Geblitzt aufm Motorrad - doch nur Frontfoto?!

Hallo,

wurde das erste Mal in meinem Leben geblitzt, auf dem Motorrad natürlich.

Wurde innerorts geblitzt, 12 km/h zu schnell -> 25€ soll ich zahlen.

Nun steht auf dem Wisch:

Beweismittel: Lichtschrankenmessung mit Frontfoto
Zeuge: Habron, PBR Husum

Zu sehen ist ein Foto von meinem Kopf + Schultern, Visir offen, Gesicht aber recht schlecht zu erkennen.

Wie konnten die denn bei einem Frontfoto mein Kennzeichen ermitteln?
Bringt da Widerspruch etwas oder lieber gleich zahlen?!

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Racer35


Hallo!
Wegen so einem Nummernschild ablesenden Polizisten hatte ich vor zwei Jahren auch schon ein Verfahren an den Hacken.
War zu dem Zeitpunkt arbeiten. Da war eine Gruppe Motorradfahrer unterwegs und wurden geblitzt und die Rennleitung schrieb Nummern und Zahlen auf aber wohl nicht in der Richtigen reinfolge.
Da bekam ich Post mit Bild + Zahlschein und sollte Zahlen.
Als erstes da angerufen um alles zu klären die Dame am anderen Ende, alles klar sie leitet es weiter.
Kam wieder Post mit mahngebühr und eröfnung eines Verfahrens.
Hab den Brief von denen dann beantwortet und mit meinem Anwalt gedroht wenn sie nicht ihre arbeit
richtig machen und ordentliche nachvorschungen anstellen und werde alle mir entstehenden Kosten Gerichtlich einklagen.
14 Tage später kam wieder Post mit der Einstellung des Verfahrens.

Ich würde nicht bezahlen und zurückschreiben das du es nicht warst.

Ja genau und wegen solcher "Helden" wie dir, haben tausende Gerichte nix anderes mehr zu tun, als sich um solche Drückeberger zu kümmern, wie du einer bist.

Mach es wie bb-blue gesagt hat: "Klappe halten und zahlen"

Du bist doch selbst gefahren, oder ?

Du hast es hier ja selbst zugegeben 😁😁

Mann oh Mann Leute gibt´s 🙁

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Wenn ich am Blitzer vorbeirausch, er löst aus und ein Polizeibeamter notiert sich das Kennzeichen, dann passiert das, was dem TE passiert ist.
Jetzt würde mich mal interessieren, wenn ich an einem Starenkasten geblitzt werde und hinter mir fährt ein Auto mit 2 Leuten drin, die sich mein Kennzeichen notieren und auf einer Dienststelle abgeben. Kann ich dann belangt werden?
Die hätten dann ein Foto von mir und das passende Kennzeichen. Aber der Knackpunkt wäre ja, dass es sich um "normale" Bürger/ Zeugen handelt und nicht um Polizeibeamte...

Zitat:

Original geschrieben von Minnow



Jetzt würde mich mal interessieren, wenn ich an einem Starenkasten geblitzt werde und hinter mir fährt ein Auto mit 2 Leuten drin, die sich mein Kennzeichen notieren und auf einer Dienststelle abgeben. Kann ich dann belangt werden?
Die hätten dann ein Foto von mir und das passende Kennzeichen. Aber der Knackpunkt wäre ja, dass es sich um "normale" Bürger/ Zeugen handelt und nicht um Polizeibeamte...

ja sind ja dann zeugen.......

dann haste den selben schlamassel wie der te auch wenn es keine beamten sind...

rechtlich ok, obs mal passiert????

weniger denkbar...

denn wenn dich die stadtangestellten blitzen, was bei blitzern ausm auto raus zu 90% der fall ist, sitzen auch nur "zivilisten" im auto und notieren dein kennzeichen.

@ TE: Hast Du schon bezahlt?
Wenn Du es warst, fahr langsamer, grade in Ortschaften. Und zahl die Verwarnung.
Warst Du es nicht, kann ich Dir empfehlen, gegen vorzugehen, aber das nur, wenn Du eindeutig beweisen kannst, dass DU das auf dem Foto NICHT bist.

Mich hat so ein Hüter auch einmal angezeigt, verbotswidrig vor einer Kurve rechts überholt. Der Mensch war auf dem Weg zur Arbeit. Hätte ich, wie in der Anzeige beschrieben, wirklich rechts überholt, könnte ich Heute nicht mehr schreiben, sondern würde im Sarg mit den Würmern spielen. Bin gegen angegangen, vor Gericht hat er das wohl gemerkt und sagte aus, dass ich nach der Kurve verbotswidrig rechts überholt habe. Das Ganze ging damit aus, dass ich meinen Einspruch zurückgezogen, das Bußgeld bezahlt und 4 Punkte kassiert hab. Der Richter war so freundlich, mit einem nicht zu übersehenden Zaunpfahl zu winken, zu meinem Vorteil. Hätte ich nicht den Einspruch zurückgezogen, währe es eine Verurteilung wegen Vorsatz geworden.

Daher: Sei Dir sicher, was Du machst :-)

Zitat:

ja sind ja dann zeugen.......
dann haste den selben schlamassel wie der te auch wenn es keine beamten sind...
rechtlich ok, obs mal passiert????
weniger denkbar...

Die Wahrscheinlichkeit ist zwar wirklich sehr gering, aber man weiß ja nie welche gelangweilte, rechtschaffene Menschen man hinter sich hat 😉

Zitat:

denn wenn dich die stadtangestellten blitzen, was bei blitzern ausm auto raus zu 90% der fall ist, sitzen auch nur "zivilisten" im auto und notieren dein kennzeichen.

Stimmt. Gar nicht dran gedacht.

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Man sollte vielleicht noch einmal kurz die rechtliche Situation zusammenfassen:

Im fließenden Verkehr gilt in .de die Fahrerhaftung, nicht die Halterhaftung. Das bedeutet, dass du als Halter automatisch haftest, wenn zum Beispiel eine Politesse dein Auto im Parkverbot aufschreibt (ruhender Verkehr). Dass das Auto dir gehört, ergibt sich aus dem Kennzeichen, die Politesse ist Zeuge. Ob du selbst es dort hingestellt hast oder ein Freund, ist egal. Du haftest.

Im fließenden Verkehr erfasst eine Messeinrichtung das Delikt (Radarfalle), es wird ein Foto gemacht (meistens von vorn). Das allein hilft der Polizei wenig, denn weder der Fahrer (ist unbekannt und hat Helm auf), noch der Halter (vorn kein Kennzeichen) können ermittelt werden. Es gibt bei einer vollautomatischen Radarfalle auch keine Zeugen. So was verläuft in 99% aller Fälle im Sande.

Sitzt allerdings ein Beamter im Auto neben der Radarfalle und ist aufmerksam, dann kann er dein Kennzeichen notieren. Er ist Beamter, er ist Zeuge und kann bezeugen, dass das Motorrad Nr. XYZ dieses Verkehrsdelikt begangen hat. Er kann nicht bezeugen, wer gefahren ist. Also geht die Polizei erst einmal davon aus, dass der Halter gefahren ist bzw. weiß, wer der Fahrer war (Mietmotorradverleiher fahren selten selbst). Bist du selbst gefahren oder ein naher Verwandter, darfst du die Aussage verweigern. Bei dir selbst darfst du sogar lügen (niemand muss sich selbst belasten). Du darfst also behaupten, du wüsstest nicht, wer gefahren ist. Was du glaube ich nicht darfst: Du darfst keinen Falschen bezichtigen, du darfst also nicht sagen: ich bin nicht gefahren, der Karl Meier aus dem Nachbardorf wars (wenn das gelogen ist). Die Polizei muss dir nachweisen, dass du gefahren bist. Du bist nicht verpflichtet, selbst nachzuweisen, dass du nicht gefahren bist.

Soweit die Theorie.

In der Praxis hat die Polizei viele Möglichkeiten, den Nachweis zu führen, dass du es warst. Das kann bis zu gerichtsmedizinischen Gutachten gehen, anhand derer Gutachter überprüfen ob die auf dem Radarfoto sichtbare Augenpartie in deinem Helm dir gehört. Deine Aktien in solchen Verfahren sind relativ schlecht, weil du davon ausgehen kannst, dass die Polizei nicht der Unschuldsvermutung folgt. Es ist einfach realitätsfern, dass ein Motorradfahrer nicht weiß, wer sein Mopped gefahren ist. Sie gehen also davon aus, dass du der Täter warst und suchen nur noch nach Beweisen, die diese Vermutung stützen. Je nach Ehrgeiz der Ermittlungsbehörden können Beamte bei dir auftauchen und dich und deine Motorradklamotten in Augenschein nehmen wollen. Vor 20 Jahren hat einmal mein Chef eine rote Ampel überfahren und hat bestritten, selbst gefahren zu sein. Irgendwann stand einmal ein Polizist mit einem Foto bei der Nachbarin(!) auf der Matte und sagte ihr "Schaun Sie mal, Ihr Mann hat eine rote Ampel überfahren!". Die Frau wirft ein Blick auf das Foto und sagt "Das ist doch nicht mein Mann, das ist doch der nette Herr B... von nebenan!" Gef*ckt eingeschädelt!

