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Gebrauchtwagen Garantie, greift sie oder greift sie nicht ?

Themenstarteram 20. Dezember 2006 um 18:43

Hallo

 

Ich habe da mal ein Problem und würde mich sehr freuen wenn ihr mir da ein wenig weiterhelfen könntet.

Ich habe mir letztes jahr nach langem Sparen einen Audi A 6 mit Multitronik geleistet.Leider habe ich erst zu spät die Proplematik des Multitronic getriebes erkannt.Nunja wird schon gut gehen habe ich mir gedacht.

Leider war dies nicht so.Ich habe den Audi am 23.12.2005 entgegen genommen.Wir sind damit sofort nach Österrreich in den urlaub gefahren.Dort habe ich gemerkt das irgendwas mit dem Getreibe nicht stimmt.Bin sofort zum örtlichen Audi händler in Österreich gefahren der mir sagte ich könnte noch bis deutschland fahren und dort zu meinem Händler gehen.Gemacht getan.

Im März wurde dann das Getriebe von Audi Repariert.

Mitte ende Juli wieder Probleme.Andere symptome allerdings.Bin aber seit März nur ca 2000 km gefahren da ich 16 Wochen auf montage war.

Bin natürlich wieder zu meinem Gebrauchtwagen händler und habe es gemeldet.Irgendwie hat es sich bis letzte woche rausgezögert und am Montag wurde der A6 nach Audi gebracht.

getriebe defekt kompletter austausch.Die gebrauchtwagen garantie würde 40 % des Schadens bezahlen.Wären aber immer noch ca 4000 Euro.

Das kann es doch nicht sein oder ? Fällt das nicht unter die Gewährleistung des Händlers ?

Ich habe doch seit dem Kauf nie ein Einwandfreies Auto gehabt.

Kann ja auch sein das das getriebe nach der reperatur im märz auch schon ,,Ganz'' defekt war nur ich habe es nicht gemerkt.Das problem tritt nur auch wenn der Wagen wirklich komplett Warm gefahren wurde.Meine täglichen strecken von 7 km/pro weg heizen den wagen ja nie wirklich auf.

 

Oh man 4000 Euro woher soll ich die nehmen ?

Wir seht ihr das ?

oder ist hier jemmand der sich mit recht auskennt ?

 

Würde mich echt freuen wenn da einer weiterhelfen kann.

 

Was mir richtig sorgen macht ist das der Werkstatt typ von meinem Händler sagte das es ja ein Anderes Problem als das im März sei und nicht darauf zurückzuführen ist.Versteh ich nicht Getriebe wird repariert keine 3000 km bewegt ist wieder Defekt und jetzt sagen die mir das hat mit dem ersten schaden nix zu tun ? Sowas erkennt man doch wenn die alles zerlegen oder ?

Shit

Sorry aber ich weiss nicht weiter.

 

Danke euch und Schönen abend noch.

Mit freundlichen Grüssen

 

Thomas

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9 Antworten

Du hast zwar theoretisch 1 Jahr Gewährleistung, aber praktisch tritt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein und Du müsstest dem Händler nachweisen, dass der Fehler schon von Anfang an "drin steckte".

Deine Frage wäre im Audi-Unterforum besser aufgehoben... Evtl. gibt's dort mehr Antworten, die Dir weiterhelfen.

Oliver

Die Frage ist mit Sicherheit bei einem RA und einem Gutachter richtig aufgehoben.

Also RS ziehen - sofern vorhanden - und ab zum RA.

Letztlich ist der Getriebefehler sehr schnell aufgetaucht, d.h. er wird als von Anfang an vorliegend vermutet und damit bestaeht ein Garantieanspruch.

Erschwerend kommt hinzu, dass die MT als Mängelbehaftet bekannt ist.

Wenn ein Zusammenhang zum zweiten Fehler besteht, dann kann man die erste Nachbesserung als erfolglos ansehen und eine erneute Nachbesserung verlangen.

Wird die abgelehnt oder bleibt diese erfolglos, so kann man wandeln.

Stichwörter zum Googlen:

Sachmängelhaftung

Gewährleistungsrecht

Themenstarteram 20. Dezember 2006 um 19:40

Danke danke Danke

Zumindest Teilweise Positive antworten.Mir fällt ein stein vom herzen.

Nachbesseren lassen hört sich ja schon mal gut an.Nur ich denke der Händler wird sich darauf berufen das es ein anderer Fehler/Schaden ist.

