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Gebrauchte Alu Felge Definition "Gebrauchspuren"

Themenstarteram 19. Juli 2009 um 8:41

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage zum Thema Gebrauchsspuren.

Ich hatte mir bei einem Online Auktionshaus 2 gebrauchte ALU Felgen ( wurden in je einer Auktion angeboten), da meine Frau sich irgendwann mal einen Schlag in eine Felge gefahren hatte.

Da die Felge neu rund 300 Euro kosten soll, war es naheliegend, sich nach einer Gebrauchten umzusehen.

Die Felge wurde angeboten mit gebrauchsspuren und leichten Bordsteinkratzern. Desweiteren stand geschrieben, dass alle Felgen ( er hatte zu diesem Zeitpunkt 3 Felgen in 3 einzelnen Auktionen laufen, alle mit dem gleichen Text.) den gleichen Zustand hätten.

Dazu hat er reingeschrieben, dass es sich um einen Privatverkauf handelt, und die Ware nicht zurückgenommen werden kann.

Dazu kam noch ein Foto, auf dem eine saubere Felge erkennbar war.

Die 2 Felgen kamen bei mir an. Verpackung war in Ordnung und unbeschädigt.

Beim Auspacken die erste Überraschung. Völlig verdreckt, wie wenn sie schon eine Weile unverpackt rumlagen.

Nach dem Reinigen entdeckte ich an einer Felge einen Schlag (Delle) an der Aussenschulter, der dann entsteht, wenn man sehr schnell über eine Bordsteinkante ( oder vergleichbare Hindernisse) fährt.

Meines Erachtens brauche isch diese Felge nicht mehr zu montieren, das anzunehmen ist, dass die Felge unter Last eventuell brechen kann.

Jetzt wollte ich die Felge zurückgeben ( also rückabwickeln), da ich der Meinung bin, dass so ein Schlag nichts mit "normalen Gebrauchsspuren" zu tun hat.

Dazu kommt noch, dass der Schlag im Auktionstext nicht erwähnt wird. Also hat er mir eigentlich eine Felge verkauft, die nichts mit der in der Auktion angebotenen Felge gemein hat.

Der Verkaüfer stellt sich jetzt hin und beruft sich auf die ausgeschlossen Rücknahme....

Dazu sagt er, ich hätte ja fragen können, ob die Felge in Ordnung sei.

Bei dem Auktionshaus gibt es einen Passus, dass man eine Auktion Rückabwickeln kann, wenn Ware und Beschreibung nicht übereinstimmen, obwohl der Verkäufe dies ausgeschlossen hat.

Dazu steht noch, dass man bei gebrauchter Ware einen Zustand akzeptieren muß, der einer normalen Nutzung entspricht.

Also ganz einfach die Frage : ist ein Schlag in einer Alu Felge mit sichtbare Verformung eine "normale Gebrauchsspur"

Danke schon mal im Voraus für eure Antworten.

Gruß

roland

 

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6 Antworten

Einen in der Auktion verheimlichten Schlag der Felge kannst du in jeden Fall Reklamieren, hat mit einer normalen Gebrauchsspur nichts zu tun, sondern gilt eigendlich als eine defekte felge die fachmännisch von einer Felgenklinik repariert werden müsste, es kommt aber immer darauf an wie enorm der Schlag ist, kann man ihn beim Wuchten ausgleichen ist es nicht so tragisch!!

wie weit aber der Verkäufer dir entgegen kommt da es Offensichtlich ein Privat/Gebraucht verkauf war weiss ich nicht!!

am 19. Juli 2009 um 10:39

HI,

Privatkauf oder nicht - wenn der Verkäufer wichtige Informationen oder Eigenschaften (vor allem Mängel) der Ware verschweigt, ist das ein eindeutiger Mangel und kann durchaus als "arglistige Täuschung" bezeichnet werden. Hier muss man als potentieller Käufer nicht nachfragen, sondern der Verkäufer ist verpflichtet, vollständige Angaben zu machen! Bei arglistiger Täuschung ist jeder Kauf-Vertrag bekanntlich nichtig.

Mach dir eine Kopie des Angebots (Seite speichern unter...), ein Foto der Delle und wende dich zuerst an den Verkäufer.

Der stellt sich ja auf stur, also sollte der nächste Weg über ebay gehen ("Problem klären").

