Gebrauchtwagen beim Händler als Unfallfrei gekauft
Hilfe, ich hoffe mir kann jemand hilfreiche Tips geben.
Ich habe vor 1,5 Jahren einen 3 Jahre alten XC60 beim Vertragshändler gekauft.
Kaufvertrag lautet 1.HD , Unfallfrei.
Nach dem kauf wurden uns die Papiere zum zulassen geschickt, da standen dann 2 eintrage im Brief, einmal das Autohaus und dann der Vorbesitzer.
Auf nachfrage wurde uns dann gesagt das es nur eine Tageszulassung war um Ihn günstiger abgeben zu können. Fahrzeug hat aber definitiv nur den 1 Vorbesitzer der Ihn von Anfang an gefahren ist und nun uns.
Nun kam Post zwecks Garantieverlängerung. Dabei ist mir im Brief aufgefallen das die Zulassung auf das Autohaus 4 Monate lief. habe dann den Vorbesitzer ausfindig gemacht und erfahren das er ihn als Vorführwagen mit 2000km gekauft hat und das er damit einen Auffahrunfall auf der Autobahn hatte.
In der Reparatur wurde die komplette Stoßstange hinten getauscht und das Wärmeschutzblech instand gesetzt. Kosten 2200€.
Für mich ist das im Kaufvertrag zu erwähnen. Es wurde absolut nichts davon erwähnt, auch das es ein Vorführwagen war wurde uns verschwiegen.
Das Telefonat mit dem GF war nicht sehr befriedigend, er sieht das nicht als erwähnenstwerten Schaden.
Hat jemand Erfahrung mit sowas ?
Ich finde es schon traurig in einem renommierten Autohaus so über den Tisch gezogen zu werden.
Beste Antwort im Thema
Es ist immer wieder traurig, wenn sich die spätpubertierenden Wichtigtuer hier sinnbefreit und meilenweit themenentfernt fetzen und den Moderator dazu treiben, den ursprünglich interessanten Faden dichtzumachen.
Könnt ihr nicht mal die Finger still halten, wenn ihr nix sinnvolles zu schreiben habt...? Juckts euch dermaßen?
Muss es immer in "Du bist doof"-"Nein du bist doof" ausarten ??? Mannmann... wie im Kindergarten!
59 Antworten
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 5. Mai 2016 um 08:44:50 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. Mai 2016 um 21:48:43 Uhr:
@Enterich2003 Es wäre zielführend, wenn Du Dich um eine höflichere Form der Ansprache bemühen würdest. Schließlich möchtest Du eine Frage beantwortet bekommen und etwas dazulernen.Darf ich dich daran erinnern, dass du dich ein paar posts vorher selbst als zu den "besser wissenden usern" tituliert gehörend hast - und nur so habe ich dich angesprochen. Das du dich nun dadurch beleidigt fühlst konnte ich leider nicht wissen.
Nein, das darfst Du nicht, weil ich mich nicht selbst so tituliert habe. Ich habe Deine unzutreffend herabwürdigende Titulierung anderer user als "lauter Schlauberger" kritisiert. Leider ist Deine Frustrationstoleranz so konditioniert, dass Du mit dieser Kritik nicht in angemessener Weise umgehst. Ich fühle mich nicht beleidigt. Deine unhöflichen Ausführungen geben lediglich Anlass zum Fremdschämen. Und das könntest Du wissen, wenn Höflichkeit eine größere Bedeutung für Dich hätte. Hier eine persönliche Sache draus zu machen, ist überflüssig.
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 5. Mai 2016 um 08:44:50 Uhr:
Zitat:
Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ist "ein empfindliches Übel". Dieses anzudrohen kann rechtswidrig sein, wenn besagte Behauptung nicht als zutreffend erwiesen werden kann.
Nun, lieber berln-paul, diese Aussage zeigt wieder einmal, dass du leider vom Strafrecht keine Ahnung hast. Die Drohung mit einer Strafanzeige - insofern ein Anfangsverdacht im Raume steht und der steht hier sehr wohl im Raume - ist eben kein empfindliches Übel und gutes Recht jedes Staatsbürgers. Die Paragraphen 145d StGB, 186 StGB etc. lassen wir hier nun mal außen vor. Fakt ist, der TE begibt sich hier in keinem Fall in irgendeiner Weise in den Bereich einer Nötigung oder gar Erpressung!
Neben Deinem unhöflichen Stil steht Dir da eine Erkenntnisresistenz im Weg. Dieses unqualifizierte "du-hast-keine-Ahnung"-Gequatsche solltest Du besser lassen. Ich bin nicht auf Ahnungen (=Vermutungen) angewiesen und ziehe wissensbasiertes Handeln vor. Mein erläuterter Einwand war der, dass man mit der Formulierung der Behauptung sehr aufpassen muss. Das ist das, was Du erst mal verstehen wollen müsstest. Vielleicht kommst Du dann dahinter, dass das, was Du als Fakt bezeichnest, nichts weiter als eine gefahrgeneigte Hoffnung ist.
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 5. Mai 2016 um 08:44:50 Uhr:
Zitat:
Dazu Drohungen auszusprechen, ist kein guter Stil und deutet meist darauf hin, dass es an solchen Fakten fehlt. Darin ist kein Vorteil zu sehen.
Wo fehlt es denn in diesem Fall an Fakten? Zeigt wieder, wie schon oben oder mit deinem Einwand einige Posts vorher, dass du entweder den Threadverlauf nicht verfolgst oder ihn nicht verstehst. ....
