Gebrauchter Touran mit Taxi / Miethistorie

VW Touran 2 (5T)

Wir suchen gerade nach einem jungen gebrauchten Touran, haben einen gefunden der alle Features hat die wir wollen und ca 1000€ günstiger ist als die anderen Kandidaten. Erstzulassung 03/2024, hat 14.700 km drauf, aber eben mit "Taxi / Miethistorie: ja".

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7 Antworten

Hi,

Taxi wohl eher nicht dazu hat er zu wenig KM.

Mietwagen kann aber gut sein.

Für manche sind Ex Mietwagen ja ein totales No Go aber ich sehe das nicht so Kritisch. Zumal der Touran jetzt kein Fahrzeug ist das sich jemand zum posen oder rasen mietet.

Ein Jahr alt, wenig km, noch fast ein Jahr Werksgarantie. Und dazu die Möglichkeit, vor deren Ablauf für weitere drei Jahre die Anschlussgarantie abzuschließen. Wäre für mich kein grundsätzlicher Ausschluss.

Falls der alles hat was du brauchst würde ich die Garantie noch auf 5 Jahre verlängern. Wir haben letztes Jahr einen Eurocar (also VW Werkstattwagen) mit verlängerter Garantie gekauft, keine Auffälligkeiten (hatte nur zur Sicherheit einen extra Ölwechsel gemacht da ja nicht bekannt ist ob viel Kurzstrecke bewegt), vielleicht ist das der gleiche Fall.
Davor hatten wir einen ex Sixt Mietwagen X3 Benziner mit 252PS (der wurde bestimmt öfter getreten), 5 Jahre und 80tkm nicht ein Problem mit dem Wagen.

Hatte in meinem Autofahrerleben schon einige Mietrückläufer, es gab kein einziges mal Probleme mit den Fahrzeugen.

Wenn der Preis passt würde ich immer zugreifen.

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Wie immer muss man überlegen wie lange man ihn fahren will. Wenn man ihn nach 3 Jahren wieder verkauft muss man das dann auch wieder angeben dadurch ist die Ersparnis dann hinten raus auch wieder weg. Wenn ihr ihn bis zum Ende fahrt ist es egal. Wir hatten auch schon mietwagenrückläufer. Nie Probleme gehabt. Wir hatten auch schon Firmenwagen auch die waren unauffällig.

Wo steht das man nach weiteren 3 Jahren Haltedauer, also 4 Jahre altem Fahrzeug Auskunft zum Erstbesitzer geben muss?

Zitat:

@mabeck100 schrieb am 14. April 2025 um 18:42:48 Uhr:


Wo steht das man nach weiteren 3 Jahren Haltedauer, also 4 Jahre altem Fahrzeug Auskunft zum Erstbesitzer geben muss?

Gewerbliche Nutzung muss immer angegeben werden steht auch in jeden Standard Kaufvertrag drin.

Der "Malus" wird natürlich immer kleiner bei einem 10 Jahre alten Auto aus 2. Hand wird es die meisten Käufer kaum noch Interessieren. Bei einem 3/4 Jahre alten Wagen ist es aber doch noch Wertbeeinflussend.

Und als Verkäufer ist man eben alles offenbaren was man weiß.

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