Gebrauchtwagen wird zur Kostenfalle: Rechtliche Möglichkeiten oder selbst schuld?
Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin mit meinem Anliegen im richtigen Forenbereich.
Ich habe vor knapp 2 Jahren einen Gebrauchten Ford Focus MK2 über einen Gebrauchtwagenhändler als "wiederaufbereitetes Fahrzeug" gekauft. Der Wagen machte einen (für mich als Laien) rundum sehr guten Eindruck und ich habe ihn (zu einem leicht überteuerten Preis) dann auch gekauft, da ich der Meinung war, ein wirklich gut erhaltenes Fahrzeug zu kaufen.
Jetzt im Nachhinein entwickelt sich der Wagen aber zu einer Kostenfalle und bin mir nicht sicher, ob ich irgendwelche rechtlichen Ansprüche habe.
Mal eine Auflistung der nach dem Kauf festgestellten Mängel:
- Die Batterie war uralt (knapp 10 Jahe, wie auch der Wagen selbst) und versagte bereits kurz nach dem Kauf (wird beim Händler sicherlich noch am Ladegerät gehangen haben). Auf Anfrage beim Händler nach einer Kostenerstattung, bot er mir an, sie selbst zu wechseln. Hier habe ich mich dann aber doch für einen eigenen Austausch (auf eigene Kosten) entschieden, da ich rund 150km zu ihm hätte fahren müssen und sicherlich nur eine andere alte Batterie bekommen hätte. Da sehe ich jetzt auch insgesamt keine großen Probleme. Ärgerlich aber nichts dramatisches. (Kosten rund 90€)
- Die vorderen Bremsen waren so gut wie komplett runtergefahren. Sehe ich auch eher als Pech gehabt an, da ich mich damit nicht auskannte. (Kosten rund 500€)
- Die Querlenkerlager waren porös und mussten gewechselt werden. Sehe ich ebenfalls als Pech gehabt an. (Kosten mit Einbau rund 150€)
- Gerade steht der Wagen wieder in der Werkstatt, weil nun auch die hinteren Bremsen fällig sind. Auch das sehe ich noch als "normal" an. Es waren halt zum Kaufzeitpunkt keine neuen Bremsen, und das kann man auch nicht erwarten (Kosten rund 450€).
Nun aber Mängel, bei denen ich mir nicht sicher bin, ob ich das einfach als "Pech gehabt" hinnehmen sollte:
- Es wurde in der Werkstatt festgestellt, dass der Wagen einen Unfall hatte. Ich muss zugeben, ich hatte den Hänlder nicht gefragt, ob der Wagen einen Unfall hatte, da er auf mich einfach einen super Eindruck machte (ja, leichtsinnig), und ich nicht auf die Idee gekommen wäre, dass da mal ein größerer Unfall war. Somit habe ich auch nichts bzgl. Unfallfreiheit in schriftlicher Form bestätigt bekommen. Ich selbst habe den Begriff "wiederaufbereitet" leider falsch interpretiert, nämlich im Sinne von Polieren, Reinigen, kleine Schrammen ausbessern, usw. An Schweißarbeiten an der Karosserie, wie sich im Nachhinein herausstellte, habe ich da einfach nicht gedacht.
Der Kofferraum saß schief (mit dem Auge eines Laien absolut nicht zu erkennen), die Fahrertür ist abgesackt (wenn man nicht speziell danach schaut auch nicht erkennbar) und die Karosserie war im Bereich einer Rückleuchte undicht (wer schraubt schon vor dem Kauf die Rückleuchten ab). Ich hatte ständig einen nassen Kofferraum.
Die Kofferraumklappe habe ich richten lassen, die undichte Stelle (wo an der Karosserie geschweißt wurde) selbst abgedichtet. Aber schon ein paar Wochen später wieder undicht. Auch die Fahrertür ist undicht. Fahre ich durch eine Waschstraße, werde ich selbst auch nass.
