Geblitzt in Innenstadt

Hallo,
wurde gestern in Stuttgart mit 60 in einer 30er Zone geblitzt, ich habe überhaupt nicht gesehen das es eine 30er Zone war da es dunkel war und ich sehr auf den Großstadtverkehr konzentriert war, außerdem ist es nur zwischen 22Uhr und 6 Uhr eine 30er Zone. Wie auch immer, selbst schuld. Da ich noch in der Probezeit bin, habe ich jetzt natürlich Angst vor den Konsequenzen. Droht mir mit Sicherheit ein Aufbauseminar? Welche Konsequenzen drohen mir ansonsten? Ich hab mir in den letzten 1,5 Jahren in denen ich meinen Führerschein habe ansonsten nichts zu schulden kommen lassen. Danke im Voraus für eure Antworten!
Gruß Max

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Zitat:

@zzeter schrieb am 26. Dezember 2019 um 12:04:53 Uhr:


Das ist immer sehr schweer zu sagen da die Komunen bei solchen vergehen so große Spielräume haben
Leider traurig aber wahr
Ich habe in Krefeld außerhalb geschlossener Ortschaft bei 57 statt 50 sagenhafte 130€ und einen Punkt bekommen und im Gegensatz dazu in Wuppertahl mit 66 statt 50 innerhalb geschlossener Ortschaft 20€
Da fragt man sich oft wonach die hier urteilen oder entscheiden ..........
Also einfach abwarten was kommt
Ein frohes Fest noch Gruß Peter

Deine Krefeldgeschichte glaube ich nicht. Falls sie stimmt war da noch mehr, es gibt da klare Vorgaben im Bußgeldkatalog, da kann sich keiner den Tarif selber basteln.

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. Dezember 2019 um 20:18:18 Uhr:


Alles klar,nun wir mir bewusst, was Du ausdrücken möchtest.
Der Richter,die Polizei.alle stecken unter einer Decke.

Ohne den konkreten Vorwurf,der Dir gemacht wurde zu kennen, glaub ich nicht,dass Du für angeblich 7 km/h zu viel mit 130 Euro und einen Punkt belegt wurdest.
Der Bußgeld Katalog gibt auch nichts anderes her.

Sehe ich auch so!

Zitat:

@zzeter schrieb am 27. Dezember 2019 um 19:11:35 Uhr:


Ja Gefärdung weiß ein 40 tonner war obwohl ich weit und breit allein war

Danke Dir!
Siehst Du! Jetzt kommen wir der Sache Stück für Stück langsam auf den Grund.
Dann passt das doch in etwa schon ganz gut.
Auszug aus dem Bussgeldkatalog:

‚ Geschwin­digkeit trotz Bahn­übergang,
beson­deren Verhält­nissen auf Straßen oder schlech­ten Sicht­verhältnissen nicht angepasst 100 € 1
... mit Gefähr­dung 120 € 1 Punkt
... mit Sachbe­schädigung 145 € 1 Punkt“

Sicher war noch der ein oder andere Aspekt im Spiel, aber daß alles nun hier herauslocken wird mir zu mühsam.
Ich Danke Dir daß Du bis hierher kooperativ mitgearbeitet hast.
Gruß Thomas

Alles klar um das Thema hier jetzt mal zu beenden .....
Ihr habt recht !!!!! und ich dann endlich wieder meine Ruhe wenn ihr dann zufrieden seid bitteschön

Ja, Danke!
Ich sag ja: von meiner Seite wars das und ich bin vollauf zufrieden mit Deiner Erklärung und hake da nicht weiter nach.
Das ist auch ganz ernst gemeint, ohne Ironie!

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Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 27. Dezember 2019 um 21:32:00 Uhr:


Ja, Danke!
Ich sag ja: von meiner Seite wars das und ich bin vollauf zufrieden mit Deiner Erklärung und hake da nicht weiter nach.
Das ist auch ganz ernst gemeint, ohne Ironie!

Vor 10 Jahren galten noch andere Bußgelder, es gab schließlich eine Reform.
😛
Duck und Weg...

Zitat:

@zzeter schrieb am 27. Dezember 2019 um 20:12:47 Uhr:


Ja der LKW soll die Gefahr da gestellt haben und das Gericht hat das so akzeptiert der blöde Richter hat gesagt das jeder rollende LKW schon eine Gefahr da stellt
Das war einfach ein abgekatertes Spiel.......

Welcher Kater nun noch? Tierschutzaspekte nicht beachtet?

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