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geblitzt mit 43km/h zu viel auf Autobahn-Auto auf Mutter angemeldet

Guten Tag Leute, wurde kurz vor Weihnachten auf der Autobahn geblitzt(Auto auf meine Mutter angemeldet). Bin leider unachtsam gewesen. Bin das erste Mal die Strecke gefahren und habe ein 120er Schild übersehen. Vorher war kein Geschwindigkeitslimit.

Auf jeden Fall hat meine Mutter jetzt einen Brief mit Foto von mir bekommen und soll die Tat zugeben, Aussage verweigern oder anderen Fahrer angeben.

Es kommen 160€ Strafe, 3 Punkte und einen Monat Fahrverbot auf mich zu.

Jetzt meine Frage: Meint Ihr, oder weiß jemand, ob es ok ist, wenn sie einfach sagt, dass sie die Tat zugibt? Muss dazu sagen, dass ich männlich bin und man erkennen kann, dass sie nicht gefahren ist.

Hoffe hier hat jemand nützliche Antworten oder Links zu Seiten wo ähnliche Fälle beschrieben sind.

Danke im Voraus!

MfG

Jens

Beste Antwort im Thema

Das "Kind" ist min. 18 und sollte mündig genug sein, sich der Tragweite der Konsequenzen (auch wenn jemand anders sie trägt) bewusst zu sein, auch ohne dass Mutti ihn übers Knie legt.

Aber jetzt kommen natürlich die, die gleich die Nanny fordern oder am besten Jugendarrest.
Leute, wenn es so war wie geschrieben....nach dem unbegrenzten Bereich das erste Schild übersehen....Gott, das kann passieren. Und selbst wenn er sich ausrollen ließ. Machen viele.

Ihr natürlich nicht. Ihr habt auch noch nie was übersehen. Das Schild hätte ja ein Kind sein können. Und bei der Geschwindigkeit erst....
Wenn doch nur alle so fehlerlos wären wir ihr...gruselige Vorstellung.

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*räusper* 😉 Ich denke, es ist nun gut...

Wie ist der Fall hier ausgegangen?

Kann man in so einem Fall auch um des Fahrverbot herumkommen, ohne einen Anwalt einzuschalten?
Vor allem, wenn man nie oder kaum punktetechnisch auffällig geworden ist und man in der Nacht auf leerer Autobahn geblitzt wurde?

Was muß man da tun?
Vor Gericht gehen oder reicht da schon ein von Reue geprägtes Ausfüllen des Fragebogens mit der Bitte um verzicht auf das Fahrverbot , da der Schein beruflich benötigt wird?

Ich denke mal, alleine schon aus Respekt dem Richter und dem Staatsanwalt gegenüber, sollte man sich einen Rechtsanwalt nehmen, da dieser die Sprache aller Beteiligten spricht.

Es gibt auch gewisse Verhaltensregeln, die man vor Gericht beachten sollte. Damit kennt sich ein Anwalt einfach besser aus.

Nicht ohne Grund ist das ein gut bezahlter Beruf. 🙂

Frag doch einfach den zuständigen Sachbearbeiter (oder Leiter der Bußgeldstelle), ob er sich auf solch ein "Spielchen" einlässt und was seine Konditionen sind.

WIR KÖNNEN dir das NICHT beantworten...

Naja, kann ja sein, daß hier jemand schon mal in so einer Situation war und aus Erfahrung sprechen kann.

Du solltest Deine Frage einem Anwalt vortragen. Es gibt einen Bußgeld-Katalog, der regelhaft zur Anwendung kommt. Diese Anwendung liegt nicht im Ermessen eines Sachbearbeiters, sondern eines Gerichtes, das ein Abweichen vom festgesetzten Straßmaß bewerten, begründen und letztlich legitimieren muss. Das kann nicht Bernd Bleistift vom Ordnungsamt entscheiden.

Du kannst natürlich auch ohne Anwalt vor gericht zu ziehen versuchen - ist aber nicht besonders klug.
Allein die oben erkennbare Auslassung "es war ja dunkel und die Autobahn war leer" würde Dir vor Gericht vielleicht sogar den Kopf kosten, weil der Richter dabei Vorsatz erkennen und das Strafmaß sogar noch erhöhen kann.

Ja, google doch einfach mal... ich erinnere mich irgendwie entfernt daran sowas schon gelesen zu haben.

Die Konditionen sind aber unterschiedlich und ein Recht darauf hat man nicht. Da Fragen nichts kostet... auf dem Schreiben steht eine Adresse, ein Name, eine Telefonnummer...

Freundlich, höflich, reuig, ab damit.

