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Geblitzt mit fremden Fahrzeug
Hallo Gemeinde,
es wurde zwar bestimmt schon mal behandelt, aber bei mir ist es bissel komplexer.
Ich wurde mit dem Auto eines Bekannten geblitzt und war 47 km/h zu schnell.
Das war am 07.05.2014. In der Zwischenzeit hat mein Bekannter immer wieder Rückfragen und Schreiben bekommen er solle doch den Fahrer angeben.
Dies hatte er auch immer beantwortet mit der Aussage er wüsste es nicht mehr.
Letzte Woche kam dann der Bußgeldbescheid, wo Sie ihn dafür verantwortlich machen.
Wenn er jetzt schreibt das ich gefahren bin, ist dann schon die Verjährung eingetreten oder gilt das auf den Sachverhalt so lange der noch nicht abgeschlossen ist.
Danke schon mal für eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
toll das hier solche helden,die bewusst 47 k/mh zu schnell fahren noch ne bühne geboten wird und noch tipps gegeben werden wie er denn um die strafe herum kommt,
wenn der nächste raser jemanden anders von der straße geschossen hat, wird wieder gejammert und gezetert
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139 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Und der kommt bei dieser Überschreitung nicht aus, es sei denn, der Anwalt kann einen groben Meßfehler lt. Gutachter und Pipapo nachweisen, was aber eher gegen 0 geht.
Quark. Gegen den eigentlichen Fahrer ist die Sache verjährt. Steht hier aber schon ummzich mal.
Wo steht das? Solange die Bußgeldstelle Zettelchen verschickt, verjährt garnix. Wird der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt, hat der Halter schon in Zwischenzeit ein Fahrtenbuch aufm Auge.
Zitat:
Original geschrieben von Lifeshoot
Ersten war es zwar innerorts aber das ist eine lange gerade wo weit und breit kein Haus mehr steht.
Zweitens würde ich nicht in der Stadt wo täglich Menschen und Kinder lang rennen mit 100 fahren.
und drittens mir geht es nur darum eigentlich nicht den Führerschein abzugeben.
Ob die Lange gerade ist, oder da Häuser stehen ist irrelevant. Wenn da zB 50km/h gilt, dann gilt 50 km/h. Alles andere ist Rechtsbeugung.
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Wo steht das? Solange die Bußgeldstelle Zettelchen verschickt, verjährt garnix. Wird der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt, hat der Halter schon in Zwischenzeit ein Fahrtenbuch aufm Auge.
anstatt sinnlose Postings zu verfassen könntest Du auch den Thread lesen. Das ist doch alles längst geklärt.
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
. Alles andere ist Rechtsbeugung.
Muhaha!
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Solange die Bußgeldstelle Zettelchen verschickt, verjährt garnix.
Die verschickt aber nix, zumindest nicht an den Verursacher. ;)
Steht hier aber wirklich schon alles.
Gruß Metalhead
Kommt noch, da der Halter doch nun Angaben zum wirklichen Fahrer gemacht hat, nachdem er gesehen hat welche Strafe ihn erwartet. Steht auch alles da, man muss es nur lesen, RICHTIG lesen!
Ist die Verjährung nämlich noch nicht eingetreten, wird sie durch versenden des Bussgeldbescheides wieder unterbrochen. Dann hat der Empfänger 2 Wochen Zeit - nach Zustellung, die vom Postzusteller dokumentiert wird - zu zahlen. Da nun Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt wurde, wird die Verjährung wieder unterbrochen, weil die Akte nun zum Amtsgericht geht.
Es sei denn, die Mitarbeiter der Bußgeldstelle sind dermaßen dämlich alle Fehler dieser Welt gemacht zu haben um die Verjährung eben NICHT zu unterbrechen. Aber, das wissen nur Experten und der bin ich nicht. Ich habe mir lediglich die entsprechenden Paragrafen durchgelesen.
Und nun: FEUER FREI! :D:D:D:D:D:D:D:D:D:D
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Kommt noch, da der Halter doch nun Angaben zum wirklichen Fahrer gemacht hat, ...
