gebrauchtes Auto vom Händler gekauft MÄNGEL- katastrophe - HILFE
Hallo,
ich habe ein gebrauchtes auto vom Händler gekauft (Mit einem Jahr Garantie).
gleich nach ca einem Monat ging die motorleuchte an.
Laut Fehler-Auslesung war es der Luftmassenmesser, wurde vom Händler kostenfrei ausgewechselt.
1 Monat später leuchtet es wieder auf - ich wieder zum Händler, diesmal waren es seiner Meinung nach wohl die Kerzen, ebenfalls ausgewechselt.
1 Monat später hat es WIEDER geleuchtet, diesmal hat er diese "Leiste" wo die Kerzen drin sind ausgewechselt - sorry ich weiß nicht wie das genau heißt..
jedefalls.. ich hatte wieder ein paar Wochen ruhe und heute leuchtet mir die Motorleuchte wieder auf.
Ich habe dem Händler eine Nachricht geschrieben, er hat mir wörtlich geantwortet "Du weißt was wir alles ausgewechselt haben bisher, geh zum Opel Autohaus lass dir sagen was mit dem Auto nicht stimmt und komm dann damit zu mir"
JETZT MEINE FRAGE: Ich habe ehrlich gesagt keine Freude und keine Lust mehr auf das auto, keine Zeit und keine Nerven.. wir sind beide voll berufstätig, haben 2 Kinder und können nicht alle 3 Tage zu ihm damit er irgendwas "probiert".
Abgesehen davon ist es doch nicht mein Problem, und ich bin doch nicht verpflichtet zu Opel zu gehen und auf meine kosten irgend eine Diagnose zu machen, zu warten bis er sich was überlegt und in der Zwischenzeit ein Auto mit "Schluckauf" zu fahren oder?
Darf ich verlangen und darauf bestehen dass er das auto zurücknimmt und ich mein Geld wieder bekomme? Das ganze Geld oder soll ich die Benutzung von diesen 5 Monaten abrechnen??
Dankeschön 🙁
Beste Antwort im Thema
Moin,
Nein, darfst du nicht. Grund: so wie es erscheint, handelte es sich jeweils um einen anderen Fehler, da er ja nach ersetzen der jeweiligen Teile nicht aufgetreten ist.
Davon mal abgesehen, dass du dich über das Auto ärgerst - der Händler erscheint mir ziemlich fair zu sein. Denn die Zündkerzen und vermutlich auch die Steckerleiste oder ggf. die Zündspulen hätte er nicht übernehmen müssen, da es sich dabei eigentlich um Verschleißteile handelt, die von der Gewährleistung und falls vorhanden sicherlich auch der Garantie ausgenommen wären.
Bzgl. der Aufforderung zu Opel zu fahren - auch das ist keinesfalls die falsche Idee des Verkäufers. Er ist mit seinen Mitteln am Ende angelangt - ergo muss wer mit mehr Detailwissen ran. Klar - du zahlst die Diagnose zwar erst - aber sofern es ein Gewährleistungs- oder Garantiedefekt ist - muss er auch die Diagnosekosten übernehmen. Da er dich an Opel delegiert ist das keine Frage mehr, im Zweifel lass es dir eben per Nachricht bestätigen. Du könntest zwar drauf bestehen, dass er das macht - aber ich denke, dass wäre mit deutlich mehr Nachteilen für dich verbunden als so. U.a. kannst du dich im Forum für dein Modell ja mal erkundigen, welche Werkstatt bei dir in der Umgebung besonder kompetent, gut und engagiert ist und du hast dein Auto garantiert schneller zurück. Aber beachte - die Reparatur muss in jedem Fall dein Verkäufer beauftragen.
Eine sogenannte Rückabwicklung des Vertrages wäre möglich, wenn nachweisbar der gleiche Mangel mehrmals Auftritt und es nicht zumutbar ist eine weitere Nachbesserung durchführen zu lassen. Meist sagt man dreimal - es gibt aber sicherlich auch Mängel, bei denen ein erfolgloser Versuch ausreichend sein könnte. Für dich von Nachteil in diesem Fall - ihr müsstet eure Nutzung bezahlen. Deshalb macht sowas nur Sinn, wenn der Mangel wirklich einschränkend ist. Aktuell würde ich eher sagen - beerdige das Auto noch nicht und lass man schauen, was er wirklich hat.
