Gebrauchttür, Funkschlüssel

Mercedes C-Klasse W202

Gehe ich recht in der hyperoptimistischen Annahme, dass meine niegelnagelneue W202** Tür (frisch vom Schrottplatz), sobald sie sauber in das Loch eingepasst wurde, welches im Moment zwischen Dach und Schwelle gähnt, sich aufs allerbeste mit meinem Funkschlüssel (original, bartlos, Mercedes) dergestalt verstehen wird, dass sie aufs Schlüssel-Kommando hin brav auf- und zuschließen wird?

Mit anderen Worten: ist meine Vermutung richtig, dass der Tür-Funkempfänger nur generisch (also nicht fahrzeug-individuell) die Daten zwischen Schlüssel und Boardcomputer verschickt?

danke

** BJ 1998, MoPf

22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von _RGTech


[...] wenn das Ding im Fall der Fälle doch nicht aufgeht, ist das dem TÜV dann auch egal.
Hauptsache vorher hat die SRS-Leuchte keinen Fehler gezeigt.

Gehe ich auch von aus .... ;-)

Übrigens: kam vorhin von Bosch: nach Fehlerspeicher löschen ist die SRS-Leuchte aus! Das Steuergerät sieht den Airbag also als anwesend und funktionierend. Wenn dies mehr als eine Alibi-Funtion ist, funktioniert er ja vielleicht sogar ....

Übrigens2: habe nun auch die Komfortschließung getestet und auch diese geht. Die Tür schleust also wohl das IR-Signal einfach durch. Bleibt als einziges (mögliches) Manko der Schrottplatztür noch das oben angesprochen Notöffnungsfeature wenn der CAN-Bus aussetzt ....

beste Grüße

Zitat:

Original geschrieben von carle57



Zitat:

Mir persönlich ist's ehrlich gesagt jetzt nicht so wichtig, ob der Seitenairbag funktioniert. Rad-, Motorrad- und Busfahrer -- sowie Vor-Mopfler kommen ja auch ohne aus .... :-)

Naja, aber ob der TÜV das auch so sieht, wage ich zu bezweifeln, denn rein rechtlich ist damit die Betriebserlaubnis erloschen.

Na ja, der TÜV sieht's natürlich **nicht** so, sonst hätte ich die Plakette ja schon. Aber er hat mir ja ins Stammbuch (lies TÜV-Bericht) geschrieben "SRS-Leuchte an".

Und **womit** habe ich nun bitte die Betriebserlaubnis verwirkt??

Zitat:

Original geschrieben von felix.krull


Bleibt als einziges (mögliches) Manko der Schrottplatztür noch das oben angesprochen Notöffnungsfeature wenn der CAN-Bus aussetzt ....

...und dafür bleibt immer noch die Beifahrertür 🙂

Zitat:

Original geschrieben von felix.krull



Zitat:

Original geschrieben von carle57


Naja, aber ob der TÜV das auch so sieht, wage ich zu bezweifeln, denn rein rechtlich ist damit die Betriebserlaubnis erloschen.

Na ja, der TÜV sieht's natürlich **nicht** so, sonst hätte ich die Plakette ja schon. Aber er hat mir ja ins Stammbuch (lies TÜV-Bericht) geschrieben "SRS-Leuchte an".

Und **womit** habe ich nun bitte die Betriebserlaubnis verwirkt??

Da es ein Eingriff in die sicherheitsrelevante Ausrüstung des KFZ ist. Auch wenn du es als unwichtig erachtest, könnte bei einem Versagen des Airbags eine gutachterliche Untersuchung rechtliche Probleme bringen wenn dir ein Schaden entsteht, der mit Airbag vermieden worden wäre. Aber da der alte drin ist und die Überwachung funktioniert ist ja eigentlich alles i/O.

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Wenn bei einem Unfall eine Verletzung auftritt die bei funktionierendem Airbag nicht erfolgt wäre und ein Gutachten ergibt dass der Airbag schon lange defekt war und die Tür vom Schrott mit eingebautem Airbag ist...

Dann wird die Versicherung die Behandlungsgebühren zurückklagen.
Ich finde das Thema Airbag genauso wichtig wie Bremsen.

Ich geh auch nicht auf´n Schrott um meinen Wagen mit gebrauchten Bremsbelägen auszurüsten.
Seltsam, das macht auch kaum einer, und jeder sagt: Niemals, weisst ja nicht ob die noch okay sind, sind ja ausserdem Sicherheitsrelevante Teile...

Und ein Airbag?

Zitat:

Original geschrieben von Steven4880


Wenn bei einem Unfall eine Verletzung auftritt die bei funktionierendem Airbag nicht erfolgt wäre und ein Gutachten ergibt dass der Airbag schon lange defekt war und die Tür vom Schrott mit eingebautem Airbag ist...

Dann wird die Versicherung die Behandlungsgebühren zurückklagen.
Ich finde das Thema Airbag genauso wichtig wie Bremsen.

Ich geh auch nicht auf´n Schrott um meinen Wagen mit gebrauchten Bremsbelägen auszurüsten.
Seltsam, das macht auch kaum einer, und jeder sagt: Niemals, weisst ja nicht ob die noch okay sind, sind ja ausserdem Sicherheitsrelevante Teile...

Und ein Airbag?

Sorry, aber meines Erachtens trägt deine Argumentation nicht. Der große Unterschied zwischen Bremse und Seitenairbag:

1. mit defekter Bremse gefährde man sich und andere. Mit dem Seitenairbag gefährdet sich (sehr wahrscheinlich) nur der Fahrer
2. der Seitenairbag ist ein absolutes Luxusgut und gehört *NICHT* zur Sicherheitsgrundausstattung. Beleg: Motorfahrzeuge ohne Seitenairbag werden zugelassen, selbige ohne Bremse - nicht. QED

Nach deiner Argumentation könnte man dann auch dem Fiat-Panda-Fahrer seine Unfallkosten aufs Auge drücken, dem geizigen Hund.

Das einzige was wir einfiele, was deinem Aurgument auf die Beine helfen könnte, wäre, dass die fehlende Funktionalität "Seitenairbag" **andere** bestehende Sicherheitseinrichtungen des Fahrzeugs beeinträchtigt. Kann ich mir aber ehrlich nicht vorstellen.

Was die Versicherung betrifft: in meinem Vertrag existiert kein Punkt "keine Schrottplatzteile verwenden". Was sie fordern ist Zulassung (ok), TÜV (ok), usw. Alles wahrheitsgemäß angegeben und erfüllt.

Ich werd' die Tür also - die nebenbei inzwischen vom "Boardcomputer" als voll funktionsfähig erkannt wird - mit gutem Gewissen nutzen. 🙂

....

Ich gebe dir teilweise recht.

Aber ich meine wenn von Werk ein Seitenairbag verbaut ist, dann steht mein Argument felsenfest. Dann muss dieser tun und ein Schrottplatzteil hat da m. E. nichts zu suchen.

Ich habe auch keinen Seitenairbag, natürlich habe ich dann keine rechtlichen Konsequenzen.
Aber wenn einer verbaut wäre und nicht funktioniert weil ich ein Schrottplatzteil eingebaut habe, dann mit Sicherheit schon.

Ich will dich da nicht kritisieren, es geht hier ja um Sicherheit.
Wenn du dem Airbag trauen kannst dann ist das ja okay für dich.

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