Gebrauchtwagen von Händler, Rückgaberecht
Ich habe vor knapp 2 Wochen bei einem Händler einen Peugeot 307 SW von 2003, gebraucht für 2.000 €, abgeholt.
4 Wochen davor hat mein Nachbar eine Probefahrt für mich gemacht. Händler sagte, es gab einen kleinen Unfall, der schlecht repariert wurde, vorne links. Scheinwerfer wurden ausgetauscht und am Kunststoff waren Kleinstteile abgebrochen. Dann fand der Händler dauernd neue Sachen, warum er nicht liefern konnte.
Auf der Heimfahrt stelle ich fest, dass ich hinten total "dunkel" ohne Beleuchtung, war. Es klapperte, schepperte und irgend etwas blockierte die Räder. (Mein weibliches Empfinden)
Den Händler am nächsten Morgen angerufen, sagte er, dies seien doch nur Kleinigkeiten und es wäre eben kein Neuwagen und schon lange kein Grund das Auto zurück zu geben.
Mit Frust bin ich einen weiteren Tag später (im Hellen) zu einer Werkstatt gefahren. Die schlugen die Hände über dem Kopf zusammen (Bilder folgen).
Die hinteren Bremssättel saßen fest.
Der "Querträger" unter dem Kühler ist stark nach innen verbogen und mit Kabelbindern zusammen gezogen.
Der "Ventilator" ist gerissen und alles wackelt in sich.
Beide Achslager hinten sind gerissen.
Der Auspuff-"Endtopf" sei fertig.
Das Fernlicht ist diagonal geschaltet und dadurch funktionslos.
Alle "Birnen" hinten erneuert und vorne ein Fernlicht.
Ersatzrad nicht unter Auto.
Wieder beim Händler angerufen. Er recht unverschämt. Ich soll in seine Nachbar Werkstatt kommen. Er hätte Nachbesserungsrecht. Termin war gestern.
Wieder waren die "Birnen" defekt und wurden ausgetauscht. Ein Stecker vom Fernlicht war vertauscht und wurde gerichtet.
Ersatzrad und Wagenheber sind aufgetaucht. Ließen sich nicht unter dem Wagen befestigen. Da alles verrostet und keine Seilwinde mehr da. (Händler sagte, nun erklärt sich auch, warum das Rad im Kofferraum lag. Er will ein Reifenpannenset besorgen oder ich soll das Ersatzrad im Kofferraum spazieren fahren.
Das Rasseln und Klappern sei der "Krümmer", der sei durch und auch normal, da kein Neuwagen.
Frisches Öl steht jetzt (nach 48 km) unter der "Ölwanne". Dies sei auch normal, da altes Auto. Ölwechsel wurde angeblich vor 5 Wochen gemacht.
Die Gänge 3 und 4 "knallen" nun beim einlegen.
Auf dem rechten Querlenker lag jetzt die gesamte Kunststoff Konstruktion von Stoßstange und Windfang auf. Blockierte beim Lenken. Werkstatt hat Teile weggeschnitten, damit nichts mehr aufliegt. Nun ist alles lose, wackelt und scheppert.
Vorne um den Querträger ist alles lose und wackelt. Werkstatt sagte, damit kommt das Auto nicht mehr über den TÜV. Sie würden das aber auch nicht machen und Händler will es auch nicht machen lassen, da seiner Meinung nach nicht sicherheitsrelevant.
Nach 3 Stunden kamen wir überein, dass ich heute morgen mit dem ADAC telefoniere und höre was zu machen ist.
Händler wollte, dass ich einen TÜV aufsuche, der 200 km entfernt ist und dort auf meine Kosten Tüvbericht/Mängelliste machen lasse. Bei Sicherheitsproblemen würde er das Auto doch zurück nehmen.
Dort käme ich erst nach Ablauf der 14 Tage Rückgabefrist hin, die am Dienstag ist.
ADAC sagte heute morgen, Auto zurück geben und keine weiteren Kosten. Bis 5% der Kaufsumme müsste ich nur hin nehmen.
Händler sagte dazu, er versteht das. Sein Sohn hätte ihn auch schon gefragt, wie er mir mit gutem Gewissen dieses Auto verkaufen konnte. Er wollte auf seinem Hof schauen, ob er ein Ersatzauto für mich hat, fragte wie viel Geld ich noch dazu legen könnte, ansonsten Montag um 15 Uhr Auto gegen Geld zurück.