O.k - nach Recherche kann man es wohl doch bei der Bußgeldstelle versuchen

http://text-vorlagen.de/.../einspruchfahrverbot0812.pdf

Danke erst mal für eure Anregungen.
Dachte halt ich frage mal hier.
Mein betroffener Bekannter hat auch selbst schon gegoogelt und da wird der Anschein erweckt, daß man in der Regel problemlos um das Fahrverbot herumkommt, wenn man nicht gerade betrunken war ... das aber ein Anwalt schon sein müßte.
Daher dachte ich, ich hör mal hier rein ... sind ja schließlich genug Autofahrer hier unterwegs und evtl. kann ja jemand was dazu sagen, ob und wie es ohne Anwalt klappt.
Oder eben auch das Gegenteil, daß es nur mit Anwalt geht.

Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 9. April 2015 um 21:28:41 Uhr:


da wird der Anschein erweckt, daß man in der Regel problemlos um das Fahrverbot herumkommt, wenn man nicht gerade betrunken war ...

so ist es ganz bestimmt nicht. Was wäre der Sinn eines Fahrverbots, wenn nur die Dummen es antreten?

In begründeten Ausnahmefällen kann das Fahrverbot im Tausch gegen ein im Regelfall verdoppeltes Bußgeld umgewandelt werden. Hilfreich wäre dabei, wenn der Verstoß erklärbar war (Augenblicksversagen), man sonst eine weiße Weste hat und wenn man nicht nur begründet, sondern auch nachweist, dass man den FS benötigt (z.B. Bescheinigung vom Arbeitgeber). Man kann nicht pauschal sagen, ob das klappt, aber die Chancen stehen nicht so schlecht.

Zitat:

@Vollgasfuzzi [url=http://www.motor-talk.de/.../...uf-mutter-angemeldet-t4819671.html?...]
das aber ein Anwalt schon sein müßte.

man kann das alleine hinbekommen, da man sich ja auf dem Gnadenweg bewegt. Einen Rechtsanspruch, bei dem der Anwalt helfen könnte, gibt es eh nicht. Wenn es über die Bußgeldstelle nicht funktioniert, kann auch nach Einspruch der Weg über das Gericht versucht werden.

Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 9. April 2015 um 21:28:41 Uhr:


...daß man in der Regel problemlos um das Fahrverbot herumkommt, wenn man nicht gerade betrunken war ... das aber ein Anwalt schon sein müßte.

Das man nicht betrunken fährt, ist ja wohl Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr 😰

Zeigt einem der Sachbearbeiter nicht den Vogel, wenn man mit so einem Argument kommt?

Außerdem: wie will man das Nachweisen?

Zitat:

@marcu90 schrieb am 10. April 2015 um 10:16:39 Uhr:



Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 9. April 2015 um 21:28:41 Uhr:


...daß man in der Regel problemlos um das Fahrverbot herumkommt, wenn man nicht gerade betrunken war ... das aber ein Anwalt schon sein müßte.
Das man nicht betrunken fährt, ist ja wohl Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr 😰
Zeigt einem der Sachbearbeiter nicht den Vogel, wenn man mit so einem Argument kommt?
Außerdem: wie will man das Nachweisen?

Du hast mich falsch verstanden ... ich meinte, daß dort geschrieben steht, daß man gute Chancen hat, um des Fahrverbot herumzukommen, wenn man dieses Fahrverbot nicht aufgrund von Trunkenheit am Steuer erhalten oder eben auch niemanden durch die Verfehlung gefährdet hat 🙂

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. April 2015 um 10:04:41 Uhr:



Zitat:

@Vollgasfuzzi [url=http://www.motor-talk.de/.../...uf-mutter-angemeldet-t4819671.html?...]
das aber ein Anwalt schon sein müßte.

man kann das alleine hinbekommen, da man sich ja auf dem Gnadenweg bewegt. Einen Rechtsanspruch, bei dem der Anwalt helfen könnte, gibt es eh nicht. Wenn es über die Bußgeldstelle nicht funktioniert, kann auch nach Einspruch der Weg über das Gericht versucht werden.

Das genau ist meine Frage ... weil der Anwalt kostet ja auch nochmal zusätzlich Geld, auch mit Rechtschutz, und da stellt sich mir halt die Frage, ob man nicht genauso gut durchkommt, wenn man mit gesenktem Haupt, reuig dem Richter alleine gegenübertritt.

Kommt aber wohl in diesem Fall dann stark auf den Richter an.

Was mich mal interessiert: Wenn die Punkte verfallen sind, sind die dann wirklich weg? Oder hat man halt nur 0 Punkte auf dem Konto, aber die Obrigkeit weiß noch immer, dass man beispielsweise 2001 mal 2 Punkte wegen... bekommen hat?

Würde mich mal interessieren, da ich den Lappen schon zwei mal abgeben musste für einen Monat, die Punkte dafür aber inzwischen verfallen (heißt das so?) sind.

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