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Geblitzt nach verdecktem Ortseingangsschild

Themenstarteram 5. Juli 2014 um 21:50

Hallo,

ich möchte an dieser Stelle mal eine Frage loswerden:

Ich wurde letztens mit 28km/h zu viel geblitzt. Der Blitzer stand 50-100m hinter einem verdeckten Ortseingangsschlid. Das Ortseingangsschild war insoweit verdeckt, dass man es erst 10m vorher sehen konnte, da es aufgrund von Bäumen und anderem Bewuchs nicht früher erkennbar war. Nun bin ich der Meinung, dass das so nicht ganz rechtens sein kann. Man kann doch schlecht von einem Autofahrer verlangen, dass er an dieser Stelle nun eine Vollbremsung aus 100km/h hinlegt, damit er rechtzeitig die erlaubten 50km/h fährt!? Zumal im Betracht der dortigen Bebauung nichts auf eine geschlossene Ortschaft hindeutet.

Wie ist eure Meinung, Erfahrung und Wissen zu dem Thema?

Danke für eure Antworten!

Mit freundlichen Grüßen

Phil

Beste Antwort im Thema
am 5. Juli 2014 um 21:55

Zitat:

Original geschrieben von phil_la_87

Ich wurde letztens mit 28km/h zu viel geblitzt.

was tacho 85-90kmh entspricht...

Zitat:

Das Ortseingangsschild war insoweit verdeckt, dass man es erst 10m vorher sehen konnte,

und auf diesen 10m, zzgl. der entfernung vom ortsschild zum blitzer hast du es nicht geschafft dein auto um mehr als 15kmh zu verzögern?!

Zitat:

Wie ist eure Meinung, Erfahrung und Wissen zu dem Thema?

widerspruch einlegen, diesen begründen - abwarten...

...ALLES andere ist kaffeesatzleserei!

 

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Zitat:

Original geschrieben von phil_la_87

Weiß jemand, inwieweit sich eine Aussage, wie "Ich habe auf Höhe des Schildes einen LKW überholt (hier ist kein Überholverbot und das Schild steht nur einseitig!)", "ich muss in diesem Moment in den Rückspiegel geschaut haben" oder aber "hinter mir ist jemand gefahren, den ich mit einer stärkeren Bremsung gefährdet hätte", auf den Sachverhalt auswirken könnte?

Da wird sich nichts auswirken.

Der Vorwurf bezieht sich nunmal darauf, dass du zu schnell warst. Warum du (noch) zu schnell warst, steht hier nicht zur Debatte und interessiert auch nicht.

Sonst käme ja jeder bei einem Geschwindigkeitsverstoss mit einer Ausrede.

Themenstarteram 12. Juli 2014 um 13:31

Aber wenn das OESchild aus weiterer Entfernung nicht erkannbar ist, sondern wirklich erst 20-30m zuvor, und ich an diesem Punkt einen LKW überholt habe, was nicht verwerflich ist, sehe ich die Schuld nicht in meiner Person! Richtig?

Wenn du der Behörde das so verklickern kannst, nur zu.

Gib uns aber nicht die Schuld, wenn es nicht funktioniert.

am 12. Juli 2014 um 15:42

Haste denn ein Bild vom Schild gemacht?

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Haste denn ein Bild vom Schild gemacht?

Wozu sollte das gut sein ?

am 12. Juli 2014 um 15:45

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Haste denn ein Bild vom Schild gemacht?

Wozu sollte das gut sein ?

Als Beweis und uns das Bild mal zu zeigen.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Als Beweis und uns das Bild mal zu zeigen.

Versteh ich nicht.

Es war ja sichtbar. Aber eben erst aus 20-30m Entfernung. Hier will er sich ja rauswinden, indem er behauptet, gerade einen LKW überholt zu haben und damit das Schild nicht sehen konnte.

Wenn es richtig zugewachsen war, gäbe es diesen Thread vermutlich gar nicht.

Vielleicht geht es ja auch um den dahinter liegenden Bereich der Ortschaft, da er angibt, dahinter wäre keine Bebauung o.ä., welches auf eine geschlossene Ortschaft hinweist.