Daneben kann dir, wenn du erwiesenermaßen deine Täterschaft verschleiert hast, neben einem Bußgeld für das Delikt das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden, damit so was nicht noch einmal passiert. Die Exekutive lässt sich ungern verarschen und neigt dann dazu, unangenehm zu werden.

Deshalb: Wenn du's warst, wenn das Delikt marginal ist und dir keine heftigen Konsequenzen drohen: Zahlen, abhaken, das nächste Mal besser aufpassen. Nur wenn du's selbst nicht warst, würde ich an deiner Stelle dagegen vorgehen. Ich würde dann allerdings auch den Täter ins Boot holen und ihn auffordern, für seine Tat gerade zu stehen. Und solltest du tatsächlich nicht wissen, wer gefahren ist: Zahlen, dir selbst eins auf die Fresse hauen und in Zukunft besser auf deinen Bock aufpassen.

Zitat:

Kontext editiert - twindance/MT-Moderation

Ob wohl der Vorteil der Von Vorne-Blitzerei und dem fehlenden Nummernschild, oder dem fremden Fahrer bald durch biometrische Bilderfassung hinüber ist?

Ich hab die Faxen gestrichen dicke! Einen Haufen aktueller "Beiträge" habe ich entsorgt. Wenn sich hier weiter in den Threads nur um des Beharkens willen beharkt wird oder nur um des Blödsinns willen Blödsinn geschrieben wird, dann geht es auf die Strafbank!
Nutzt die PN, wenn Ihr streiten wollt, geht an´s Lagerfeuer, wenn Ihr irgendwas brabbeln wollt und Euch nichts sinnvolles einfällt - aber vermüllt und vergiftet gefälligst nicht die Threads.

Ich bin stinksauer!

twindance/MT-Moderation

*Reinflitz und Raumspray versprüh* 😁 ... So stinkig kannst doch gar nicht sein, Dosenfleisch verdirbt doch nicht *duck* 😛

Der TE hat das Geld doch schon überwiesen, also hat es sich doch eh erledigt.

*sprüh* 😁

Der Beitrag, der den Thread wieder ausgegraben hat, ist weg, oder?

@Twindance
Andere Foren lassen eine dicke Warnung der Boardsoftware anzeigen oder verhindern das Ausgraben sogar komplett. Hier zeigt dieser "ähnliche Threads"-Kram ständig uralte Threads an, das fordert es leider heraus. Vielleicht könntest du das an die Verantwortlichen herantragen? Ich sehe es nirgendwo so krass wie hier.

Du hast recht, die Exhumierungsrate auf MT ist sehr hoch und wird durch die Anzeige alter Threads durchaus provoziert. Dieser spezielle Thread wurde aber nur zum Spam-Abladen ausgebuddelt. Das Problem der Exhumierung ist durchaus bekannt und wird wiederholt diskutiert.

Der Bedarf an OT ist halt höher, als der Lagerfeuer-Fred bewältigen kann. Du wolltest doch öfter entspannen ... 😁

Schon - aber ich lass mich nicht verarschen 😉

Zitat:

Original geschrieben von twindance


Schon - aber ich lass mich nicht verarschen 😉

Nö, ist von mir so sicher auch nicht gemeint. Aber die Nutzung hier hat sich grundsätzlich geändert. Das ist eine Realität, die man nicht weg diskutieren kann. Da kämpfst Du gegen Windmühlen.

Der BT steht in Konkurrenz zu FB und Whats Ap p.

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2


Der BT steht in Konkurrenz zu FB und Whats Ap p.

Na herzlichen Glückwunsch... da könnte ich vor Freude direkt... Moment, warum gibts hier keinen vomitierenden Smilie?

Was heißt "steht in Konkurrenz"?
Eher werden die Konversationen FB und WA immer ähnlicher. So wie auch hier gerade.
Aber andererseits ist der BT nunmal die Laberecke. Wenn hier nur fachspezifische Themen wären, dann könnte man hier die eine oder andere Steppenhexe durchwehen sehen...

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