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Gebrauchtes Auto gekauft Zahnriehmen falsch gewechselt!

Opel Signum Z-C/S
Themenstarteram 6. November 2018 um 8:43

Moin

Mein Auto steht ja seit letzter Woche mit dem P0340 Fehler in der Werkstatt.

1.9 ctdi mit 120 PS ... Beim Nockenwellensensor muss ja das Rad vom Zahnriemen runter :(

Jetzt ruft die Werkstatt an und schickt mir Bilder von einem Zahnrad wo auf der RÜckseite mehrer Teile rausgebrochen sind und sogar der Nockenwellensensor beschädigt ist und die Dichtung die hinter dem Rad ist ist durchstochen.

Der Motor hat 174TKm gelaufen und der Zahnriemen wurde vor 22TKm gewechselt von einer Werkstatt die vom VOrbesitzer beauftragt wurde.

Jetzt meine Frage. Was kann ich tun!? Bleibe ich auf falsch Montierten Zahnriemen usw. sitzen? Oder kann ich die Werkstatt in Regress nehmen!? Muss ich den Vorbesitzer dazu in Regress nehmen!?

Das sieht alles nach Mutwillig zerstört aus. besonders die Dichtung ist von Aussen nach innen Zerstochen!

 

:(

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22 Antworten
Themenstarteram 6. November 2018 um 17:02

Ich denke auch falls es später wäre ist das gelutscht... Bin froh das es nicht noch schlimmer gekommen ist.......

Stell sich einer vor der Motor wäre jetzt hoch gegangen deshalb....

Naja man kann anscheinend nicht mal einer Händlerrechnung trauen.... Egal wer da dran war ist ein Idiot.. Hat nicht mal den Keilrippenriemen für die LIMA richtig drauf bekommen......

Die Werkstatt hatte Gott sei dank noch nen Unfall 1.9dt der das Rad noch hatte.. Das hab ich jetzt gebraucht bekommen.... Hoffentlich war es das jetzt .

Hallo, wo ist denn an dem Nockenwellenrad genau etwas abgebrochen? Ist der Positionsring noch rund? Die Aussparung ist doch normal da...

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. November 2018 um 11:29:34 Uhr:

Aber das Rad baut doch beim Zahnriemenwechsel niemand ab.

Sieht ja auch etwas verbogen aus. Hat das jemand mit 'nem Brecheisen runter geholt?

Am Kopf sind ja auch Schleifspuren (das dürfte auch nicht sein).

Gruß Metalhead

Beim Z19DT muss das Nockenwellenrad demontiert werden, wenn man beim Zahnriemenwechsel auch die Wasserpumpe ausbauen will.

Das ist bei dem etwas blöd gelöst, denn eine Schraube sitzt hinter dem Rad.

Mit einem vernünftigen Gegenhalter ist die Schraube aber gut zu lösen.

In der Werkstattanleitung wird auch nochmal sehr genau darauf hingewiesen, dass man bei der Demontage auf den Nockenwellensensor acht geben soll!

Kann man sich hier auch angucken:

https://www.youtube.com/watch?v=d-SdqdDkv2M

Zitat:

@ichbins30 schrieb am 6. November 2018 um 18:06:30 Uhr:

Hallo, wo ist denn an dem Nockenwellenrad genau etwas abgebrochen? Ist der Positionsring noch rund? Die Aussparung ist doch normal da...

Die Bilder hast du nicht gesehen, da sieht man es doch

Themenstarteram 6. November 2018 um 19:02

Zitat:

@sven.borchers schrieb am 6. November 2018 um 18:43:15 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. November 2018 um 11:29:34 Uhr:

Aber das Rad baut doch beim Zahnriemenwechsel niemand ab.

Sieht ja auch etwas verbogen aus. Hat das jemand mit 'nem Brecheisen runter geholt?

Am Kopf sind ja auch Schleifspuren (das dürfte auch nicht sein).

Gruß Metalhead

Beim Z19DT muss das Nockenwellenrad demontiert werden, wenn man beim Zahnriemenwechsel auch die Wasserpumpe ausbauen will.

Das ist bei dem etwas blöd gelöst, denn eine Schraube sitzt hinter dem Rad.

Mit einem vernünftigen Gegenhalter ist die Schraube aber gut zu lösen.

In der Werkstattanleitung wird auch nochmal sehr genau darauf hingewiesen, dass man bei der Demontage auf den Nockenwellensensor acht geben soll!

Kann man sich hier auch angucken:

https://www.youtube.com/watch?v=d-SdqdDkv2M

Da ich die Rechnung hier habe und dort die Wasserpumpe mit drauf steht.. erklärt sich jetzt warum beim Zahnriemen das Rad beschädigt worden ist... Da musste doch das Rad runter.... Naja gelernt....

Joh .... aber 2 Jahre nach der REparatur wird sich da niemand was von annehmen und sich das auch nicht beweisen lassen .... da kann ja auch schon wieder jemand anderes dran gedreht haben .

 

Das lohnt die Zeit und Energie nicht die man da rein stecken würde ....... Mund abwischen .... abhaken .... weitermachen .... alles andere kostet neben dem Geld nur Lebenszeit und bringt nicht wirklich was......

Eine Reparatur ist erstmal ein Werkvertrag zwischen Kunde und Werkstatt und da gelten 2 Jahre als Verjährungsfrist nach BGB. Man muss der Werkstatt den Mangel anzeigen und Gelegenheit geben, eben diesen zu beseitigen.

Die Werkstatt kann aber in ihren AGBs diese Zeit auf 1 Jahr verkürzen und das hat nichts mit Gewährleistung zu tun. Ist die erbrachte Leistung (Werkvertag) mangelhaft, muss ein Unternehmen nachbessern. Das gilt für eine Reparatur der heimischen Heizung genau so, wie für Arbeiten am Auto.

Aber.... hier wurden schon von einer anderen Werkstatt Arbeiten durchgeführt. Der Schaden könnte also auch dort entstanden sein. Wird also schwierig. Dazu noch eine Rechnung aus 2016. Welcher Monat? Sind die 2 Jahre um und / oder die Frist verkürzt?

Genaueres kann dir der ADAC, oder die Verbraucherberatung, dazu aber sichlich sagen.

 

Ich hatte z. B. 2013 Zahnriemen und Wapu im Urlaub machen lassen, da Wapu fest. Danach war auch alles gut, bis 2015. Wasserverlust .... Beim heimischen Händler wurde eine undichte Wapu als Ursache gefunden und die 2 Jahre waren noch nicht um. Beide Händler haben telefoniert und ich habe nichts für die neue Wapu bezahlt.

Zitat:

@sven.borchers schrieb am 6. November 2018 um 18:43:15 Uhr:

Beim Z19DT muss das Nockenwellenrad demontiert werden, wenn man beim Zahnriemenwechsel auch die Wasserpumpe ausbauen will.

Das ist bei dem etwas blöd gelöst, denn eine Schraube sitzt hinter dem Rad.

Da hast du recht, ich war gedanklich beim 16V. Danke.

Gruß Metalhead

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