Geblitzt ohne Führerschein

Hallo zusammen,

ich hoffe hier kann mir jmd eine Auskunft geben der ggf. das gleiche Problem hat/hatte.
Ich habe ein Fahrverbot von 4 Wochen und bin trotzdem ins Auto gestiegen.
Führerschein habe ich in dem Bundesland, wo ich geblitzt wurde, bei der Bussgeldstelle abgegeben. Wohnhaft bin ich nicht in diesem Bundesland bzw ich wohne in einem anderen.
Zu allem Überfluss wurde ich in einer 30 Zone (im dem Bundesland wo ich wohne) mit maximal 40 geblitzt.
Sprich es geht hier nicht um Punkte oder ähnliches- was es nicht besser macht!
Meine Frage ist nun, was mich erwartet?
Ich kann mir denken, dass das nicht pauschal gesagt und beantwortet werden kann.
Blitzer war in und aus einem VW Bus.

Weiß die hier zuständige Bußgeldstelle das ich ein Fahrverbot habe?

Werden Bilder verglichen auch wenn es um 15€ geht?

Danke im Voraus für eure Antworten

Beste Antwort im Thema

... und auf jeden Fall weiterfahren!
So, wie der Fußballer.

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Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 15. Juni 2019 um 12:30:30 Uhr:


Also = fahrverbot= nutzlos

Nö, du könntest jederzeit in eine Kontrolle graden (und da fällt das dann auf), oder, ich weiß ganz absurde Vorstellung, dich für die Zeit ohne Füherschein an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@d118bmw schrieb am 15. Juni 2019 um 12:39:43 Uhr:


Ich könnte mir das so vorstellen, dass die Bußgeldstelle prüft, ob der Fahrer überhaupt eine Fahrerlaubnis besitzt bzw. ein Fahrverbot besteht.

Das kann nicht mal die Polizei (das geht erst mit dem Kartenführerschein, die alten Lappen waren nicht zentral eingetragen).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 17. Juni 2019 um 06:47:04 Uhr:



Zitat:

@d118bmw schrieb am 15. Juni 2019 um 12:39:43 Uhr:


Ich könnte mir das so vorstellen, dass die Bußgeldstelle prüft, ob der Fahrer überhaupt eine Fahrerlaubnis besitzt bzw. ein Fahrverbot besteht.

Das kann nicht mal die Polizei (das geht erst mit dem Kartenführerschein, die alten Lappen waren nicht zentral eingetragen).

Gruß Metalhead

Komme jetzt nicht ganz mit. Eine Antwort davor hast du sinngemäß gesagt, dass in einer Polizeikontrolle das Fahrverbot feststellbar sei.

Es gibt ein Fahrerlaubnisregister und das Fahreignungsregister in Flensburg. Das Fahrverbot wird im Fahreignungsregister eingetragen und ist durch die Polizei abfragbar, selbst wenn man noch den grauen Lappen hat.

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Zitat:

@d118bmw schrieb am 17. Juni 2019 um 10:39:18 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 17. Juni 2019 um 06:47:04 Uhr:



Das kann nicht mal die Polizei (das geht erst mit dem Kartenführerschein, die alten Lappen waren nicht zentral eingetragen).

Gruß Metalhead

Komme jetzt nicht ganz mit. Eine Antwort davor hast du sinngemäß gesagt, dass in einer Polizeikontrolle das Fahrverbot feststellbar sei.

Richtig, ein Fahrverbot ist zentral gespeichert und somit feststellbar.

Ob du überhaupt einen Füherschein besitzt aber nicht. 😉 Zumindest nicht mit dem rosa oder grauen Lappen.

Gruß Metalhead

Stichtag für eine Erfassung im Fahrerlaubnisregister ist der 1.1.1999

Zitat:

Im ZFER sind alle seit dem 01. Januar 1999 ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E erfasst.

https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/ZFER/zfer_node.html

Ist ja im Endeffekt wurst, oder?
Bei einer persönlichen Kontrolle wird sich wohl kaum ein Polizist mit der Antwort : "Führerschein liegt zu Hause"
Zufrieden geben.
Siehe der Fall mit dem Handwerker der 11 Jahre ohne fuhr.

