geblitzt was sind die folgen

hi leutz ich fahr heut so hinterm kumpel her wir bogen von der hautptstraße in so ne seitenstraße ein. gleich darauf kam ein rotes licht dann wusste ich es was passiert war.wir fuhren so ca.60 in ner 30 zone. jetzt die frage was passiert mir alles, nachschulung auf jedenfall oder wenn se mich erwischen. aber was noch fahrverbot oder anderes

mfg ktm16

31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Ricky2000


Reicht doch, wenn man zufällig mal bei ner Kontrolle angehalten wird und der Polizist erkennt Helm und Jacke 😉.

aber das gilt ja nich als rechtskräftiger beweis. weil du "zufällig" 😉 die gleichen klamotten anhast wie der geblitzte.

also ich glaub auch das da kommt.

selbst wenn er sich die ummer notiert hat heisst das noch nich das sie sich die mühe machen vorbeizukommen obwohl 30 zu schnelll...is schon recht viel

zu dem bussgeld:

bis zu 20km/h zu schnell in ner stadt is doch nur n bussgeld oder?
ausserorts bis 30 zu schnell.

weiss einer wie das in der probezeit geregelt ist ?

Zitat:

Original geschrieben von nociaktix


bis zu 20km/h zu schnell in ner stadt is doch nur n bussgeld oder?
ausserorts bis 30 zu schnell.

weiss einer wie das in der probezeit geregelt ist ?

Innerorts ab 21 und ausserorts ab 26 zu schnell: Nachschulung, Probezeitverlängerung um 2 Jahre.

Das gilt auch noch bei andern Verstößen wie rote Ampel etc... eigentlich alles, wofür man Punkte bekommt.

Ab 40€ ist es Bußgeld, darunter Verwarnungsgeld.

naja da werden ja glaub noch immer an paar protzente differenz abgezogen, dann müsste ich normal unter 30 kmh bleiben , hoffentlich kommt nix wäre echt froh

Zitat:

Original geschrieben von ktm16


naja da werden ja glaub noch immer an paar protzente differenz abgezogen, dann müsste ich normal unter 30 kmh bleiben , hoffentlich kommt nix wäre echt froh

Jupp, vom gemessen Wert werden (innerorts) 3km/h abgezogen.

Außerorts etwas mehr (10% + 3km/h oder so)

Ähnliche Themen

Hi

Hab gerade im PKW-Bereich noch was gefunden, was doch ganz gut zum eigentlichen Thema passt:

Zitat:

Folgende Strafen gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
Ab 40 Euro kommen 25,60 Euro Gebühren hinzu.

innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Gruß

soll also heißen das ich jetzt bald inorts mit meinem auto ohne weitere 30kmh zu schnell fahren dark ohne mir großartig gedanken über führerscheinverlust und strafen machen zu müssen?
irgendwie ganz geil das ich mit 18 keine probezeit mehr hab^^

mal im ernst
find die strafen irgendwie n bischen lasch, also mich würd das jetzt nicht wirklich vom rasen abhalten, was sind schon 50-60 euro wenn man dafür fast dopeltsoschenll unterwegs sein kann...

Zitat:

Original geschrieben von schulle21


was sind schon 50-60 euro

Na ja, rechne das mal in Tankfüllungen und/oder Wochenlöhne um. Dann können 50-60 € schon eine ganze Menge sein.

Außerdem: Vergiss die Punkte nicht.
(Was bei den Punkten noch dazu kommt: Mehrfach geblitzt bei einer Fahrt => mehrere Vergehen => merhfach Punkte. Ein Bekannter von mir hat so einmal zeitweise seinen FS abgeben dürfen.)

Gruß

Naja, du drückst ja locker 80€ und mehr ab (mit Verwaltungsgebühren), wenn es Punkte gegeben hat. Ausserdem kann man auch ein Fahrverbot bekommen, wenn man zweimal innerhalb eines Jahres Punkte bekommen hat (auch wenn man für die einzelnen Taten alleine kein Fahrverbot bekommen hätte).

Zum Gerücht "Schwarzes Visier" möchte ich auch nochmal was beitragen. Nur, weil das Ding schwarz ist, ist der Fahrer noch lange nicht unsichtbar. Der Rote Blitz strahlt vor allem Infrarotnahes Licht aus, das durch einen entsprechend empfindlichen Film aufgenommen wird.

