Gebrauchtwagen beim Händler gekauft, 1 Std. später leuchtet MKontrolllampe
Guten Tag, ich habe gestern meinen Mercedes E300 CDI Bluetec Baujahr 2009 gekauft. Das Auto habe ich dann knapp eine Stunde gefahren (Einmal kurz was eingekauft und dann nach Hause). Als ich dann auf dem Weg war nach Hause war, ist mir aufgefalle, dass die Motorkontrollleuchte leuchtet. Das Auto habe ich probegefahren vor dem Kauf und während dem Kauf war auch nichts zu sehen. Natürlich habe ich direkt beim Händler angerufen und gefragt und die sagten, dass das Auto ohne Garantie verkauft wurde, was ich vorher ja auch wusste, allerdings wollte ich fragen was man denn da machen kann? Ich hab dann dem Wagen ausgelesen und dann kam eine Fehlermeldung raus das irgendetwas mit der Lamdasonde nicht i.O. ist. Was kann ich tun? Habe ich irgendwelche Rechte? Ich habe absichtlich direkt Fotos davon gemacht mit der Uhrzeit, damit ich das auch beweisen kann, dass es wirklich eine Stunde später schon leuchtete.
Vielen Dank im Voraus. Ich hoffe ihr könnt mir Tipps geben??
Mfg OZ
Beste Antwort im Thema
War die Lust auf einen alten Daimler wirklich so groß dass es dir egal war was du kaufst, Hauptsache ein Stern drauf? So einen Kaufvertrag kann man doch nicht wirklich unterschreiben wenn man geistig voll zurechnungsfähig ist. Da hätten bei dir sämtliche Alarmglocken schlagen müssen als er dir dieses Märchen erzählte.
Und jetzt kommen und online jammern weil eine 80 Euro Lambdasonde defekt ist. Du wirst merken dass die defekte Sonde wohl noch das billigste Teil ist das du in naher Zukunft ersetzen wirst. Das war wohl erst der Anfang.
Der Fehlerspeicher wird er wohl gelöscht haben bevor du gekommen bist und wusste dass es mindestes 2 volle Fahrzyklen braucht bis die gelbe MKL angeht. Er wusste bis das passiert hast du unterschrieben und er hat seine Kohle an dem Auto.
Traurig!
36 Antworten
Mal rechtlich das ganze.
Der Händler ist in der deutlich besseren Position bei Verkauf.
Im Grunde kann er reinschreiben was er will, er verliert in der Regel.
Da es oft vorkam das die Händler es als Schrott verkauft haben, sind die urteile da recht eindeutig geworden.
Und wer schon versucht über solch halbseidene AGB die Gewährleistung auszuschließen muss dafür büßen, alleine schon wegen Dummheit.
Also ganz einfach zum Anwalt, Fristsetzung und recht in Anspruch nehmen
Jungs - er hat das Fahrzeug ausdrücklich als "defekt" und als "Ersatzteilträger" erworben. Wenn sich herausstellt, daß eine als defekt erworbene Sache tatsächlich defekt ist, stellt das keinen Mangel im Sinne des Vertragsrechtes dar. Und es begründet keine Sachmängelhaftung oder einen Gewährleistungsanspruch.
Es geht hier nicht um einen versuchten Gewährleistungsausschluß. Da ist es in der Tat so, wie Ihr schreibt, aber das ist hier nicht der Fall.
Wer von euch hat denn das 2. Saatsexamen in Rechtswissenschaften bestanden?
Mal die rechtliche Sache außer Acht gelassen.
Würdet ihr als Händler Fahrzeuge hoher Laufleistung mit Gewährleistung verkaufen? Rein rhetorische Frage.
Es ist weder bekannt, ob der aktuelle Fehler das größte Problem ist, noch ob der Fehler vorher vorhanden war (unabhängig der Beweislastumkehr).
Ich gehe davon aus, dass ein 2009er 211 mit der Laufleistung ca. 4000€ kostet. Ganz ehrlich - was erwartet man da? Ersten Service auf's Haus und eine Flasche Sekt?
Wenn der Wagen wirklich 'nur' 360.000km hat und keine anderen großen Probleme ist das doch super.
Es klingt leider nicht danach, dass der Wagen vor Unterzeichnung ausreichend begutachtet wurde.
Viel Erfolg weiter mit dem Wagen.
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Zitat:
@dragon1975 schrieb am 20. Mai 2020 um 12:59:17 Uhr:
Mal rechtlich das ganze.Der Händler ist in der deutlich besseren Position bei Verkauf.
Im Grunde kann er reinschreiben was er will, er verliert in der Regel.
Da es oft vorkam das die Händler es als Schrott verkauft haben, sind die urteile da recht eindeutig geworden.Und wer schon versucht über solch halbseidene AGB die Gewährleistung auszuschließen muss dafür büßen, alleine schon wegen Dummheit.
Also ganz einfach zum Anwalt, Fristsetzung und recht in Anspruch nehmen
Ganz ehrlich.. Wenn ich als Händler für ausdrücklich als defekt bezeichnete Fahrzeuge noch den Kopf hinhalten muss.
Dann verkaufe ich diese nur noch nach Turkmenistan...
Der private Bastler kann sich gerne im Glaspalast bedienen lassen. Fertig
Ich kaufe ausschließlich Autos in der Preisklasse. Wenn ich da dann was kaufe, muss mir bewusst sein, dass einfach alles passieren kann.
Gerade bei etwas teureren Autos,, müssen sonst 2000€ nur für die Gewährleistung einkalkuliert werden schätze ich. Dann noch die Gewinnmarge. Steuer, Versicherung etc.
Wer bitte kauft ein Auto mit 360k km für 7000-8000€? Richtig - Keiner
du hast kein Gebrauchtwagen gekauft. du hast defekte Teile gekauft also alles ist alles so, wie im Vertag festgelegt. nachstel mal zu ordentlichen Händler gehen.