LG Kester
20 Antworten
Moin,
Wenn das Auto ruckelt, wie du es beschrieben hast - dann ist das Vorgehen durchaus rational. Alle bisher getauschten Teile können sowas verursachen und ein LMM wird wegen des Preises eigentlich nur getauscht, wenn es einen entsprechenden Fehlercode gibt. Beim Rest ist halt die Frage - wie ist er da drauf gekommen. Nach Auslesen oder reine Vermutung. Allerdings wird der Nachweis eines gemeinsamen Fehlers schon Recht schwer.
Aber in der Tat - eine BMW Werkstatt wäre da eigentlich sinnvoller.
LG Kester
ich seh das auch so wie im zweitem beitrag geschrieben.
fahr mal zur vertragswerkstatt und lass dort den fehler diagnostizieren.
danach kannst du dich mit deinem händler über eine eventuelle reperatur unterhalten - durch ihn oder durch den vertragshändler (incl voller kostenübernahme durch den händler oder auch nur in teilen).
vielleicht werden bei der vertragswerkstatt auch noch ganz andere dinge aufgedeckt. wärst nicht der erste dem dort die augen geöffnet werden (unfallwagen, fahrzeug mit gedrehtem tacho um 100 oder 200tkm, oder eine reperaturhistorie die klar aufzeigt dass der jetzige mangel bei kauf schon bestanden hat...nie wirklich weg war..und sich schon der letzte besitzer mit fehlersuche und beseitigung rumgeplagt hat bevor er ihn irgendwo in zahlung gab).
evtl hast du am ende war handfestes in der hand um eine rücknahme zu erwirken. oder eben auch einfach nur eine vernünftige fehlerdiagnose.
natürlich kannst du auch pech haben und es läuft munter auf try and error und teiletauschen hinaus - kann bei heutigen fahrzeugen ein teurer spaß werden (man fängt halt billig bei kerzen und leisten an und landet wenns blöd läuft irgendwann bei kabelbäumen, steuergeräten, motoranbauteilen oder gar -innereien)
das auto ist ca 8 jahre alt also nicht neu.
man sollte eine gewährleistung nicht mit einer herstellergarantie gleichsetzen.
es hat zwar im rahmen der gewährleistung 6 monate beweislastumkehr - so dass er quasi die allermeisten mängel auf seine kappe beseitigen muss - aber im grunde wird es auch einfach mängel geben die bei kauf eben noch gar nicht vorhanden waren. ist natürlich sein geschäftsrisiko mit der gesetzgebung wie wir sie haben.
es ist auch völlig normal dass an einem fahrzeug, wenn es älter wird auch mal was 'dran' ist - über irgendwelche absehbaren verschleißteile wie reifen, bremsen usw hinaus.
-------------
klar kannst du versuchen dich mit ihm auf eine rücknahme zu einigen. die frage ist dann eben nur zu welchen konditionen.
->rücknahme und vollständige erstattung des kaufpreises weil die karre nie richtig lief, 3 erfolglose nachbesserungen nicht zum ziel führten etc pp
->rücknahme unter abzug einer nutzungsgebühr
->rücknahme aus freien stücken. einen rückkauf. da wird er nochmal geld am fahrzeug verdienen wollen. einmal hat er an dir verdient. dann weiß er das die karre die er quasi ankauft mängel hat (die er erst noch beseitigen muss) und dann möchte er noch gewinn beim verkauf machen. das alles führt mit pech dann dazu dass du evtl noch 50-70% deines kaufpreises wiedersiehst. mußt du dann wissen ob das ok ist einen alptraum auf diese weise lloszuwerden
->und dann bleibt dir natürlich auch noch die option die mängelbehaftete karre irgendwo in zahlung zu geben oder zu verkaufen (unter benennung der mängel an privat oder auch an einen exporteur...dem du sie auch nicht verschweigen solltest)
Ich habe neues zu berichten:
Ich habe darauf bestanden dass er das klärt und habe ihm das auto da gelassen.
