Geblitzt ohne Führerschein
Hallo zusammen,
ich hoffe hier kann mir jmd eine Auskunft geben der ggf. das gleiche Problem hat/hatte.
Ich habe ein Fahrverbot von 4 Wochen und bin trotzdem ins Auto gestiegen.
Führerschein habe ich in dem Bundesland, wo ich geblitzt wurde, bei der Bussgeldstelle abgegeben. Wohnhaft bin ich nicht in diesem Bundesland bzw ich wohne in einem anderen.
Zu allem Überfluss wurde ich in einer 30 Zone (im dem Bundesland wo ich wohne) mit maximal 40 geblitzt.
Sprich es geht hier nicht um Punkte oder ähnliches- was es nicht besser macht!
Meine Frage ist nun, was mich erwartet?
Ich kann mir denken, dass das nicht pauschal gesagt und beantwortet werden kann.
Blitzer war in und aus einem VW Bus.
Weiß die hier zuständige Bußgeldstelle das ich ein Fahrverbot habe?
Werden Bilder verglichen auch wenn es um 15€ geht?
Danke im Voraus für eure Antworten
Beste Antwort im Thema
... und auf jeden Fall weiterfahren!
So, wie der Fußballer.
79 Antworten
Zitat:
@gast356 schrieb am 15. Juni 2019 um 13:01:59 Uhr:
...wozu? Geschwindigkeitskontrollen sind dazu da um über die Verwarn- und Bußgelder möglichst hohe Einnahmen zu generieren... dazu gehört auch die Abläufe möglichst wirtschaftlich zu gestalten, vom Blitzerfoto bis zum Zahlungseingang.Dabei wäre es doch vollkommen irrational und ineffizient wegen ein paar Ausnahmefällen, welche nicht einmal die Kosten für den zusätzlichen Aufwand eines Abgleichs einbringen würden so einen zusätzlichen Arbeitsschritt in das Verfahren zu implementieren.
Jetzt wird es abstrus. Keine Kontrollabfrage, weil der Aufwand zu hoch ist????? Lächerlich...
Zitat:
@d118bmw schrieb am 15. Juni 2019 um 12:39:43 Uhr:
Ich könnte mir das so vorstellen, dass die Bußgeldstelle prüft, ob der Fahrer überhaupt eine Fahrerlaubnis besitzt bzw. ein Fahrverbot besteht.
Stell Dir vor was Du magst, aber bei einem geringfügigen Geschwindigkeitsverstoß, der sofort bezahlt wird, wird eine weitere Fahrerermittlung gar nicht durchgeführt, geschweige denn eine Abfrage in Flensburg.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 15. Juni 2019 um 13:25:35 Uhr:
Stell Dir vor was Du magst, aber bei einem geringfügigen Geschwindigkeitsverstoß, der sofort bezahlt wird, wird eine weitere Fahrerermittlung gar nicht durchgeführt, geschweige denn eine Abfrage in Flensburg.
Was macht dich da so sicher?
Nun habe ich einiges in Erfahrung bringen können.
Die Bussgeldstellen sind in der Tat nicht miteinander vernetzt- ergo jede Bussgeldstelle ist autonom unterwegs.
Daher nehmen auch nicht alle Bussgeldstellen die Führerscheine bei Fahrverboten entgegen, für die andere Bussgeldstellen und/ oder Behörden verantwortlich sind und ausgesprochen haben.
Das gleiche gilt auch für andere Behörden in diesem Zusammenhang.
Aber... das heißt nicht das ggf. manche Vorfälle geprüft werden (hat ansch. den Grund das es ein exorbitanter Aufwand wäre dies umzusetzen, da es monatlich ca 50.000-75.000 Geschwindigkeitsüberschreitung je Stadt gibt).
Was das nun am langen Ende bedeutet, kann ich noch nicht sagen.
