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GAsumbau trotz Garantie?

Themenstarteram 1. September 2005 um 7:15

Hallo,

ich habe vor, auch auf GAS (LPG) zu gehen.

Dennoch bin ich mirr nciht so sicher,

da ich noch eine Garantie vom Händler habe.

Wenn nun irgendwelche probleme auftreten sollen,

bin ich mir sehr sicher, das dann der Hersteller und

der GAseinbauer den schwarzen Peter hin und her

schieben wird.

der Wagen (mercedes Kombi) ist 3 Jahre alt und hat 20.000

gelaufen.

die Garantie geht ncoh bis nächstes Jahr Juli und kann verlängert werden. Also bis Juli 2007.

Was würdet Ihr machen? Abwarten bis Garantie zu Ende,

oder Spritsparen mit mulmigen Gefühl?

gruß

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17 Antworten

Die Herstellergarantie gilt weiter - es sei denn, der Defekt wäre durch den Gasumbau verursacht worden.

Für den Gasumbau kannst Du mit dem Umrüster eine eigene Garantievereinbarung treffen, auf den ordnungsgemäßen Einbau hast Du übrigens eh' zwei Jahre Gewährleistung.

Bei den heutigen Benzinpreisen würde ICH möglichst sofort umbauen lassen und mir eine Garantieerklärung vom Umrüster aushändigen lassen - nicht nur die Herstellergarantie für die Teile, sondern auch Garantie auf den Umbau.

Viel Spaß bei der Umrüstung,

viele Grüße

99tester

Themenstarteram 2. September 2005 um 7:40

Zitat:

Original geschrieben von 99tester

Die Herstellergarantie gilt weiter - es sei denn, der Defekt wäre durch den Gasumbau verursacht worden.

Für den Gasumbau kannst Du mit dem Umrüster eine eigene Garantievereinbarung treffen, auf den ordnungsgemäßen Einbau hast Du übrigens eh' zwei Jahre Gewährleistung.

Bei den heutigen Benzinpreisen würde ICH möglichst sofort umbauen lassen und mir eine Garantieerklärung vom Umrüster aushändigen lassen - nicht nur die Herstellergarantie für die Teile, sondern auch Garantie auf den Umbau.

Viel Spaß bei der Umrüstung,

viele Grüße

99tester

Das wollte ich eigentlich hören ;-)

Danke ...... Ich werde es nun wagen....

Gruß

Mein Suzuki Vitara wird in 2 Wochen umgerüstet. Auf Anfrage bei Suzuki wurde mir mitgeteilt, dass der Motor aus der Garantie raus fällt. Was der Umrüster dazu sagt muß ich noch klären.

Damit erlischt natürlich jede Herstellergarantie, ich würde als Hersteller genauso handeln. Wer will bei einem evtl. auftretendenden Problem zu 100% den Gasumbau ausschließen.

Herstellergarantie geht auf die Teile, die gilt weiter. Wurde der Defekt durch die Gasanlage ausgelöst, dann erlischt sie natürlich.

Wenn z.B. beim Motor das Kurbelwellenlager ausläuft kann der Hersteller nicht sagen, dass fällt aus der Garantie heraus wegen der Gasanlage -> kein ursächlicher Zusammenhang!

Gilt natürlich auch für die Garantie auf das Lenkrad, die von der Gasanlage natürlich auch unberührt bleibt! ;)

Viele Grüße

99tester

@ 99tester:

Du verwechselst die Garantie mit der Gewährleistung!

In der Garantie (die ist eine freiwillige Leistung des Herstellers) kann der Hersteller sehr wohl die Leistung komplett ausschließen, wenn irgendwelche Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.

Ob er das letztlich dann auch macht (er hat ja auch einen Ruf zu verlieren), das sei 'mal dahingestellt.

Nur, auf die Garantie würde ich nicht wirklich setzen.

Was der Verkäufer nicht ausschließen kann, das ist die Gewährleistung (hier ist nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer in der Pflicht!).

Und hier gilt dann aber natürlich wieder der Satz, daß die Gewährleistung nicht für die veränderten Bauteile gilt.

Sicher, der Verkäufer kann nicht die Leistung ausschließen, wenn ein Schaden am Motor aufgetreten ist und dieser nachweislich nicht mit dem LPG zusammenhängt, nur, das mußt Du dann ggfls. beweisen... Viel Spaß... ;-)

Mich hat das aber von der Umrüstung auch nicht abgehalten und gerade jetzt zeigt es sich auch, daß es genau die richtige Entscheidung war...

