1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Gebläse / Lüftung TÜV-relevant?

Gebläse / Lüftung TÜV-relevant?

moin,

weiss hier jemand mit sicherheit ob ein defektes gebläse (tot, ausser bei schnelleren fahrten kommt noch ein wenig aufgrund fahrtwind) zwangsläufig grund für ein durchfallen beim tüv ist oder nur bemängelt wird, die plakette aber trotzdem gegeben wird 

Ähnliche Themen
15 Antworten

Das Gebläse ist für die HU nicht relevant.

hmm bist Du sicher? wie siehts mit dem argument aus, dass man im winter die frontscheibe nicht schnell frei bekommt?
hab im inet bissel gesucht manche sagen es ist relevant und manche behaupten ist es nicht!

Wurde beim alten Escort von nem Kumpel auch mal bemängelt, ich glaub er hat dann die Plakette aber trotzdem bekommen und wurde halt gebeten das so schnell wie möglich in Ordnung zu bringen. Ob er das dann nochmal zeigen musste weiß ich jetzt allerdings nicht, das ist schon ne Weile her.

Das interssiert keinen Prüfer. Hat nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun.

Ein Mangel ist es definitiv, schließlich ist die Heizung und das Gebläse nach §35c eine Pflichtausstattung für Autos. Aber keine Ahnung ob nur ein geringer oder schon ein erheblicher.
Gruß Meik

Hat bei mir seit 1977 noch niemand kontrolliert, aber auch unter Prüfern gibt es natürlich Komiker. Würde mich aber mal interssieren, ob das tatsächlich zum Prüfungsumfang gehört.

Hat bei mir auch noch keiner geprüft, jedenfalls nicht dass ich es mitbekommen hätte. Ist aber auch nur einmal die Hand vor eine Lüftung halten.
Da es nach §35 vorgeschrieben ist und in der HU der vorschriftsmäßige Zustand des Autos geprüft werden soll gehe ich mal von aus dass es auch zu prüfen ist. Hat mir auch mal ein Prüfer erzählt. Aber wie gesagt keine Ahnung ob das häufig geprüft wird und ob das ein geringer Mangel, erheblicher Mangel oder lediglich ein Hinweis im Prüfbericht wird.
Gruß Meik

Es ist zumindest eine Owi, wenn die Heizung/Lüftung nicht geht:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
C. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlußvorschriften
§69a Ordnungswidrigkeiten
(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug oder ein Kraftfahrzeug mit Anhänger (Fahrzeugkombination) unter Verstoß gegen eine der folgenden Vorschriften in Betrieb nimmt:
7b. des § 35c über Heizung oder Belüftung

Hallo,
ich habe ebenfalls schon viele Besuche beim TÜV hinter mir. Das Gebläse hat bisher definitiv noch nie einen Prüfer interessiert. Zuletzt erst am Montag. Spaßeshalber habe ich einen alten Untersuchungsbericht aus dem Jahr 2000 ausgebuddelt. Dort wurden die Mängel noch nach Vorgaben angekreuzt. Weder unter "Sichtverhältnisse" noch unter "Sonstige Ausstattung" gibt es das Wort Gebläse oder ein Synonym. Dafür aber unter "Fahrgestell/Rahmen" (Punkt 612): Heizung und Lüftung. Es könnte also durchaus getestet werden.
Eine Garantie ist das natürlich nicht, aber die Wahrscheinlichkeit, daß ein defektes Gebläse beanstandet wird, würde ich als sehr gering einstufen. Reparieren wäre trotzdem besser. ;)
Mit freundlichen Grüßen
Schwatzmaul

Zitat:

Original geschrieben von Schwatzmaul


Dafür aber unter "Fahrgestell/Rahmen" (Punkt 612): Heizung und Lüftung. Es könnte also durchaus getestet werden.

Nicht nur könnte, sondern muss sogar zwingend überprüft werden

;)

Steht immer noch so in der aktuellen HU-Prüftrichtlinie:

612 HEIZUNG/LÜFTUNG

- fehlt,

- nicht genehmigte Ausführung,

- nicht vorschriftsmäßig,

- in der Wirkung stark beeinträchtigt,

- Wärmetauscher defekt,

- Wärmetauscher unsachgemäß instand gesetzt oder nach vorgeschriebener Frist nicht ausgetauscht

Muss sogar als EM bewertet werden, also "erheblicher Mangel" was die Plakette verweigert.

Hallo Pflaumenkuchen,
ich wollte nicht den Eindruck erwecken, daß der Punkt 612 nicht mehr zum Prüfumfang gehört. Man kann es als Kunde - zumindest beim TÜV-Nord - nicht mehr auf dem Untersuchungsbericht als Vorgabe sehen. Eben nur noch, wenn der Mangel erkannt und aufgeschrieben wird.
Meine Erfahrungen sind halt so, daß die Lüftung nie getestet wurde. Sehr selten wurden z.B. Warndreieck und Verbandkasten kontrolliert. Darauf verlassen sollte man sich nicht und allein aus Eigeninteresse muß jeder natürlich eine intakte Ausrüstung haben.
Mit freundlichen Grüßen
Schwatzmaul

Zitat:

Original geschrieben von Schwatzmaul


Meine Erfahrungen sind halt so, daß die Lüftung nie getestet wurde.

Meine sind da nicht viel anders, allerdings ist es doch erstaunlich, dass dies sogar als EM eingestuft ist und in der Realität doch kaum überprüft wird.

Beim Durchgehen der Liste fällt mir da noch mehr auf, was aus meiner HU-Erfahrung übersehen bzw. nicht geprüft wurde und auch als EM bewertet ist, somit eigentlich zwingend immer kontrolliert werden müssen:

431 die Funktion der Anhängersteckdose

703 Wegfahrsperre ohne Funktion

Warndreieck und Verbandskasten wären ohnehin "nur" geringe Mängel, aber das Dinge mit EM-Einstufung regelmäßig auch nicht geprüft werden, nunja.

Ich habe beim TÜV nie die Lüftung überprüft. Allerdings fällt euch auch nicht alles auf. Während man auf der Bremse prüft, wird in der Regel noch jede Menge nebenher geprüft, ohne dass es der Kunde im Einzelnen mitbekommt.
Anhängersteckdose hab ich auch nie überprüft, allerdings muss in 50% der Fälle darauf hingewiesen werden, dass der Steckeradapter nicht während der Fahrt ohne Anhänger in der Dose bleiben darf.
Bei einem Kandidaten war dieser schon in der Dose festgerostet --> EM und wiederkommen.
Verbrandskasten lässt sich im Einzelnen bei manchen Fahrzeugen nichtmal ohne weiteres auffinden. :mad:
Gibt so viel, was nicht immer kontrolliert wird und ein EM wäre.

Hat bei mir auch noch keiner geprüft,
aber es darf kein auto ohne Heizung zugelassen werden, von daher wenns jemand prüft, kanns probleme geben

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit