Garantieverlust und andere Nachteile weil Reparatur nicht in Markenwerkstatt
Hallo ...
ich hab vor mein neues Auto (wie üblich 2 Jahre Neuwagengarantie) Kaskoversichern zu lassen und da bietet die Versicherung an, das Auto im Schadensfall in einer von ihr ausgesuchten Wekstatt reparieren zu lassen, sofern man dies wünscht (man bekommt natürlich auch dafür Prozente auf die Kaskoversicherung).
1.) Ist es sinnvoll dies zu tun (vom Geld her natürlich erstmal ja) aber was könnten sich dadurch für Nachteile ergeben (z.B im Schadensfall Garantieverlust, wenn das Auto nicht in der Markenwerkstatt repariert wurde) o.Ä....
Gruß Paco.R.
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Soopaman
Da kann mir keiner sagen, dass es da irgendwelche Zusammenhänge gibt.
BTW: ich werde auch den Select Tarif nehmen, da er bei mir 250 Euro im Jahr ausmacht, bin aber gerne bereits das zu streichen, wenn die SF bei mir sinkt.
Probier es ruhig aus.. Vieleicht hast du ja Glück und es passiert nichts.
Wenn nicht muss dir dir der Hersteller nicht beweisen das es da keine Zusammenhänge gibt. Umgekehrt wird ein Schuh daraus..
Aber auch dabei würde ich dir viel Erfolg wünschen.. 🙂
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und hat nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren zu tun.
Sollte eine Unfallreparatur bei einer Partnerwerksatt einer Versicherung durchgeführt werden, die nicht als markengebundene Werkstatt des beschädigten Fahrzeuges gilt, dann wird der Hersteller eine Garantie auf Durchrostungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ablehnen.
Die Versicherungen versprechen zwar oftmals eine Garantie über 2 oder 3 Jahre für die Fahrzeugreparatur zu übenehmen. Knackpunkt ist jedoch, dass der Geschädigte beim Haftpflichtschaden oder der Versicherungsnehmer beim Kaskoschaden noch nicht einmal ein Vertragsverhältnis mit der Reparaturwerkstatt hat.
Auftraggeber für die Unfallinstandsetzung ist die entsprechende Versicherung.
Im Falle einer Reklamation der ausgeführten Unfallreparaturarbeiten muss der Versicherungsnehmer bzw. der Geschädigte beweisen, dass die ausführende Partnerwerkstatt "Mist" gebaut hat.
Dies fällt ihm sehr schwer, da oftmals noch nicht einmal ein Gutachten über den Schaden erstellt wurde, noch hat er in den meisten Fällen eine ordentliche Reparaturrechnung.
Der Ärger hierüber entwickelt sich großartig, wenn die Partnerwerkstatt einen eventuellen "Pfusch" nicht anerkennt und die Versicherung darauf verweist, den "Pfusch" der Werkstatt nachzuweisen. Denkbar wäre auch ein zwischenzeitlicher Konkurs der Partnerwerkstatt - soll es auch schon geben aufgrund der eingeräumten Sonderkonditionen für Grossautraggeber wie Versicherungen.
Deshalb sollte immer gelten: Im Kaskobereich - keine Verträge mit Werkstattbindung
im Haftpflichtbereich - kein Schadenmanagement, d.h. von der Versicherung des Unfallgegners nicht in eine Partnerwerkstatt der Schädiger-Versicherung verweisen lassen.
es sind ja nicht nur freie hinterhofwerkstätten partner der versicherungen.
nur als bsp.
ich habe aus neugier bei huk nachgefragt, welche werkstätten in meiner nähe zuständig wären, falls ich die werkstattbindung mit in den vertrag nehme.
wa skam heraus?
von den 3 genannten war eine freie ein opel autohaus und eine vw werkstatt dabei.
also rein theoretisch, falls ein unfall hier in meiner umgebung passieren würde, ich die werkstattbindung in meinem vertrag hätte, wäre bei meinem vw dafür gesorgt, daß er ordentlich rep. würde.
ja, das ist sehr Beruhigend. Besonders wenn die für die Hälfte vom dem Stundenlohn reparieren, welchen du als geschätzer Kunde sonst bezahlst... 😁
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Zitat:
Original geschrieben von country
was aber für eine garantie egal ist.
hauptsache marken werkstatt.
Wenn es dann eine ist.
Wer sagt dir, dass du nicht in die freie Werkstatt geschickt wirst obwohl auch eine VW-Werkstatt zu den Vertragspartnern gehört?
So von wegen wir sparen an den Verbringungskosten da die freie um die Ecke ist.
Gruß,
Joschi
Lustig wird es erst, wenn eine VAG Vertragswerkstatt eine Honda CBR reparieren soll.. 🙂
Lacht nicht Leute, hab ich schwarz auf Weis hier vorliegen, dass Schreiben an den AS von der Versicherung.
Da haben sich beide drüber gefreut, Werkstatt und Kunde 😁
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Lustig wird es erst, wenn eine VAG Vertragswerkstatt eine Honda CBR reparieren soll.. 🙂Lacht nicht Leute, hab ich schwarz auf Weis hier vorliegen, dass Schreiben an den AS von der Versicherung.
Da haben sich beide drüber gefreut, Werkstatt und Kunde 😁
Es geht doch nichts über Fortbildung.Da soll noch mal einer sagen der Job wäre monoton und ohne Entwicklungsmöglichkeit.
🙂 😉
Ich kenne das System und es handelt sich oft um lackierwerkstätten mit Werkstätten. Es handelt sich nicht um Markenwerkstätten, so kenne ich das jedenfalls in einem größeren Landkreis.
Das nehmen viele große Kompositversicherer gerne in Anspruch, um einmal einen Prämiennachlass zu gewähren und auch die sog. Verbringkosten.
Ich würde so eine Vertragsvariante nicht wählen, wie z.B. bei Leasing und dgl..
Wie in meinem Fall würde ich nie meinen SL in so eine Werkstatt bringen, da ja selbst DB oft in Stgt. nachfragen müssen. So etwas kann man mit einem Alltagsauto machen, dass ist meine Meinung.
Billig ist nicht immer gut und man muss sich das genau überlegen und Rücksprache mit meinem Kreditgeber oder Leasingpartner absprechen.
Außerdem wie schon erwähnt ist während der Garantiezeit äußerste Vorsicht geboten.