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Gebrauchtwagen Kauf ohne Vertrag: Betrug

Themenstarteram 23. Mai 2011 um 18:25

Hallo Forum,

ich bin am verzeifeln. Vielleicht könnt ihr mir helfen.

Kurzfassung: Auto von Privat vermittelt bekommen, laut Vermittler ("Guter Freund", von wegen) alles tadellos und supergünstig. Vermittler hat Geld bekommen für die Organisation des Ganzen, 20% des Kaufpreises. Weigerte sich Kaufvertrag nach Zahlung zu geben und wichtige Unterlagen. Später eklatente Mängel entdeckt, u.a. das es ein Unfallwagen ist. Rückgabe möglich? Was kann ich tun? Sitze auf einem nicht fahrtauglichen Wagen, der sich auch kaum ohne 1000 EUR verlust verkaufen lässt.

 

Langversion: Vor 3 Monaten kaufte ich durch einen guten Bekannte, der selber Autohändler war und der mein Vertrauen genoss, ein KFZ für 2200 EUR plus 500 EUR für die Vermittlung und Organisation. Einziger Nachweis ist der Beleg zur Anzahlung (300 EUR), danach wurden die versprochen Unterlagen nicht rausgegeben, insb. Kaufvertrag. Stellt sich raus, dass der Wagen Unfallwagen ist und zahlreiche Mängel hat, sogar die Sommerreifen waren 3 von 4 kaputt. Musste 3x soviel Geld wie versprochen reinstecken, ca 1000 EUR. Anfangs wäre ich zufrieden gewesen, wenn ich wenigstens die 500 Eur für die Schrottvermittlung zurück bekommen hätte. Weigerte sich.

Kann ich vom mündlichen Kaufvertrag zurücktreten und die Kosten für Lackieren usw wenigstens zu 50% erstattet bekommen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Reiner

 

Beste Antwort im Thema

Was ist denn das wieder für eine undurchsichtige Story?

Die € 500 Vermittlungsprovision stehen schon mal in einem krassen Missverhältnis zum Verkaufspreis von € 2200. In welchen Kreisen läuft denn so etwas ab? Wir sind doch nicht auf einem Kamelmarkt in Tunesien. Bei diesem Geschäftsgebaren scheint ein RA Pflicht zu werden.

Zu denken gibt mir auch noch, wie unbedarft und laienhaft manche an den Kauf eines Gebrauchtwagens herangehen. Das scheint für manchen so easy zu sein wie der Kauf einer Curry-Wurst. Und wenn einer nicht einen von 3 defekten Reifen entdeckt, wäre ein Gang zum Optiker zu empfehlen.

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Eventuell kann man Ansprüche (auch) gegen den Vermittler geltend machen, wenn sich seine Versprechungen nicht bewahrheitet haben.

Was er versprochen hat, muß allerdings bewiesen werden (Zeugen, Urkunden).

Wenn er gewerblich handelt, hat er auch Untersuchungsobliegenheiten das Fahrzeug betreffend, deren Mißachtung zu Ansprüchen gegen ihn führt (Sachwalterhaftung). Insoweit kann es schon von Bedeutung sein, ob er gewerblich mit Kraftfahrzeugen handelt.

Themenstarteram 25. Mai 2011 um 6:18

Habt mir schon deutlich weiter geholfen.

Wenn ich was neues hab, post ichs :) Mal den RS anrufen... Danke!

Hallo,

wenn rechtsschutzversichert, würde ich da auf jeden Fall was unternehmen. Vorzugsweise sogar gegen den Vermittler, weil man ihm gegenüber auch entgangenen Gewinn realisieren könnte (bei nachgewiesener Zusicherung.

Viele Grüße

Tja, genau am Nachweis könnte es kranken - hat ja seinen Grund, warum solche Typen so arbeiten, wie hier schön erzählt (DIE haben dann 5 Zeugen) ;)

 

Macht aber nix... wie gesagt, kann man zumindest mal für Feuer unter dem Hintern sorgen. So mancher ist schon sehr versöhnlich geworden, wenn er die Hitze spürt :)

 

Ach ja - red nicht mehr persönlich mit den Leuten, verkneiffe es dir unbedingt, spar dir jede noch so seichte Drohung etc. - lass das den Anwalt erledigen... DEN lachen sie u.a. auch nicht so leichtfertig aus ;)

 

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