Geährleistung ???
Hallo!
Ich wusste nicht wo ich dieses Thema reinschreiben sollte und dachte mir deshalb ich versuchs hier und wenns nicht passt ist bestimmt jemand so nett und sagt mir wo ich es besser "platzieren" kann um eine Antwort zu erhalten.
Ich habe einen Polo IV - letztes Jahr im Juni gekauft. Ein paar Tage nachdem ich ihn geholt hatte wurde er zwei Jahre alt - gekauft habe ich ihn bei einem Händler. Soviel mal zu den Daten.
Jetzt ist mein Problem, dass seit es Winter ist ab und an die Scheiben anschlagen bzw. auch schon angefroren sind und das von innen. Seit gestern wissen wir auch endlich woher es kommt: Auf der Fahrerseite im Fußraum unter dem Teppich steht so zu sagen das Wasser...
Vorher war ich bei verschiedenen Stellen um mich zu erkundigen woher es kommt und keiner ist wirklich darauf gekommen. Aber gut, jetzt wissen wir es ja. Worauf ich hinaus will ist, dass ich ihn in ner Werkstatt hatte und da schon deswegen die Klima überprüft wurde und der Pollenfilter getauscht wurde und ich darüber ne Rechnung habe.
Heute habe ich dann bei dem Händler woher ich ihn habe angerufen um mein Problem zu schildern und wollte auf die Gewährleistung oder Gebrauchtwagengarantie raus.
Jetzt hat mir der aber was erzählt von wegen rechtlich ist nur ein halbes Jahr Gewährleistung und so ungefähr er könnte evtl was am Preis machen wenn ich ihn zu ihm in die Werkstatt bringe aber ich muss eben dafür selber aufkommen.
Habe mich aber danach dann noch bei meinem eigentlichen Werkstattmenschen (der auch Gebrauchte verkauft) erkundigt und noch bei einem anderen Händler und jetzt im Internet und ich komm überall auf das Gleiche: Gewährleistung ist rechtlich auf ein Jahr festgelegt. Das Einzige was ist, ist dass ich jetzt da es im zweiten Halbjahr ist, dass dieser Mängel auch schon im ersten Halbjahr war und das kann ich ja durch die Rechnung wo der Pollenfilter ausgetauscht wurde - da steht sogar "wg. angeschlagener Scheiben" mit drauf...
Jetzt meine Frage:
Ich möchte das natürlich wenns geht nicht selber zahlen müssen und deshalb morgen da nochmal anrufen und dem sagen, dass ich mich erkundigt habe und eben das ein Jahr ist und ich es beweisen kann usw. Und wenn nicht das ich dann rechtliche Schritte gehen werde.
Bin ich da im Recht? Weiß das jemand von euch vielleicht?
Vielen Dank schon im Voraus für die Antworten und
viele Grüße
10 Antworten
Hallo Giftzwerg1 !
Dieses Thema passt wie die Faust auf´s Auge 🙂 Denn; Mein Vater holte sich im März vergangen Jahres einen neuen A4. 2 Monate später hatte er massiven Wassereinbruch. Die Werkstatt in die er das Ding brachte schlampte, ließ sich 6 Wochen Zeit, bis meinem vater der Kragen platzte. Er ging zum Anwalt, der das dann übernahm und siehe da, das Auto wurde angeblich repariert herausgegeben. 2 Wochen später kam noch mehr Wasser rein (es kommt vorne UND hinten durch die Fußmatten hoch, es steht im Fußraum gute 4 mm ÜBER dem Teppich)
Mein Vater direkt zum Anwalt, Audi stellte sich quer und wollte garnix mehr machen. Anwalt beantragte Dekragutachten, welches vom Gericht angeordnet wurde zwecks Beweissicherstellung und bevor es aber zum Dekratermin kam, bot Audi wie aus dem Nicht ein nagelneues, blaugleiches Auto an.
Mein Rat an dich: ärgere dich nicht mit den Deppen, sie versuchen immer mit nix davonzukommen, um massiv Kosten zu sparen! Gehe direkt zum Anwalt, dessen erster Brief immer eine Fristsetzung zum Beheben des Problems ist. Denn du musst immer zuerst eine akzeptable Frist setzen, wird diese incht eingehalten, dann geht man weiter vor.
Du hast bei Gebrauchtwagenkauf von einem Händler mindestens eine 12 Monatige Gewährleistungszeit.
Hi,
ich lerne als Maschbauer gerade Recht für die Prüfung und soweit ich das verstanden habe wirst du nicht Recht bekommen.
Du musst, ist die beweglich Ware (Auto) mangelhaft, dem Verkäufer Gelegenheit zur Nachbesserung geben! (glaube 2x)
Ist dies erfolglos, kannst du wohl eine andere Werkstatt aufsuchen und die Kosten muss der Verkäufer tragen. Aber alles bedarf
zur Sicherheit einer Fristsetzung. Und der Verkäufer muss diese Fristsetzung eindeutig erhalten haben (also kein Brief oder so)
Hast du noch immer Wassereinbruch (beim Polo wohlmöglich durch defekten Spritzwasserschlauch für die Heckwischanlage???)
so kannst du alle weiteren Reperaturen über den Händler abwickeln. Aber die Kosten für bereits angefallene Reperaturen sind
dein Verlust.
Grüße
Jubi
Zitat:
Original geschrieben von Jubi GTI 16V
Hi,ich lerne als Maschbauer gerade Recht für die Prüfung und soweit ich das verstanden habe wirst du nicht Recht bekommen.
