Gebrauchtwagen kauf Onine, Lieferverzug
Hallo zusammen,
ich benötige Rat.
Ich habe einen Gebrauchtwagen über ein Onlineautohaus gekauft. Mitte Dezember 2017.
Ich habe auch eine Anzahlung geleistet.
Vor Vertragsunterzeichnung, also im Telefon-Vorgesrpäch mit dem Verkäufer, erklärte er mir die
Vorgehnsweise. Das Auto wird erst Aaufbereitet, dann wird es zugelassen, es bekommt dann Tüv,
eine Zertifikat und wird dann ausgeliefert. Das dauert max 4 Wochen.
Daraufhin hab ich mich drauf eingelassen.
Das Auto steckt aber immer noch in der Aufbereitung, wir befinden und in der 5ten Woche. Das
Auto wird wohl ende der 5ten Woche fertiggestellt werden und erst ende der 6ten Woche
voraussichtlich ausgeliefert.
Daduch dass das Auto aber zuerst zugelassen wurde, entstanden mir durch Verschicherung und
Steuer Mehrkosten.
Meine Fragen:
1. Kann ich die Mehrkosten als Schaden rechtlich geltend machen?
2. Hab ich durch diesen Lieferverzug Anspruch auf einen Mietwgagen?
Danke und viele Grüße
jan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Jannos1 schrieb am 15. Januar 2018 um 18:53:06 Uhr:
Als Beweis für diese Lieferangabe, könnte ich eine Telefongesprächsaufzeichnung vorlegen.
Im kaufvertrag ist selbst kein Liefertermin angegeben.
Nur die Zusicherung im Telefongespräch
Und du hast auch vorher darauf hingewiesen, dass du das Telefonat aufzeichnest?
20 Antworten
Mal ehrlich. Der Händler wäre eine Woche in Verzug. Da willst du dem gleich mit Fristen kommen und Mehrkosten?
Welche denn bitte. Ich glaube diese halten sich in Grenzen.
Wenn du ruhiger schlafen kannst, dann setze ihn eine schriftliche Frist.
Wenn im KV nichts Verbindliches steht, hat der Verkäufer aus seiner Sicht alles richtig gemacht.
Ich würde erstmal eine Mail schreiben und um Antwort bitten, wann ausgeliefert wird.
Verzögerungen kann es doch immer mal geben.
Wäre zu unverbindlich. Eine angemessene Frist sollte da schon genannt werden.
Die Frist hat sich ja verlängert. Als Erklärung kam einmal, es musste auf ein Ersatzteil gewartet werden, dann waren Mechaniker krank und im Urlaub, dann wird auf den TÜV gewartet, aber der hat viele Termine..
Ohne den Tüv kein Gebrauchtwagenzertifkat..
Die eine Erklärung ersetzte die andere praktisch.
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Kommt mir irgendwie bekannt vor. Der, der am meisten nervt, wird vorgezogen.
Da hier nicht eine Woche unnütze Zulassungszeit im Raume steht, sondern schon 6 Wochen, würde ich den Händler auch darauf ansprechen.
Und achte darauf, dass der Zeitpunkt der Übergabe dokumentiert wird. Nicht dass die Gewährleistungzeit schon anfängt zu laufen.
Auch wenn der Märchenonkel aus RE hier schon vor seinem geistigen Auge den Verkäufer blechen sieht - die Realität ist eine andere. Wenn kein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde - eben genau das, was hier Fakt ist - dann muss der unverbindliche Termin erstmal um 6 Wochen überschritten sein, dann kann man eine Nachfrist setzen und dann vielleicht noch vom Vertrag zurücktreten. Wenn noch nicht mal ein unverbindlicher Termin fixiert wurde, muss trotzdem erstmal gemahnt und eine angemessene Frist gesetzt werden, bevor man was unternehmen kann.
Wie groß soll den der entstandene Schaden sein, wenn aus mündlich erwähnten 4 Wochen dann vielleicht 6 oder 7 Wochen werden? Kfz. Steuer für 3 Wochen macht wieviel Euro aus? Genau....lächerlich wenig. Zu wenig, um irgendwas zu veranlassen.
Geduld und freundliches, aber bestimmtes Auftreten helfen hier weiter und erzeugen weniger Stress und keine zusätzlichen Kosten. Und nächstes Mal vereinbarst du etwas verbindliches.