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  7. Gebrauchtwagen Garantie und doch keine!!! Eure Erfahrungen bitte.

Gebrauchtwagen Garantie und doch keine!!! Eure Erfahrungen bitte.

Opel Meriva B
Themenstarteram 25. Juni 2007 um 15:00

Hallo.

Ich damals schon mal im Meriva Forum geschrieben daß unser Meriva Öl verbraucht und zwar 1 Liter auf 800 km.

Wie nun festgestellt wurde, sind es die Ventilschaftabdichtungen die hinüber sind, bei einer Gesamtleistung von 61.000 km

Die Garantie Versicherung (Real Garant) sagt mir nun aber diese Garantieleistung ist ausgeschlossen.

Wie ist eure Erfahrung mit solchen Versicherungen?

Seit dem Kauf habe ich erst 5000 km abgespult und der erhöhte Verbrauch viel mir von Anfang an auf den ich auch bei Daimler- Chrysler in Aachen bzw. Real Garant gemeldet habe.

Anscheinend muss man den Motor auf irgendeine Weise zu Schrott fahren, um irgendwelche Leistungen zu erhalten habe ich den Eindruck.

Gruß Werner

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18 Antworten

Ich habe auch eine Car-Garantie über ein Opel-Autohaus.

Bei mir ist in den kurzen 5Monaten seit ich das Auto habe schon einiges "verreckt"

Die Garantie ist bis jetzt kein einziges mal eingesprungen immer hieß es Verschleißteil oder ist nicht Versichert

Habe dem Händler nun die Hölle heiß gemacht und auf die Gewährleistung gedrückt da einige Sachen schon beim Kauf vorhanden waren. Rechtschutz und Anwalt sind vorhanden.

Re: Gebrauchtwagen Garantie und doch keine!!! Eure Erfahrungen bitte.

 

Zitat:

Original geschrieben von hwd63

Ich damals schon mal im Meriva Forum geschrieben daß unser Meriva Öl verbraucht und zwar 1 Liter auf 800 km.

da würde ich doch Opel mal fragen, in wieweit Kulanz hier richtig wäre. 1 Liter auf 800km ist definitv zu viel.

Vor allem bei einer derart geringen Laufleistung.

Moin,

Wer hat dir das Fahrzeug denn verkauft ?! Wer ist dein Vertragspartner ?!

Denn an den würde Ich mich zuerst wenden, wenn du noch innerhalb von 6 Monaten nach verkauf bist ... poche auf deine gesetzliche Gewährleistung ... insbesondere wenn die freiwillige Garantie dich hier benachteiligt. Im Zweifel lasse dich von einer Verbraucherberatung oder einem Anwalt über deine Rechte beraten.

MFG Kester

Themenstarteram 15. August 2007 um 14:33

Hallo.

Danke erstmal für die Resonanz.

Die Ventilschaftabdichtungen wurden erneuert und es hat sich nichts geändert, ausser das er jetzt spürbar eine bessere Leistungsentfaltung entwickelt, besseren Durchzug und weniger Kraftstoff verbraucht, momentan sind es ca. einen 0,5 Liter weniger auf 100 km.

Ölverbrauch sind immer noch 1 Liter auf 800 km.

Den Wagen habe in Aachen bei der Crysler & Jeep Vertretung gekauft, Real- Garant ist die Gerbauchtwagengarantie, Hausmarke für Chrysler.

Mein Vertragspartner ist Opel Brinkmann in Witten.

Der Hammer ist nun das Kolben- und Ölabstreifringe laut Real- Garant, Dichtungen sind und auch diese von der Versicherungsleistung ausgeschlossen sind!

Opel Brinkmann würde nun als nächsten Schritt die Kolben ziehen, und die Kolben- und Ölabstreifringe erneuern .

Irgendwas muss ja die Urschache sein, für den hohen Verbrauch.

Die Kompression liegt auf allen Zylindern bei ca. 16,5 bar.

Langsam aber sicher glaube ich auch das ich einen Anwalt einschalten muss.

Die Garantie läuft im Oktober ab und den Ölverbauch habe ich schon im April bemängelt.

Ich warte im Moment auf einen Anruf vom Verkäufer, um ihn zu sagen das die Versicherung nichts taugt und den Mangel behoben habe möchte.

Gruß Werner

Moin,

Vertragspartner ist nicht derjenige, welcher deine Reparaturen durchführt ... sondern der, bei dem du das Auto GEKAUFT hast ;) Lass dich von der Verbraucherberatung beraten. Kostet wenig, und du bist erstmal im Bilde.