- Nun wo der Wagen wieder in der Werkstatt ist, wurde festgestellt, dass eine der hinteren Bremsen nicht in ordnungsgemäßem Zustand ist. Es ist ein nicht geeignetes Teil verbaut, was zu folge hatte, dass auf einer Seite kaum gebremst wurde (lebensgefährlich?). Dieses Teil (welches genau kann ich gerade nicht sagen. Die Werkstatt teilte mir die Botschaft gerade mit und ich bin einfach nur genervt. Genaueres werde ich am Mittwoch nochmal beim Abholen klären) muss laut Auskunft der Werkstatt getauscht werden (Kosten rund 300€). Die Werkstatt bot mir an, die zwei unterschiedlichen alten Teile mitzugeben, um einen "Nachweis" zu haben, was da verbaut war.
Weitere kleine Mängel aufzulisten (ich könnte noch einige nennen) erspare ich euch.
Nun aber zu meiner wichtigen Frage: Seht ihr in all diesen Dingen eher ein "eigenes Verschulden" durch Unwissenheit und Naivität beim Fahrzeugkauf, oder seht ihr irgendwo eine Möglichkeit rechtlich gegen den Hänlder vorzugehen und die eine oder andere Kostenübernahme zu verlangen?
Allerdings habe ich ja auch keine Beweise dass mir der Wagen mit all diesen Mängeln verkauft wurde. Oder bin ich bei manchen Dingen auch nicht in der Beweispflicht? Leider bin ich nicht nur fahrzeugtechnisch, sondern auch bei rechtlichen Dingen, absoluter Laie.
Bin sehr dankbar für jeden Tipp!
ERGÄNZUNG:
Achja, vor lauter Mängeln schon ganz vergessen. Die Klimaanlage lief von Anfang an nicht richtig, was aber aufgründ kühler Temperaturen beim Kaufzeitpunkt garnicht zu erkennen war. In diesem Sommer brannte dann der Klimakompressor durch. Die Kosten würde hier bei rund 700€ liegen...
Beste Antwort im Thema
Naja, das sollte man jetzt aber vielleicht auch etwas neutraler betrachten.
Verschlissene Bremsen innerhalb von 2 Jahren nach Kauf und unbekannter Anzahl km = kein Punkt, den ich dem Verkäufer anlasten kann. Der macht nur das, was notwendig ist. Und wenn die Bremsen die Werte für die HU erreichen ist das für diese Momentaufnahme iO. Ob die dann noch 3000, 20000, oder 40000km halten ist völlig egal. Und die hintere Bremse ist eh aus dieser Sache raus nach 2 Jahren. Und die Batterie wäre der Verkäufer ja sogar bereit gewesen zu wechseln, da hat der TE von Abstand genommen - wegen der Entfernung und der feststehenden Vermutung, dass eh nur alter Schrott eingebaut würde.
Poröse Querlenker - auch hier: wann innerhalb der 2 Jahre wurde das festgestellt? Jetzt bei der neuen HU? Oder etwas früher? Ist eigentlich auch egal, wenn die zum Moment der HU nach Ermessen des Prüfers iO waren, wird heute den tatsächlichen Zustand bei der HU vor Jahren keiner mehr nachweisen können.
Klimakompressor geht 1,5 Jahre nach dem Kauf kaputt - was kann da der Verkäufer dafür? Welche Haftung soll dem denn für ein (sorry) altes Auto auferlegt werden?
Das nicht näher bestimmte fehlerhafte Teil - da können wir nur mutmaßen, wissen wir nicht mal was es ist. Eventuell war der Wagen zum Prüfzeitpunkt trotz des fehlerhaften Teiles in der Lage, die Werte zu erreichen? Und selbst wenn nicht, angenommen der TÜV war getürkt: wie soll der Nachweis erfolgen, dass dieses falsche Teil nicht innerhalb der letzten 2 Jahre rein gekommen ist? Wenn es sich - wie der Vorschreiber andeutet - nicht sogar um eine "Gewinnmaximierungsmassnahme" der jetzigen Werkstatt handelt? Auch das sollte man in Betracht ziehen, dass die eigene Werkstatt eher sich hochlobt und die vorherigen Beschuldigt.