 

Hej då,

Dirk

Hallo,

ich habe vor 3 Monaten einen 4 Jahre alten Alfa 156 von privat mit einem Jahr "CarGarantie" (www.cargarantie.com) gekauft. Da ich auch gerne auf Autogas umrüsten möchte, habe ich gestern bei der Garantiegesellschaft angerufen. Dort sagte man mir, dass bei einem Umbau die Garantie komplett (!!!) erlischt. Mein Einwand, dass z.B. die Garantie auf die Klimaanlage nicht erlöschen könne, da sie mit dem Umbau nichts zu tun hat, interessierte nicht...

Also: bei CarGarantie NULL Garantie nach Umbau...

Schöner Mist!

Ich werde wohl mit dem Umbau noch die 9Monate Restgarantie abwarten - später habe ich noch einen größeren Schaden und ärgere mich schwarz...

Garantie <= freiwillige Leistung.

ABER: Sollte eine Klimaanlage kaputtgehen oder im Kofferraum die Verkleidung abfallen weil es sozusagen eine "Bekannte Krankheit" des Fahrzeugs ist => Garantie kann auf jeden Fall beansprucht werden.

Wenn man sich nicht nett einigen kann kann man ja noch immer erwähnen, dass man eine Rechtschutzversicherung haben würde...

Gasanlage betrifft: Motor, Getriebe - sollte allerdings von mir aus der Scheibenwischermotor innerhalb der Garantie(!)frist kaputtgehen => dann will ich doch bitte schriftlich den Zusammenhang zwischen Gasanlage und Scheibenwischermotor haben.

Erlischt etwa die Garantie auf Durchrostung wenn man das Herstellerradio mit einem von Pioneer ersetzt? :)

CU Martin

Kein Problem.

Die Partnerbetriebe von GAS in Wesel können eine Zusatzgarantie anbieten, die neben der Gasanlage ALLE Fahrzeugteile, die in irgendeiner Form mit Antrieb zu tun haben (also selbst Getriebe, Antriebswellen etc.), beeinhaltet. Die gibt es für 1 oder 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung, auch für gebrauchte Fahrzeuge.

www.gas-autogassysteme.de

Themenstarteram 4. September 2005 um 9:50

Zitat:

Original geschrieben von LPG

Kein Problem.

Die Partnerbetriebe von GAS in Wesel können eine Zusatzgarantie anbieten, die neben der Gasanlage ALLE Fahrzeugteile, die in irgendeiner Form mit Antrieb zu tun haben (also selbst Getriebe, Antriebswellen etc.), beeinhaltet. Die gibt es für 1 oder 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung, auch für gebrauchte Fahrzeuge.

www.gas-autogassysteme.de

Aber nur, wenn man dort hat umrüsten lassen?!

Oder?

Gruß

Ja, das mit der Garantie ist schwierig, aber wenn es wirklich drauf ankommt, dann finden sich immer Lösungen.

Ich hab nach Neukauf umrüsten lassen, das mit der Garantie war mir bekannt.

Problem 1 : unruhiger Motorlauf bei verstelltem Ventilspiel (durch Gasbetrieb) - alle Werkstattbemühungen des Herstellers gingen auf Garantie - das Problem wurde dann vom Umrüster beseitigt. Abgesehen vom Hin und Her fahren und meiner schlechten Laune gab es aber keine Probleme - sogar Leihwagen gab es umsonst!!

Problem 2 : Getriebeschaden (hat mit dem Gasbetrieb nichts zu tun - macht die Pferde nicht scheu) wurde anstandslos auf Garantie incl. Werkstattersatzwagen repariert.

 

Gruß Thomas

..laßt Euch beim Umrüsten eine Einbaugarantie geben auf Motor und Zündung (ist meist auf 100 000km begrenzt) und gut is!

..das mit der oben genannten erlöschendeen Gebrauchtwagengarantie dürfte im Schadensfall einer rechtlichen Auseinandersetzng nicht standhalten (meine Meinung).

Zitat:

unruhiger Motorlauf bei verstelltem Ventilspiel (durch Gasbetrieb) - alle Werkstattbemühungen des Herstellers gingen auf Garantie - das Problem wurde dann vom Umrüster beseitigt. Abgesehen vom Hin und Her fahren und meiner schlechten Laune gab es aber keine Probleme - sogar Leihwagen gab es umsonst!!

Was für ein Motor? Meistens gibt's ja bei den Ventilen nicht viel zu machen - dank Hydrostössel...

CU Martin

Zitat:

Was für ein Motor? Meistens gibt's ja bei den Ventilen nicht viel zu machen - dank Hydrostössel...

2.5T Softturbo Volvomaschinchen Baujahr 2004 - hat im Gegensatz zu früheren Baujahren gar keine Hydrostößel mehr........

 

:) Thomas

Volvo => Fordmotor?

CU Martin

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