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...es gibt keinen Abgleich bzw. nur manuell in besonderen Fällen z.B. in Verdachtsfällen oder vielleicht noch bei einem übereifrigen Sachbearbeiter.
Bei unseren Firmenfahrzeugen interessiert bei normalen Fällen, also so lange es nicht um Punkte geht niemanden, wer da tatsächlich hinterm Steuer saß.
Die Verwarn-/ Bußgelder werden unverzüglich von der Firma bezahlt, anschließend geht der Bescheid nach interner Feststellung des Fahrers ins Lohnbüro und wird weiterverrechnet... diese Vorgehensweise ist eigentlich falsch, aber es gab noch nie irgendwelche Nachfragen, so lange die Zahlungen an die Bussgeldstelle pünktlich erfolgt sind.
D.h. der Fahrer wird der Behörde in diesen Fällen nicht bekannt.
Vor einiger Zeit hatte ich mal die Polizei zu Gast, weil ne Azubine statt zu bezahlen oder der Behörde den Fahrer anzugeben den Bescheid dem Schuldigen Fahrer zugesendet hat, dass der sich darum kümmert... hat der aber nicht, also standen plötzlich 2 Beamte vor der Tür, die waren ganz überrascht als ich ihnen erzählt hab, dass normalerweise zwar von der Firma bezahlt wird, wir das aber intern vom Lohn abziehen... also letztendlich doch der Schuldige bezahlt und das nicht von der Firma übernommen wird.
Denen hab ich dann die Daten des Fahrers und weil das betreffende Auto sogar grade aufm Hof stand gleich noch eine Kopie der betreffenden Seite des Fahrtenbuches mitgegeben... und dazu die Bitte den Mitarbeiter ruhig richtig "an den Eiern zu packen", dafür dass er sich nicht gekümmert und diesen Aufwand ausgelöst hat.
@gast356: Lies dir mal die Antwort eines Anwalts bzgl. eines Fahrverbotes durch: https://www.frag-einen-anwalt.de/...ldung-an-Arbeitgeber--f147272.html
In dem Beispiel ist der Anfrager beruflich aufs Auto angewiesen und seine Firmenzugehörigkeit ist natürlich von der Bußgeldstelle nicht erfasst. Die Bescheide gehen deshalb an den Arbeitgeber. Das ist der Unterschied im Verfahren zu einer Person, deren Arbeit nicht mit dem Beruf verknüpft ist. Dass ein Fahrer die Mitteilungspflicht eines Fahrverbotes an den Arbeitgeber hat, steht ja außer Frage. Ob er dem nachkommt, liegt in seinem Ermessen. Die Konsequenzen muss er dann natürlich tragen.
...ist doch wieder was vollkommen anderes und interessiert hier auch nicht.
Die Anhörungsbögen landen beim Arbeitgeber, weil er der Halter der Fahrzeuge ist und deshalb gefragt wird wer zum betreffenden Zeitpunkt gefahren ist.
Der richtige Weg wäre die Daten des Fahrers rein zu schreiben und den Bogen zurück zu senden.
Interessant ist dabei, dass es niemanden interessiert wer der schuldige Fahrer war... so lange nur jemand bezahlt.
Wohl gemerkt, so lange es nicht um Punkte geht.
PS: ...ob ein Mitarbeiter seine Pappe noch hat ist regelmäßig per Führerscheinkontrolle zu prüfen... nach einschlägiger Rechtsprechung 2x im Jahr um der Sorgfaltspflicht als Halter nachzukommen.
Es wäre jetzt interessant zu wissen, nach welchen Kriterien und Verfahrensabläufen die Bußgeldstelle vorgeht. Vielleicht ist hier ja ein sachkundiger Forist zugegen, der darüber Auskunft erteilt.
Automatisiertes Computerprogramm.
Du darfst es ruhig glauben.
Wenn man nicht ins Wespennest reinstochert hat man nix zu befürchten.