Kann ruhig, aber, wie mehrfach erwähnt, ist es schon verjährt (der TE wurde niemals angeschrieben).
Zitat:
Steht auch alles da, man muss es nur lesen, RICHTIG lesen!
Yep! :p
Zitat:
Ist die Verjährung nämlich noch nicht eingetreten, wird sie durch versenden des Bussgeldbescheides wieder unterbrochen.
Ist sie aber, siehe oben.
Zitat:
Und nun: FEUER FREI! :D:D:D:D:D:D:D:D:D:D
Peng! ;)
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Zitat:
Original geschrieben von Lifeshoot
Ersten war es zwar innerorts aber das ist eine lange gerade wo weit und breit kein Haus mehr steht.
Zweitens würde ich nicht in der Stadt wo täglich Menschen und Kinder lang rennen mit 100 fahren.
und drittens mir geht es nur darum eigentlich nicht den Führerschein abzugeben.
Ob die Lange gerade ist, oder da Häuser stehen ist irrelevant. Wenn da zB 50km/h gilt, dann gilt 50 km/h. Alles andere ist Rechtsbeugung.
So und nicht anderes ist es!
Es ist auf jeden Fall mal was völlig Neues, dass hier ein Thread mit unnötigen Beiträgen gefüllt wird, die das Thema betreffen. Das ist schon erstaunlich, normalerweise hätten wir schon ab Seite 3 zur Diskussion über Halterhaftung, Allgemeines Tempolimit und Todesstrafe für Raser ausbrechen müssen.
Ausnahmen bestätigen die Regel. ;)
Ich hoffe mal es bleibt bei diesem Thread auch so.
Gruß Metalhead
Vielleicht könntet ihr mal aufhören den Thread voll zu müllen? Jeder Hobby Jurist und Moralapostel hat seine Meinung nun ungefragt mehrmals getätigt. Schweigen wir nun und warten auf das Ergebnis und dann könnt ihr anfangen mit "Ätsch ich hab es doch gesagt".
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Aber, das wissen nur Experten und der bin ich nicht. Ich habe mir lediglich die entsprechenden Paragrafen durchgelesen.
aber leider nicht verstanden.
Deine Fähigkeit, einerseits festzustellen, dass Du keine Ahnung hast und im selben Post die nächsten Spekulationen und Halbwissen aneinanderzureihen ist schon bemerkenswert.
Zitat:
Original geschrieben von DerAffeIsTot
Es ist auf jeden Fall mal was völlig Neues, dass hier ein Thread mit unnötigen Beiträgen gefüllt wird, die das Thema betreffen. Das ist schon erstaunlich, normalerweise hätten wir schon ab Seite 3 zur Diskussion über Halterhaftung, Allgemeines Tempolimit und Todesstrafe für Raser ausbrechen müssen.
Wie kommst du da drauf, falls der erste Satz ernst gemeint ist ?? in dem Moment, wo sich der "Kapitän" einschaltet, ist meist alles zu spät...
Zitat:
Original geschrieben von eugain
Zitat:
Original geschrieben von DerAffeIsTot
Es ist auf jeden Fall mal was völlig Neues, dass hier ein Thread mit unnötigen Beiträgen gefüllt wird, die das Thema betreffen. Das ist schon erstaunlich, normalerweise hätten wir schon ab Seite 3 zur Diskussion über Halterhaftung, Allgemeines Tempolimit und Todesstrafe für Raser ausbrechen müssen.
Wie kommst du da drauf, falls der erste Satz ernst gemeint ist ?? in dem Moment, wo sich der "Kapitän" einschaltet, ist meist alles zu spät...
Wie kommst du darauf, das Zitat derart aus dem Zusammenhang zu reißen? :rolleyes:
Zitat:
Original geschrieben von DerAffeIsTot
Es ist auf jeden Fall mal was völlig Neues, dass hier ein Thread mit unnötigen Beiträgen gefüllt wird, die das Thema betreffen.
ich glaube hier muss die Betonung anders. Der Normalfall ist, dass ein ein Thread mit unnötigen Beiträgen gefüllt wird, die das Thema nicht betreffen.