Gasanlage deinstallieren, um Prüfgebühr zu sparen
Hallo,
einmal jährlich im Sommer benutze ich meinen alten WW und brauche dabei kein Gas. Die eingebauten Geräte (2-Flammen-Herd, Heizung) sind
für mich überflüssig. Nur den Kühlschrank (Gas-, 12 V- und 230 V-Betrieb)
benutve ich über 230 V.
Weiß jemand, was ich tun muß, damit der TÜV keine Gasprüfung mehr
verlangt (will natürlich möglichst wenig ausbauen müssen) ?
Danke schon mal im Voraus!
MfG
Beste Antwort im Thema
Also:
Gasanlage "unbrauchbar" machen: Am einfachsten wohl, in dem man den Gasschlauch abschraubt und statt dessen einen Blindstopfen setzt.
Prüfungspflicht: Nur weil der TÜV bei der HU keine Gasprüfung sehen will bedeutet das noch lange nicht, dass die Gasprüfung beim Wohnwagen keine Pflicht ist. Auch wenn einige dies immer wieder behaupten. Die Verpflichtung zur Gasprüfung ergibt sich auch noch aus einer Reihe weiterer Vorschriften wie z. B. der GGVSE, und im Falle einer Schadens bzw. wenn das Zivilrecht greift, dann sieht es ohne Gasprüfung eh ziemlich schlecht aus. Auch im Falle eines Brandschadens (Kaskoschaden) hat man ohne Gasprüfung schlechte Karten.
Prüfbuch: Einen Gasprüfer, den ein nicht vorhandenes Prüfbuch vor Probleme stellt, würde ich erst einmal Fragen ob er auch sicher ist die erforderliche Genehmigung zu haben. Ich habe eigentlich immer min. 10 Blanko-Prüfbücher in meinem Prüfkoffer. Und 5 € für ein neues Prüfbuch halte ich für einen stolzen Preis.
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Toon2006
wenn du meinst, dass wenn die kiste in die luft fliegt bei benutzung einer nicht geprüften gasanlage, wirst du recht haben. bedenke aber, dass so wieso nicht die kfz-haftpflicht greift, sondern nur eine camping- bzw reiseversicherung o.ä.!Zitat:
Original geschrieben von Franjo001
Was dann im Schadensfall versicherungstechnische Konsequenzen nach sich zieht. Und das wird teuer!!
Mei, jetzt wird's komplziert!
Vielleicht sollte ich doch mein Gasbuch suchen.
mit kfz-haftpflicht meinte ich selbstverständlich die vom anhänger. ist ja auch egal welche, jedenfalls hast du recht, dass dann die jeweilige versicherung sich quer stellt
Zitat:
Original geschrieben von Toon2006
@ tempomat: das gasbuch bekommst du neu für ein paar euronen zusätzlich bei der nächsten gasprüfung
Genau das hatte ich den TÜV-Prüfer (Ersatz) gefragt.
Der aber meinte dies läge außerhalb seiner Möglichkeiten.
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Hallo
wenn Du die Gasanlage nicht mehr brauchst würde ich alle Schläuche und absperrhähne demontieren, die Rohrleitung mit einen Pfropfen reinigen(wegen kondenswasserund anderen schmutz),mit Rostschutz zB.WD 40 füllen und verschließen.(frag beim örtlichen Hydraulikhandel,Z.B. Hansa Flex, nach diesen Projektilen und den Verschlüssen, die Rohrleitungen sind meist 8L oder 10L)
Dies hat den vorteildas du die Anlage wieder in Betrirb nehmen kannst.
Dirk
also ich hab die prüfung bei einem caravanhändler machen lassen und musst 5 € extra für das gelbe heft bezahlen
Hallo,
auf welchem CP wird denn eine gültige Gasprüfung verlangt?
Zum Thema: Regler und Schlauch weg, evtl versiegeln und gut ists.
Gruß
Also:
Gasanlage "unbrauchbar" machen: Am einfachsten wohl, in dem man den Gasschlauch abschraubt und statt dessen einen Blindstopfen setzt.
Prüfungspflicht: Nur weil der TÜV bei der HU keine Gasprüfung sehen will bedeutet das noch lange nicht, dass die Gasprüfung beim Wohnwagen keine Pflicht ist. Auch wenn einige dies immer wieder behaupten. Die Verpflichtung zur Gasprüfung ergibt sich auch noch aus einer Reihe weiterer Vorschriften wie z. B. der GGVSE, und im Falle einer Schadens bzw. wenn das Zivilrecht greift, dann sieht es ohne Gasprüfung eh ziemlich schlecht aus. Auch im Falle eines Brandschadens (Kaskoschaden) hat man ohne Gasprüfung schlechte Karten.
Prüfbuch: Einen Gasprüfer, den ein nicht vorhandenes Prüfbuch vor Probleme stellt, würde ich erst einmal Fragen ob er auch sicher ist die erforderliche Genehmigung zu haben. Ich habe eigentlich immer min. 10 Blanko-Prüfbücher in meinem Prüfkoffer. Und 5 € für ein neues Prüfbuch halte ich für einen stolzen Preis.
Zitat:
Original geschrieben von Franjo001
Was dann im Schadensfall versicherungstechnische Konsequenzen nach sich zieht. Und das wird teuer!!Zitat:
Original geschrieben von Toon2006
HAB WAS GEFUNDEN!!!
so wie ich´s gesagt hab: bei ww nicht erforderlich, es wird nur eine zusätzliche bemerkung im hu-bericht angefügt.Leider kann ich nichts dazu sagen, wieweit die Demontage gehen muß! Am besten einen Gasprüfer fragen. 😉
Schraub die Anschlußschläuche ab und gut ist es.
Da kann dann keiner ausversehen eine Flasche anschließen.
Gruss Dieter
DANKE an alle für eure Hilfe!
Hätte nicht gedacht, daß es so viele Meinungen dazu geben könnte
..... und so widersprüchliche Schwarz-auf-Weiß-Berichte.
Vorhin habe ich zur Klärung (jedenfalls für mich) bei einer GTÜ-Filiale
angerufen (der TÜV hier in Eutin, SH, ist leider nur noch über eine
Vermittlungszentrale zu erreichen -- Rückruf....., kann Tage dauern).
Auskunft:
"Die Gasprüfung ist Ländersache. Ein Wohnwagen braucht, jedenfalls in Schleswig-Holstein, keine Gasprüfung, wohl aber ein Wohnmobil."
Na das ist doch was. Dann brauche ich also nicht zu schrauben :-)).
Danke nochmal! Und allzeit gute Fahrt und gutes Campen!
MfG