Ich kann mir immer noch nicht Vorstellen das bei der ersten Reparatur alles gut gelaufen ist. Ich denke das da was übersehen wurde und ich das nur nicht Direkt nach der Reperatur erkannt habe.Oder das ich mich so sehr auf den ,,Hauptfehler'' konzentriert habe und das andere alles nicht mehr gemerkt habe.

 

Ich danke euch schon mal für die Antworten.Werde es auch noch im Audi forum posten.

Schönen Abend noch.

MFG

Thomas

Das ist weniger ein Fall für das Forum als einer für den RA und den RS.

Re: Gebrauchtwagen Garantie, greift sie oder greift sie nicht ?

 

Zitat:

Original geschrieben von HsPray

Oh man 4000 Euro woher soll ich die nehmen ?

Wenn es dir jetzt auch kein großer Trost ist - in jeder größeren Stadt gibt es Autopfandhäuser, sicher auch bei dir in der Nähe;)

Somit kannst du zumindest die "Durststrecke" überbrücken, falls du den Austausch tatsächlich selber in dieser Höhe zahlen müsstest.

Hast dann ja immerhin mindestens 3 Monate Zeit...

Der bessere Rat ist immer:

Keine Dinge anschaffen, die man sich nicht leisten kann.

Also:

Kiste vertickern und was kleines Günstiges für 1.000 EUR anschaffen.

Fährt auch.

Wer mit Verbraucherkrediten und später wenn die Bank nichts mehr gibt mit Pfandhäusern weitermacht, der sitzt früher oder später richtig dick in der Schuldenfalle.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Der bessere Rat ist immer:

Keine Dinge anschaffen, die man sich nicht leisten kann.

Volle Zustimmung!

Zumindest sollte für solche Dinge wie unvorhersehbare Werkstattaufenthalte etc. ein gewisses "Polster" vorhanden sein.

 

Unter diesen Umständen zu verkaufen, wäre mit einem nicht unerheblichen Verlust verbunden. Vielleicht kommt es ja zu einer zufriedenstellenden Einigung mit dem Händler...

Themenstarteram 21. Dezember 2006 um 19:43

Hallo

 

Danke für eure zuschriften.Aber nur weil jemmand was mit einem Pfandhaus sagt heisst das nicht das ich mir das nicht leisten kann.

und ich weiss nicht wenn ich ein 30000 Euro auto kaufe ob ich dann inerhalb von einem Jahr noch ein ,,Polster'' von 4000 Euro zurücklegen soll ? Das steht in keinem Verhältniss.

Ausserdem habe ich gesagt ich habe die 4000 nicht.Das heisst nicht das ich sie überhaupt nicht habe.Nur ebens nich hier rumliegen.

Wäre nett wenn wir bei Thema des Threads bleiben.

 

MFG

thomas

Zitat:

und ich weiss nicht wenn ich ein 30000 Euro auto kaufe ob ich dann inerhalb von einem Jahr noch ein ,,Polster'' von 4000 Euro zurücklegen soll ? Das steht in keinem Verhältniss.

Dann sind dir bei einem Auto das 10.000 Euro gekostet hat wohl 1000 Euro auch zuviel an Rücklagen? Sind beides mal 10 % -15 % ........ Wohl falsches Auto gekauft, ist zwar ärgerlich wenn sowas teures kaputtgeht, aber dann rumjammern ist auch der falsche Weg.

Zitat:

Ausserdem habe ich gesagt ich habe die 4000 nicht.Das heisst nicht das ich sie überhaupt nicht habe.Nur ebens nich hier rumliegen.

Also kannst ja doch nicht sooooo arm sein, andere Frage, wer hat bitte 4000 Euro einfach so übrig......????

Zitat:

Die gebrauchtwagen garantie würde 40 % des Schadens bezahlen.Wären aber immer noch ca 4000 Euro.

Wie schon bei "auf was gibts Gewährleistung" von mir erwähnt, Getriebe ist ein Verschleissteil (mal mehr, mal weniger), dein Händler hat zwar Gewährleistungspflicht, aber ein Neuteil ohne Zuzahlung brauchst nicht zu erwarten. Genau dies hat mich dazu bewogen kein Auto bei Händler zu kaufen, auf "60% auf Teile" (meist eh weniger, da Verschleissteil) und "null Einbaukosten" kann ich getrost verzichten. Die ganzen "Garantieversicherungen" sind eh nur Lockmittel um Kunden zu Autohäusern oder Gebrauchtwagenhändlern zu locken, im Endeffekt zahlst (wenn was ist) eh drauf.

MFG

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