ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Gebrauchtfahrzeug aus Luxemburg importieren ?

Gebrauchtfahrzeug aus Luxemburg importieren ?

Themenstarteram 10. August 2015 um 18:17

Hallo liebste Forengemeinde,

ich habe vor ein Auto aus Luxemburg einzuführen. Das Fahrzeug ist gebraucht, ca. 15 Jahre alt, und ca. 2500 € wert. Das Fahrzeug wird noch täglich in Luxemburg gefahren. COC ist vorhanden.

Wie bekomme ich das Fahrzeug jetzt nach Deutschland?

Ich hatte vor mit dem Verkäufer zum TÜV in Trier zu fahren. Bei bestandener Prüfung würde ich ein rotes Nummernschild dran machen und nach Hause fahren. Zuhause würde ich das Fahrzeug dann anmelden.

Die Luxemburger Nummernschilder nimmt der Verkäufer mit. Kann das so funktionieren?

Vielleicht bekomme ich das roter Nummernschild aber nicht: Wie müsste ich dann vorgehen?

Kann ich in Trier ein Kurzzeitkennzeichen besorgen, um nach dem Kauf direkt nach Hause zu fahren? Oder muss ich erst wieder nach Hause und dort das Kurzzeitkennzeichen besorgen? Das würde ich mir natürlich gerne sparen...

Gibt es ein Luxemburger Ausfuhrkennzeichen?

Vielen Dank!

Ähnliche Themen
23 Antworten
am 10. August 2015 um 20:54

Rote Nummern gibt es nur noch für Händler. Besorge dir eine Kurzzeitzulassung über deine Versicherung. Gilt glaube ich mich zu erinnern 5 Tage. Bei einigen Versicherungen ist das kostenlos, wenn man dort auch das Fahrzeug versichert. Kannst du zu Hause besorgen. Was man dazubraucht. Fahrgestellnummer o.ä. beim Agenten nachfragen.

Wie das zollrechtlich auszieht? Anfrage beim Zollamt.

am 10. August 2015 um 20:55

für das kkz braucht er aber tüv!

Hi,

er will ja tüv in Deutschland (Trier) machen lassen. Dort könnte man dann auch Kurzzeitkennzeichen besorgen.

Problem ist der Wagen muß auch den Tüv bestehen und och würde vorab fragen ob die Zulassungsstelle in Trier mit den Luxemburger Papieren zurecht kommt.

Weiteres Problem,wahrscheinlich braucht der Verkäufer zum Abmelden in Luxemburg nicht nur die Kennzeichen sondern auch die Papiere.

Gruß Tobias

am 11. August 2015 um 14:47

und was macht er wenn er kein tüv bekommt?

kkz bekommt er nur bei der zula wo gemeldet ist oder bei der zula wo das auto gekauft wird, da import fällt letztere option weg.

Themenstarteram 11. August 2015 um 15:53

Genau das ist das Problem, KKZ ginge nur wieder zuhause zu besorgen. Und das wird eine elendige Fahrerrei.

Rotes Kennzeichen könnte ich vielleicht über einen Bekannte besorgen.

 

EDIT:

Ich habe noch was interessantes gefunden. Reicht es, wenn man im Kaufvertrag einfach Trier als Kaufort einträgt?

Zitat:

- für den Nachweis des Standortes des Fahrzeuges (wenn der Halter nicht in Trier bzw. im Landkreis Trier-Saarburg wohnt) zusätzlich:

Kaufvertrag bzw. Rechnung (Nachweis dass das Kraftfahrzeug in Trier oder im Landkreis gekauft wurde)

Quelle

Kzk gibt es am Fahzeugstandort. Wenn der Wagen in Trier TÜV bekommt dann steht er auch da ;)

Wie gesagt problematisch könnten die ausländischen Papiere sein.

Außerdem ist der Wagen ja noch in Luxemburg zugelassen. Dann sind streng genommen weder kzk noch rote Kennzeichen zulässig.

Wenn du rote Kennzeichen bekommst brauchst du keinen TÜV.

Gruß Tobias

Themenstarteram 11. August 2015 um 16:04

Zitat:

Wenn du rote Kennzeichen bekommst brauchst du keinen TÜV.

Gruß Tobias

Danke Tobias!

Ich würde den TÜV auch gerne machen wollen, um das Auto vorher durchchecken zu lassen.