Darüberhinaus hat er aber das OE-Schild wahrgenommen und dennoch es nicht für nötig gehalten zu bremsen.

Und Blitzer stehen bekanntlich nicht direkt hinter dem Schild, sondern erst 150 Meter weiter.

Zitat:

Original geschrieben von Cyberpunk69

Und Blitzer stehen bekanntlich nicht direkt hinter dem Schild, sondern erst 150 Meter weiter.

In diesem Fall 200m und damit von allen in Deutschland erstellten Richtlinien abgedeckt.

Wie dem auch sei, mit seiner Suche nach dem Rettungsanker wird Er es eher schaffen das Vorsatz angenommen wird als das Er einen Entlastungsgrund liefert.

Auf über 200m sollte es Jedem möglich sein auf eine Geschwindigkeit runterzukommen die maximal Vergnügungssteuerpflichtig ist.

am 12. Juli 2014 um 18:31

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Als Beweis und uns das Bild mal zu zeigen.

Versteh ich nicht.

Es war ja sichtbar. Aber eben erst aus 20-30m Entfernung. Hier will er sich ja rauswinden, indem er behauptet, gerade einen LKW überholt zu haben und damit das Schild nicht sehen konnte.

Wenn es richtig zugewachsen war, gäbe es diesen Thread vermutlich gar nicht.

Na dann berechne ich dir mal das ganze

Ausgangsgeschwindigkeit 100 km/h ( max zugelassene Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft)

Sichtbares Ortsschild 20m Blitzer 200m =220m

Geschwindigkeit 100 km/h

Reaktionszeit 1 s

Bremsverzögerung 7,5 m/s²

Reaktionsweg 27,8 m

Bremsweg 51,4 m

Anhalteweg 79,2 m

Entfernung Blitzer (200m+20m) 220 m

Geschwindigkeit nach Bremsung 0 km/h

Geschwindigkeit nach 65m = 50km/h

Du hättest nach dem Ersichten des Ortsschildes innerhalb der nächsten 45 m auf eine Geschwindigkeit von 50km/h runter bremsen können ohne eine Gefahrenbremsung einzuleiten, hier wäre die durschnittliche Bremsverzögerung bei 8,5m/s² gewesen.

am 12. Juli 2014 um 19:29

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=55805

Zitat:

Bei diesen Faustformeln wird eine Reaktionszeit von 1 Sekunde angenommen. Bei der normalen Bremsung wird eine Verzögerung von ca. 4m/sec² (man bemerkt eine deutliches Abbremsen, es ist aber noch nicht unangenehm) und bei der Gefahrbremsung von ca. 8m/sec² (die Reifen quitschen, es haut einen in die Gurte und ungesicherte Ladung fliegt nach vorne) angenommen.

Hast du es denn wenigstens mal mit 4m/sec² durchgerechnet?

TE würde immer noch 100 (ok vielleicht auch 95, vielleicht bremst er aber auch mit 5m/sec²?) Meter vor dem Blitzer stehen. Stehen...

 

Und auf 50 km/h wäre er etwa 80 Meter nach dem Ortsschild...

120 Meter vor dem Blitzer.

 

Und irgendwelche Geschichten würde ich nicht anfangen. Evtl. gibt es auch noch nen Überholverbot da.

Irgendwas - und auch noch ein Überholen - dazudichten ist unpraktisch.

am 12. Juli 2014 um 20:11

Ich gestehe ich hab es nicht mit 4m/s durchgerechnet, die 7,5 kamen mir nur etwas viel vor.

Da hier sowieso alle immer nen Hintermann haben den sie nicht gefährden wollten sind 7,5 vielleicht schon etwas viel.

Nein ernsthaft, 7,5 sind für die meisten wohl ne echte Gefahrenbremsung, also wirklich ein bischen hoch.

 

Aber wir müssen echt nicht hochgreifen.

Die Verzögerung des TE lag nach seinen Angaben im Übrigen bei etwa 0,8 m/s².

220 Meter Entfernung zum Blitzer und die 78 km/h mit denen geblitzt wurde.

am 12. Juli 2014 um 20:19

Vielleicht nur Gas weggenommen und ausgerollt

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