Garantiebeginn
Hallo,
Bis vor kurzem war ich der Meinung, dass die WerksGarantie mit dem Datum der Erstzulassung beginen würde. Mit der Meinung stehe ich bestimmt nicht alleine da. Bei VW und Audi ist dem aber nicht so, sondern die Garantie beginnt ab dem Tag der Inbetriebnahme, toller Begriff, damit kann kein Laie was anfangen. Heisst folgendes : Die Inbetriebnahme beginnt an dem Tag an dem das FZ im Audi-Nevada System angeklickt wird. Dieses Datum stimmt in den wenigsten Fällen mit dem Tag der Zulassung/Auslieferung an den Endkunden überein. Dramatisch wird die Sache allerdings, wenn man, wie ich, einen jungen gebrauchten TT kauft. Das liest sich dann so : Erstzulassung Juni 2008, da denkt jeder, da hab ich noch fast 2 Jahre WerksGarantie/Gewährleistung.
In Wirklichkeit kann das FZ aber schon lange vor der Zulassung im Nevadasystem initialisiert worden sein. Schaut mal im Netz,da gibts immer noch TTs in der Farbe Lichtsilber (die Farbe gibts schon länger nicht mehr) mit Erstzulassung 2008, wurden aber bereits Mitte 2006, nein kein Schreibfehler, initialisiert. Wer ein solches Auto kauft hat also keine Werksgarantie mehr, nur noch den Anspruch gegen den Händler. Fragt man beim Verkäufer nach diesem Nevadadatum, machen die meisten einen sehr verdutzten Eindruck und stellen sich unwissend.
Ich habe ein solches FZ gekauft und das Problem erst später nach Rücksprache mit Audi entdeckt. Glücklicherweise war ich auf einen seriösen Audihändler gefallen und wir konnten das Problem durch einen entsprechenden Nachlass lösen. Im Klartext, habe in 2008 ein gebrauchten TT gekauft mit EZ 2008, Baudatum 2006, Datum Nevada 2006 ,abgelaufener Werksgarantie und alles erst später erfahren.
Also beim Kauf von einem jungen gebrauchten Audi, vorerst mal nach diesem Nevadadatum fragen.
Weiss eigentlich jemand wie man anhand von der Fahrgestellnummer das Produktionsdatum rausbekommt?
Bin trotzdem zufrieden, mit Ausnahme der faltigen Ledersitze, eine Frechheit dafür eine Aufpreis zu verlangen.
Gruss
Guy
19 Antworten
Hallo Werner,
du hast vollkommen recht, scheint bei Mercedes allerdings anders zu sein. Anhand der Antworten siehst du aber, dass praktisch keiner das weiss und ich behaupte, dass der Händler dir das auch nur beantwortest wenn du ihn gezielt danach fragst. Besonders das Verkaufspersonal wird dieses Datum beim Lagerfahrzeug nicht gross in die Frontscheibe schreiben. Ich finde est unfair.
Mfg
Guy
@guy konz:
Ich hab jetzt in meinen Untelragen nachgesehen, und verstehe eigentlich das Problem nicht.
Neuwagengarantie der Audi AGZitat:
2. Die zweijährige Laufzeit der Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs durch die AUDI AG bzw. einen von der AUDI AG autorisierten Partner an den Erstkäufer bzw. ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Ist doch ganz klar definiert. Mir wurde nur gerade zum Verhängnis, dass EZ und Übergabedatum wohl am gleichen Tag waren 😉
//EDIT:
hab mal schnell bei MB nachgesehen (
http://www.mercedes-benz.de/.../guarantees.html):
Zitat:
Die Garantie gilt ab dem Tag der Auslieferung des Fahrzeuges oder einer eventuell früheren Fahrzeug-Erstzulassung ohne Kilometerbegrenzung.
Und bei BMW das gleiche Spiel mit der Gewährleistung:
http://www.bmw.de/.../quality_letter.pdfZitat:
Original geschrieben von guy konz
Hallo Werner, Besonders das Verkaufspersonal wird dieses Datum beim Lagerfahrzeug nicht gross in die Frontscheibe schreiben. Ich finde est unfair.Mfg
Guy
Hi Guy,
da warte ich auch noch drauf, dass dieses Datum in einer Händleranzeige, oder auf einem Datenblatt steht.
Aber wie gesagt, da ich diese Spielchen kenne, ist das immer das erste was ich Frage.
Unfallwagen, Inbetriebnahmedatum, etc.
Aber du hast natürlich Recht, dass dies scheinbar nicht so bekannt ist und damit macht es Sinn darauf hinzuweisen. Was wir ja hiermit getan haben.
auf der anderen seite hat man dagegen dann auch eventuell rechtliche chancen, zwar nicht gegen audi, aber gegen den händler. je nachdem wo das steht (kaufvertrag?) und der kunde davon gar nichts wissen konnte. oder ihm sogar 2jahre zugesagt wurden, obwohl dies gar nicht der fall ist wegen der früheren inbetriebnahme.
Audi Garantie
Neuwagengarantie der AUDI AG
1. Audi gewährt bei Kauf eines Neufahrzeugs zwei
Jahre Garantie. Audi garantiert, dass dieses
Fahrzeug frei von Mängeln in Werkstoff und
Werkarbeit ist. Maßstab dafür ist der in der
Automobilindustrie übliche Stand der Technik
vergleichbarer Fahrzeugtypen bei Übergabe bzw.
Erstzulassung.
2. Die zweijährige Laufzeit der Garantie beginnt ab
Übergabe des Fahrzeugs durch die AUDI AG bzw.
durch einen von der AUDI AG autorisierten
Partner an den Erstkäufer bzw. ab dem Datum
der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis
zuerst eintritt. Unabhängig davon beginnt die
Laufzeit, wenn das Fahrzeug durch einen
autorisierten Audi Partner in dem Gebiet des
EWR (die Länder der Europäischen Union,
Norwegen, Island und Liechtenstein) und der
Schweiz ausgeliefert, genutzt oder zugelassen
wird. Der Beginn der Laufzeit wird durch die
AUDI AG oder durch den von der AUDI AG
autorisierten Partner
Was verstehe ich da falsch?
Abholung IN ist Garantiebeginn.....Ausstellung Kaufvertrag bei Audi Händler ist Garantiebeginn....oder sehe ich das falsch??
Gruß Barny