Also bis dahin ist das für mich alles ein normaler Gebrauchtwagen, mit den häufigsten Mängeln und Wartungsverschleppungen denen ältere Autos nunmal oft ausgesetzt sind wenn sie verkauft werden sollen. Man sollte auch bedenken - reich verdient hat sich der Händler mit dem 8 Jahre alten Ford Focus auch nicht, so dass er sich zur Ruhe setzen könnte. Bis hierher wäre ich mit dem Wort Betrüger sehr sehr vorsichtig.
Bleibt für mich der Unfallschaden als einziges übrig. Wurde nicht ausgeschlossen, aber auch nicht erwähnt bei Kauf. Ob die Bezeichnung "wiederaufbereitetes Fahrzeug" eine Unfallreparatur einschließt möchte ich nicht bewerten, für mich jedenfalls nicht. Aber auch das ist 2 Jahre her und damit wahrscheinlich verjährt. Es sei denn, dass dem Verkäufer arglistige Täuschung nachgewiesen werden kann. Ob das so einfach ist? Und was kommt dabei heraus? Gibts den Händler überhaupt noch, oder macht diesen Handel jetzt der Schwager vom Cousin des ehemaligen Betreibers?
Sicherlich gibt es schwarze Schafe bei den Gebrauchtwagenhändlern. Aber eines sollte klar sein: die sind nicht auf der Welt, um die Menschheit auf ihre Kosten mit besten Gebrauchtwagen zum günstigsen Preis zu versorgen. Und an einem alten Kompaktwagen gibts nicht viel zu verdienen, wenn da die komplette Bremsanlage neu kommt damit der Verkäufer die nächsten 3 HU Ruhe hat - dann legt der drauf. Würde keiner hier der "Betrüger" schreit machen. Wenn es die Werte bringt und TÜV bekommt, ists iO und gut. Letztlich ist der Kunde (in allen Bereichen, nicht nur beim Auto) auch mit selbst Schuld - bezahlen will er nix. Weder beim Kauf (der Händler muss mir noch Betrag x nachlassen) noch bei der Wartung (ich gehe nicht mehr zur Fachwerke nach der Garantie, Heinzi im Hinterhof reicht dann auch). Hilft nur Augen auf beim Fahrzeugkauf.
22 Antworten
Also ich verstehe nicht, warum der TE die Reparaturen nicht innerhalb der Zeit hat erledigen lassen als der verkaufende Händler noch in der Gewährleistungspflicht war. Außerdem hatte er nach eigenen Angaben sogar eine Garantie für Verschleißreparaturen:
Zitat:
@masch14 schrieb am 23. Februar 2016 um 18:19:20 Uhr:
Eine kurze Rückmeldung:Es ist ein Focus 2.0 (EZ 11/07) mit rund 100.000 km geworden, über einen Händler für 5900€. Sicherlich nicht der günstigste, aber der Wagen lief absolut rund, sah aus wie ein Neuwagen (innen und außen perfekt in Stand gebracht), und ich habe 6 bzw. 12 Monate Gewährleistung (6 Monate auf alle Verschleißteile).
War wohl einer der letzten vor dem Facelift, aber der gefällt mir optisch sogar besser.
Auf Kostenersatz für Verschleißreparaturen 12 Monate nach dem Kauf zu hoffen, ist schon mehr als naiv.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 18. Dezember 2017 um 13:12:38 Uhr:
Wie sagte schon meine Oma: "watt nix kostet, ist auch nix!" ...
Ist ein bissel zu pauschal.
Man muss das Preis/Leistungsverhälnis sehen.
Ich habe eine Kaffeemaschine für 16 eus gekauft - sage aber von vorn herein: Hält sie 2 Jahre, ist alles in Butter. Kaufe ich eine für 60 eus, sieht meine Bewertung schon anders aus.
Bei einem 1000eus Auto muss ich damit rechnen, er hält keine 10t mehr, vllt noch nicht mal 5t. Bei einem Auto für 10000eus sieht es vllt anders aus, da erwarte ich mehr wie 10t Km. Beides kann aber umgedreht genauso sein.
Ein genaues Rezept gibt es nicht.
Eine Garantie gibt es nicht.
