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Garantie und Rückgaberecht

Mitsubishi ASX
Themenstarteram 15. Juni 2022 um 12:32

Hallo, ich hatte zu meinem Wagen schonmal was geschrieben. Jetzt geht es mir das darum, dass ich den Wagen seit 2 Wochen habe und den Wagen gerne komplett zurück geben möchte und den vollen Betrag zurück haben möchte. Kann ja nicht sein, dass er als top verkauft wird und Öl verliert und auch alte Ölfilme zu erkennen sind. Laut dem Händler würde er aber 15% abziehen und mir die Garantie abziehen... Garantie kann ich verstehen, da ich diese zusätzlich gekauft habe, aber wie kommt er auf 15% des Kaufbetrages? Er meint, er hat als Händler das Recht, für den Schaden aufzukommen und wenn ich das nicht möchte, müsste er mir 15% Prozent abziehen... habe keine Rechtsschutzversicherung und möchte mir weitere Kosten für den Anwalt somit sparen.

 

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9 Antworten

Es könnte eine Art "Bearbeitungspauschale" sein, im Business to Business nicht unüblich. Im Endkundenbereich weiß ich das nicht genau. Sprich, er will trotzdem was verdienen an der Rücknahme.

Du hast ja erstmal 1 Jahr Gewährleistung (nicht verwechseln mit Garantie), in der Zeit hat der Händler das Recht, 3x zu versuchen den Schaden zu reparieren ehe Rückgabe in Kraft tritt. Er will aber wahrscheinlich gar keine Rep. versuchen, sondern wandelt zurück abzgl. der 15% wohl als Bearbeitungspauschale.

Das ist meine Vermutung, brauch nicht richtig sein. Aber mit Rep. im B2B Bereich habe ich desöfteren zu tun und weiß daher was möglich ist.

Themenstarteram 15. Juni 2022 um 12:48

Danke für die Schnelle Antwort. Also das heißt, besser ist es, seinem Angebot nachzusehen, also ihm eine Chance zu geben, dass er den Schaden behebt? Sollte ab 3x was passieren, darf ich raus und er gibt mir mein vollen Betrag oder wie läuft es... ?

Selbst wenn du ein neues Fahrzeug kaufst, kann es passieren, dass Mängel auftreten. Werden diese vom Verkäufer beseitigt, ist alles in Ordnung. In diesem Forum erfolgt keine Rechtberatung. Ich verstehe nicht warum du dich nicht vor dem Kauf informierst, aber das kannst du hier nachholen.

Mittlerweile hat sich scheinbar leicht was für Dich zum positiven geändert:

https://www.verbraucherzentrale.de/.../...stung-und-schadenersatz-5057

"Nacherfüllung durch Reparatur

Bei der Reparatur hat der Verkäufer nicht unbegrenzt Versuche. Das Gesetz sieht vor, dass Sie sie in der Regel höchstens zweimal dulden müssen, bevor Sie von Ihrem Recht auf Rücktritt oder Minderung Gebrauch machen können. In der Praxis kommt es aber auch auf den Einzelfall an. Gerichte haben schon die Ansicht vertreten, dass Sie bei technisch komplizierten Geräten wie einem Computer bis zu drei Versuche akzeptieren müssen.

Ist die Ware besonders sperrig oder zerbrechlich, können Sie auf eine Reparatur vor Ort bestehen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 23. Mai 2019 (Az. C-52/18) entschieden. Handelt es sich um Gegenstände, die Sie leicht selbst zur Post bringen können, kann der Verkäufer die Rücksendung verlangen. In allen Fällen muss der Händler die Kosten übernehmen. Sie können einen Vorschuss für die Transport- oder Versandkosten verlangen."

Also ggf. hat er nur 2 Versuche, ist wohl eine Anssichtssache. Weiteres auch hier: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/

" Was ist, wenn die Reparatur misslingt und die Ware anschließend wieder defekt ist?

Sollte ein Fehler trotz erfolgter Reparatur erneut auftreten, so will es der Gesetzgeber, dass Sie dem Händler eine „zweite Chance“ geben. Sie müssen somit zwei Reparaturversuche akzeptieren. Scheitert auch der zweite Versuch, und ist das Teil anschließend noch immer defekt, so können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gerät an genau der gleichen Stelle wieder kaputt geht, oder ob ein neuer Defekt auftritt. Selbst wenn innerhalb der Gewährleistungsfrist zwei völlig verschiedene Defekte auftreten, muss der Kunde nur zwei Reparaturversuche akzeptieren. Danach ist er im Rahmen der Gewährleistung zum Rücktritt berechtigt. Das hängt damit zusammen, dass Sie als Kunde ein Recht auf ein fehlerfreies funktionierendes Produkt haben, und es für Sie als Käufer nicht darauf ankommt, welcher Fehler genau das Produkt funktionsunfähig macht."

