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Gebrauchtwagen mit Motorschaden nach 5 Monaten: Was jetzt?

Themenstarteram 25. April 2021 um 4:39

Moin Moin,

ich bräuchte einen Ratschlag bezüglich meinem weiteren Vorgehen mit meinem Schrotthaufen auf 4 Rädern.

Ich habe im November letzten Jahres einen Ford Focus (EZ 2016, KM-Stand 75k) für 15.000 Euro bei einem gewerblichen Händler gekauft. Seit dem sind folgende Mängel aufgetaucht:

- Licht Frontscheinwerfer durchgebrannt (okay, passiert)

- Kraftstoffpumpe defekt (wurde in Fachwerkstatt ausgetauscht, 900,- Euro Kosten)

- zur Zeit Motorschaden (Kostenvoranschlag der Werkstatt 9.800,- Euro)

Mittlerweile hat der Wagen einen Kilometerstand von etwa 86.000 km.

Weiterhin hab ich bisher nochmal 2.600 Euro in das Auto investiert (neue Frontscheinwerfer und Sommerreifen + Felgen)

Ich weiß im Moment nicht genau, was ich machen soll. Durch die gesetzliche Gewährleistung muss der Händler für den Motorschaden aufkommen, sodass mir kein finanzieller Totalschaden droht.

Option A: Motorschaden reparieren lassen und das Auto weiterfahren. Ich mag das Auto eigentlich, nur hab ich mittlerweile natürlich das Vertrauen ein bisschen verloren. Wenn man 2x innerhalb von 3 Monaten auf der Landstraße stehen bleibt und abgeschleppt werden muss nervt das schon unglaublich.

Option B: Motorschaden reparieren lassen und das Auto wieder verkaufen. Wie sind da die Chancen mein Geld HALBWEGS wieder rein zu bekommen?

Option C: Das Auto dem gewerblichen Händler wieder verkaufen.

Zu was würdet ihr mir raten und warum?

LG, Mikki-

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40 Antworten

Dein Auto hat seit 2 Wochen Motorschaden und du hast dich immer noch nicht beim Händler gemeldet?

Worauf wartest du denn?

Bitte nicht falsch verstehen, aber du hast ja offensichtlich keine Ahnung (wie du selber geschrieben hast) über Gewährleistung.

Lade mal den Kaufvertrag hier hoch, nachdem du persönliche Daten geschwärzt hast.

Nicht das der Verkauf „im Kundenauftrag“ war.

Und wenn du den Wagen im November gekauft hast, solltest du dich jetzt extrem beeilen und den Motorschaden nachweisbar beim Händler melden.

Die gesetzliche Gewährleistung sind erstmal 2 Jahre. Die darf der Händler auf 1 Jahr reduzieren, wenn er es sauber im Vertrag formuliert.

Allerdings gibt es noch die Beweislastumkehr.

Das heißt, in den ersten 6 Monate nach dem Kauf muss dir der Händler nachweisen, dass der Motor bei der Übergabe einwandfrei ohne Mängel war.

Nach den 6 Monate musst du nachweisen, dass der Motor bereits beim Kauf einen weg hatte und sich nun zum Motorschaden entwickelt hat.

In beiden Fällen ist ein Nachweis nahezu unmöglich.

Daher kann man eigentlich sagen, dass man nur „echte“ 6 Monate Gewährleistung hat.

Da du den Wagen im November gekauft hast, ist die Zeit also bald um.

Ich habe den Eindruck, dass du das ganze nicht alleine auf die Reihe kriegen wirst und auf den Kosten sitzen bleibst. Daher würde ich dir den Gang zum Anwalt empfehlen. Gerade dann, wenn du eine RSV hast.

Ich kann mich natürlich auch täuschen...

Ganz egal wie du dich entscheidest: Beeil dich. Die Zeit rennt.

juristischen Beistand holen.

Du bist 5 Monate und 11.000km mit dem Auto gefahren. Da sehe ich einen gerissenen Zahnriemen, der übrigens durchaus ein Verschleißteil ist, nicht unbedingt als einen Gewährleistungsfall...

Erst Recht nicht, wenn das Wechselintervall beim Kauf noch nicht überschritten war.

