Garantiefall IX35
Hallo,
ich habe an meinem IX35 einen Fehler in den Nähten des Fahrersitzes. (Schlecht und wellig vernäht)
Mein Händler hat einen kompletten Lederbezug bestellt und möchte ihn jetzt auf Garantie austauschen.
Jetzt mein Problem: der Händler ist 80 KM entfernt und die Arbeitszeit beträgt 3 Stunden. Damit ich keinen Urlaub nehmen muss, habe ich nach einem Leihfahrzeug gefragt. Damit würden mir aber zusätzlich zu den dann insgesamt 320 KM noch die Kosten für das Fahrzeug aufgebrummt (ca. 23€)
Ich sehe nicht ein, dass mir diese Kosten berechnet werden, da ich ein Recht auf ein mangelfreies Fahrzeug habe, und zwar von Anfang an. Hyundai hat es nicht geschafft, ihn komplett fehlerfrei zu produzieren und ich soll jetzt dafür noch einmal bezahlen.
Wie seht ihr das?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von kawa12s
Und alle, die meinen, ich stelle mich an, sollten ihre Kommentare zurückhalten.
Hallo,
dann solltest Du aber nicht vorher fragen was andere davon halten wenn Du keine anderen Meinungen hören willst.
Gruss
Volker
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33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kawa12s
Danke für die Antworten. Einige haben ja verstanden, was ich sagen wollte.
Es ist kein Re-Import und der Fehler war von Beginn da. Das ist der Unterschied zum Garantiefall. Es ist ein Mangel bei Übergabe. Wenn später etwas nicht funktioniert, greift die Garantie.
Ich möchte den sehen, der sich einen Fernseher bestellt, auspackt und feststellt, dass er nicht funktioniert. Für zusätzliche 50€ würde man ihm einen Ersatz schicken.
Ich meine immer noch, ich habe ein Recht auf eine Mangelfreie Ware ohne für das "Mangelfrei" noch einmal zu bezahlen.
Bei mir sind es dann die 2x Hin-Rückfahrt plus 23€ für den Mietwagen.
Und alle, die meinen, ich stelle mich an, sollten ihre Kommentare zurückhalten.
Wenn es ein Mangel bei Übergabe war, warum hast Du dann die mangelhafte Ware angenommen??? So wie Du es erklärst, hättest Du dem Händler sagen müssen, so nehme ich das Auto nicht entgegen, bessern Sie bitte nach und übergeben mir eine mangelfreie Ware. Sobald Du mit dem Auto nach Hause fährst, gibts Du ja quasi Dein Einverständnis das die Ware im Zuge der Garantie "repariert" werden kann. Wenn der, von Dir erwähnte, Fernseher angeliefert wird und nicht funktioniert, dann sagst Du doch aber auch nicht: Lassen Sie den ruhig mal hier, er sieht ja wenigstens gut aus in der Schrankwand, auch wenn er kein Bild hat!
Oder sehe ich das falsch?
In diesem Sinne-Michael
Zitat:
Original geschrieben von mbw211
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von kawa12s
Und alle, die meinen, ich stelle mich an, sollten ihre Kommentare zurückhalten.dann solltest Du aber nicht vorher fragen was andere davon halten wenn Du keine anderen Meinungen hören willst.
Gruss
Volker
Danke Volker, das sehe ich auch so!
Irgendwie wird einem immer das Wort im Mund herumgedreht.
Der Hermes oder DPD Dienst wartet nicht, bis ich das Gerät ausprobiert habe. Was also soll die Aussage?
Das Fahrzeug nicht annehmen? Mein Wagen war schon abgemeldet, der Neue bezahlt und dunkel war es auch. Es ist aber sicher, dass der Schaden bei Übernahme schon vorhanden war und mir jetzt Kosten entstehen für etwas, was ich nicht zu verantworten habe. Mehr wollte ich nicht sagen.
wenn dein händler clever ist, zahlt er die 23€ und holt sie sich bei deiner nächsten inspektion wieder....und alle sind zufrieden.