Der TÜV muss eh gemacht werden, ob in Trier oder hier. :)

 

Noch mal von oben:

Ich habe noch was interessantes gefunden. Reicht es, wenn man im Kaufvertrag einfach Trier als Kaufort einträgt?

Zitat:

- für den Nachweis des Standortes des Fahrzeuges (wenn der Halter nicht in Trier bzw. im Landkreis Trier-Saarburg wohnt) zusätzlich:

Kaufvertrag bzw. Rechnung (Nachweis dass das Kraftfahrzeug in Trier oder im Landkreis gekauft wurde)

Quelle

am 23. April 2016 um 13:20

Hallöchen,

ich habe ein Motorrad im Auge, was ich gerne gebraucht von privat kaufen möchte. Der Verkäufer sitzt in Deutschland, hat das Motorrad aber selbst aus Luxemburg (auch von privat) gekauft und nie auf seinen Namen zugelassen. Es hat also noch luxemburgische Papiere. Allerdings wurde im Februar die HU beim TÜV erfolgreich durchgeführt.

Meine Frage wäre: Was muss ich beim Kauf dieses Motorrads beachten, damit ich später zum Beispiel bei der Zulassung keine Probleme, Folgekosten usw. bekomme? Ich habe bereits was von COC-Papieren gelesen und falls diese nicht vorliegen, dass ein Gutachten erstellt werden muss. Oder reicht hier die HU vom TÜV?

Vielen Dank!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug aus Luxemburg in Deutschland zulassen' überführt.]

Entweder hat das Teil eine EG-Typgenehmigung, dann sollte auch ein CoC existieren, was die Zulasssung erleichtert (sofern die Nummer nirgends in den luxemburgischen Papieren auftaucht). Hat es keine EG-Typgenehmigung, brauchst du ein Gutachten nach §21 StVZO, da reicht die vorhandene HU nicht.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug aus Luxemburg in Deutschland zulassen' überführt.]

am 23. April 2016 um 14:24

ok, danke.

Finde es komisch, dass man trotzdem ne HU machen kann, aber ok.

Bekomme ich die CoC vom Hersteller? Der Verkäufer hat wohl keine CoC, das hätte er sonst wohl schon erwähnt.

Besteht die Gefahr, dass das Motorrad bei dem Gutachten durchfällt? Bei dem Motorrad gehts um ne Ducati, wie sie auch in Deutschland tausendfach zugelassen wird. Eigentlich sollte es ja kein Problem sein. Allerdings hat sie auch einige Austauschteile wie Auspuff, Fußrastenanlage usw. Wenn das ein Problem wäre, müsste das je aber bereits bei der HU aufgefallen sein, richtig? Kann man wegen der bestandenen HU davon ausgehen, dass das Gutachten dann auch kein Problem darstellt?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug aus Luxemburg in Deutschland zulassen' überführt.]

Ist das HU- Schriftstück echt? :D

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug aus Luxemburg in Deutschland zulassen' überführt.]

Nein, HU ist HU, da geht's erstmal nur um den technischen Zustand. Bei einem in D zugelassenen Fahrzeug wird natürlich die Übereinstimmung des Fahrzeugs und dessen Teile mit der ZB I abgeglichen, das entfällt hier. Eine bestandene HU sagt auch nix aus über ein möglicherweise zu erstellendes Gutachten.

 

Ein CoC bekommt man beim Hersteller soweit richtig. Da musst du halt mal anfragen, was die brauchen. Evtl. geht's aber auch mit einer Datenbestätigung vom TÜV, das musst du vorher mit denen und deiner Zulassungsstelle abklären, das kann hier niemand verbindlich sagen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug aus Luxemburg in Deutschland zulassen' überführt.]

das geht viel einfacher.

Fahr mit dem Luxemburger Auto zum deutschen TüV

nach erfolgter HU + AU geh zur Zulassungsstelle und melde um. Die deutsche Zulassungsstelle behält die Lux. Papiere ein und stellt dir eine beglaubigte Kopie der Lux. Papiere aus mit dem Vermerk dass die lux. papiere in Deutschland einbehalten wurden, da neue Zulassung erfolgte.

Damit nach Lux und diese Papiere zusammen mit dem Formular bei der SNCA einschicken

 

das wars.

wird wohl inzwischen geklärt sein

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Gebrauchtfahrzeug aus Luxemburg importieren ?