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Garantieverlängerung JA oder NEIN ?

Mercedes E-Klasse W212

Hallo,

die Werkgarantie von meinem W212 läuft im kommenden Oktober ab.
Lohnt sich eine Garantieverlängerung für 1 oder 2 weitere Jahre ?
Welche Leistungen sind in der verlängerten Garantie enthalten ?
Sind das die selben Garantieleistungen wie die ersten 2 Jahre ?
Ich weiß, zu viele Fragen auf einmal😉

LG

Beste Antwort im Thema

Sorry, da schlecht lesbar - hier einzeln:

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119 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Eka956



Zitat:

Original geschrieben von Sebastian204


Meiner wird bald zwei Jahre alt und ich überlege auch, ob ich die Versicherung machen soll.
...
Wann würdet Ihr die Versicherung abschließen? Kurz vor Vollendung der zwei Jahre? Wenn ich jetzt schon abschließe und das Auto vor Vollendung der zwei Jahre am 28. April geklaut wird oder verunfallt, wäre das Geld völlig rausgeworfen, denke ich.
Es ist nicht nötig sie vorher abzuschließen, es reicht am selben Tag, oder es kann sogar noch bis zu 5 Werktage nach Ablauf der regulären Garantie abgeschlossen werden. So habe ich es gemacht.

Das stimmt, nur würde ich alles unterlassen, was der Versicherung eine Tür zur Nichtleistung öffnen könnte.😉

Ist kein offenes Hintertürchen, sondern in den Vertragsvereinbarungen so hinterlegt (lt. dem Versicherungsvertreter). Er hat noch was von 5 Tagen Karenzzeit gesagt, ob das hier überhaupt der richtige Begriff ist weiß ich aber nicht.

Auf jeden Fall hat er mich mit den Worten "überlegen sie es sich, sie haben auf jeden Fall 5 Werktage Zeit" danach ist der Abschluss erst wieder nach einem KD oder TÜV möglich.

Zitat:

Original geschrieben von Eka956


Ist kein offenes Hintertürchen, sondern in den Vertragsvereinbarungen so hinterlegt (lt. dem Versicherungsvertreter). Er hat noch was von 5 Tagen Karenzzeit gesagt, ob das hier überhaupt der richtige Begriff ist weiß ich aber nicht.

Auf jeden Fall hat er mich mit den Worten "überlegen sie es sich, sie haben auf jeden Fall 5 Werktage Zeit" danach ist der Abschluss erst wieder nach einem KD oder TÜV möglich.

Danke, das genügt.

In meinem Vertrag steht jedenfalls nichts davon...

Übrigens, im Versicherungsrecht ist die Karenzzeit jener Zeitraum, in dem zwar eine Versicherung besteht, aber noch keine Leistungen gewährt werden.

Man sollte gemeinhin annehmen, dass die Versicherung mit Annahme des Geldes den Abschluss akzeptiert hat. Wenn man sie dir verkauft, sollte sie also auch gültig sein.

Und natürlich hat die Versicherung ein Interesse, möglichst viele Versicherungen zu verkaufen. Daher finde ich ein paar Tage Bedenkzeit ziemlich normal. Zumal häufig das Auto auch erst ein paar Tage später ausgelöst wird nach dem Service.

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Und die primäre Zielsetzung der Abteilung 'Schadensregulierung' einer Versicherung ist....

Zitat:

Original geschrieben von FM500


Und die primäre Zielsetzung der Abteilung 'Schadensregulierung' einer Versicherung ist....

And your point is? 🙂

Die Versicherung kann selbstverständlich zu jedem Zeitpunkt Versicherungen verkaufen, den sie für passend erachtet. Und die Abschlussbedingungen sind auch kein Bestandteil der Garantiebedingungen, sondern die Abschlusskriterien für den Verkäufer/Vermittler.

In dem Moment, wo die Versicherung von beiden Parteien abgeschlossen wurde, ist sie gültig, völlig egal, an wen sie nun sonst unter welchen Bedingungen auch immer verkauft wird. Und bei Fahrzeugkauf wird die Garantie auch nicht zeitgleich mit dem Service verkauft, als Anschlussgarantie auch nicht...

Zitat:

Original geschrieben von chess77



Zitat:

Original geschrieben von FM500


Und die primäre Zielsetzung der Abteilung 'Schadensregulierung' einer Versicherung ist....
And your point is? 🙂

Die Versicherung kann selbstverständlich zu jedem Zeitpunkt Versicherungen verkaufen, den sie für passend erachtet. Und die Abschlussbedingungen sind auch kein Bestandteil der Garantiebedingungen, sondern die Abschlusskriterien für den Verkäufer/Vermittler.

In dem Moment, wo die Versicherung von beiden Parteien abgeschlossen wurde, ist sie gültig, völlig egal, an wen sie nun sonst unter welchen Bedingungen auch immer verkauft wird. Und bei Fahrzeugkauf wird die Garantie auch nicht zeitgleich mit dem Service verkauft, als Anschlussgarantie auch nicht...