Und nun kommt es:Vorhin kommt eine Mail von ihm.
Zitat:
Sie werden feststellen,wenn Sie sich andere Angebote ansehen, daß man in dieser Alters- u. Preisklasse mit solchen Dingen leben muß. Gibt also nicht wirklich einen Grund den Wagen zurückzugeben.
Möchte Sie noch darauf hinweisen, das der Gesetzgeber zwischen Gewerbetreibenden ausdrücklich keine Gewährleistungspflicht
vorsieht.
Ich bin fassungslos und weiß nicht weiter ....
Ja, ich habe ein Gewerbe angemeldet, aber ich bin seit Monaten wegen schwerer Erkrankung arbeitslos und beziehe Hartz IV. Genau deswegen brauchte ich ein Auto, um regelmäßig zum Arzt zu kommen.
Wer kann mir sagen, was ich tun kann?
Beste Antwort im Thema
"aber trotzdem" .... sagt meine kleine Nichte auch immer, wenn ihr was nicht passt 😁
115 Antworten
Zitat:
@Kai R. [url=http://www.motor-talk.de/.../...ndler-rueckgaberecht-t5489817.html?...]
das sagt das Gesetz nun wirklich in keiner Weise
Wenn du jetzt 100 Leute fragst, werden dir 89 genau das sagen.
Von diesen 89 werden 88 denken, das es sogar 1 -2 Jahre sind.
Mit diesem Problem musst du als Händler leben.
Und wenn die Leute dich beim Verkaufsgespräch nach den Bremsen usw. mit Zeuge fragen, dann bist du u.U. in der Zwickmühle.
Deine Aussagen sind verbindlich.
Auch wenn du in deinen Anzeigen das Auto als Top usw. bezeichnest, wirst du das einhalten müssen.
Dazu kommt noch, das die Privatleute für 5 €/Monat Rechtschutz haben.
Die zücken ihre Karte während du als Händler eine Selbstbeteiligung hast, damit die Kosten deiner Rechtschutz bezahlbar bleiben.
Bei dem dritten Fall zeitnah werfen die dich dann raus.
Deshalb bist du als Händler immer in der schlechteren Position wenn du diesen Billigmarkt bedienst.
@
http://www.t-online.de/.../...n-verschleissteile-sind-ausgenommen.html
Ja aber trozdem. ich hab bei anderen HÄNDLERN viel erlebt.Kühler mitKaugummi zu und solche Sachen,,man muss immer preis Leistung sehen bei einem 1500€ euro Kleinwagen mit neu Tüv kann man keine Sklasse erwarten
"aber trotzdem" .... sagt meine kleine Nichte auch immer, wenn ihr was nicht passt 😁
Zitat:
@Kawasaki2008heizer schrieb am 17. November 2015 um 18:21:12 Uhr:
Kühler mitKaugummi zu und solche Sachen,
Wenn deine DNA nicht daran ist, hast du doch nichts zu befürchten.😁😁
@
Ich habe auf Malle gesehen das ein Touri einen Rolexblender für 1500 Mark kaufte, und ich sehe Leute bei Händlern kaufen,... deren Fahrzeuge schmutziger sind wie die auf dem Schrottplatz..........😰
Freie Marktwirtschaft.😉
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Mal ehrlich wenn man als Gewerbetreibender unterzeichnet und somit auf Gewährlesitung verzichtet weis man ja worauf man sich einlässt.
Ein Beispiel wie ein Gewährleistungsausschluss bei einer Auktion formuliert wird :
Guter Gebrauchtwagen ,aufgrund des Alters /Kilometerlaufleistung erklärt sich der Bieter damit einverstanden das er gewerblich handelt und somit auf Gewährleistung und Garantie verzichtet und das Fahrzeug als Bastler kauft.
Ein entsprechender Kaufvertrag wird gemacht.
und weiter ? SO ist es rechtlich 100% sicher. Den Gesestzestext laut BGB hätt ich gerne gesehen der es regelt das man sich den Gewerbeschein zeigen lassen muss!
