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Garantie und Ölwechsel

Themenstarteram 27. Mai 2007 um 19:25

Hallo zusammen,

Kleine Anekdote von meinen (ehemaligen) Toyota Händler.

Nach zwei Jahren Avensis bin ich nun im März auf einen Auris (2l Diesel) umgestiegen.

Nachdem mein Händler in letzter Zeit schon mit dem Service nachgelassen hatte, kam am Donnerstag der Hammer.

Ich habe meinen Auris nach 6tkm einen Ölwechsel spendieren wollen.

Da mein Händler "nur" 3W30 im Angebot hat, habe ich mir Aral Super Tronic 0W40 (C3) besorgt und bin zum Ölwechsel gefahren.

Als ich meinen Wagen abgeben wollte kam dann der Hammer:

Händler: "Sie wissen schon, dass sie keinen Garantieanspruch mehr haben wenn sie eigenes Öl mitbringen? Das Öl muss von uns sein - sonst gibt es keine Garantie im Schadensfall"

Ich: "???"

Händler: "Da müssen sie mal die Garantiebestimmungen lesen, dass ist bei Toyota schon immer so. Wir wollen nur ihr bestes [er meinte wohl mein Geld]. Also wir füllen ihnen das Öl ein, sie müssen aber wissen ob ihnen das Wert ist. Bei einen Motorschaden bekommen sie nichts bezahlt."

Ich habe den Ölwechsel trotzdem mit meinen Öl machen lassen und in der Zwischenzeit die Garantiebestimmungen gelesen und natürlich nichts gefunden.

Beim Abholen nochmal den Händler angesprochen:

Händler: "Das steht da irgendwo, da müssen sie mal genau lesen. Wenn nicht haben die [Toyota] das wohl bei den ganz neuen Autos geändert."

Ich bin dann gefahren.

Über die Garantie brauchen wir nicht zu diskutieren - so ein Verhalten kenn ich aber noch nicht mal von Volkswagenhändlern (da kann ich Geschichten erzählen).

Ich such mir jetzt erst mal einen FREUNDLICHEN

 

Gruss Bibo

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10 Antworten
am 27. Mai 2007 um 20:16

lt. Garantiebestimmungn ist es wohl wirklich so. Ich hatte in meiner Werkstatt gefragt und grünes Licht für das mitgebrachte Öl bekommen. Im Falle eines Falles kriegen wir das schon hin, war der O-Ton...

am 27. Mai 2007 um 21:52

von meinem schrauber habe ich den gleichen satz gehört (garantie war abgelaufen). auf meinen wartungsrechnungen war extra vermerkt, dass der kunde das öl stellt und die werkstatt keine garantie für defekte übernimmt, die in zusammenhang mit dem öl gebracht werden.

ist aber auch logisch.

wer boshaft ist, könnte öl beistellen, was manipuliert ist. und der händler ist der dumme.

das ein deshalb aber vom schrauber motoröl verkauft wird, mit mondpreisen ist eine andere schweinerei.

schätz dich glücklich dass der händler beigestelltes öl überhaupt verwendet.

bei meinem smart lehnen dass die werkstätten grundsätzlich ab!

durch die bank

roadrunnerxxl

Hallo zusammen,

 

irgendwie verstehe ich euch nicht!!!!

Neues Auto kaufen und sich aber dann die "Werksgarantie" selber versauen, nur um alle 15tkm, 20,00 Euro mit mitgebrachtes Öl zu sparen!!!

Mein Händler soll bei mir bloß alles selber machen, und egal was dann auch kaputt geht, er kommt dann alleine für alles auf!

Oder wollt ihr mir erzählen dass die Händler vielleicht nur minderwertiges Öl benutzen??? Ist doch auch blödsinn denn die Autos würden dann früher oder später reihenweise mit Motorschäden ausfallen....und das bei jeden Hersteller!

Mein Händler darf an mein Auris alles machen was er für richtig hält.....und ich kann dabei verdammt gut schlafen!

Soviel Vertrauen muss sein!

So long

Patrick

am 28. Mai 2007 um 7:22

Hallo,

So weit ich weiß, darf man seine Durchsicht etc. bei jedem Händler machen. Und so lange nach "Werksvorschrift" vorgegangen wird, darf dann auch die Garantie nicht beeinträchtigt sein.

Zur "Gefahr" von Fremd-Öl, auch wenn man in das "Toyota Öl" verwendet, kann man hinterher manipulieren. Solange das mitgebrachte Öl der Werksvorschrift entspricht, gibt es überhaupt keine Gefahr für Probleme mit dem Motor, höchstens eine Gefahr für den Gewinn des Händlers.

