einsichtig ist, wende dich zur Beratung an einen Anwalt oder an die Schiedsstelle des KFZ-Gewerbes (sofern der Händler Mitglied bei der KFZ-Innung ist).

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Beweislast

http://www.kfz-schiedsstellen.de/

Übrigens verbraucht sich das Kältemittel in der Klimaanlage nicht, sondern es kann nur durch eine Undichtigkeit entweichen. Damit geht "leerfahren" nicht wirklich. Auch wird bei einer Inspektion normalerweise nicht der Kältemittelstand in der Klimaanlage geprüft, da dies nicht so einfach geht (geschlossenes System).

Deine Schilderung ist mir allerdings auch etwas unklar. Erst geht es um den Kompressor, dann um Kühlflüssigkeit (Motor?), dann Kompressor, dann Rauchen des Motors. Eine weitere Frage, die sich mir stellt, ist, ob du durch die eigene Entscheidung die Klimaanlage instandetzen zu lassen (befüllen) eventuell dein Gewährleistungsrecht verwirkt hast.

Gruss Neo

am 18. Mai 2011 um 18:33

Zitat:

Original geschrieben von Nomen_est_Omen

Hallo,

was wollt ihr denn mit der (eingeschränkten) Gebrauchtwagengarantie? Der Wagen wurde von einem Händler vor weniger als 6 Monaten gekauft. Folglich greift normalerweise die gesetzliche Gewährleistung mit Beweislastumkehr. Der Händler müsste nachweisen, dass der Schaden nicht schon beim Kauf vorhanden war. (ev. auch durch ein Leck) Solange er das nicht schafft, müsste er vermutlich den Schaden tragen. Falls der Händler nicht einsichtig ist, wende dich zur Beratung an einen Anwalt oder an die Schiedsstelle des KFZ-Gewerbes (sofern der Händler Mitglied bei der KFZ-Innung ist).

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Beweislast

http://www.kfz-schiedsstellen.de/

Übrigens verbraucht sich das Kältemittel in der Klimaanlage nicht, sondern es kann nur durch eine Undichtigkeit entweichen. Damit geht "leerfahren" nicht wirklich.

Gruss Neo

Genau so ist es und nicht anders. Und der Klimakompressor ist auch kein Verschleißteil wie z.B. Bremsbeläge etc. Und der Kompressor kann nicht durch zu wenig Kältemittel im System kaputt gehen weil der Kompressor nur bis zu einem gewissen Mindestdruck der Anlage anspringt und sonst garnicht. Also wenn die Anlage leer ist dann läuft der Kompressor nicht. Anders sieht es aus wenn genug Kältemittel im System ist aber vergessen wurde das Kältemittelöl zur Schmierung des Klimakompressors mit einzufüllen. Was ja auch die andere Werkstatt beim auffüllen vergessen haben kann. Darum sollte man auch regelmäßig einen Klimaanlagencheck machen lassen (alle 2 Jahre) da die Klimaanlage im Jahr 20-30% an Kältemittel verliert.

Zitat:

Original geschrieben von maggo12

...Darum sollte man auch regelmäßig einen Klimaanlagencheck machen lassen (alle 2 Jahre) da die Klimaanlage im Jahr 20-30% an Kältemittel verliert.

Naja, dicht ist wohl keine Anlage, aber 20-30% ist ein viel zu hoch angesetzter Wert, den mir bisher niemand glaubhaft belegen konnte. Ich halte 5% für viel wahrscheinlicher, sonst hätte ich bei meinem Audi nach 10 Jahren bei ersten Check nicht noch über 65% der Befüllung drin gehabt.

Gruss Neo

am 18. Mai 2011 um 20:03

Zitat:

Original geschrieben von Nomen_est_Omen

Zitat:

Original geschrieben von maggo12

...Darum sollte man auch regelmäßig einen Klimaanlagencheck machen lassen (alle 2 Jahre) da die Klimaanlage im Jahr 20-30% an Kältemittel verliert.

Naja, dicht ist wohl keine Anlage, aber 20-30% ist ein viel zu hoch angesetzter Wert, den mir bisher niemand glaubhaft belegen konnte. Ich halte 5% für viel wahrscheinlicher, sonst hätte ich bei meinem Audi nach 10 Jahren bei ersten Check nicht noch über 65% der Befüllung drin gehabt.

Gruss Neo

Ja stimmt du hast recht ich habe mich mit der Mindestfüllmenge für die Aufrechterhaltung der Klimafunktion vertan! Um genau zu sein ist bis ca. 6,3% Kältemittelverlust im Jahr die Anlage noch als "dicht" zu bezeichnen also bist du mit deinen 5 % ganz gut dabei :)

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