§ 475 Abs.1 BGB schließt im Verbrauchergeschäft jede Umgehungsvariante aus. Punkt. Sorry 🙂
1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
(2) Die Verjährung der in § 437 bezeichneten Ansprüche kann vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nicht durch Rechtsgeschäft erleichtert werden, wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn von weniger als zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen von weniger als einem Jahr führt.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten unbeschadet der §§ 307 bis 309 nicht für den Ausschluss oder die Beschränkung des Anspruchs auf Schadensersatz.
Dies wäre gegeben bei Absatz 1 zum Nachteil des Verbrauchers, ist aber nicht der Nachteil des Verbrauchers,
da er lediglich mit Abgabe eines Gebotes bestätigt die AGBS sowie die Vereinbarung bei der Auktion als Einverständis und mit erreichen als Höchstbietender einer mit dem Händler übereinstimmenden Willenserklärung (zwei Vetragspartner) indem er auch bestätigt das Fahrzeug als Gewerbetreibender zu kaufen. Ist er ist nicht ist dies nicht die Pflicht des Händlers dies zu kontrollieren oder nachzuweisen.
Es liegt ja keine Täuschung bzw Irrtumserregung vor.
Dies hatte mir auch ein befreundeter Anwalt sogesagt.l
Sorry, da sind wir jetzt wieder beim "aber trotzdem". 🙂
Vor ein paar Monaten gab's schon mal so eine ähnliche Diskusion mit leicht geqätschtem Sachverhalt, der dann in ein BGH-Urteil passen sollte. Zur Frage der Glaubhaftigkeit eines Gewerbegschäfts wurde hier im thread auch schon genug gesagt.
Zitat:
@Kawasaki2008heizer schrieb am 18. November 2015 um 20:27:30 Uhr:
Mal ehrlich wenn man als Gewerbetreibender unterzeichnet und somit auf Gewährlesitung verzichtet weis man ja worauf man sich einlässt.
Du hast jetzt mehrfach unter Beweis gestellt, dass Du merkbefreit bist (leseresistent wahrscheinlich auch). Sollten Dir die Worte nicht bekannt sein - google danach.
Es wurde kein Kaufvertrag unterschrieben (ich tippe bei den ständigen Irrtümern erst mal auf Legasthenie), eventuell bist Du ja nicht in der Lage das nachzulesen. 😰
Es gibt da so Stiftungen die Legasthenikern helfen, Ob die das auch bei Legasthenikern machen, die das BGB zitieren, weiß ich nicht...
Läuft wohl eher auf merkbefreit raus... 😁
Mag sein, dass es tatsächlich so funktioniert wenn du bei ebay versteigerst und von vorneherein klar und deutlich nur gewerbliche Käufer zulässt.
Wenn du aber (was ich eher glaube) deine Annoncen auch an Privatkäufer richtest und dann beim Vertrag den Haken zum gewerbl. Käufer schlägst, ist das einfach nur eine unzulässige Umgehung der Gewährleistungspflicht.
Aber wahrscheinlich kommst du auch damit durch weil sich die Käufer ihrer Rechte gar nicht bewusst sind.
Es ist immerwider erstaunlich das Gewerbetreibende nicht wissen was sie tun.
Das liegt wohl daran, daß man als Autohändler nur die 10,23 €, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von der KK, Finka und evtl. wird man noch gefragt wo die Fahzeuge stehen braucht.
Vorteil, bei Gericht machen die dann auch diese Fehler und der Geschädigte kommt zu seinem Recht.
Meistens läuft dann aber schon der Laden auf den Schwager.😁
Ein Fahrzeug mit "frischem Tüv" z.B. egal wie alt, setzt eine Täuschung voraus wenn man in den Vertrag Mängel schreibt.
Das haben die schlauen Kollegen damals als erstes erfunden mit dem Mängelbericht.😉
Dazu gibt es zahlreiche Urteile.
Ein Fahrzeug mit 24 Monaten Tüv suggeriert ein intaktes Auto und kann nicht als Bastlerfahrzeug verkauft werden.
Unfallwagen und wirkliche Schäden die nach der Tüvprüfung enstanden sind mal ausgeklammert.
Meistens sind diese Fahzeuge aber nachweislich keinen Meter nach der Prüfung gefahren worden.