Geblitzt nach verdecktem Ortseingangsschild
Hallo,
ich möchte an dieser Stelle mal eine Frage loswerden:
Ich wurde letztens mit 28km/h zu viel geblitzt. Der Blitzer stand 50-100m hinter einem verdeckten Ortseingangsschlid. Das Ortseingangsschild war insoweit verdeckt, dass man es erst 10m vorher sehen konnte, da es aufgrund von Bäumen und anderem Bewuchs nicht früher erkennbar war. Nun bin ich der Meinung, dass das so nicht ganz rechtens sein kann. Man kann doch schlecht von einem Autofahrer verlangen, dass er an dieser Stelle nun eine Vollbremsung aus 100km/h hinlegt, damit er rechtzeitig die erlaubten 50km/h fährt!? Zumal im Betracht der dortigen Bebauung nichts auf eine geschlossene Ortschaft hindeutet.
Wie ist eure Meinung, Erfahrung und Wissen zu dem Thema?
Danke für eure Antworten!
Mit freundlichen Grüßen
Phil
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von phil_la_87
Ich wurde letztens mit 28km/h zu viel geblitzt.
was tacho 85-90kmh entspricht...
Zitat:
Das Ortseingangsschild war insoweit verdeckt, dass man es erst 10m vorher sehen konnte,
und auf diesen 10m, zzgl. der entfernung vom ortsschild zum blitzer hast du es nicht geschafft dein auto um mehr als 15kmh zu verzögern?!
Zitat:
Wie ist eure Meinung, Erfahrung und Wissen zu dem Thema?
widerspruch einlegen, diesen begründen - abwarten...
...ALLES andere ist kaffeesatzleserei!
36 Antworten
Wäre dann nicht mehr die Schuld des Schildes.
Aber man könnte es trotzdem mal überprüfen lassen.
Also das Schild. Nicht die Blitzung.
Sollte ähnlich wie bei einem schneeverdeckten Schild sein, daß durch seine Form erst aus nächster Nähe erkennbar wird (z.B. Stopschild). Ganz klar widersprechen.
Zitat:
Original geschrieben von HairyOtter
Sollte ähnlich wie bei einem schneeverdeckten Schild sein, daß durch seine Form erst aus nächster Nähe erkennbar wird (z.B. Stopschild). Ganz klar widersprechen.
Mit der Geschichte man habe gerade überholt und habe deswegen das schlecht erkennbare Schild noch schlechter erkennen können?
Oder man hätte dann brutal mit 0,8 m/s² gebremst, aber leider 200 Meter nach dem Schild immer noch 28 zuviel draufgehabt?
(am besten noch die Geschichte dazu, hinter einem war jemand sehr dicht und man mußte vorsichtig bremsen um niemand zu gefährden)
Zitat:
Original geschrieben von HairyOtter
Sollte ähnlich wie bei einem schneeverdeckten Schild sein, daß durch seine Form erst aus nächster Nähe erkennbar wird (z.B. Stopschild). Ganz klar widersprechen.
Naja, das Ortseingangsschild war ja schon aus 25m gut zu sehen. Und hier möchte man sich darauf berufen, dass man gerade wen überholt hat und dieser das Schild verdeckte.
Die Frage wäre nun: Verliert ein Schild seine Gültigkeit, wenn ich es nicht gesehen habe/nicht habe sehen können ?
Und hätte man anhand der örtlichen Gegebenheiten davon ausgehen können, dass eine Ortschaft folgt ?
Und würde sich dann nicht jeder darauf berufen, wenn er nach einem Ortseingangsschild geblitzt wird ?
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Zitat:
Original geschrieben von phil_la_87
Weiß jemand, inwieweit sich eine Aussage, wie "Ich habe auf Höhe des Schildes einen LKW überholt (hier ist kein Überholverbot und das Schild steht nur einseitig!)", "ich muss in diesem Moment in den Rückspiegel geschaut haben" oder aber "hinter mir ist jemand gefahren, den ich mit einer stärkeren Bremsung gefährdet hätte", auf den Sachverhalt auswirken könnte?
Gar nicht. Es gibt einen Rechtsgrundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Übrigens wird bei normalen Bußgeldbescheiden schon davon ausgegangen, dass das Vergehen aus Versehen passiert ist. Vorsatz, z.B. dokumentiert über die selten dämliche Ausrede "Ich war in Eile" würde das Bußgeld verdoppeln...
Zitat:
Jeder, der viel Auto fährt und ganz besonders die, die im Außendienst tätig und viel in unbekannten Gegenden unterwegs sind, werden die Problematik kennen! Man kann noch so vorschriftsmäßig fahren, einen kurzen Augenblick nicht 100%ig aufmerksam gewesen oder einfach den nächsten Termin in Nacken...geblitzt! Und wenn zudem der Job am Führerschein hängt, kann das ganz schnell mal nach hinten losgehen! Zumal bei einem zweiten Geschwindigkeitsverstoß innerhalb eines Jahres mit >26km/h zuviel auch 1 Monat "zu Fuß" bedeutet!
Äh, nein, nicht jeder. Ich bin seit 6 Jahren im Außendienst mit +/- 70.000 km/a mit 2 einsamen Pünktlein auf dem Konto, die ich mir bei einer Abstandsmessung vor etwas über einem Jahr eingefangen habe. Ansonsten ist eine gescheite Terminplanung alles. Bei einer Firma, die mir so viele Termine diktieren würde dass ich diese nur durch ungesunde Hetze einhalten könnte, wollte ich auch nicht arbeiten. Da habe ich es wirklich gut: 1, maximal 2 Kunden am Tag. Und wenn der erste Temin zu früh am Morgen und zu weit weg von daheim ist, wird eben am Vortag angereist und im Hotel übernachtet.
Zitat:
Original geschrieben von HairyOtter
Sollte ähnlich wie bei einem schneeverdeckten Schild sein, daß durch seine Form erst aus nächster Nähe erkennbar wird (z.B. Stopschild). Ganz klar widersprechen.
Damit dürfte man sofort ein Kandidat für eine MPU sein. Wichtige Verkehrszeichen wie Vorfahrt beachten, das Stopschild oder auch Ortseingangsschilder sind eindeutig, selbst wenn das Schild verdeckt ist. Auch ist die Argumentation "Schildinhalt nicht erkennbar, also bin ich mal stur weitergefahren" nicht gerade die beste, der Grundgedanke des Schildes ist selbst bei Achtungs- und Geschwindigkeitsbeschränkungen erkennbar. Da ist mit erhöhte Aufmerksamkeit bzw. reduzierter Geschwindigkeit zu fahren, das ist in keinem Fall Vollgas.
Zitat:
Original geschrieben von HairyOtter
Sollte ähnlich wie bei einem schneeverdeckten Schild sein, daß durch seine Form erst aus nächster Nähe erkennbar wird (z.B. Stopschild). Ganz klar widersprechen.
deshalb sind ja bestimmte Schilder ( Vorfahrtsstr./ Nebenstr., Stopschild) auch bei widrigen Umständen an ihrer Form erkennbar bzw. an ihren Umrissen. Wurde nicht ohne Grund gemacht.