Geblitzt ohne Führerschein

Hallo zusammen,

ich hoffe hier kann mir jmd eine Auskunft geben der ggf. das gleiche Problem hat/hatte.
Ich habe ein Fahrverbot von 4 Wochen und bin trotzdem ins Auto gestiegen.
Führerschein habe ich in dem Bundesland, wo ich geblitzt wurde, bei der Bussgeldstelle abgegeben. Wohnhaft bin ich nicht in diesem Bundesland bzw ich wohne in einem anderen.
Zu allem Überfluss wurde ich in einer 30 Zone (im dem Bundesland wo ich wohne) mit maximal 40 geblitzt.
Sprich es geht hier nicht um Punkte oder ähnliches- was es nicht besser macht!
Meine Frage ist nun, was mich erwartet?
Ich kann mir denken, dass das nicht pauschal gesagt und beantwortet werden kann.
Blitzer war in und aus einem VW Bus.

Weiß die hier zuständige Bußgeldstelle das ich ein Fahrverbot habe?

Werden Bilder verglichen auch wenn es um 15€ geht?

Danke im Voraus für eure Antworten

Beste Antwort im Thema

... und auf jeden Fall weiterfahren!
So, wie der Fußballer.

79 weitere Antworten
79 Antworten

Ich weiß, dass es einen solchen Abgleich nicht gibt, das hat nichts mit Vorstellung zu tun. So lange Daten nicht im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen sind, sind sie für andere Stellen nicht verfügbar.

Was sollte man auch abgleichen. Geblitzt wurde ein Auto, das Fahrverbot hat aber ein Mensch. Man müsste alle Autos, die der Mensch gefahren sein könnte abgleichen mit allen Menschen, die das Auto hätten fahren können. So etwas wäre praktisch gar nicht zu organisieren, zumindest nicht so, dass es in einem Verhältnis zur Schwere des Delikts stehen würde.

Zitat:

@d118bmw schrieb am 14. Juni 2019 um 14:03:44 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 13. Juni 2019 um 23:31:50 Uhr:


Dummgefasel. Was für eine Datei soll das denn sein? Kommen da alle Fahrzeuge rein, die zugelassen auf Fahrverbotssünder sind? Wer führt die Datei? Und bei jedem Miniblitzer wird die dann abgefragt? Deine Fantasie geht mit Dir durch.

Du kannst dir also nicht vorstellen, dass es einen Datenabgleich hinsichtlich bereits auffällig gewordener VT gibt? Hab es schon einmal gesagt: Reíchlich naiv...

Es ist doch erst mal nur das Fahrzeug bekannt. Für weitere Info müsste man also den Fahrer ermitteln und dazu muß jemand das Bild abgleichen (und das wird bestimmt nicht serienmäßig gemacht bei jeder Pillepalleknolle, das wird automatisiert rausgehauen und gut ist).

Gruß Metalhead

Zitat:

@Kai R. schrieb am 14. Juni 2019 um 14:06:41 Uhr:


Ich weiß, dass es einen solchen Abgleich nicht gibt, das hat nichts mit Vorstellung zu tun. So lange Daten nicht im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen sind, sind sie für andere Stellen nicht verfügbar.

Solange die Daten nicht erfasst sind, können sie ja auch nicht verfügbar sein. Das ist doch unbestritten.

Zitat:

So etwas wäre praktisch gar nicht zu organisieren, zumindest so, dass es in einem Verhältnis zur Schwere des Delikts stehen würde.

???

genau. Und da sie bei einer einfachen Owi im Verwarnungsbereich nicht zentral erfasst werden, können sie auch mit nichts abgeglichen werden. Von der Problematik Fahrerermittlung, die bei sofort bezahlten Verwarnungen nicht gemacht wird, ganz abgesehen.

Ähnliche Themen

Wichtig wäre zu wissen,ob du mit einem Auto geblitzt wurdest,was auf dich angemeldet ist!?

Da meinen halt einige, dass die Behörden untereinander vernetzt sind... ich geb mal nen Tipp... Amt für Soziales ist null mit dem Jobcenter verknüpft, der Zoll ist null mit der jeweiligen Stadtverwaltung, oder dem Jobcenter verknüpft, obwohl der Gelder z.B. fürs Jobcenter eintreibt, die Stadtverwaltung ist null mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter verknüpft, die Unterhaltsvorschusskasse ist nicht mit der Kindergeldkasse verknüpft, etc. Auskünfte werden umständlich über Amtshilfeverfahren beantragt, bzw. per Auskunftsersuchen beim anderen Amt angefragt.... schriftlich, per Brief...

