Gebrauchtwagen mit Motorschaden nach 5 Monaten: Was jetzt?
Moin Moin,
ich bräuchte einen Ratschlag bezüglich meinem weiteren Vorgehen mit meinem Schrotthaufen auf 4 Rädern.
Ich habe im November letzten Jahres einen Ford Focus (EZ 2016, KM-Stand 75k) für 15.000 Euro bei einem gewerblichen Händler gekauft. Seit dem sind folgende Mängel aufgetaucht:
- Licht Frontscheinwerfer durchgebrannt (okay, passiert)
- Kraftstoffpumpe defekt (wurde in Fachwerkstatt ausgetauscht, 900,- Euro Kosten)
- zur Zeit Motorschaden (Kostenvoranschlag der Werkstatt 9.800,- Euro)
Mittlerweile hat der Wagen einen Kilometerstand von etwa 86.000 km.
Weiterhin hab ich bisher nochmal 2.600 Euro in das Auto investiert (neue Frontscheinwerfer und Sommerreifen + Felgen)
Ich weiß im Moment nicht genau, was ich machen soll. Durch die gesetzliche Gewährleistung muss der Händler für den Motorschaden aufkommen, sodass mir kein finanzieller Totalschaden droht.
Option A: Motorschaden reparieren lassen und das Auto weiterfahren. Ich mag das Auto eigentlich, nur hab ich mittlerweile natürlich das Vertrauen ein bisschen verloren. Wenn man 2x innerhalb von 3 Monaten auf der Landstraße stehen bleibt und abgeschleppt werden muss nervt das schon unglaublich.
Option B: Motorschaden reparieren lassen und das Auto wieder verkaufen. Wie sind da die Chancen mein Geld HALBWEGS wieder rein zu bekommen?
Option C: Das Auto dem gewerblichen Händler wieder verkaufen.
Zu was würdet ihr mir raten und warum?
LG, Mikki-
40 Antworten
Kommt irgendwie nichts mehr vom TE...spannend...
Das ist inzwischen normal, es kommt keine Rückmeldung mehr von fragenden Benutzern.
War in der Kaufberatung letztes Jahr das Selbe.
@mikki- kein Bock mehr?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 5. Mai 2021 um 10:50:03 Uhr:
Zitat:
@Italo001 schrieb am 1. Mai 2021 um 21:47:37 Uhr:
Wie du das siehst ist nicht relevant, gesetzlich ist der Verkäufer in der Pflicht. Er müsste nachweisen das der Käufer den Zahnriemen unsachgemäß behandelt hat. Das wird er nicht können. Es wird eher von der Vermutung ausgegangen, laut aktueller Gesetzeslage, das der Fehler schon vorlag.
von der Vermutung wird nach 5 Monaten und 11.000 km gewiss niemand mehr ausgehen. Der Verkäufer muss auch nicht nachweisen, dass der Käufer den Zahnriemen unsachgemäß behandelt hat. Er muss nachweisen, dass der Zahnriemen bei Übergabe technisch in Ordnung war. Die Gewährleistung betrifft immer den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Und der Anscheinsbeweis ist schon dadurch erfüllt, dass der Zahnriemen so lange anstandslos funktioniert hat. Nach so langer Zeit wird niemand einen versteckten Mangel im Riementrieb zum Verkaufszeitpunkt annehmen. Von der Verschleißproblematik gar nicht zu reden.
Im Gegenteil der gewerbliche Verkäufer ist innerhalb der ersten 6 Monate nachweispflichtig, erst danach muss der Käufer den Nachweis erbringen. Er muss nachweisen das der Zahnriemen gerissen ist, weil der Käufer eine unsachgemäß Behandlung durchgeführt hat. Dabei ist es unrelevant das der Riemen 5 Monate und 11.000 km gelaufen ist. Relevant ist die Gesetzgebung.
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So so. Die Hobbyjuristen drehen auf...
Dann Mal los, den Händler verklagen. Aber der Schuss geht nach hinten los.