MFG Kester

Themenstarteram 15. August 2007 um 15:55

Hallo Rotherbach.

Ok, das ist dann Chrysler & Jeep in Aachen.

Das erste Telefonat in Aachen habe ich hinter mir, Reaktion ich bin nun Beweispflichtig den Mangel nachzuweisen, sagte mir ein anderer Verkäufer, nicht der von dem ich den Wagen gekauft habe, auf dessen Rückruf warte ich noch.

Werde dann morgen mal zur Verbraucherberatung gehen und meine alte Rechtschutzversicherung anfragen wegen der Kostenübernahme.

Hätte mir gleich das Geld sparen können und einen Meriva privat kaufen können, ohne Garantieversicherung.

Alle bisher privat gekauften Autos waren immer ohne größere Mängel, ausser kleine Mängel die ich ohne großen Kostenaufwand reparieren konnte.

Gruß Werner

Hallo, wie lange besitzt du dieses Fahrzeug schon?

"ich bin nun Beweispflichtig den Mangel nachzuweisen" <- Das ist nicht korrekt.

Themenstarteram 15. August 2007 um 18:15

Hallo t3chn0

Seit Oktober 2006 bin ich Besitzer des Meriva's

Gruß Werner

am 15. August 2007 um 23:22

Wieso nicht korrekt, der Anspruchsteller muss Anspruchsgegner den Anspruch schon belegen.

In der Praxis wird das zuerst auf Kosten des Händlers untersucht und auf ein externes Testgutachten, dass der Wagen zuviel verbraucht, verzichtet, aber das sagt ja noch lange nichts aus und sollte dabei rauskommen dass der Wagen nicht zuviel Öl verbraucht (oder nichts darauf hinweist), zahlt die Untersuchung der Besitzer bzw. ggf. auf Kulanz nicht, aber das ist ja was anderes.

Was Du meist ist evtl. je nach Garantie oder Gewährleistung die Frage des Beweises …

Was die zusätzlichen Versicherungen angeht, sage ich nur: es gilt was drin steht.

Wenn keine Kolbenringe etc., dann eben nicht, man muss es also vom Händler versuchen bezahlt zu bekommen, diese Zusatzversicherung ist fein raus wenn man so will.

Moin,

Techno ... NATÜRLICH musst du nachweisen das da ein Mangel vorhanden ist. Du musst nur, wenn du noch in der Zeit der Beweislastumkehr bist, nicht beweisen, das er schon beim Kauf vorhanden war. Das ist schon ein gewisser Unterschied.

Wie gesagt ... lass dich beraten ... die wissen zum einen wo der Hase in deinem Fall hinläuft, können die Garantiebedingungen entsprechend lesen und bewerten etc.pp.

Und ja ... einige Garantien sind in der Tat nicht das Geld wert ... das das Papier gekostet hat, auf dem sie gedruckt wurden.

MFG Kester

Hmm, ich dachte in diesem Falle steht das Gesetz auf der Seite des Verbrauchers. Falls dieser Mangel schon seit dem Kauf des Fahrzeugs besteht (das weiss ich ja eben nicht), müsste doch der Händler nachweisen, dass das Fahrzeug beim Verkauf diesen Mangel noch nicht hatte. Dann wären wir ja beim Thema "Beweislastumkehr". Falls der Wagen allerdings erst nach sieben Monaten damit angefangen hat, wird es natürlich sehr schwer.

Das ein Mangel/Defekt vorliegt ist doch in diesem Fall schon bewiesen "Wie nun festgestellt wurde, sind es die Ventilschaftabdichtungen die hinüber sind, bei einer Gesamtleistung von 61.000 km"

Wichtig ist halt nur die Frage nach dem Zeitpunkt, wann der Mangel festgestellt wurde.

Moin,

Techno ... DAS ist schon korrekt. Trotzdem musst du nachweisen das ÜBERHAUPT (!) ein Mangel vorhanden ist.

Wenn du z.B. sagst ... mein Auto verbraucht viel zu viel ... ist das erst dann ein Mangel, wenn du nachgewiesen hast, das dein Auto zuviel Verbraucht. Du musst erstmal NACHWEISEN das überhaupt ein MANGEL am Auto vorhanden ist.

Ist der Mangel nachgewiesen, dann tritt je nachdem WANN der Mangel bekannt wurde eben das Gewährleistungs- bzw. Schuldrecht mit entsprechender Beweislast ein.

MFG Kester

Ich kann trotz gebrauchtwagengarantie alles selbst bezahlen und bin total sauer erster und letzter opel bei audi oder vw würde es sowas nie geben !!!

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