Lies es nochmal verstehend und finde Deinen Fehler.
Zitat:
Lieber berlin-paul, dich hier als zu den "besser wissenden usern" gehörend zu titulierend mag möglicherweise stimmen, zumal ich nicht weiß welche Voraussetzungen man für diese Gruppe erfüllen muß. Fakt ist aber,
dass du für dich und deine Gruppe mit solchen strafrechtlichen Fehleinschätzungen kein gutes Zeugnis abgibst.N.T.
Meinerseits ist da garnichts falsch eingeschätzt. Wie weit Du Dich noch blamieren willst, bleibt Dir überlassen. Für mich scheidest Du als ernstzunehmender Diskusionsteilnehmer aus, weil es Dir dem Anschein nach mehr um Deine polternde Selbstdarstellung als um die Sache geht. Das ist ein bisschen schade aber kein echtes Problem.
Ich habe jetzt gerade die Übersicht verloren. Wie war noch das Thema?
Gruß Frank,
ja ich werde Alt. 😉
Erste Anzeichen: Falsche Einschätzung strafrechtlicher Relevanz.
Ähnliche Themen
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. Mai 2016 um 11:16:47 Uhr:
.....Dieses unqualifizierte "du-hast-keine-Ahnung"-Gequatsche solltest Du besser lassen. Ich bin nicht auf Ahnungen (=Vermutungen) angewiesen und ziehe wissensbasiertes Handeln vor....
...das bei dir im Straf- und Verkehrsrecht eine entsprechende Expertise vermissen lässt. Dabei bleibe ich.
Anstatt hier eine fachliche Antwort zu geben, sprich "Butter bei die Fische", wie ich es von jemandem erwartet hätte der eine entsprechende Expertise vorweisen kann, wird mit nichtssagendem Herumlamentieren wieder abgeschweift um so von den eigenen Defiziten abzulenken. Eben so deine Art.
N.T.
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 5. Mai 2016 um 12:07:43 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. Mai 2016 um 11:16:47 Uhr:
.....Dieses unqualifizierte "du-hast-keine-Ahnung"-Gequatsche solltest Du besser lassen. Ich bin nicht auf Ahnungen (=Vermutungen) angewiesen und ziehe wissensbasiertes Handeln vor....
...das bei dir im Straf- und Verkehrsrecht eine entsprechende Expertise vermissen lässt. Dabei bleibe ich.
Anstatt hier eine fachliche Antwort zu geben, sprich "Butter bei die Fische", wie ich es von jemandem erwartet hätte der eine entsprechende Expertise vorweisen kann, wird mit nichtssagendem Herumlamentieren wieder abgeschweift um so von den eigenen Defiziten abzulenken. Eben so deine Art.N.T.
letzter Versuch:
Bist Du intellektuell wirklich so aufgestellt, dass Du immer noch nicht verstehst, dass es bei meinem Einwand nur um die Formulierung der Behauptung geht? Herr, schmeiß Hirn vom Himmel!
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. Mai 2016 um 11:48:00 Uhr:
Erste Anzeichen: Falsche Einschätzung strafrechtlicher Relevanz.
Na dann ... mein aufrichtiges Beileid 😁
Es ist wieder einmal soweit. Frag besser "nicht" bei MT. Oder lies max. nur die 1. Seite eines dieses Threads. Wurde dir bis Seite 2 nicht geholfen suche dir woanders fachkundige Hilfe.
Sei nicht so blöd wie "ich" und lese den Rest. Da geht es dann nur noch um den sogenannten Längenvergleich, welcher nur getarnt ist hinter wohlklingenden Begriffen.
Wen es wenigstens unterhaltend wäre. So, jetzt habe ich mir meinen Frust über die Tastatur abgebaut. 😁
Gruß Frank,
der hofft, das jetzt niemand Hirn vom Himmel schmeißt, weil das macht nur Flecken auf der Kleidung. 😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. Mai 2016 um 12:51:38 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. Mai 2016 um 11:48:00 Uhr:
Erste Anzeichen: Falsche Einschätzung strafrechtlicher Relevanz.Na dann ... mein aufrichtiges Beileid 😁
Das betrifft dich, berlin-paul. Dass du nicht mal das kapierst wundert mich jetzt schon …
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. Mai 2016 um 15:41:57 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. Mai 2016 um 12:51:38 Uhr:
Na dann ... mein aufrichtiges Beileid 😁
Das betrifft dich, berlin-paul. Dass du nicht mal das kapierst wundert mich jetzt schon …
Nö, tut's nicht 😁
Es ist immer wieder traurig, wenn sich die spätpubertierenden Wichtigtuer hier sinnbefreit und meilenweit themenentfernt fetzen und den Moderator dazu treiben, den ursprünglich interessanten Faden dichtzumachen.
Könnt ihr nicht mal die Finger still halten, wenn ihr nix sinnvolles zu schreiben habt...? Juckts euch dermaßen?
Muss es immer in "Du bist doof"-"Nein du bist doof" ausarten ??? Mannmann... wie im Kindergarten!
PN-Funktion gibt's ja auch noch, aber dann kann man sich nicht so wichtig machen, da müllt man lieber Threads zu.
cheerio
via PN kann man ja nicht mit seinem "Fachwissen" prollen und gleichzeitig andere öffentlich als Dummbeutel hinstellen ... ist doch langweilig.
Der TE hat sicher schon längst die Schnauze voll und mich hätte der weitere Verlauf bzw. der Ausgang der Geschichte schon interessiert...