Mal hier gucken:

https://www.frag-einen-anwalt.de/...rleistungsansprueche--f292618.html

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

https://autokaufrecht.info/.../

Ich sehe hier keine Gewährleistung. Der Händler kann nachweisen, dass der Motor 5 Monate einwandfrei lief. Welcher versteckte Mangel soll also vorgelegen haben? Die Gewährleistung betrifft nur den Zustand bei Übergabe des Fahrzeugs und ist keine Garantie, dass in der Zeit auch nichts kaputtgeht. Der Zahnriemen fällt da erst recht nicht darunter.

Ich will jetzt nicht den Teufel an die Wand malen, aber der Auslöser des Schaden könnte auch ein runtergedrehter Tacho sein.

Dadurch wurde die Wartung versäumt und der Zahnriemen wurde nicht gewechselt.

Es ist nämlich, gerade in jetziger Zeit, wo die Zahnriemen immer besser und langlebiger wurden, äußerst unwahrscheinlich, dass der Riemen vorzeitig reißt.

Im Normalfall ist da ein riesiger Puffer drin und beim Wechsel sehen die alten Riemen oft noch sehr gut aus.

Laut Adac ist jeder dritte Gebrauchtwagen in Deutschland runtergedreht. Das ist so und bleibt so. Auch wenn es manche Leute nicht wahr haben wollen.

Das wäre rechnerisch beim TE also 33,3% Wahrscheinlichkeit.

Wenn ich jetzt noch lese, dass der Riemen „vorzeitig“ gerissen ist, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit in meinen Augen.

Ich würde an deiner Stelle parallel noch versuchen, eine eventuelle Manipulation heraus zu finden.

Am sichersten klappt das, wenn du zu den Leuten hingehst, die das selber anstellen, denn die haben die höchste Erfahrung und wissen, was zu prüfen ist.

Wenn du einen professionellen findest, könnte er dir evtl sagen was Sache ist.

Sollte es der Fall sein und der Wagen ist runtergedreht um beispielsweise 50.000 km und daher der Riemen gerissen, hast du sehr gute Chancen die Kiste an den Händler wieder abzugeben.

Am einfachsten kann man das Tachodrehen oftmals nachweisen, wenn man die Vorbesitzer die im Brief stehen kontaktiert. Die wissen oftmals am besten mit wie vielen KM Sie den Wagen abgegeben haben

....wenn die nicht selber gedreht haben.

Es muss nicht immer der Händler sein.

Zitat:

@jof schrieb am 28. April 2021 um 14:51:20 Uhr:

 

juristischen Beistand holen.

Du bist 5 Monate und 11.000km mit dem Auto gefahren. Da sehe ich einen gerissenen Zahnriemen, der übrigens durchaus ein Verschleißteil ist, nicht unbedingt als einen Gewährleistungsfall...

Erst Recht nicht, wenn das Wechselintervall beim Kauf noch nicht überschritten war.

Mal hier gucken:

https://www.frag-einen-anwalt.de/...rleistungsansprueche--f292618.html

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

https://autokaufrecht.info/.../

Wie du das siehst ist nicht relevant, gesetzlich ist der Verkäufer in der Pflicht. Er müsste nachweisen das der Käufer den Zahnriemen unsachgemäß behandelt hat. Das wird er nicht können. Es wird eher von der Vermutung ausgegangen, laut aktueller Gesetzeslage, das der Fehler schon vorlag.

Zitat:

@Italo001 schrieb am 1. Mai 2021 um 21:47:37 Uhr:

Zitat:

@jof schrieb am 28. April 2021 um 14:51:20 Uhr:

 

juristischen Beistand holen.

Du bist 5 Monate und 11.000km mit dem Auto gefahren. Da sehe ich einen gerissenen Zahnriemen, der übrigens durchaus ein Verschleißteil ist, nicht unbedingt als einen Gewährleistungsfall...

Erst Recht nicht, wenn das Wechselintervall beim Kauf noch nicht überschritten war.

Mal hier gucken:

https://www.frag-einen-anwalt.de/...rleistungsansprueche--f292618.html

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

https://autokaufrecht.info/.../

Wie du das siehst ist nicht relevant, gesetzlich ist der Verkäufer in der Pflicht. Er müsste nachweisen das der Käufer den Zahnriemen unsachgemäß behandelt hat. Das wird er nicht können. Es wird eher von der Vermutung ausgegangen, laut aktueller Gesetzeslage, das der Fehler schon vorlag.

Nicht, wenn wie schon in einigen Urteilen geurteilt wurde, dass der Zahnriemen ein Verschleißteil ist.

