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Gebrauchtwagen mit italienischer Zulassung kaufen

Themenstarteram 6. Februar 2023 um 18:50

Hallo, ich hoffe jemand kann mir hier helfen.

Ich möchte ein Auto kaufen, was sich schon in Deutschland befindet, aber in Italien angemeldet ist.

Der Besitzer ist der Meinung, er kann mir das Auto nur verkaufen, wenn es gültigen aktuellen italienischen Tüv hat. Er will von Berlin extra nochmal über die Grenze fahren um Tüv zu machen, ich finde das aber Schwachsinn, wozu soll das Auto für den Export nach Deutsch TÜV haben? Es bekommt doch hier eh eine Vollabnahme.

 

Kann mir da jemand weiterhelfen, wie das jetzt genau abzulaufen hat?

 

Grüße

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17 Antworten

grundsätzlich brauchst du keine Vollabnahme. Gültiger TÜV ist hilfreich für die Anmeldung. Ich weiß nur nicht wie das mit angemeldeten Fahrzeugen ist. Müssen die erst in Italien abgemeldet werden??? Ich würde mich bei deinem KFZ Amt erkundigen, welche Voraussetzungen bestehen müssen. TÜV müsste auch in Deutschland gemacht werden können. Man kann ja auch TÜV machen mit Fahrzeuge die noch nicht zugelassen sind.

Ich würde zum TÜV fahren, den TÜVen lasssen und dann weiter zur Ummeldung. Aber vorher die Zulassungsbehörde kontaktieren.

Zitat:

@hirschjaeger schrieb am 6. Februar 2023 um 19:50:47 Uhr:

Hallo, ich hoffe jemand kann mir hier helfen.

Ich möchte ein Auto kaufen, was sich schon in Deutschland befindet, aber in Italien angemeldet ist.

Der Besitzer ist der Meinung, er kann mir das Auto nur verkaufen, wenn es gültigen aktuellen italienischen Tüv hat. Er will von Berlin extra nochmal über die Grenze fahren um Tüv zu machen, ich finde das aber Schwachsinn, wozu soll das Auto für den Export nach Deutsch TÜV haben? Es bekommt doch hier eh eine Vollabnahme.

 

Kann mir da jemand weiterhelfen, wie das jetzt genau abzulaufen hat?

 

Grüße

Wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist, brauchst Du die italienische Zulassungsbescheinigung, ggf COC, die Kennzeichen und den Kaufvertrag.

Wenn aus dem HU Protokoll der Italiener hervorgeht,dass nach der entsprechenden EU RiLi geprüft wurde, brauchst Du nicht mal eine neue HU machen. Ansonsten mit den italienischen Papieren zur Prüfstelle fahren und eine frische HU machen lassen.

Die italienischen Dokumente und Kennzeichen werden eingezogen und übers KBA erhält die Zulassungsstelle in Italien die Mitteilung,dass das Fahrzeug in D zum Verkehr zugelassen wurde.

Themenstarteram 7. Februar 2023 um 7:57

Ich glaub ihr habt mich nicht ganz verstanden? Er ist der Meinung, dass das Auto in Italien frischen TÜV braucht, damit er mir das verkaufen kann.

Kann er denn in Deutschland auch Tüv machen?

Verstehen tut man Dich schon.

Und was für eine Zulassung benötigt wird, hab ich aufgezählt.

wenn der Verkäufer frische HU machen möchte, soll er machen.

Wenn der Hinweis auf die entsprechende EU RiLi fehlt, machst die HU in D nochmal neu.

Ja, beides geht, wie Windelexpress geschrieben hat: Entweder italienischer TÜV (nach EU RiLi geprüft) oder deutscher TÜV.

Themenstarteram 7. Februar 2023 um 11:00

Wie ich deutschen Tüv bekomme ist ja erstmal noch egal, ich will das Auto überhaupt erstmal kaufen. Nur steht es jetzt in Berlin und er will extra nach Italien fahren um Tüv zu machen, damit er es mir verkauft.

Wozu braucht das Auto denn italienischen Tüv, wenn es da eh abgemeldet wird und ich dann deutschen Tüv mache. Versteh ich halt nicht

Das musst du dann wohl den Verkäufer fragen, warum er glaubt, dass das wichtig ist. Alles andere steht ja nun schon oben.

Aber gern nochmal:

Entweder: er macht seine selige HU in Italien. Steht dann auf der HU-Bescheinigung drauf, dass sie nach der og. EU-Richtlinie durchgeführt wurde, dann brauchst du nicht nochmal separat zur HU in Deutschland. Steht das nicht auf der italienischen Bescheinigung, ist diese für dich wertlos.