Jetzt fragt euch mal, wie das Straßenverkehrsamt, die Bußgeldstelle und das Verkehrszentralregister untereinander verknüpft sind.... richtig.... NULL komma gar nicht.

...bei uns hier in einer ländlich geprägten Gegend, wo man sich noch untereinander kennt guckt die Rennleitung ein wenig nach den Leuten, welche grad keine Pappe haben.

So war z.B. auffällig, dass der Pajero eines ehemaligen Arbeitskollegen in der Zeit als er die Pappe abgegeben hatte sehr häufig "allgemeine Verkehrskontrollen" über sich hat ergehen lassen müssen.
Scheinbar hatten sich die örtlichen Cops informiert und regelmäßig das Fahrzeug aufs Korn genommen um zu gucken, wer da hinterm Steuer sitzt.

Oder bei einem Bekannten -wohnt in so einer typischen abgelegenen "30-Zone", wohin sich gefühlt Jahrzehnte lang kein Polizist mehr hin verirrt hat- kaum hatte er die Pappe mal für ein Monat weg, dachte man das ist die Einflugschneise zum Polizeiparkplatz... fast täglich sind Streifenwägen verdächtig langsam an der Einfahrt vorbei gerollt um zu gucken, ob der auffällig knallrote Passat im Hof steht.

Hier wurde aber behauptet, dass die Ämter untereinander verknüpft sind. Das is quark! Was technisch möglich wäre, in grauer Theorie, ist das was anderes und jeder, der im öD arbeitet solte verdammt froh darüber sein, dass diese Vernetzung (noch) nicht vorhanden ist, denn wenn das der Fall sein wird, werden ca. 90 % der Beschäftigten im öD überflüssig werden.

Mal angenommen, ich erhielte ein Fahrverbot. In dieser Zeit konnte ich es mir nicht verkneifen, trotzdem mit dem Auto unterwegs zu sein und würde wegen eines geringfügigen Tempoverstoss geblitzt werden. Lichtbild existent. Nach der Ansicht einiger hier, könnte ich nicht im Zusammenhang mit dem Fahrverbot belangt werden, da das Ordnungsamt keine Kenntnis darüber hätte. Also zahle ich das Bußgeld und der Fall wäre somit erledigt? Kann ich nicht glauben.

Kannst du aber glauben!

...doch, genau so wird es in vermutlich über 90% der Fälle laufen, insofern das Bußgeld / Verwarngeld zügig wie im normalen Verfahrensablauf vorgesehen gezahlt wird und auch nicht durch irgendwelche "dummen" Aktionen, wie Einsprüche, Nachfragen bei nem Sachbearbeiter, etc. unnötig die sprichwörtlich schlafenden Hunde geweckt werden.

Was natürlich keine Garantie ist, dass nicht doch der Zufall irgendwie zuschlägt...

Also = fahrverbot= nutzlos

Zitat:

@BerlinUser schrieb am 15. Juni 2019 um 12:20:49 Uhr:


Kannst du aber glauben!

Ich könnte mir das so vorstellen, dass die Bußgeldstelle prüft, ob der Fahrer überhaupt eine Fahrerlaubnis besitzt bzw. ein Fahrverbot besteht.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 15. Juni 2019 um 12:30:30 Uhr:


Also = fahrverbot= nutzlos

Leider ja, weil manche dadurch nicht am Fahren verhindert werden. Gängige Meinung: Was verboten ist, ist noch lange nicht unmöglich.

...wozu? Geschwindigkeitskontrollen sind dazu da um über die Verwarn- und Bußgelder möglichst hohe Einnahmen zu generieren... dazu gehört auch die Abläufe möglichst wirtschaftlich zu gestalten, vom Blitzerfoto bis zum Zahlungseingang.

Dabei wäre es doch vollkommen irrational und ineffizient wegen ein paar Ausnahmefällen, welche nicht einmal die Kosten für den zusätzlichen Aufwand eines Abgleichs einbringen würden so einen zusätzlichen Arbeitsschritt in das Verfahren zu implementieren.

Außerdem, der (dumme) deutsche Michel fährt schon nicht bei Fahrverbot... das liegt in seiner Natur - wie war das noch... "wenn der Deutsche einen Bahnhof stürmen will kauft er sich zuerst eine Bahnsteigkarte"...😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen