Gebrauchtwagen beim Händler als Unfallfrei gekauft
Hilfe, ich hoffe mir kann jemand hilfreiche Tips geben.
Ich habe vor 1,5 Jahren einen 3 Jahre alten XC60 beim Vertragshändler gekauft.
Kaufvertrag lautet 1.HD , Unfallfrei.
Nach dem kauf wurden uns die Papiere zum zulassen geschickt, da standen dann 2 eintrage im Brief, einmal das Autohaus und dann der Vorbesitzer.
Auf nachfrage wurde uns dann gesagt das es nur eine Tageszulassung war um Ihn günstiger abgeben zu können. Fahrzeug hat aber definitiv nur den 1 Vorbesitzer der Ihn von Anfang an gefahren ist und nun uns.
Nun kam Post zwecks Garantieverlängerung. Dabei ist mir im Brief aufgefallen das die Zulassung auf das Autohaus 4 Monate lief. habe dann den Vorbesitzer ausfindig gemacht und erfahren das er ihn als Vorführwagen mit 2000km gekauft hat und das er damit einen Auffahrunfall auf der Autobahn hatte.
In der Reparatur wurde die komplette Stoßstange hinten getauscht und das Wärmeschutzblech instand gesetzt. Kosten 2200€.
Für mich ist das im Kaufvertrag zu erwähnen. Es wurde absolut nichts davon erwähnt, auch das es ein Vorführwagen war wurde uns verschwiegen.
Das Telefonat mit dem GF war nicht sehr befriedigend, er sieht das nicht als erwähnenstwerten Schaden.
Hat jemand Erfahrung mit sowas ?
Ich finde es schon traurig in einem renommierten Autohaus so über den Tisch gezogen zu werden.
Beste Antwort im Thema
Es ist immer wieder traurig, wenn sich die spätpubertierenden Wichtigtuer hier sinnbefreit und meilenweit themenentfernt fetzen und den Moderator dazu treiben, den ursprünglich interessanten Faden dichtzumachen.
Könnt ihr nicht mal die Finger still halten, wenn ihr nix sinnvolles zu schreiben habt...? Juckts euch dermaßen?
Muss es immer in "Du bist doof"-"Nein du bist doof" ausarten ??? Mannmann... wie im Kindergarten!
59 Antworten
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 4. Mai 2016 um 11:39:41 Uhr:
Zitat:
@volvofanxc60 schrieb am 3. Mai 2016 um 15:46:45 Uhr:
Mir wurde gesagt das die Frist erst zählt ab dem Tag an dem man es rausgefunden hat, Betrug hat eine Frist von 3 Jahren sogar.
Lauter Schlaumeier!
Das ist doch ganz klar ein Beitrag vom TE und da lese ich doch Betrug oder? Letztendlich ist doch die Betrugsanzeige ein adäquates Druckmittel zur Durchsetzung der privaten Ansprüche!N. T.
Nein. Nicht lauter Schlaumeier, sondern einfach besser wissende user. Auch wenn es Dir so unangenehm ist, dass Dir der gute Stil in der Formulierung abhanden gekommen ist: der Strafanspruch des Staates verjährt einfach anders als die aus der Straftat erwachsenden zivilrechtlichen Ansprüche.
Eine Betrugsanzeige bewirkt für die zivilrechtliche Seite nur, dass der Verkäufer nun erst recht dabei bleiben muss, dass alles korrekt abgelaufen sei und der TE keine Ansproche zu stellen habe. Anders kann er sich im Strafverfahren gar nicht sinnvoll verteidigen. Das sollte man im Blick haben.
Wenn man auf der Suche nach einem Kompromiss ist, ist eine Kriegserklärung kontraproduktiv.
Eben.
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, man kann sich den Ärger sparen. Das Fahrzeug wurde auch schon einige Kilometer bezügl. Wandlung genutzt, da würde ich lieber den nächsten Zahnriemenwechsel oder großen Service raushandeln. Das geht schnell und beide Seiten haben es hinter sich.
Natürlich, es geht eigentlich um's Prinzip. Wenn nun an sicherheitsrelevanten Bauteilen nachweislich gepfuscht wurde, sehe ich das auch anders.
Aber auf lange Sicht bringt es nur etwas, wenn man unter der Hand im Guten was aushandelt.
