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Gebrauchtwagen in Polen kaufen und überführen

Themenstarteram 5. März 2014 um 16:57

Moin,

ich will ein Gebrauchtwagen in Polen (Danzig) kaufen für mich privat. Wie kann ich das Fahrzeug überführen. Das Fahrzeug stammt aus Deutschland und der Besitzer hat noch die deutschen Papiere, allerdings ist das Fahrzeug abgemeldet.

Was muss ich bei der Überführung beachten?

Beste Antwort im Thema
am 5. März 2014 um 17:01

Kaum gestohlen schon in Polen. :D

Als erstes würde ich mal bei deutschen Behörden prüfen lassen ob alles legal ist.

Bei der Zulassung in D könnte nämlich ein böses Erwachen auf dich zu kommen.

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Gibt es ein polnisches Kurzzeitkennzeichen? Das müßte eigentlich in Deutschland anerkannt werden.

Warum sollte es? Das deutsche Kurzzeitkennzeichen gilt ja auch nur in Deutschland...

Es fahren täglich hunderte, wenn nicht noch mehr, Autotransporter nach Deutschland und weiter, um Unfallfahrzeuge nach Polen zu holen - auf dem Weg nach Deutschland sind die in der Regel leer...

Da würde ich mich einklinken. Kostet auch nicht die Welt, der polnische Verkäufer sollte da Ideen haben.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Warum sollte es? Das deutsche Kurzzeitkennzeichen gilt ja auch nur in Deutschland...

Nene damit kann man auch ins Ausland fahren. Oder mit einem italienischen nach Deutschland.

Frag Doch einfachmal auf www.shiply.de nach und verlange ein Angebot. Wärst erstaunt, wie günstig das ist.... Das funktioniert übrgens für alles, was man mit einer Spedition transportieren will.....

Beispiel: Palette mit einer Kehrmaschine von Kassel nach Weil am Rhein kostete mich 100 EUR all in.

Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Warum sollte es? Das deutsche Kurzzeitkennzeichen gilt ja auch nur in Deutschland...

Nene damit kann man auch ins Ausland fahren. Oder mit einem italienischen nach Deutschland.

KÖNNEN tut man das sicherlich. Die Frage ist, ob man das DARF und ob das rechtens ist und ob das jeweilige KZK entsprechend anerkannt wird. Dass dem nicht so ist, wurde hier bei MT schon mehrfach ausführlich erläutert. Einfach mal danach suchen. Inwieweit eine Anerkennung durch das Öffnen eines Geldbeutels stattfindet, unterliegt keinen gesetzlichen Regelungen. KZK sind eine rein nationale Angelegenheit...

am 9. März 2014 um 11:41

Vorweg, ich habe keine Ahnung von der Materie und ob ich mir den ganzen Aufwand antuen würde nur um ein Auto "Günstiger" als hier kaufen zu können, ist ein anderes Thema.

Wie sieht es aber mit diesen "Zoll"Kennzeichen aus?

Ich meine damit die Schilder, die RECHTS ROT mit Datum und nicht, wie beim Kurzkennzeichen GELB mit Datum sind und für die Ausfuhr von Fahrzeugen ins Ausland benutzt werden (können)?

Keine Ahnung, ob es sowas für Polen gibt und ob ein deutsches Kennzeichen in Polen anerkannt würde.

Ach, wir haben die Woche Sperrmüll bei uns und hier fahren dann einige Polen rum um die Sachen mitzunehmen. Die könnte ich ja mal fragen? Einige kommen mit leerem Hänger hier an. Warum nicht ein Auto drauf packen und von Polen mitbringen?

Äääähem ... könnte es sein, dass das Thema bereits 2011 in einem anderen Forum behandelt wurde??? :rolleyes: GUCKST du ...

und DAS sagt frau wiki zum Ausfuhrkennzeichen

Ok, so wie ich das verstanden habe, benötigt man POLNISCHE Ausfuhrkennzeichen um ein Kfz von Polen nach Deutschland zu überführen. Damit hat sich meine Frage oben erledigt.

Hier kann der geneigte Leser nachvollziehen, wie es funktionieren könnte:

http://sankt-arnold.de/index.php?...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß

 

Nene damit kann man auch ins Ausland fahren. Oder mit einem italienischen nach Deutschland.

KÖNNEN tut man das sicherlich. Die Frage ist, ob man das DARF und ob das rechtens ist und ob das jeweilige KZK entsprechend anerkannt wird. Dass dem nicht so ist, wurde hier bei MT schon mehrfach ausführlich erläutert. Einfach mal danach suchen. Inwieweit eine Anerkennung durch das Öffnen eines Geldbeutels stattfindet, unterliegt keinen gesetzlichen Regelungen. KZK sind eine rein nationale Angelegenheit...

Doch Tecci das DARF man zumindest von I nach D ganz legal. Laut italienischem Konsulat gibt es ein Übereinkommen:

"Wie kann ich ein Kraftfahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen (targhe prova) nach Deutschland überführen?

Diese Frage ist in dem am 1. Januar 1994 in Kraft getretenen Notenwechsel zwischen Deutschland und Italien vom 22. Februar 1993 über die gegenseitige Anerkennung von Probe- bzw. Überführungskennzeichen geregelt. Dort ist auf der Grundlage der Gegenseitigkeit festgelegt, dass die Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf ihrem Hoheitsgebiet den mit gültigem italienischen Überführungskennzeichen (targa prova) ausgestatteten Kraftfahrzeugen Fahrtrecht für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten einräumt, und zwar unter der Voraussetzung:

•des Vorliegens entsprechender Zulassungspapiere

•des Nachweises einer für die Bundesrepublik Deutschland gültigen Versicherung. Als Versicherungsnachweis gilt die für die Italienische Republik und die Bundesrepublik Deutschland gültige Versicherungsbescheinigung.

Aufgrund des Notenwechsels gelten als Zulassungspapiere: die italienische Fahrtberechtigung für den Probeverkehr und eine Erklärung auf Briefbogen der Firma, die Inhaberin der Genehmigung ist, entsprechend dem vom damaligen Ministerium für Verkehr vorbereiteten Formblatt, in dem der Inhaber der Zulassung oder sein Bevollmächtigter mit urkundenfester Schrift folgende Angaben eingetragen und unterzeichnet hat:

•Kennzeichen (Buchstabenfolge und Nummer)

•Gültigkeitsjahr

•Name und Sitz der Inhaberfirma

•Herstellerfirma des Fahrzeugs

•Fahrzeugidentifizierungsnummer

•zulässige Gesamtmasse/zulässiges Gesamtgewicht bei voller Auslastung (Kg)

•weiterhin bei Fahrzeugen, die für den Güterverkehr bestimmt sind, zulässige vordere, mittlere und hintere Achslast (Kg)

"

siehe unter www.konsulat-kiel.de

Ob es so ein Übereinkommen auch mit Polen gibt, könnte der TE mit einem Anruf bei der Botschaft klären.

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