Hier fuhr jemand 40 Jahre lang ohne Führerschein, wurde 22x bestraft und saß deswegen 9 Jahre im Gefängnis.

Beim letzten mal hat ihm der Richter nur 8 Monate auf Bewährung gegeben, weil er nachweisen konnte, dass er gerade dabei ist den Führerschein zu machen.
Krank..! 😁

https://www.google.com/.../...ren-ohne-fuehrerschein-a-635003-amp.html

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 17. Juni 2019 um 06:47:04 Uhr:



Zitat:

@d118bmw schrieb am 15. Juni 2019 um 12:39:43 Uhr:


Ich könnte mir das so vorstellen, dass die Bußgeldstelle prüft, ob der Fahrer überhaupt eine Fahrerlaubnis besitzt bzw. ein Fahrverbot besteht.

Das kann nicht mal die Polizei (das geht erst mit dem Kartenführerschein, die alten Lappen waren nicht zentral eingetragen).

Gruß Metalhead

Hmmm?? Also ich kann mich erinnern, das ich mal meinen "rosa" FS vergessen hatte (ewig her) , und da hat der Onkel von der Rennleitung nur mal kurz wo angerufen und die Bestätigung erhalten. Gab auch nüscht - außer einer freundlichen Ansage das man den dabei haben muss. 😉
Mir fällt auf, das ich doch des öfteren ohne FS unterwegs bin. Muss ja nicht alles einstecken. 😁

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 18. Juni 2019 um 08:02:16 Uhr:


Also ich kann mich erinnern, das ich mal meinen "rosa" FS vergessen hatte (ewig her) , und da hat der Onkel von der Rennleitung nur mal kurz wo angerufen und die Bestätigung erhalten.

War das evtl. in dem Zulassungsbezirk wo er den auch gemacht hat?

Laut Aussage bei einer Verkehrskontrolle ist der Führerscheinbesitz nicht nachvollziehbar.

Gruß Metalhead

Metal, das war in Berlin. Irgendwann in den 90ern.

Die Info ob Schein vorhanden oder nicht wird bei der Stadt-/Landkreis-verwaltung gespeichert wo die Prüfung abgelegt wurde. Möglich daß die da angerufen haben.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 18. Juni 2019 um 09:04:49 Uhr:


Die Info ob Schein vorhanden oder nicht wird bei der Stadt-/Landkreis-verwaltung gespeichert wo die Prüfung abgelegt wurde. Möglich daß die da angerufen haben.

Gruß Metalhead

Das vermute ich auch. Zentrale Führerscheinstelle in Berlin - Puttkamer Str. 😉

Moin zusammen,
hatte vor gut zwei Wochen meinen Führerschein und alles andere auch nicht dabei, halt die ganze Börse zuhause liegen lassen. Ich wurde leider, wenn auch nicht mit viel Übertretung "gelasert" und musste rechts ran und meine Papiere vorzeigen. Da ich sie nicht dabei hatte, wurde sich kurzerhand per Funk/Telefon erkundigt und mir im Anschluss mitgeteilt ich sei der Halter des Fahrzeugs und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis - hat mich auch nicht groß gewundert...
Der Führerschein wurde gut 15 Jahre früher 200Km entfernt gemacht.
Scheint also doch abrufbar zu sein, denn ich wurde auch nicht gefragt wo ich die Prüfung abgelegt habe.

Zitat:

@330Spiesel schrieb am 18. Juni 2019 um 09:14:24 Uhr:


Der Führerschein wurde gut 15 Jahre früher 200Km entfernt gemacht.
Scheint also doch abrufbar zu sein, denn ich wurde auch nicht gefragt wo ich die Prüfung abgelegt habe.

Ja klar, weil vor 15 Jahren 2004 war und 2004 nach 1999 (Jahr seitdem das zentral gespeichert wird) war. 😉

Gruß Metalhead

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