Laut seiner aussage war er selbst in der Werkstatt hat alles prüfen lassen und es kam dabei raus das, ich zitiere: "irgendwas irgendwo (kabel oder luftschlauch) von einer maus oder ähnlich angeknabbert wurde und die kontrolleuchte deshalb angeht"
er hat mir berichtet dass er einen schlauch auf seine kostengewechselt hat und dass er nicht denkt dass es wieder aufleuchten wird.. und was ist.. ein paar tage sind vergagen und diese doofe leuchte geht wieder an!!!!
Er hatte mir bei der abholung des autos auch gesagt er will nichts mehr davon wissen, falls es wieder auftritt ist es nicht mehr sein problem.
meine frage: IST ES JETZT WIRKLICH MEIN PROBLEM? Ich stehe mit einem auto da dass ich nicht nutzen kann, dass mir angst macht wegen den aussetzer und ich habe noch bis märz garantie aber da er der meinung ist es ist ne maus schuld hätte ich kein anspruch mehr auf irgendwas.
Ich habe (auch bei der abholung) gesagt wenn es wieder auftritt muss er das auto zurücknehmen weil ich die schnauze voll habe da hatte er gegrinst und hat mir gesagt klar für viel weniger kaufe ich dir daa auto zurück, bist ja seit märz 11 t km damit gefahren.
WAS SOLL ICH TUN? ANWALT? BIN ICH JETZT IM RECHT ODER NICHT?
hilfe 🙁
Moin,
Da die Gewährleistung 6 Monate zu deinen Gunsten läuft, läuft sie 6 Monate zu deinen Gunsten. So einfach ist das. Ist ein Mangel da - reklamieren und Abstellung des Mangels einfordern. Ob er will oder nicht ist nicht dein Problem
Leider kennst du ja nun den genauen Fehler nicht - was ein entsprechendes Vorgehen etwas erschwert. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann würde ich da nun einmal die telefonische Beratung angehen oder eine Erstberatung in Betracht ziehen. Du musst den Anwalt ja nicht direkt auf ihn hetzen, aber seine Optionen zu kennen, kann solangsam nicht schaden.
LG Kester
Ähnliche Themen
Zunächst wäre hier überdies erstmal abzuklären, ob von der normalen einjährigen Gewährleistung die Rede ist - oder wie vom TE beschrieben, tatsächlich von einer einjährigen Garantie. Beides ist möglich, wobei es bei Zweiterem dann in der Regel auch einen externen Garantiegeber gibt. In dem Fall wäre die Vorgehensweise aber unter Umstämnden eine etwas andere. Geh zum jetzigen Zeitpunkt aber mal davon aus, dass es sich um die normale Gewährleistung handelt...
Was soll man sagen, im Prinzip wurde jetzt derart oft "erfolglos" nachgebessert, dass einer Rückabwicklung kaum mehr was im Wege steht. Juristisch betrachtet eigentlich gar nichts. Die gefahrenen Kilometer werden dabei natürlich verrechnet, den gezogenen Nutzen muss sich der TE halt anrechnen lassen, ob es ihm gefällt oder nicht.
Aber Achtung... Die Berechnungsmethoden sind oft unterschiedlich und der Händler würde natürlich versuchen, die für ihn beste (finanziell) vorteilhaftere Methode zu wählen. Das Krasseste, was ich diesbezüglich bis jetzt gesehen habe, war eine Forderung von 0,30 Euro pro Kilometer. Ist dann natürlich im gerichtlichen Verfahren jämmerlich gescheitert, wobei man sich gelegentlich fragt, auf welcher Baum-Uni der eine oder andere Rechtsverdreher studiert hat, um auf solche abstrusen Gegenforderungen zu kommen.
Aber egal, hier muss man ganz klar sagen, ab zum Fachanwalt für Verkehrs- und Vertragsrecht und den mal machen lassen. Das Kostenrisiko dürfte bei derart vielen, erfolglosen Nachbesserungsversuchen nahezu bei NULL liegen. Über den Weg entscheidet allein der Käufer. Kaufpreisminderung, Wandlung, Rückabwicklung oder eben Schadenersatz (in Höhe der letztlichen Reparaturkosten in der Fachwerkstatt), für eine Lösung sollte sich der TE entscheiden...
Moin,
Dem würde ich aus dem Bauch zwar zustimmen - da ich aber die aktuellste Rechtsprechung nicht verfolge, eben die sinnvolle Erstberatung durchführen von jemandem der da am Zahn der Zeit hängt. 😉
LG Kester