Die Wunder der modernen Bildbearbeitung helfen heute auch überbelichtete oder unterbelichtete Fotos aufzuhellen. Bei den Autos ist man schon lange dabei, Fotos automatisch auszuwerten. Da sucht der Computer automatisch das Kennzeichen und den Kopf des Fahrers und schmeißt dann automatisiert den Bußgeldbescheid inklusive Foto raus.

Zu den Motorrädern: Wenn der Beamte sich das Kennzeichen aufschreibt, dann gilt dieses auch vor Gericht als Beweis. Bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen, die keine OWi mehr sind, wird auch ermittelt. Vor Gericht kann auch eine Gegenüberstellung durch einen Gutachter verlangt werden, der die Gesichtspartien und Körperform auf dem Motorrad vergleicht. Fühlt Euch also nicht allzu sicher auf dem Motorrad. Wenn der Beamte nicht pennt, dann seid Ihr dran.

Bei 20-30 km/h Überschreitung wird da aber noch nix passieren, insofern hat er Glück gehabt. Sollte er das nächste mal dran denken, was in einer 30 Zone alles passieren kann. Da wird nicht umsonst geblitzt.

ciao, Stefan.

P.S. Vorsicht, ich arbeite für die Gegenseite. :-)

das heisst also auch wenn ich noch probezeit habe muss ich solange ich nicht schneller als 20km/h unterwegs bin, 35€ zahlen und gut is...oder kommen da noch andere geschichten auf mich zu ?

Zitat:

Original geschrieben von nociaktix


das heisst also auch wenn ich noch probezeit habe muss ich solange ich nicht schneller als 20km/h unterwegs bin, 35€ zahlen und gut is...oder kommen da noch andere geschichten auf mich zu ?

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass man sich in der Probezeit auch nicht mehrere gravierende Verstöße leisten darf.

Also da gab es so was, dass man auch bei mehreren z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder andere Sachen, die nicht als geringfügig gelten, auch ne freundliche Einladung zur Nachschulung bekommen kann. Selbst wenn man für die einzelne Sache an sich noch keine Nachschulung bekommen würde.

Auf der sichern Seite ist man nur, wenn man anständig fährt, Schlupflöcher gibts da keine.

Nachtrag: Hier ein Textauszug:

Zitat:

Die Verkehrsverstöße werden in zwei Gruppen unterteilt: Katalog A und Katalog B (siehe unten). Begeht man EINEN Verstoß aus Katalog A, reicht das schon aus, um zum Besuch eines Aufbauseminars aufgefordert zu werden. Im Katalog B folgt beim ersten Verstoß kein Seminar, aber nach dem zweiten Verstoß ist man dann reif. In der Praxis kommen die Fälle aus Katalog B jedoch nur sehr selten vor.

Gruß

Rote Ampel überfahren zählt da mit rein in A verstoß, und wenn man rückwerts fahrend irgendwas beschädigt is auch A Fehler. Zu schnelles fahren weiß ich nciht genau ist normal glaub ich B verstoß weiß aber nicht wie das aussieht wenn man nu wirklich um einieges zu schnell unterwegs ist.

Ich würde mir erst mal überlegen warum es Tempo 30 Zonen gibt! Die sind nämlich hauptsächlich bei Schulen oder in Wohngebieten und da sind viele Kinder! Schon allein aus diesem Grund würde ich mir mal überlegen ob es nötig ist da mit 60 durchzubügeln auch wenn man eventuell nicht zur Rechenschaft gezogen wird wenn man geblitzt wird. Wenn dir ein Kind vors moped rennt wollte ich nicht in deiner Haut stecken!

Das würde ich mir erst mal überlegen, aber ich will nicht als Oberlehrer auftreten weil ich auch öfter zu schnell fahre, nur halt nicht innerorts und erst recht nicht in 30 Zonen!

naja normal fahr ich auch nich so schnell, es war halt da so unzwar fuhren wir von der hauptstraße in ne seitenstraße gerade aus weiter und gleich dahinter blitzten sie. normal fahr ich vielleicht 40-50 aber da sind wir halt von der nhauptstraße gekommen und so hatte ich halt noch gut geschwindigkeit drauf, scheiße gelaufen

kann passieren!

Sollte man aber drauf achten, wegen der Kinder. Ist ja noch nicht so lange her das die meisten von euch selber noch so auf die Straße gerannt sind ohne zu gucken (Ball wiederholen usw.)!

Deine Antwort
Ähnliche Themen