Ich laufe theoretisch auch 2.000 Euro hinterher, aber weil die Firma über ein halbes Dutzend Geschwister überschrieben wird, wenn es mit Klagen zu brenzlig wird, wird man derer nicht habhaft.
Ich will das Ganze jetzt nicht kleinreden, aber man kann das auch ganz schön in die Länge ziehen und irgendwann akzeptiert man fast Vergleiche, wo es um 200 Euro Entschädigung geht etc. pp.
Nun fahren wir unsere Autos eigentlich auch bis zum bitteren Ende und da macht eine Delle im Heckblech den Kohl irgendwann auch nicht mehr fett.
Ich kann den Ärger nachvollziehen und würde natürlich auch erst mal ausloten, was man machen kann. Nach meinen Erfahrungen würde ich wie gesagt einen Service aushandeln, irgendwas, das irgendwann in etwa die Wertminderung auffängt.
Auto fängt mit Au an und hört mit Oh auf, das ist leider so...
cheerio
"Auto fängt mit Au an und hört mit Oh auf, das ist leider so..." - komische Schreibweise.
Meine Erfahrung ist aber auch, dass man wohl mit einer Anzeige drohen kann (hier aber weniger), aber sein Pulver verschossen hat, wenn die Anzeige auch erfolgt.
Mit einer RS im Genick würde ich auf Rücknahme klagen, einen Vergleich kann man dann im Verfahren schließen. Ob ich hier den Verkäufer aber je mit Wartungsarbeiten beauftragen würde? Eher nicht, das Vertrauen ist dahin. Also nutzt auch nichts mit kostenloser Inspektion o.ä.
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Zitat:
@Enterich2003 [url=http://www.motor-talk.de/.../...s-unfallfrei-gekauft-t5682157.html?...]schrieb am 4. Mai 2016 um 11:39:41 Uhr
Letztendlich ist doch die Betrugsanzeige ein adäquates Druckmittel zur Durchsetzung der privaten Ansprüche!N. T.
Sorry, falsch ausgedrückt, natürlich besteht das Druckmittel nur in der Drohung mit Anzeigenerstattung!
N. T.
Das muss man dann aber äußerst geschickt formulieren, damit man nicht ganz schnell selbst einen Fuß in den Bereich Erpressung/Nötigung hineinstellt. Im Fall des TE würde ich aber auch das nicht machen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. Mai 2016 um 17:02:08 Uhr:
Das muss man dann aber äußerst geschickt formulieren, damit man nicht ganz schnell selbst einen Fuß in den Bereich Erpressung/Nötigung hineinstellt. Im Fall des TE würde ich aber auch das nicht machen.
Inwieweit sollte der TE da in Gefahr laufen wenn er mit einer Betrugsanzeige droht? Klär mich doch bitte auf, in deiner Eigenschaft als "besser wissender user", da bin ich natürlich wissbegierig!
N. T.
@Enterich2003 Es wäre zielführend, wenn Du Dich um eine höflichere Form der Ansprache bemühen würdest. Schließlich möchtest Du eine Frage beantwortet bekommen und etwas dazulernen.
Bei dem bislang geschilderten Sachverhalt steht nicht fest, ob die Behauptung, der Verkäufer habe den Tatbestand des Betruges erfüllt, zutreffend und beweisbar ist. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ist "ein empfindliches Übel". Dieses anzudrohen kann rechtswidrig sein, wenn besagte Behauptung nicht als zutreffend erwiesen werden kann. Mithin kommt es auf die genaue Formulierung der Behauptung an. Deshalb ist größte Vorsicht bei Drohungen geboten.
Besser ist es, die sicher beweisbaren Fakten zu benennen, die den verfolgten zivilrechtlichen Anspruch hergeben. Das spricht dann für sich selbst. Dazu Drohungen auszusprechen, ist kein guter Stil und deutet meist darauf hin, dass es an solchen Fakten fehlt. Darin ist kein Vorteil zu sehen.
An die Spezialisten hier die von Nötigung / Erpressung fabulieren:
Einfach mal STGB 253 lesen und verstehen....
rzz
Deinen Rat solltest du selbst beherzigen – wie kommst du denn auf Nötigung, wenn jemand eine Betrugsanzeige in Aussicht gestellt wird?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. Mai 2016 um 21:48:43 Uhr:
@Enterich2003 Es wäre zielführend, wenn Du Dich um eine höflichere Form der Ansprache bemühen würdest. Schließlich möchtest Du eine Frage beantwortet bekommen und etwas dazulernen.
Darf ich dich daran erinnern, dass du dich ein paar posts vorher selbst als zu den "besser wissenden usern" tituliert gehörend hast - und nur so habe ich dich angesprochen. Das du dich nun dadurch beleidigt fühlst konnte ich leider nicht wissen.
Zitat:
Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ist "ein empfindliches Übel". Dieses anzudrohen kann rechtswidrig sein, wenn besagte Behauptung nicht als zutreffend erwiesen werden kann.
Nun, lieber berln-paul, diese Aussage zeigt wieder einmal, dass du leider vom Strafrecht keine Ahnung hast. Die Drohung mit einer Strafanzeige - insofern ein Anfangsverdacht im Raume steht und der steht hier sehr wohl im Raume - ist eben kein empfindliches Übel und gutes Recht jedes Staatsbürgers. Die Paragraphen 145d StGB, 186 StGB etc. lassen wir hier nun mal außen vor. Fakt ist, der TE begibt sich hier in keinem Fall in irgendeiner Weise in den Bereich einer Nötigung oder gar Erpressung!
Zitat:
Dazu Drohungen auszusprechen, ist kein guter Stil und deutet meist darauf hin, dass es an solchen Fakten fehlt. Darin ist kein Vorteil zu sehen.
Wo fehlt es denn in diesem Fall an Fakten? Zeigt wieder, wie schon oben oder mit deinem Einwand einige Posts vorher, dass du entweder den Threadverlauf nicht verfolgst oder ihn nicht verstehst. Der TE schreibt doch ganz klar:
Zitat:
@volvofanxc60 schrieb am 3. Mai 2016 um 15:29:16 Uhr:
Dabei ist mir im Brief aufgefallen das die Zulassung auf das Autohaus 4 Monate lief. habe dann den Vorbesitzer ausfindig gemacht und erfahren das er ihn als Vorführwagen mit 2000km gekauft hat und das er damit einen Auffahrunfall auf der Autobahn hatte.
In der Reparatur wurde die komplette Stoßstange hinten getauscht und das Wärmeschutzblech instand gesetzt. Kosten 2200€.
Für mich ist das im Kaufvertrag zu erwähnen. Es wurde absolut nichts davon erwähnt, auch das es ein Vorführwagen war wurde uns verschwiegen.
Das Telefonat mit dem GF war nicht sehr befriedigend, er sieht das nicht als erwähnenstwerten Schaden.
Fakt ist doch, er hat einen Zeugen - den Vorbesitzer - der die Laufzeit als Vorführwagens und den Unfall bestätigen kann. Weiter hat der die Aussage des GF, dass der Unfall stattgefunden hat, er es aber nicht für nötig gehalten hat, diesen zu erwähnen. Hier sind genug Fakten für eine Betrugsanzeige (als Druckmittel) als auch für eine Zivilklage vorhanden. Im Notfall soll sich der TE noch ein Sachverständigengutachten holen und fertig.
Lieber berlin-paul, dich hier als zu den "besser wissenden usern" gehörend zu titulierend mag möglicherweise stimmen, zumal ich nicht weiß welche Voraussetzungen man für diese Gruppe erfüllen muß. Fakt ist aber,
dass du für dich und deine Gruppe mit solchen strafrechtlichen Fehleinschätzungen kein gutes Zeugnis abgibst.
N.T.
Es bleibt dennoch im Dunkeln, wieso man bei einer sehr guten zivilrechtlichen Ausgangslage mit zweifelhaften Strafanzeigen drohen sollte.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 5. Mai 2016 um 10:23:50 Uhr:
Es bleibt dennoch im Dunkeln, wieso man bei einer sehr guten zivilrechtlichen Ausgangslage mit zweifelhaften Strafanzeigen drohen sollte.
....warum soll ich ein zusätzliches Druckmittel ungenutzt lassen, welches a) rechtens und b) nicht zweifelhaft ist!
N. T.