Die "bösen" Händler sind nicht böser wie jeder andere VK, nur machen sie es beruflich. Jeder, auch private VK wollen "ihr" Geld. Das fängt nicht bei Kaffeemaschinen an, und hört beim Auto noch lange nicht auf.
Es gibt nur ein Rezept: So gut wie möglich prüfen, das ist nicht nur bei einer Ehe so, sondern auch beim Auto. Es gibt genügend Einrichtungen, wo sich ein "Fachmann" das Objekt der Begierde genau ansieht.... ....aber auch dann ist man keineswegs auf der sicheren Seite.
Gruß Jörg.
Wenn der Händler fürs Auto 500€ bezahlt hat, dan schliesst er oft noch eine Gebrauchtwagenversicherung für ca.500€ ab. Muss Miete für den Parklaplatz, gegenfalls Aufbereitung zahlen, Finanzamt will auch was und er will auch noch was verdienen. Also kannst davon ausgehen das dieses Auto für rund 2000€ ausgeschrieben wird. Habe einen Freund der eine Zeitlang Gebrauchtwagenhändler war, versucht hat seriös zu sein, letztendlich hat er aufgegeben weil man so nicht überleben kann und auch Kunden A****löcher gibt.
Eine Familie wollte ein Auto glaube für die Tochter, herumgejämmer und gehandelt bis auf Blut, mit der mündlichen Absprache da nach Gesetz sowieso nicht zulässig das er Ihnen die 500€ für die Garantieversicherung was die ihn kostet erlässt und die dafür keine Garantie haben.
Ein paar Monate später tanzen die an, Motor Totalschaden, wollen von der Absprache nichts wissen und Kosten den einen Haufen Geld.
Beim Kauf vom TÜV Auto begutachten lassen habe ich auch mal bei Privatkauf in größerer Entfernung gemacht, da wurde bei mir nur die Sicherheitsrelevanten Teile geprüft und ob Unfallwagen. Aber keine Klima geprüfft und die war auch kaputt.
Verdampfer hatte Löcher. Nach Reparatur vom Verdampfer, kurz darauf der Kompressor hinüber und erst nach 2 Mal wechseln fand man den Fehler, einen Wackelkontakt im Stecker der bei größeren Huppeln den Kompresor aus und eingeschaltet hat, was mit der Drehzahl drauf die Kuplung vom Kompressor nicht lange mitgemacht hat.
Original Opel wollten die 960€ + Märchensteuer für den Kompressor.
Im Internet gabs es Nachbauten für unter 200€ der auch funktioniert hat, aber ca. halbes Jahr später wegen einem defekten Wackelkotakt im Stecker (Opel Fehler) draufgegangen ist, weil während der Fahrt bei den hohen Drehzalen die Kompressorkuplung hin und her geschaltet wurde. Da hast dann das Problem mit der Garantie selber am Hals, Aus, Einbau wieder selber bezahlen, zurückschiken, weil den selber angeliefert hast.
Dann wurde einer für ca. 500€ vom Zulieferer der Freien Werkstatt verbaut, der wegen dem Stecker auch drauf gegangen ist, kurz vor ablauf der Garantiezeit und nach finden vom Fehler der ja am Stecker und nicht am Kompressor lag wurde der trotzdem auf Garantie ohne weitere Kosten ersetzt.
Werkstätte sind auch oft abzocker, wechseln Sachen die nicht nötig sind wenn der Kunde ahnungslos ist.
Ich empfehle jedem eine Vertrausnwürdige Freie Werkstatt zu Suchen die bei günstigeren Zulieferen die Teile bestellt. Original sind die Preise oft einfach dreist. Kann mir gerade eine originale gepolsterte Gummi Fussmatte, mit Schaumstof drunter, die gleichzeitig Batterie Abdeckung ist für einenOpel Vivaro abholen, für 156€ , geschätzte Herstellungskosten ca. 2-3€.
Allgemein ist Gebrauchtkauf immer ein erhöhtes Risiko, weil die Autos sehr offt abgestoßen werden, weil teurere Reparaturen anstehen und die warten dann auf einen dummen der die kauft.
Nch 2 Jahren auf die Idee kommen den Verkäufer zu belange finde ich seltsamm.