Zitat:"....konkret um einen bereits fünf Jahre alten Zahnriemen mit einer Laufleistung von ca. 82.000 km handelte, stellt sich laut Gerichtsbeschluss ein Zahnriemenriss allerdings als eine normale altersübliche und betriebsbedingte Verschleißerscheinung dar und begründet keinen Sachmangel....."

Landgericht Bonn

 (Az.: 8 S 191/08)

Kommt wohl ein wenig darauf an, wie lange dieser Zahnriemen nach Herstellerangabe halten sollte.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. Mai 2021 um 22:02:57 Uhr:

Kommt wohl ein wenig darauf an, wie lange dieser Zahnriemen nach Herstellerangabe halten sollte.

Das sehe ich auch so. Ohne den Wagen zu kennen worauf das Urteil gefällt wurde, kann dort nach meiner Meinung wenig gesagt werden. Eigentlich ist ja jedes Teil am Auto ein Verschleißteil somit wäre man immer aus dem Schneider.

""Eigentlich ist ja jedes Teil am Auto ein Verschleißteil somit wäre man immer aus dem Schneider""

Kompletter Blödsinn - die Verschleißteile sind klar definiert ...

? Autobatterie

? Beleuchtung

? Betriebsflüssigkeiten

? Bremsen

? Filter

? Kupplung

? Lichtmaschine

? Reifen

? Stoßdämpfer

? Zahnriemen

Zitat ........ Nach diesem Vergleichsmaßstab sind beim Kauf eines gebrauchten Pkw das Alter, der Preis und die Laufleistung maßgebliche Beurteilungskriterien, ob es sich um eine normale altersübliche Verschleißerscheinung oder um einen Sachmangel handelt (vgl. BGH NJW 2006, 434, 435). Zitat Ende

Fahrzeug war ein Landrover Freeländer mit 173000km Der Zahnriemen war schon einmal bei 91000km gewechselt und der aktuelle hatte so 85000km drauf, Wechselintervall laut Hersteller 120000km, Verkaufspreis des Fahrzeuges 3900,- Euro und im Verkaufsgespräch schon der Hinweis dass der Zahnriemen gewechselt werden solle

Das Zitat stammt aus der Ablehnung der Berufung. Dort ist aber auch zu lesen

Zitat .... Die Frage ob der Riss eines Zahnriemens als "normaler" Verschleiß oder Mangel einzuordnen ist je nach Einzelfall zu beantworten. Zitat Ende

so dass diese Ablehnung der Berufung nicht auf andere Fahrzeuge anwendbar ist.

Bitte an alle, die Zitate aus Urteilen hierhin schreiben alle relevanten Informationen Zitieren und nicht nur die die der eigenen Argumentation zuträglich sind

@mikki-

Wie sieht's aus? Gibt es was neues?

Zitat:

@Italo001 schrieb am 1. Mai 2021 um 21:47:37 Uhr:

Wie du das siehst ist nicht relevant, gesetzlich ist der Verkäufer in der Pflicht. Er müsste nachweisen das der Käufer den Zahnriemen unsachgemäß behandelt hat. Das wird er nicht können. Es wird eher von der Vermutung ausgegangen, laut aktueller Gesetzeslage, das der Fehler schon vorlag.

von der Vermutung wird nach 5 Monaten und 11.000 km gewiss niemand mehr ausgehen. Der Verkäufer muss auch nicht nachweisen, dass der Käufer den Zahnriemen unsachgemäß behandelt hat. Er muss nachweisen, dass der Zahnriemen bei Übergabe technisch in Ordnung war. Die Gewährleistung betrifft immer den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Und der Anscheinsbeweis ist schon dadurch erfüllt, dass der Zahnriemen so lange anstandslos funktioniert hat. Nach so langer Zeit wird niemand einen versteckten Mangel im Riementrieb zum Verkaufszeitpunkt annehmen. Von der Verschleißproblematik gar nicht zu reden.

Ach Kai R.,

ich habe doch in meinem letzten Beitrag alles wichtige zitiert. Rechtlich wird das wohl laut Meinung eines Landgerichtes immer eine Einzelfallentscheidung sein.

Und hast du eigentlich eine Ahnung, was alles zum Riss eines Zahnriemens führen kann? Ich sag da nnur einmal Lagerschaden einer Spannrolle. Und ein Lagerschaden geht meist schleichend vonstatten. Da sind dann 5 Monate oder 11000km nichts.

Das wird aber nur ein Sachverständiger oder eine gute Werkstatt feststellen und da befinden wir uns hier in der Spekulation

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