Du musst, ist die beweglich Ware (Auto) mangelhaft, dem Verkäufer Gelegenheit zur Nachbesserung geben! (glaube 2x)
Ist dies erfolglos, kannst du wohl eine andere Werkstatt aufsuchen und die Kosten muss der Verkäufer tragen. Aber alles bedarf
zur Sicherheit einer Fristsetzung. Und der Verkäufer muss diese Fristsetzung eindeutig erhalten haben (also kein Brief oder so)Hast du noch immer Wassereinbruch (beim Polo wohlmöglich durch defekten Spritzwasserschlauch für die Heckwischanlage???)
so kannst du alle weiteren Reperaturen über den Händler abwickeln. Aber die Kosten für bereits angefallene Reperaturen sind
dein Verlust.Grüße
Jubi
ist zwar alles richtig, aber hat garnichts mit dem Fall zu tun
Also Gewährleistung beträgt 1 Jahr bei gebrauchten Sachen, allerdings nach 6 Monaten Beweislastumkehr
d.h. wenn du den Mangel(Symptome) schon in den ersten 6 Monaten nach Kauf dem Verkäufer angezeit hast und du dies belegen kannst, muss er es im Rahmen der Gewährleistung beheben
ist dies nicht geschehen, müsstest du nachweisen, dass der Mangel schon ab Kauf bestand, das wird schwieriger, allerdings durch die Pollenfilterrechnung nicht unmöglich, wann wurde denn genau dieser gewechselt?
ansonsten wäre noch Kulanz über VW direkt möglich
der TE schreibt aber noch etwas von Gebrauchtwagengarantie, ist diese denn vorhanden, aber deckt diese das auch ab?
Vielen Dank für die Antworten!
Sorry, das ich mich jetzt erst wieder melde aber in den letzten Tagen war einiges bei mir los...
An Diabolomk:
Der Pollenfilter und die ganze Überprüfung wegen den angeschlagenen Scheiben wurde im November gemacht. Rechnungsdatum ist Mitte (12. glaub ich wenn ich mich nicht ganz täusch) Dezember. Also noch in dem ersten halben Jahr...
Gebrauchtwagengarantie hat er mir wohl nicht gegeben. Zumindest finde ich nichts in meinen Unterlagen und er hat damals auch nix dazu gesagt bzgl. Gebrauchtwagengarantie als ich ihn gekauft hab.
Und als ich da letzten Montag angerufen hab und wegen Gebrauchtwagengarantie bzw. Gewährleistung nachgefragt habe, meinte er gleich nur Gewährleistung und die ist eben schon seit zwei Monaten rum...
Erst war ich so begeistert von dem Händler weil der so sympathisch und nett war und dann eben auch das ganze drum rum war eigentlich super. Aber jetzt wo ich den Kauf von unserem zweiten Auto beim Händler (einem anderen Händler wohlgemerkt) gesehen habe bin ich total enttäuscht von denen wo wir den Polo her haben. Das ist gar kein Vergleich...
Ich war jetzt letzte Woche auch beim Anwalt weil ich mich bei meiner Rechtsschutzversicherung erkundigt hab und die haben mich dann gleich zum Anwalt weiter verwiesen weil es sonst vergebene Mühen wäre meinten die. Und die Anwältin dann auch...
Ok, jetzt bin ich etwas schlauer. Also wenn nachweislich, der Beifahrerfußraum unter Wasser steht durch den nicht fachgerecht getauschten Pollenfilter, dann muss die Werkstatt, die den Pollenfilter im Dezember getauscht hat, die Sache beheben, also Fußraum trocknen etc.
Nein, das hast jetzt falsch verstanden...
Das Wasser kommt nicht erst durch den gewechselten Pollenfilter rein. Das Problem war schon vorher da und ich hatte ihn dann deshalb in einer anderen Werkstatt bei uns in der Nähe (der Händler ist relativ weit weg und ich dacht mir ich lass das mal von dem bei uns anschaun um zu sehen was es ist) gebracht.
Der hat dann alles nachgeschaut - Fehlerauslesung und solche Dinge und u.a. hat er gesehen, dass der Pollenfilter bisal feucht war und den deshalb ausgetauscht weil er vermutet hat das es evtl daher kommt.
Das Wasser ist auch nicht auf der Beifahrerseite sondern auf der Fahrerseite unter dem Teppich.
Ah, jetzt alles klar.
Mh, ja, dass halbe Jahr ist ja rum, wahrscheinlich sogar auch bei dem Filtertausch schon rum gewesen oder?
Nein, den Filter hab ich noch im ersten halben Jahr tauschen lassen. Also eben die ganze Überprüfung samt Filtertausch war im Dezember 2009. Da war noch das erste halbe Jahr. Darüber hab ich ja auch ne Rechnung von der anderen Werkstatt wo sogar drinsteht "wegen beschlagenen Scheiben"...
Das einzige was jetzt noch ein Problem sein könnte, dass ich es dem Händler nicht gleich gemeldet habe. Aber ich hab ja die Rechnung und die Anwältin wird das mal hinschreiben und dann mal sehen, was die sagen.
Richtig, die andere Werkstatt ist quasi der Nachweis, dass es in den ersten 6 Monaten aufgetreten ist, allerdings nicht der Nachweis, dass der Fehler schon bei Kauf bestanden hat, das wäre jetzt Auslegungssache. Denn darauf kommt es ja bei der Gewährleistung an.
Aber wenn man es über den Anwalt versucht, hat man sicher bessere Chancen, denn der Verkäufer ist sicherlich auch nicht allwissend im Gewährleistungsrecht 😁
Ja das ist es ja jetzt...
Aber gut, die Sache ist jetzt beim Anwalt und jetzt heißt es für mich abwarten was da raus kommt...
Einfach ein sch...
Danke für die Antworten!