Chris

Moin,

Zum ERHALT der Garantie, muss es aber ein vom Hersteller ANERKANNTER Servicebetrieb sein. Das heißt, er muss seine Mechaniker auf KOSTENPFLICHTIGE Lehrgänge schicken.

@Patlet ... der Grund warum man unter Umständen nicht zu einem 5W30 Öl greift, ist einfach zu belegen. Diese Öle verfügen im Normalfall über einen abgesenkten HTHS Wert und sind im allgemeinen nicht so Temperaturstabil wie z.B. 0W40 Öle mit normalen HTHS Wert und in der Regel höherer Viskosität bei hohen Temperaturen. In den meisten Fahrzeugen mit 5W30 Ölen beklagen insbesondere Fahrer die häufig auf der BAB unterwegs sind einen vergleichsweise hohen (!) Ölverbrauch.

Die Garantie kann jedoch durch das mitgebrachte Öl in der Tat erlöschen, da Garantieleistungen durch den Hersteller eine FREIWILLIGE Leistung darstellen. Was NICHT erlöschen kann ist die gesetzliche Gewährleistung, solange das Motoröl den von Toyota GEFORDERTEN Spezifikationen genügt (Die sind im Regelfall recht niedrig und werden von fast jeder ölhaltigen Suppe erfüllt).

MFG Kester

am 28. Mai 2007 um 9:28

Zitat:

Original geschrieben von patlet

Hallo zusammen,

 

irgendwie verstehe ich euch nicht!!!!

Neues Auto kaufen und sich aber dann die "Werksgarantie" selber versauen, nur um alle 15tkm, 20,00 Euro mit mitgebrachtes Öl zu sparen!!!

Mir ging es bspw. nicht ums sparen sondern eher darum, dass ich keine Castrol 5W30 Suppe haben wollte. Der Lite Mobil1 0W40 kommt (bei gleicher Bezugsquelle) teuer, ist unterm Strich aber ne Nullrechnung gewesen.

Wenn sich meine Werkstatt da absolut quergestellt hätte, hätte ich bei nem anderen Toyotaautohaus nen Öl-Filter gekauft und wäre nach der Inspektion in die freie Werkstatt eines Bekannten gefahren und hätte das Frische Öl abgelassen und M1 eingefüllt. Vom Prinzip her hätte ich mir dann den Öl-Filter auch sparen können.

Die Frage stellt sich nur nach dem Sinn...

Das ist Blödsinn, dass durch ein mitgebrachtes Öl die Garantie erlischt. Außer natürlich, wenn das Öl nicht die Vorgaben erfüllen würde. Das ist reine Einschüchterungstaktik mancher Händler.

Ich wechsel das Öl sogar selbst und der Händler sagt es ist ok. Den Stempel bei der Inspektion bekomme ich auch.

am 28. Mai 2007 um 17:25

Für Wartungsarbeiten brauch das Personal nicht besonders geschult werden um ein Garantie gerechten Service durch führen zu können.

Es reicht wenn man sich an einen Wartungsplan hält der vom Hersteller für das jeweilige Fahrzeug erstellt wurde.

Dazu gehört das alle Betriebsmittel wie Motoröl, Bremsflüssigkeit, Frostschutz usw. eine Freigabe vom Hersteller haben müssen.

Wenn das alles so ist dann gibts auch keine probleme mit der Garantie.

MFG

Doug

Moin,

Trotzdem muss der Betrieb durch Toyota ANERKANNT sein. Und WANN wird Toyota den Betrieb wohl anerkennen ??? Ansonsten hat Toyota das RECHT (!!!) die freiwillige Garantie abzuerkennen. Die gesetzliche Gewährleistung ist davon NICHT (!) betroffen.

Bitte Gewährleistung und Garantie voneinander trennen, das ist NICHT (!!!) das gleiche ! Als Hersteller darf ich recht WAHLLOS bestimmen wann die Garantie erlischt, die Gewährleistung kann ich damit aber NICHT ausschließen. Für den Kunden kann das aber unter Umständen schon Unterschiede machen !

MFG Kester

@Rotherbach:

Völlig richtig, da die Garantie eine freiwillige Leistung ist, kann man sie an beliebige Bedingungen knüpfen. Und da bei der Gewährleistung nach 6 Monaten schon die Beweislastumkehr eintritt, wird es einem sehr schwer fallen zu beweisen, dass ein evtl. Motordefekt NICHT vom selbst mitgebrachten Öl stammt.

Im Vergleich zu VW finde ich die Ölpreise bei Toyota noch sehr human, hab mir letztens ne Buddel 5W40 vollsynth. geholt für 14 Euro. Bei VW waren da immer 20-22 Euro fällig. Zum Glück gab es die Suppe bei www.ichwillautoteile.de wesentlich günstiger ;)

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