Bei einem 10 Jahre altem Auto spielt es auch keine Rolle ob es einen Unfall hatte wenn es fachgerecht repariert wurde. Bei Pfusch ist es eine andere Sache.
Gruß
Waldemar
Eine Garantie für Verschleißreparaturen gibt Dir niemand, weil es soetwas gar nicht gibt!
Zitat:
@Volvoluder schrieb am 18. Dezember 2017 um 14:00:35 Uhr:
Also ich verstehe nicht, warum der TE die Reparaturen nicht innerhalb der Zeit hat erledigen lassen als der verkaufende Händler noch in der Gewährleistungspflicht war. Außerdem hatte er nach eigenen Angaben sogar eine Garantie für Verschleißreparaturen:
Zitat:
@Volvoluder schrieb am 18. Dezember 2017 um 14:00:35 Uhr:
Zitat:
@masch14 schrieb am 23. Februar 2016 um 18:19:20 Uhr:
Eine kurze Rückmeldung:Es ist ein Focus 2.0 (EZ 11/07) mit rund 100.000 km geworden, über einen Händler für 5900€. Sicherlich nicht der günstigste, aber der Wagen lief absolut rund, sah aus wie ein Neuwagen (innen und außen perfekt in Stand gebracht), und ich habe 6 bzw. 12 Monate Gewährleistung (6 Monate auf alle Verschleißteile).
War wohl einer der letzten vor dem Facelift, aber der gefällt mir optisch sogar besser.Auf Kostenersatz für Verschleißreparaturen 12 Monate nach dem Kauf zu hoffen, ist schon mehr als naiv.
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Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 18. Dezember 2017 um 15:34:33 Uhr:
Eine Garantie für Verschleißreparaturen gibt Dir niemand, weil es soetwas gar nicht gibt!
Der TE schrieb ja selber, er habe 6 Monate Gewährleistung auf Verschleißteile😕. Ich denke, dass es so etwas in der Praxis für beim Verkauf bereits serienmäßig im Werk eingebaute Verschleißteile nicht gibt.
Vermutlich hat der Händler eine sog. Gebrauchtwagengarantie im Rahmen des Verkaufs des Fords für dieses Fahrzeug abgeschlossen, welche möglicherweise auch für die ersten 6 Monate Reparaturen an (bestimmten?) Verschleißteilen beinhaltete.
Ist aber alles nur Spekulation, da der TE auch in diesem Thread sehr unbedarft schreibt und keine präzisen Angaben zur "Gewährleistung" des Händlers geliefert hat.
Egal was der Händler sagt oder auch schriftlich vereinbart: Eine Garantie greift NIE für "normalen" Verschleiß. Bei Gebrauchtwagen gibt es übrigens keine Garantie nur eine Gewährleistung von 12 Monaten. Die schließt einige Dinge von vorne herein aus. Diese Gewährleistungen werden von den Händlern in der Regel durch entsprechende Versicherungen abgedeckt. Diese Versicherungen haben sehr strenge Vorgaben. Aus diesem Grund werden Autos die über 7 Jahre alt sind nur extrem selten mit "Garantie" verkauft. Der Händler trägt dann nämlich das volle Kostenrisiko. Das ist das Problem der Händler wenn sie uraltautos verkaufen. Dein Händler hat sich da ganz geschickt aus der Affäre gezogen, da er das Auto direkt als "wiederaufgearbeitet" verkauft hat. Also rein rechtlich quasi nen Schrotthaufen ohne Gewähr. er hatte zwar TÜV aber das kann man schon irgendwie hinfrickeln das der so gerade eben durch kommt. weil der TÜV ja nicht prüft ob z.B. die passnden Teile verbaut wurden. Wenns bremst und nicht wackelt wenn er dran ruckelt, ist es OK.
RS versichert? ADAC Mitglied? Dann frag mal den Fachmann, was er unter "wieder aufbereitetes Auto" versteht? So als technischer Laie - und das ist auch dein Empfängerhorizont - verstehe ich jedenfalls nicht einen reparierten Unfallwagen.
Dann müsstest du nur noch nachweisen können, dass der Unfallschaden vor dem Kauf war und nicht danach.