3 Urteile hatte ich oben verlinkt. Mal so, Mal so. Aber definitiv kein Selbstläufer.
Zitat:
@Italo001 schrieb am 9. Mai 2021 um 02:47:11 Uhr:
Im Gegenteil der gewerbliche Verkäufer ist innerhalb der ersten 6 Monate nachweispflichtig, erst danach muss der Käufer den Nachweis erbringen. Er muss nachweisen das der Zahnriemen gerissen ist, weil der Käufer eine unsachgemäß Behandlung durchgeführt hat. Dabei ist es unrelevant das der Riemen 5 Monate und 11.000 km gelaufen ist. Relevant ist die Gesetzgebung.
Du wiederholst Dich. Damit werden Deine Aussagen aber nicht richtiger. Alles, was der Verkäufer nachweisen muss, ist dass der Wagen zum Zeitpunkt des Verkaufs keinen Mangel hatte. Wofür jeder Anschein spricht, das Auto ist 5 Monate und 11.000 km anstandslos gefahren.
Es ist ein etwas schwieriges Thema. Wo ist denn die Grenze? Mit dieser Argumentation hat man ja fast gar keine Gewährleistung. Man kann ja auch argumentieren, dass das Auto auch fehlerfrei während der Übergabe war, wenn es einen Monat und 2000 km gelaufen ist.
Inzwischen sind aber die sechs Monate sowieso rum und der TE hat wahrscheinlich immer noch nichts unternommen und somit ist die Sache gegessen.
aus Käufersicht müsste man zumindest plausibel machen, dass es bereits zum Zeitpunkt der Übergabe einen versteckten Mangel gab, der dazu geführt hat, dass der Zahnriemen dann gerissen ist. Das ist nach 2.000 km leichter als nach 11.000 km.
Zitat:
@gumajanek schrieb am 1. Mai 2021 um 23:42:39 Uhr:
""Eigentlich ist ja jedes Teil am Auto ein Verschleißteil somit wäre man immer aus dem Schneider""Kompletter Blödsinn - die Verschleißteile sind klar definiert ...
? Autobatterie
? Beleuchtung
? Betriebsflüssigkeiten
? Bremsen
? Filter
? Kupplung
? Lichtmaschine
? Reifen
? Stoßdämpfer
? Zahnriemen
Blödsinn. Wer soll das klar definiert haben, außer den Faulen unter den Werkstätten?
Auch Teile, deren Funktionsprinzip eine gewollte Abnutzung ist (Kupplungsbelag, Bremsbelag), unterliegen der ganz normalen Haftung für Sachmängel. Nur dass die gewöhnliche funktionsbedingte Abnutzung eben kein Sachmangel ist. Fällt aber der Bremsklotz nach ein paar Monaten der Benutzung auseinander, ist das ein Sachmangel, den man reklamieren kann.
"""Fällt aber der Bremsklotz nach ein paar Monaten der Benutzung auseinander, ist das ein Sachmangel, den man reklamieren kann."""
Versuche es...
Ein Sachmangel bei Verschleißteilen ist immer eine Einzelfallentscheidung der Gerichte. Da kann man 1000de Urteile heraussuchen die einmal in die eine, beim nächsten gerade anders herum Urteilen.
Ich habe weiter oben schon das Beispiel mit dem Lager der Spannrolle genannt. Kann passieren, ist aber definitiv ein schleichender Schaden den auch ein Händler nicht gleich erkennen muss. Und dass ist dann immer genau die Frage die man stellen muss, Warum
Als Beispiel eines schleichenden Mangels käme zum Beispiel bei der Kupplung das Ausrücklager in Frage. Das hatte ich selbst mal bei einem Passat. Der Meister hat es als das Auto in der Werkstatt war gehört. Als ich nach Reparatur fragte hieß es das es gleich kaputt gehen könne, aber auch noch ein paar Monate halten könne. Die paar Monate waren dann genau 5, hatte das Auto aber 2 Wochen vorher verkauft und die Diagnose in den Kaufvertrag geschrieben.