Gasumrüstungswillige: Abgasgutachten muß bis 30.09.17 erstellt sein, sonst keine Umrüstung mehr mög

Mercedes S-Klasse

Der Irrsinn nimmt weiter seinen Lauf.

In Frankreich sind Umweltzonen eingeführt worden.
Mit Gasumrüstung erhält man die Einstufung in die Klasse 1, Klick hier!

Wer sich mit dem Gedanken trägt, in nächster Zeit seine S-Klasse oder seinen CL auf Gas umzurüsten, muß sich bis 30.09.2017 ein Abgasgutachten (AGG) besorgen.
Ab 01.10.2017 werden keine Abgasgutachten mehr erstellt.
Eine Umrüstung kann mit vor dem 30.09.2017 erstelltem AGG auch noch später erfolgen.

Hintergrund:
Es gibt bisher 2 Möglichkeiten, eine Gasumrüstung abnehmen zu lassen, entweder nach ECE 115er Liste, oder nach R67-10 und §19/2.

In der 115er Liste findet man Volumenmodelle, für die die Anlagenhersteller vorgefertigte Anlagenkits anbieten.

Unsere Fahrzeuge gehören natürlich zu den Exoten, die nach R67 abgenommen werden müssen:
Quelle

Viele Umrüster verlieren dadurch ihre Existenzgrundlage.

Konsequenz für mich persönlich:
Ich halte nichts von Elektro. Hybrid, Turboladern, Direkteinspritzung, da hier Reparaturen und unnötige Kosten abzusehen sind.
Deshalb vertraue ich dem konventionellen und zuverlässigen Saugmotor mit Gasumrüstung.

Da mein Wagen 2018 400.000 km erreichen wird, war meine grobe Planung, ihn in den nächsten Jahren durch einen neueren W220, oder einen W221 mit M273 zu ersetzen.

Das hat sich somit erledigt, sollte sich an der neuen Regelung nichts mehr ändern.

Ich werde meinen Wagen also wohl mindestens die nächsten 30 Jahre weiterfahren.

lg Rüdiger🙂

Beste Antwort im Thema

Der Irrsinn nimmt weiter seinen Lauf.

In Frankreich sind Umweltzonen eingeführt worden.
Mit Gasumrüstung erhält man die Einstufung in die Klasse 1, Klick hier!

Wer sich mit dem Gedanken trägt, in nächster Zeit seine S-Klasse oder seinen CL auf Gas umzurüsten, muß sich bis 30.09.2017 ein Abgasgutachten (AGG) besorgen.
Ab 01.10.2017 werden keine Abgasgutachten mehr erstellt.
Eine Umrüstung kann mit vor dem 30.09.2017 erstelltem AGG auch noch später erfolgen.

Hintergrund:
Es gibt bisher 2 Möglichkeiten, eine Gasumrüstung abnehmen zu lassen, entweder nach ECE 115er Liste, oder nach R67-10 und §19/2.

In der 115er Liste findet man Volumenmodelle, für die die Anlagenhersteller vorgefertigte Anlagenkits anbieten.

Unsere Fahrzeuge gehören natürlich zu den Exoten, die nach R67 abgenommen werden müssen:
Quelle

Viele Umrüster verlieren dadurch ihre Existenzgrundlage.

Konsequenz für mich persönlich:
Ich halte nichts von Elektro. Hybrid, Turboladern, Direkteinspritzung, da hier Reparaturen und unnötige Kosten abzusehen sind.
Deshalb vertraue ich dem konventionellen und zuverlässigen Saugmotor mit Gasumrüstung.

Da mein Wagen 2018 400.000 km erreichen wird, war meine grobe Planung, ihn in den nächsten Jahren durch einen neueren W220, oder einen W221 mit M273 zu ersetzen.

Das hat sich somit erledigt, sollte sich an der neuen Regelung nichts mehr ändern.

Ich werde meinen Wagen also wohl mindestens die nächsten 30 Jahre weiterfahren.

lg Rüdiger🙂

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Zitat:

@Blackte schrieb am 16. August 2017 um 15:44:20 Uhr:


Also wenn ich vor ner Woche TÜV inkl. Abgasgutachten gemacht habe reicht das erstmal und ich könnte auch später noch Umrüsten?

Ich habe mit meinem Umrüster telefoniert, der von mir gepostete Sachverhalt war mir bestätigt worden.

Wenn jemand in nächster Zeit umrüsten möchte, muß er mit einem Gasumrüster Kontakt aunehmen, damit das fahrzeugbezogene Abgasgutachten für Gasbetrieb erstellt werden kann.

Die Umrüstung kann dann auch nach dem 01.10.2017 erfolgen.
So machen es derzeit viele, die noch umrüsten lassen wollen (Quelle wieder mein Gasumrüster).

lg Rüdiger🙂

Okey danke für die Info! Dann sollte ich das demnächst Erledigen.

MfG
Timm

Das traurigste an der ganzen Sache ist doch die Tatsache, dass man von unseren hochbezahlten und für den Ruhestand bestens versorgten Politikern nicht wirklich irgendeine realitätsnahe vernünftige Handlungsweise erwarten kann.

Die Folgen von deren Fehlentscheidungen tragen wir.

Und wir sind es auch die deren hohe Gehälter und opulenten Pensionen bezahlen müssen, wobei es keine Rolle spielt ob diese Elite uns allen durch ihre Unfähigkeit mehr schadet als nützt.

Diese Leute genießen sozusagen Narrenfreiheit und wir sind es die ihnen diese gewähren.

Für mich ist das alles ein schlechter Witz über den man beim besten Willen nicht mehr lachen kann.

Aber wie schon erwähnt, mit uns kann man es ja machen.

Gruß.
Klaus

Mal sehen wie lange noch. So ab und an eine kleine Revolution ist vielleicht eine ganz gesunde Sache.

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Zitat:

@TurboTronic schrieb am 16. August 2017 um 22:06:16 Uhr:


Mal sehen wie lange noch. So ab und an eine kleine Revolution ist vielleicht eine ganz gesunde Sache.

... da sind wir leider zu blöd zu, bzw. wird gleich in eine farbige Ecke geschoben.

Da waren die Franzosen und andere südliche Staaten schneller auf der Straße,
für banalere Sachen, als diese.

Die in der ehemaligen DDR haben es geschafft

Ja, in der Tat, die haben es tatsächlich geschafft sich an Stelle von Erich nun von Angela verars**en zu lassen.

Herzlichen Glückwunsch nachträglich.

Zitat:

@schwertderzeit schrieb am 18. August 2017 um 04:57:14 Uhr:


Ja, in der Tat, die haben es tatsächlich geschafft sich an Stelle von Erich nun von Angela verars**en zu lassen.

Herzlichen Glückwunsch nachträglich.

... als ehem. Ossi würde ich auch sagen:
"Lieber vom Erich verar.... lassen als von dieser Wir-Schaffen-Das-Mutti."

Aber ist auffassungssache und MEINE Meinung.

So,

der 30.09.2017 ist vorbei.
Das in meinem ersten Beitrag verlinkte Thema im Gasforum wurde durch weitere Infos ergänzt.

Es hat sich leider nichts mehr geändert.

Somit ist nach aktuellem Stand eine Umrüstung auf Gas von S-Klassen/CL nicht mehr möglich.

Ich werde mein umweltfreundliches Fahrzeug also behalten.

lg Rüdiger🙂

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