Garantie und Gewährleistung

Hallo,

habe das gefunden:
Laut BGB Sachmangelhaftung muß ein Händler 24 Monate Gewährleistung geben, dies kann bei gebrauchten Gegenständen auf 12 Monate verkürzt werden....

Nun habe ich folgende Situation:

habe vor 5-6 Wochen ein gebrauchtes Auto bei einem (kleinen Hinterhof)-Händler gekauft.

Der hat mir gleich noch eine Gebrauchtwagengarantie, die für 1/2 Jahr sowieso schon mit "dabei" war, auf ein Jahr verlängert (ich hätte ja so viele Vorteile dadurch).

Nun musste die Lambdasonde ausgewechselt werden. Diese "Gebrauchtwagengarantie" will nur einen geringen Lohnanteil zahlen. Ich bliebe auf über 350 € sitzen....

Wie ist das denn mit dem Händler, seiner vom Gesetzgeber verpflichtenden Gewährleisung; oder ist der wegen der "Gebrauchtwagengarantie" aus dem Schneider?

Er reagiert zumindest nicht auf meine Mails....

Und: fällt die Lamdasonde unter Verschleißteile? - auch mit den Radlagern stimmt was nicht. Es sind Geräusche hörbar und eine Werkstatt hat als Ursache Radlager angegeben.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Nun musste die Lambdasonde ausgewechselt werden. Diese "Gebrauchtwagengarantie" will nur einen geringen Lohnanteil zahlen. Ich bliebe auf über 350 € sitzen....

Das muss der Händler zahlen so lange er nicht nachweisen kann das der Fehler nicht schon beim Kauf bestand.

Der Händler ist vom Gesetz her verpflichtet Gewährleistung zu geben

, es sei denn er hat ihn dir im Privatauftrag verkauft.

Zitat:

Er reagiert zumindest nicht auf meine Mails....

Mails sind auch das falsche Mittel. Hinfahren, die Sache klären, zur Not einen Anwalt hinzuziehen.

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Zitat:

und nach 5-6 wochen sehe ich hier ganz klar den händler in der pflicht.

Sehe ich genauso

Zitat:

Original geschrieben von hanna1967


Nun musste die Lambdasonde ausgewechselt werden

Okay, mal von der rechtlichen "eindeutigen" Seite.

Da der Defekt innerhalb der ersten 6 Monaten nach Gefahrübergang aufgetreten ist, muss der Händler den Mangel kostenfrei beheben.

Gruß Markus.

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Moin,

Eine Lambdasonde ist in der Tat ein Verschleißteil und fällt daher NICHT unter die Gewährleistung.

Ich bitte dich - dann nenn mir eine einzige Werkstatt, die bei den Inspektionen einen Schritt mit diesem oder ähnlichem Wortlaut hat:

"Lambdasonde auf Verschleiß prüfen und ggfls. austauschen"

Die Lamdasonde ist mit Sicherheit kein klassisches Verschleißteil - und selbst wenn sie nun verschleißbedingt ausgefallen sein sollte, müsste der Händler dies erst mal nachweisen. Wenn er das nicht kann, wird davon ausgegangen, dass die Lamdasonde schon beim Verkauf defekt war.

Alle Autoteile unterliegen einem gewissen Verschleiß und fallen irgendwann aus. Deshalb aber alle Teile als Verschleißteile zu bezeichnen ist ein wenig übertrieben. Ein Turbolader fällt auch irgendwann aus - deshalb ist er aber kein Verschleißteil.

In der klassischen Sachmängelhaftung (Gewährleistung) wird seitens des Gesetzgebers immer zugunsten des Kunden davon ausgegangen, dass ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate schon bei Gefahrenübergang vorlag.

Insofern den Händler darauf ansprechen und zur Reperatur auffordern. Wenn er nicht möchte ist der nächste Schritt der Anwalt. Bei eigenständigen Schreiben kannn man zu viele rechtliche Formfehler begehen.
Bei der Gelegenheit würde ich auch überprüfen lassen, inwiefern die Leistungen der Zusatzgarantie unter Sachmängelhaftung fallen. Oft versuchen hier Händler das eigene Risiko zu minimieren und wälzen die Kosten die eigentlich Sie tragen müssten auf den Kunden ab.

Gruß Frank

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Zitat:

Original geschrieben von Frank170664


In der klassischen Sachmängelhaftung (Gewährleistung) wird seitens des Gesetzgebers immer zugunsten des Kunden davon ausgegangen, dass ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate schon bei Gefahrenübergang vorlag.

Es sei denn der Händler kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe weder vorgelegen noch angelegt war.

Wie siehts denn mit der AU aus? Wurde die unmittelbar vor Übergabe

neu gemacht? Soweit ich weiss wird bei der AU auch die Funktion der Lamdasonde geprüft!?

Zitat:

Original geschrieben von Amateur73


Es sei denn der Händler kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe weder vorgelegen noch angelegt war.
Wie siehts denn mit der AU aus? Wurde die unmittelbar vor Übergabe
neu gemacht? Soweit ich weiss wird bei der AU auch die Funktion der Lamdasonde geprüft!?

Heißt aber auch nicht unbedingt, dass die Lamdasonde nicht schon bei Übergabe nen Knacks weg hatte - auch wenn sie da noch ordnungsgemäß gearbeitet hat.

Der Händler muß immer dann zahlen wenn der Mangel nicht typisch bei dieser Laufleistung/Alter ist. Ist ähnlich wie bei runtergefahrenen Reifen. Die Aussage, daß in den ersten 6 Monaten alles bezahlt wird, ist Quatsch.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Der Händler muß immer dann zahlen wenn der Mangel nicht typisch bei dieser Laufleistung/Alter ist. Ist ähnlich wie bei runtergefahrenen Reifen. Die Aussage, daß in den ersten 6 Monaten alles bezahlt wird, ist Quatsch.

Ja, so iss es ;-)

Habe da eine sehr gute und ausführliche rechtliche Würdigung zur Sachmangelhaftung (Gewährleistung) gefunden.
Auch wenn bereits aus dem Jahr 2002, so laut neueren Urteilen immer noch aktuell: http://www.koehler-klett.de/.../pauly_lueckD1702.pdf

Damit wir hier mal weiterkommen

Verschleiß

Vielleicht hilfts ja weiter.

Gruß Frank

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