Ebenso die 15.- Parkverstösse. Müsste man überall prüfen ob gegen den Halter evtl.vielleicht grade ein Fahrverbot verhängt wurde....utopisch.
Das beim kleinen Tempoverstoss ein Foto existiert ändert nichts an der Vorgehensweise.
Während eines Fahrverbots wird nichts besonders kontrolliert oder automatisch abgeglichen. Aber man sollte nicht in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten oder in einem (auch völlig unverschuldeten!) Unfall verwickelt werden. Denn in diesen Fällen fliegt die Sache sehr wahrscheinlich auf und man muss mit harter Strafe rechnen. Dieses Risiko fährt stets mit, nicht mehr, nicht weniger.
Außerdem kann dem Zufall in ländlichen Gegenden durchaus auch auf informalem Wege auf die Sprünge geholfen werden. Davon habe ich auch schon gehört...
Zitat:
@d118bmw schrieb am 15. Juni 2019 um 12:39:43 Uhr:
Zitat:
@BerlinUser schrieb am 15. Juni 2019 um 12:20:49 Uhr:
Kannst du aber glauben!Ich könnte mir das so vorstellen, dass die Bußgeldstelle prüft, ob der Fahrer überhaupt eine Fahrerlaubnis besitzt bzw. ein Fahrverbot besteht.
Bei solch kleinen Vergehen (Ohne Punkte) wird überhaupt kein Fahrer ermittelt, der Halter zahlt und alles ist Tutti.
Jetzt verstehe ich, wieso man in Deutschland auch monatelang ohne Fahrerlaubnis herumgurken kann. Einfach zu wenig Kontrolle...
Monatelang?
Ich kenne jemanden der sogar knapp 25 Jahre unfallfrei ohne FS gefahren ist. 🙂
Gestern wieder hier in München in der Lokalzeitung gelesen von einem Handwerker der seit 11 Jahren keine FE mehr hatte.
Wurde mit seinem Transporter Routinemäßig kontrolliert. Seinen FS "habe er leider zu Hause vergessen"...
Wegen seiner Alk Fahne musste er zum Test.
2,4 Promille! Dabei flog das mit den Entzug vor 11 Jahren natürlich auf.
Sein Schein wurde damals auch schon aus diesem Grund eingezogen.
Wieviel KM der schon ohne runtergerissen hat, kann sich jeder selbst denken.
Zitat:
@Epidemiologin2017 schrieb am 16. Juni 2019 um 08:14:35 Uhr:
Jetzt verstehe ich, wieso man in Deutschland auch monatelang ohne Fahrerlaubnis herumgurken kann. Einfach zu wenig Kontrolle...
Was heißt zu wenig Kontrolle? Stellst Dir vor, dass jeden Tag ne andere Straße voll gesperrt wird,um jeden FzF zu kontrollieren? Über die Kosten des Verwaltungsapparates wird doch jetzt schon gemeckert, wie soll das aussehen,wenn die Kontrolldichte nach Deinen Wünschen erhöht wird.
Was glaubst wieviel ohne KH unterwegs sind,das ist genauso bedenklich.
Gruß M
...wartet mal, wie lange es noch dauert bis auf jedem Führerschein ein Chip und in jedem Auto eine Art Tachograph ist, der zumindest in einem internen Speicher dokumentiert wer wann wie schnell gefahren ist.
Dazu bekommen diese Tachographen noch die Möglichkeit mit der Umwelt zu kommunizieren, wie es inzwischen bei der neusten Version der LKW-Tachographen der Fall ist... und schon kann im Vorbeifahren an Kontrollstellen, Kontrollbrücken, etc. kontrolliert werden, wo bzw. wer keinen Führerschein gesteckt hat.
Außerdem sind so Sachen wie die Fahrerfeststellung nach einem Verstoß auch kein Problem mehr... guckt man einfach mal eben ins Gehirn des Tachographen - wie auch heute schon beim LKW.