Ich habe heute den Leistungsumfang von "Garantie-Paket MB-100" bisschen genauer gelesen. Es ist mit der Verlängerung der Neuwagen - Werkgarantie nicht zu tun. Tausendsachen (Aufhängungs- und Verbindungsteile des Fahrwerks, Sitzbezüge, Kühl- Heizwasserschläuche, Zenonbrenner, Auspuffanlage, und und und... ) werden dabei ausgeschlossen.
Den Begriff "Garantieverlängerung" darf man hier also nicht nennen.