Oder: er lässt den Quatsch, du kaufst den Wagen und führst den Wagen hier in Deutschland zur HU vor. Danach lässt du den Wagen auf dich zu.

Ein Tipp, Auto erst bei Übergabe bezahlen, nicht vorher.

Könnte ja sein das der Verkäufer nicht zurückkommt wenn er das Geld hat.

..ich würde auch im Fachforum hier auf MT mal nachfragen ob es da fahrzeugspezifische Besonderheiten gibt.

Handelt es sich um einen Reimport oder eine italienische Ausführung oder war der Wagen zuvor schonmal in D zugelassen bzw. deutsches Modell??

Bei meinem BMW zBsp. haben die Modelle in I meist keine Sitzheizung :o

So wie das auf italienischer Seite aussieht, braucht das Teil für die Abmeldung aus dem italienischen Automobilkataster PRA eine gültige HU.

siehe hier unter notwendige Dokumente

Aber Italien wäre nicht Italien, wenn es nicht auch einen workaround für bereits exportierte Fahrzeuge gäbe.

hier beim ACI : Veicoli esportati e già reimmatricolati all’estero ma non ancora radiati dall’ANV e dal PRA

Mit Kopie der neuen deutschen Zulassung, den alte Originalpapieren und Kennzeichen sollte sich das Auto in Italien austragen lassen.

 

Wenn das Fahrzeug eine Vollabnahmen braucht (wie im OP angegeben...) dann kann vorher keine deutsche HU gemacht werden (jedenfalls nicht erfolgreich).

Für die Vollabnahme kann auch die italienische HU nicht "angerechnet" werden.

Vielleicht kann @hirschjaeger ja mal erwähnen,um was für ein Fahrzeug es sich handelt?

08/15 Mietwagen aus Rimini oder was extravagantes , was eh eine Einzelbegutachtung braucht wie hk_do erwähnte.

Wie schon erwähnt bekommen die Italiener über das KBA die Mitteilung,dass das Fahrzeug in D umgemeldet wurde, einschließlich Info über den Verbleib der ZB und Kennzeichen. Die werden in D üblicherweise eingezogen.

Wenn der Verkäufer jetzt extra von Berlin nach Italien Gurken will, schrubbt er doch unnötig km aufs Tacho.

In Berlin werden öfter angemeldete italienische Fahrzeuge verkauft. Den Aufwand mit extra HU in Italien machen lassen,höre ich zum ersten Mal

Themenstarteram 7. Februar 2023 um 21:02

Genau diese Seite hat er mir auch geschickt und er meinte er war beim italienischen ADAC bzw. das was da ADAC ist und die haben wohl bestätigt, dass das Auto für den Export in ein anderes Land eine gültige HU haben muss.

 

 

Zitat:

@pivili schrieb am 7. Februar 2023 um 14:43:11 Uhr:

So wie das auf italienischer Seite aussieht, braucht das Teil für die Abmeldung aus dem italienischen Automobilkataster PRA eine gültige HU.

siehe hier unter notwendige Dokumente

Aber Italien wäre nicht Italien, wenn es nicht auch einen workaround für bereits exportierte Fahrzeuge gäbe.

hier beim ACI : Veicoli esportati e già reimmatricolati all’estero ma non ancora radiati dall’ANV e dal PRA

Mit Kopie der neuen deutschen Zulassung, den alte Originalpapieren und Kennzeichen sollte sich das Auto in Italien austragen lassen.

Themenstarteram 7. Februar 2023 um 21:06

Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Februar 2023 um 19:29:59 Uhr:

Vielleicht kann @hirschjaeger ja mal erwähnen,um was für ein Fahrzeug es sich handelt?

08/15 Mietwagen aus Rimini oder was extravagantes , was eh eine Einzelbegutachtung braucht wie hk_do erwähnte.

Wie schon erwähnt bekommen die Italiener über das KBA die Mitteilung,dass das Fahrzeug in D umgemeldet wurde, einschließlich Info über den Verbleib der ZB und Kennzeichen. Die werden in D üblicherweise eingezogen.

Wenn der Verkäufer jetzt extra von Berlin nach Italien Gurken will, schrubbt er doch unnötig km aufs Tacho.

In Berlin werden öfter angemeldete italienische Fahrzeuge verkauft. Den Aufwand mit extra HU in Italien machen lassen,höre ich zum ersten Mal

Ja er ist der festen Überzeugung, dass er im Frühling unbedingt nach Italien fahren muss HU machen. Ich kann ihn auch nichtmehr umstimmen jetzt.

Zumal das Auto dann abgemeldet in Italien steht und ich mir nen Kopf machen kann, wie ich es wieder nach Deutschland bekomme.

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