Wir schreiben wohl aneinander vorbei.

Es geht mir z.B. um ein hochpreisiges Schadensereignis das zwischen Ablauf der Werksgarantie und dem

Abschluss einer Anschlussgarantie liegt. Also in den Tagen der "Bedenkzeit", die aber nirgendwo schriftlich

vereinbart ist.

Wird die Versicherung den Schaden problemlos regulieren, obwohl zum Zeitpunkt des
Schadenereignisses noch gar kein Vertragsverhältnis bestand?

Ach soooo... 🙂

Ja, keine Hände, keine Kekse.... 😉

Mein Fahrzeug wird im April erst zwei Jahre alt bei derzeit ca. 35 TKM. Es geht mir darum, ob ich die Anschlussgarantie für das 3 Jahr nehmen soll (über Jahre hinweg werde ich die Versicherung nicht machen). Allerdings gibt es doch bei der geringen Laufleistung auch noch Kulanz, oder? Angenommen ich habe mit 2,5 Jahren einen Getriebeschaden bei 45 TKM - da gibt es doch auch sicher noch Kulanz? Klar, da wird nicht die komplette Reparatur gezahlt. Aber doch ein Teil. Was meint ihr?

Nur bei lückenloser Anschlußgarantie kannst du auf Kulanz rechnen - auch für "ausgeschlossene" Verschleißteile. Bei Wenigfahrern mit Sicherheit.
Befrage dich doch mal zum Garantie-Paket 3. + 4. Jahr zusammen - das ist meist günstiger als nur 3. und dann 4. Jahr einzeln abzuschließen.
Das 5. Jahr ist dann sowieso etwas teurer, aber lohnt sich fast immer, durch die extremen Werkstattpreise und die meist sehr teure Ausstattung der E-Klasse.

Zitat:

Original geschrieben von Sebastian204


Allerdings gibt es doch bei der geringen Laufleistung auch noch Kulanz, oder?

Darauf würde ich nicht bauen! Das Kulanz-Verhalten hat sich seit 2008 bei diesem Konzern enorm verschlechtert. Ausserdem wird jeder Fall individuell behandelt. Nach welchen Kriterien dann geurteilt wird können wir Verbraucher leider nicht nachvollziehen. Und wenn Kulanz dann ist meist nicht mit mehr als max. 50% zu rechnen. Da kann dann u.U. der Eigenanteil immer noch höher sein als wenn man die Rep. in einer freien Werkstatt machen lassen würde.

Ich werde nächstes Jahr Garantieverlängerung abschliessen. Da schläft man dann etwas ruhiger. 😉

Ich habe die Verlängerung 3. + 4. Jahr irgendwie verschlafen, weil ich ja dachte, meine JS-Garantie läuft ja noch mehr als ein halbes Jahr.
Und jetzt musste ich feststellen, dass die Verlängerung im Anschluss an die JS deutlich teurer ist. 🙁

Nun bin ich unsicher, ob ich pro Jahr über 500 € für die Verlängerung hinlegen soll.

Dumm gelaufen ... das war mir leider nicht klar ...

Hallo zusammen,
hier wird immer wieder über die "Garantie-Verlängerung" von Mercedes-Benz geschrieben. Da es aber auch andere Anbieter von Reparaturkostenversicherungen gibt, würde mich interessieren, ob jemand im Forum schon (gute) Erfahrungen mit anderen Anbietern gemacht hat. Ich habe z.B. bei einem Anbieter gelesen, dass es unterschiedliche Tarife gibt und - je nach Tarif - durchaus einige Bauteile von der Versicherung abgedeckt werden, die im Mercedes-Benz Garantie-Paket ausgeschlossen sind, z.B. Kupplung oder Komfortelektrik. Wie sind eure Erfahrungen mit anderen Anbietern als Mercedes-Benz?

Die JS läuft ja auch nicht über Mercedes selbst.
Garantiegeber ist die Car Garantie.
Mein letzter Wagen war auch darüber abgesichert.
Hatte viele Diskussionen mit denen. Gerade was die Fehler Findung anging. Sie wollten nur Maximal 1h Zeit bezahlen.
Ich stehe dem also nicht gerade positiv gegenüber.

Alternativen zu MB100/MB80 sind vorhanden (z.B. DEVK, Secure Car, EUROPA, REKOGA, German Assistance).
Die Leistungen scheinen recht nah beieinander zu sein. Jedoch gibt es feine Unterschiede: mache übernehmen z.B. ab 100.000 km nur 40% der Kosten, andere 100% Lohn- und 40% Teile-Kosten, DPF ist nicht versichert, usw...
Generell kann man mit 30 Euro/Monat eine Grundabsicherung bekommen.

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