Bringt das auch nix, bleibt nur der Anwalt oder ggf. runterschlucken und als "schlechte Erfahrung" verbuchen, sofern sich der Rechtsweg hier nicht lohnt... kommt auf den Kaufpreis an...

gruß cocker

am 22. Juli 2009 um 10:34

Hmmm, das der verkaufer nur 3 Felgen anbietet, bedeutet das die 4. vermutlich schrott ist. Wenns von nem Unfall war, dann müßten die Felgen sowieso untersucht werden, ob die nicht in Mitleidenschaft gezogen wurden.

Normale Gebrauchsspuren beudet für mich bei einer Felge bis 5 jahren, das sich vom Putzen Kratzer auf den Felgen befinden.

Bei einer älteren Felge, dass evt. an einigen Stellen das Aluminium korridiert ist, weil der Schutzlack mit den Jahren Risse bekommen hat.

Jeder einzelne Bordsteinschramme ist keine normale Geburachsspur und sind Kratzer oder beschädigungen, auf die extra hinzuweisen ist.

Und wenn die Felge eine Delle hat, dann ist sie nicht nur wo vorbeigeschrabbt sondern hat einen Schlagstoß, in welcher Form auch immer, erfahren, was ein eerheblicher Mangel ist.

Normale Gebrauchsspuren ist so nen Thema: Jeder sieht das nen bisschen anders. Deswegen würde ich auch keine gebrauchten Felgen bei ebay kaufen, da hat man hinterher immer die A...karte. Wenn es heißt "neuwertig" is das schon etwas einfacher denke ich. Gut okay zu deinem Fall: Es is zwar traurig, aber das Geld kannst du wohl oder über abschreiben. Nicht weil du nicht Recht hast, aber der ganze Ärger ist es nicht wert. Versuche den Verkäufer zu überzeugen, das er Schrott verkauft hat (Vielleicht hat er selbst keine Ahnung), dann lenkt er evtl. ein. Aber mit Anwalt und so is den Aufwand nicht wert, bis der nen Finger rührt bist du schon 200€ los.

Gebrauchsspuren bei Felgen sind für mich z.B. leichte (!) Schrammen am Felgenhorn oder nen bisschen Bremsstaub usw, Höhenschlag oder auch Seitenschlag bestimmt nicht.

Vielleicht kann man die Felge noch retten bei nem Felgendoktor, mitlerweile können die auch Alufelgen richten, das geht mit einer Wärmebehandlung ohne das das Material verhärtet und spröde wird oder reißt. Danach wird die Felge nochmal geröntgt wg. evtl. Risse. Lohnt natürlich nur wenn die Felge entsprechend teuer ist.

am 25. Juli 2009 um 8:13

Stell doch mal ein Foto hier rein.

Gebrauchsspuren sind für mich Dreck, kleine Kratzer, leichte Bordsteinschrammen und sowas halt. Eine Delle in einer Alufelge ist dagegen eine Beschädigung, bei Alu ist die Festigkeit nach einer stärkeren Verformung nicht mehr gegeben.

Gruß Meik

Hallo,

der Verkäufer umgeht mit der Formulierung "Privatverkauf keine Rücknahme keine Gewährleistung" seine gesetzliche Gewährleistungspflicht als Pivatperson. Dies kann er machen. Auch die Rücknahme ohne angabe von Gründen kann er als PrivatVK ausschließen.

Allerdings muß der Artikel im Angebot genau beschrieben sein und eventuelle Fehler müssen auch aufgeführt werden. Der Vekäufer ist durch den Vertrag (Zuschlag in der Auktion) verpflichtet den beschriebenen Artikel zu liefern.

Die von dir geschilderte Beschädigung ist keine normale Gebruchsspur, sondern ein Mangel der die Felge eigentlich wertlos macht. Diesen Mangel hätte der VK in seiner Artikelbeschreibung mit angegeben müssen.

Erstmal Beweise sichern: Angebot, E-Mail verkehr usw. alles ausdrucken bzw. speichern.

Hintergrund: Er hat eine falsche Felge geliefert. Er muß gemäß seiner Artikelbeschreibung eine mit "Gebrauchsspuren" liefern und keine defekte.

Ich würde ihn dann anschreiben (per Brief, Einschreiben-Rückshein) und ne frist setzen, das er die richtige Felge liefern und die falsche wieder abholen soll. Androhung von rechtlichen Konsequenzen.

Gleichzeitig Information an ebay.

Wirst ja sehen ob er sich bei dir meldet. Vielleicht kann man das dann im gegenseitigem Einvernehmen "rückabwickeln".

 

Wenn er dann nicht reagiert ab zu deinem RA, der wird sich dann gerne darum kümmern und seine Kostenn noch dem VK in Rechnung stellen.

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