Im Grunde kannst Du erstmal auf Reparatur bestehen, das zweimal oder dreimal. Erst dann hättest Du Rückgaberecht. In glaube, auch die 15% sind nicht zulässig im Endkundebereich. Aber das müsstest Du mal prüfen. Vielleicht wirklich mal bei so ner Verbraucherzentrale anfragen oder nen Anwalt (Erstberatung war doch glaub ich kostenfrei).

Von wieviel Euro redewn wir hier bei 15%, um sich ggf. die Nerven doch zu schonen?

Themenstarteram 15. Juni 2022 um 13:10

Habe 15.000 für den Wagen gezahlt und musste jetzt noch 2x andere Werkstätte aufsuchen und selbst zahlen, weil mir mein Verkäufer immer gesagt hat, dass alles ok ist und ich merkte das es nicht so war.

1te mal bin ich hin, weil es so komisch vibrierte... laut Händler ok.

 

Jetzt hatte ich das nochmal in einer anderen Werkstatt prüfen lassen und da kam mir was lockeres in der Motorhaube entgegen was total locker war bzw gar nicht befestigt war. Ich versuche gleich mal ein Foto anzuhängen, klappt leider nicht immer.

Jetzt bei der durchsichtig ist in einer anderen Werkstatt halt aufgefallen, dass der Wagen Öl verliert und es ist deutlich sichtbar, dass es altes Öl ist.

Jetzt hatte ich dies beim Verkäufer nochmal angesprochen und er kam dann mit der Reparatur und allem an. Und das er sonst 15% einziehen muss...

 

 

 

 

Nochmal zu deiner Antwort: Gilt das aber auch beim Autokauf? Wenn ich ne Kaffeemaschine weg zurück bringe, wäre das doch was anderes als ein Auto oder ?

20220614

15% von 15k ist ne ordentliche Summe... ggf. sogar versuchen, die Unkosten bei den anderen Werkstätten wieder zurückzuholen, siehe Beweislastumkehr.

Ob Du das Recht zur Rückgabe hast, kann hier wohl echt nicht geklärt werden. Da hängen einige Faktoren dran.

Les mal hier nach: https://www.bussgeldkatalog.org/rueckgaberecht-gebrauchtwagen/

Ich denke, ohne Anwalt oder Verbraucherzentralen geht nicht viel in Deinen Fall. Oder Du sch***t auf die 15%, was ich nicht denke. Oder halt sagen, reparieren lassen auf Händler Kosten und danach schaust Du wie es weiter geht mti dem Ölverlust. Wenn Du eindeutig Beweise hast seitens der anderen Werke, dann sollte das kein Problem sein.

Oder mit den Händler reden, dass die besagte Werkstatt es repariert und er die Kosten trägt ( alles schriftlich geben lassen! ). Klar, dumm gelaufen aber dafür hat er auch das Recht, den Mangel zu beheben.

PS: um einen Tausch überhaupt zu ermöglich wäre wohl "arglistige Täuschung" oder so notwendig weil er es vielleicht wusste. Und bei Ölverlust der erst jetzt auftritt und nicht zu sehen war, kann wohl auch ein Händler nix dafür.

Rede mit ihm das er das Problem beseiitgt und Dir die genaue Ursache nennt was es war und dann sollte es gut sein. Und wenn es an Mobiltät hängt, ggf Mietwagen klären. Dafür hast Du die Gewährleistung seitens Gesetzgeber.

Themenstarteram 15. Juni 2022 um 17:31

So...bin jetzt zurück... Also es ist eindeutig alles Öl gewesen, was ja beweist, dass es nicht jetzt erst passiert ist. Habe den Wagen jetzt da gelassen und er mir ein Wagen mitgegeben bis meiner fertig ist. Habe echt ein ganz komisches Gefühl, aber mir bleibt ja nix anderes übrig:-(

Ok, lass Dir die genaue Ursache nennen, am besten schriftlich auf den Auftrag. Hat nämlich den Hintergrund, dass bei einen erneuten Ölverlust später dies ggf. auch nochmal ein Thema sein kann, wenn es die gleiche oder eine andere Ursache ist.

Themenstarteram 15. Juni 2022 um 18:40

Das werde ich machen..danke

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